Angenommen, es wurde eine Räumnungsklage eingereicht, weil der Beklagte 3 Moante nicht die Miete gezahlt hat. Mn hat sich gerichtlich geeinigt. In diesem gerichtlicher Vergleich wurde dem Beklagten eine Räumnungsfrist eingeräumt, zudem hat er bis zu seinem Auszug die rückständige Miete zu zahlen. Eine Summe ist nicht genannt. Kann man daraus die rückständige Miete vollstrecken?
Reicht es, wenn ich dem Gerichtsvollzieher einfach schreibe, wie hoch die rückständige Miete ist?
Hallo Johanna,
in der Gerichtsverhandlung ist ja wohl die Höhe der Rückstände genannt. Falls Du die „Mieterin“ bist, mußt Du die drei Mieten bis zu dem Terrmin zahlen, der festgelegt wurde.
Wenn Du „Vermieterin“ bist ( das konnte ich nicht klar erkennen), kannst Du erst nach Ablauf der Zahlungsfrist den Gerichtsvollzieher beauftragen. Er benötigt dafür eine vollstreckbare Ausfertigung der gerichtlichen Einigung.
Viel Glück wünscht Heihei
Hallo,
normalerweise sollte im Vergleich die Höhe der rückständigen Miete genannt sein. Wenn nicht so ist dies offenbar vom Richter vergessen worden. Bitte den Richter anrufen und nachfragen. Eine Zwangsvollstreckung ist ohne Nennung einer Summe nicht möglich.
Um eine Zwangsvollstreckung durchführen zu können musst Du ohnehin eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, bzw. des Vergleichs beantragen. Mit dieser Ausfertigung beantragst Du dann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht des Schuldners. Der Gerichtsvollzieher wird dann automatisch vom Gericht beauftragt.
Viel Erfolg und Gruss
Udo
Hallo Heihei,
danke für die schnelle Antwort. Ich bin die Vermieterin und eine vollstreckbare Ausfertigung habe ich auch schon. Im dem Vergelich wurde der Mieterin eine Räumnungsfrist bis zum 31.8. gesetzt. Zudem steht drin, dass sie die rückständige Miete ab April 2011 bis zu ihrem Auszug zu zahlen hat. Wie gesagt, eine genaue Summe ist nicht benannt. Die Mieterin ist natürlich werder ausgezogen, noch hat sie die rückständige Miete gezahlt. Ihc will neben der Räumnung auch die rückständige Miete vollstrecken. Geht das denn, wenn die Summe nicht genannt ist?
Hallo,
natürlich kannst du die rückständige Miete vollstrecken, das musst du aber bei Mahngericht machen. Dazu musst du nicht einmal den Mietvertrag vorzeigen. Würde das aber über einen Anwalt machen, da das, so wie es aussieht, warscheinlich sowieso zu einem weitere verfahren kommen wird.
Gruss daylighter
Ich würde dem Gerichtsvollzieher noch die Klage und eine Kopie des Mietvertrages beifügen und ab gehts!
Viel Erfolg und Geld!
Diese Frage kann ich leider nicht beantworten.
Hallo Johanna,
normalerweise gibt es beim zuständigen Amtsgericht eine Gerichtsvollzieherstelle. Dort reicht man einfach mit der vollstreckbaren Ausfertigung der Vereinbarung die Forderung ein.Die Höhe der Mietforderung gegebn Sie an und belegen Sie mit dem Mietvertrag oder einer sonstigen Vereinbarung.
Der Gerichtsvollzieher geht dann los und pfändet , wenn vorhanden, auf der Grundlage des Vermieterpfandrechts vorhandene Wertgegenstände und versteigert sie eventuell.
Die Räumung selbst kann kompliziert und langwierig werden, wenn es sich bei der Mieterin um einen „Sozialfall“ handelt.
Viel Glück! wünscht Heihei
Hallo Heihei,
danke für die schnelle Antwort. Ich bin die Vermieterin und
eine vollstreckbare Ausfertigung habe ich auch schon.
Kann leider nicht helfen.
