mein Onkel hat mir aus meiner Sicht bewusst den Tod meiner Großmutter vor 4 Monaten verschwiegen. Meine Großmutter war seit 9Monaten nicht mehr in der Lage ihre Belange selbst zu regeln. Ich hatte derzeit einen Antrag bei Gericht auf Betreuung gestellt, wobei sich heraus stellte das sie ihm eine Betreuungsvollmacht vorab unterschrieben hatte. Seit dem Tag wurde mir jeglicher Kontakt untersagt. Da mein Vater vor 2 Jahren verstorben ist, trete ich doch meines Wissens als einziges Kind an seine Erbfolge. Er hat mich selbst beim Beerdigungsinstitut nicht angegeben und beim Nachlassgericht habe ich erfahren das dort wohl etwas vorliegt. Ich denke es ist ihr Testament.
Wie sollte ich mich jetzt am besten Verhalten? Ich meine rechtlich, denn menschlich stellt sich mir da keine Frage mehr. Wie weit kann ich verlangen das er alles offen legt denn er hat derzeit bereits sehr viele Dinge einfach an seine Söhne verschenkt oder veräußert.
Hallo,
als gesetzliche Erbin sind Sie berechtigt, Einsicht in die Nachlassakten zu bekommen. Sie können bei Gericht vorbeigehen und eine Ablichtung des Testamentes verlangen. Sie können das auch schriftlich tun, sollten aber die Daten (Geburtsdatum, Todestag usw.) kennen, sonst findet man dort nämlichts, es sei denn, Sie kennen schon das Aktenzeichen.
Dann können Sie gegenüber dem Erben Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen (Hälfte vom gesetzlichen Erbteil).
Wenn Ihnen alles zu kompliziert ist, gehen Sie doch zu einem Notar, der kostet nicht so viel (Nicht einen Rechtsanwalt aufsuchen, der ist teuer.).
MfG
PB
erst ein mal recht herzlichen Dank!! Pflichtteil verstehe ich, doch wie kann oder besser soll ich mich verhalten, da ich davon ausgehe das er in den letzten Monaten alles hat „verschwinden“ lassen. Eine Freundin von mir hat auch eine Betreuungsvollmacht, muss jedoch alles, jede Aus und Eingabe dokumentieren. War er ebenfalls dazu verpflichtet? Ich weiß auch das meine Großmutter wollte das meine Tochter eine bestimmte Uhr von ihr erhalten sollte.
ich habe leider keine Rechtschutzversicherung und sowas kann sehr teuer werden. Es muss doch auch einen anderen Weg geben. Es muss doch irgendwo gesetztlich geregelt sein, welche Rechte und Pflichten jemand hat. Besonders die Frage ob er mich informieren musste oder wenigstens beim Beerdigunginstitut angeben musste das es mich gibt.
Sie sollten so schnell wie möglich einen Anwalt für erbrecht
einschalten.alleine kommen Sie da nicht weiter!
ja, es ist richtig, wenn der Vater (der Sohn ihrer Großmutter nicht mehr lebt) treten Sie an seine Erbfolge.
Aber ich kann leider nicht groß weiterhelfen. Wenden sie sich doch bitte an das Nachlassgericht oder einen Fachanwalt. Die können bestimmt weiter helfen.
Danke. An das Nachlassgericht habe ich mich bereits gewendet und man durfte mir vorab nur sagen das dort „etwas“ liegt und das habe ich bereits beantragt.
Ich denke es ist das Testament, denn meine Großmutter sagte immer das sie eins hinterlegt hat, was mein Onkel natürlich auch weiss.
Hallo, in diesem Fall empfiehlt sich wohl nur eine juristische Rücksprache bei der Beratungsstelle beim
zuständigen Nachlaßgericht (meist kostenlos) oder aber bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht oder einem Notar (meist mit Kosten verbunden). MfG Löwenkind
Hallo,
sie können verlangen und haben Anspruch darauf, dass über die in den letzten 10 Jahren verschenkten oder übetragenen Wertsachen sowie über all das Vermögen, welches am Todestage vorhanden war, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wird, die ggf. ein Notar zu beurkunden hat.
Verlangen Sie eine solche „Eidesstattliche Versicherung“ wenn Sie dann später feststellen und beweisen können, dass darin gelogen wurde, kommt der Strafrichter auf die Gegenseite zu!
wenden sie sich ans nachlassgericht.wenn sie als erbe im testament erwähnt sind,wird man sie automatisch anschreiben.
aber wie gesagt,auch wenn es teuer ist ihrer meinung nach:lassen sie sich wenigstens einmal von einem anwalt beraten.das kostet nicht die welt.er kann ihnen alle nötigen wege aufzeigen!
hallo inki63
rein rechtlich treten sie in der erbfolge an stelle vaters, sofern nichts anderes im testament steht.
sie haben ein anrecht auf den pflichtteil.
im erbfall muss ihr onkel vor gericht alles angeben.
am sichersten ist es, sie setzten sich mit einem anwalt zusammen und besprechen ihre rechte, der anwalt leitet dann alles weitere in die wege, oder sie melden sich direkt beim nachlassgericht und erkundigen sich nach dem testament, denn als nachfolger ihres vaters haben sie ein anrecht darauf, zu erfahren, was im testament steht.
ich hoffe, ich konte etwas helfen?
lg sicha
ist mir auch passiert, mit dem Erbschein von Deinem Vater zum Amtsgericht und einen Erbschein beantragen, so schnell wie möglich. Moralisch mußt Du selbst entscheiden wie Du zu Deinem Onkel stehst. Wenn weitere Fragen sind antworte ich gerne.