Gruß
Pete 88
Kaum vorstellbar, daß in dem ganzen Urteil die Summe, oder die Monatsmiete nicht genannt ist. Damit wäre der Titel vollstreckbar.
Wenn nicht … Glück gehabt
Hallo Johanna,
ein Vergleich ist ein Titel, aus dem vollstreckt werden kann, wenn er zugestellt wurde. das kann sein von Anwalt zu Anwalt oder dem Schuldner durch das Gericht. In diesem Vergleich ist die zu zahlende Summe angegeben.
Es nützt nichts, wenn du dem Gerichtsvollzieher die Summe nennst, die bekommt er mit dem Antrag auf vollstreckung genannt. Allerdings könntest du ihm Ratenzahlung anbieten. Er gibt diesen Vorschlag dann weiter an den Vermieter.
Doch das sagt nichts darüber aus, was du (der bisherige Mieter) wirklich will. Du weißt, dass du diese Summe zahlen musst. Möchtest du gerne in der Wohnung bleiben, so würde ich vorschlagen, dass du dich mit dem Vermieter dahingehend einigst, dass du für die Zukunft deinen ehrlichen Zahlungswillen zeigst. Erhälst du Wohngeld, so trete diese Summe künftig an den Vermieter ab. Für die Schuld aus dem Vergleich kannst du Ratenzahlung in einer Höhe anbieten, dass du die Summe in 24 Monaten abgezahlt hast. Dazu gebe der Bank einen Dauerauftrag. Damit zeigst du, dass dein Zahlungswille ernsthaft ist.
Du musst allerdings damit rechnen, dass du bei Wortbruch immer die Verfolgte sein wirst und die Schuldsumme sich schnell verdoppelt.
Ich wünsch dir Stärke für deinen geplanten Weg.
Dieser Rat ist keine Rechtsberatung, das darf ich nicht. Ich darf lediglich eigene Erfahrungen von Mitglied zu Mitglied weitergeben.
Liebe Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau
Hallo,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Sorry!
Würde einfach den Gerichtsvollzieher kontaktieren.
MfG
Sabine Kruse
Hallo Johanna,
wenn es im gerichtlichen Vergleich steht, dass die rückständige Miete zum Ende der Räumungsfrist zu bezahlen ist, heißt das meiner Meinung nach, dass die gesamte fällige Miete in einer Summe zum festgelegten Termin zu bezahlen ist. Ich würde sicherheitshalber den zuständigen Gerichtsvollzieher mal anrufen. Im Regelfall erhält man dann eine ergiebige Auskunft.
Grüße von
Helmut
Hallo,
also das weiß ich nicht.
ich würde den Gerichtsvollzieher anrufen, ob er auf Grund des Gerichtsurteil vollstrecken kann
Gruß
Elfriede
Sorry, das weiss ich auch nicht
Hallo,
aus einem Vergleich, in welchem der geforderte (zu vollstreckende) Betrag nicht genannt wird, kann m.E. keine Vollstreckung dieses Betrages erfolgen.
Eventuell sollte ein Gerichtsvollzieher vorher gefragt werden.
Ich hoffe dies hilft ein wenig weiter.
Hallo,
wenn im gerichtlichen Vergleich kein Passus steht zur evtl. Vollstreckung, befürchte ich, dass erst ein Urteil notwendig wird, um vollstrecken zu können.
Wenn sie Klage eingereicht hatten, gibt es ja eine Klageschrift und in der ist doch auch die überfällige Summe benannt; gab es denn eine fristlose Kündigung??
Aus der Schilderung lässt sich keine schlüssige Beantwortung ableiten, es wird eine Rechtsberatung notwendig sein.
Gruß suver
Meiner Meinung nach kann man die rückständige Miete erst vollstrecken, wenn er bei seinem Auszug diese nicht gezahlt hat.
Bassauer
NEIN; ein Vollzugsbeamte dürfen nur die vom Gericht festgelegten Beträge einziehen
asorry ich bin kein EA - deshalb kann ich es nicht beantworten.