Man muss hier zunächst erstmal weitere Fakten sammeln und bewerten. Wenn was meim Nachlassgericht vorliegt sollte man da nachfragen. Ist es ein Testament kommt es darauf an ob man als (Mit)Erbe benannt ist oder einem zweifelsfrei bei Enterbung Pflichteilsansprüche zustehen.
In jeden Fall hat man dann hierbei Auskunftsansprüche gegenüber dem (Mit)Erben.
Aber - Ansprüche haben und diese auch durchsetzen zu können sind zwei paar Schuhe. Hier kann man dan letztendlich nur einen Anwalt einschalten wenn die Gegenseite mauert oder bewusst oder unbewusst Informationen zurückhält, bzw. einen zu übervorteilen sucht.
Hallo Inki63,
ist kein Testament vorhanden, bis Du auch Miterbe. Sollte die Großmutter den Onkel per Testament zum Alleinerben gemacht haben, kannst Du einen Pflichtteil verlangen.
Ich würde den Onkel darauf ansprechen. Er ist außerdem verpflichtet eine Vermögens- und Inventaraufstellung anzufertigen. Bei Weigerung würde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden.
mfg Lara50
Hallo inki63, wenn es Dein Onkel ist, so ist er aller Wahrscheinlichkeit der Bruder deines verstorbenen Vaters, also der Sohn deiner Oma, also erbberechtigt in erster Linie. Wenn auf dem Erbgericht ein Testament liegt, so ist es gültig und kann von den Erblassern eingesehen werden.
Sollte dein Onkel vorab Gegenstände verkauft oder verschenkt haben und er nicht der Haupterbe ist, so muß dies ihm nachgewiesen werden - schwierig im Nachhinein! - und er muß die Gegenstände zurückgeben bzw. den Erlös dem Erbberechtigten auszahlen.
Viel Glück
Hallo, wie Dur richtig vermutest, trist Du an die Setlle Deines Vaters und hast somit zumindest einen Pflichtteilanspruch in Höhe von 1/4 des Werts der Erbschaft. Zunächst musst Du Dich beim Nachlassgericht als gesetzlicher Erbe melden. Du schicksteien Kopie der Sterbeurkunde Deines Vaters und Deine Geburtsurkunde zum Nachlassgericht und bittest um Information, ob ein Testament existiert und bittest um Zusendung einer Abschrift.
Als Pflichtteilberechtigter hast Du umfassende Informationsrechte. Du kannst bereits jetzt Deinen Onkel per Einschreiben mit Rückschein auffordern, ein sog. Inventar, d.h. Aufstellung alles Vermögenswerte undSchulden zu liefern. Weiter bittest Du im gelichen Brief, Einblick in die Kontenunterlagen der letzten 10 Jahre. Sollte dann der Hinweis kommen, dass die alle vernichtet seien erklärst Du, dass dann auf kosten der gesamten Erbschaft einen Finanzstatus der letzten Jahre von der Bank verlangen würdest.
Im gleichen Brief weist Du darauf hin, dass wenn der Onkel nicht grundsätzlich kooperativ sein sollte, nach Fristablauf einen Anwalt (Du nimmst dann einen Fachanwalt für Erbrecht)auf seine Kosten nehmen würdest, denn der Onkel ist dann in Vertzug.
ich danke von ganzem Herzen für die Information. Eine Abschrift des Testaments hab ich bereits angefordert mit den erforderlichen Unterlagen. Das mit dem Einschreiben werde ich gleich morgen in Angriff nehmen und ich hoffe das er nicht weiss das mir das Geld für einen Anwalt fehlt. Denn ich gehe davon aus das er bereits jetzt alles was nicht „niet und nagelfest“ war hat verschwinden lassen.
Im Moment bin ich einfach nur endlos traurig und fassungslos, auch wenn das nicht hier her gehört.
Danke!!
wenn Du das mit dem Einschreiben und der Fristsetzung richtig gemacht hast, ist der Onkel in Verzug, wenn er nicht antwortet und muss für die Anwaltskosten aufkommen. Es gibt die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, damit auch die Menschen ihre Ansprüche durchsetzen können, die kein Geld haben, einen Anwalt zu bezahlen. Noch ein Tipp: Wenn Du das Geld hast, kannst Du Dich auch an das Finanzamt Deines Großvaters wenden. Dort weist Du wie beim Amtsgericht Deine Erben (Pflichterbenstellung) nach und bittest um Auskunft, welches Vermögen gemeldet wurde.
Hier empfiehlt sich zügig einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen, um erst den Sachverhalt zu klären.
Hier bietet sich jedenfalls zunächst die Einsicht in die Nachlassakte, sowohl nach Ihrem Großvater als auch nach Ihrer Großmutter an, um zu klären wie die erbrechtlichen Situation ist, also ob wirksame Testamente vorliegen und was darin geregelt ist.
Dann stellen sich möglicherweise noch Fragen des Erbausgleichs bzw. von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Weitere Hinweise hierzu finden Sie auch unter: http://www.pflichtteil-erbrecht.de
Schließlich wäre auch ggf. zu klären, ob Schadensansprüche gegen den Onkel bestehen, wegen der von ihm als „Bevollmächtigter“ ergriffenen Maßnahmen.
Gerne bin ich bereit in dieser Angelegenheit für Sie tätig zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim