Hi
Lassen wir mal die Frage der Feststellbarkeit aussen vor.
(Alleine die minimale Chance eines Fehlurteiles, sei es durch Irrtümer von Zeugen, sei es durch manipulierte Beweise, sei es durch fehlerhafte psychiatrische Gutachten ist ein schwerse Argument gegen die Tosdesstrafe)
Nehmen wir mal an, man könnte diese Unsicherheit ausschliesen.
Drei wichtige Aspekte in Zusammenhang mit der Todesstrafe:
- Selbstschutz der Gesellschaft.
- Abschreckung
- Rache (gerade in Verbindung mit „Ehre“)
- Kosteneinsparung (Hängen ist billig, Einsperren teuer)
Ein weiterer zu beachtender Aspekt:
die Menschenrechte: Die Würde des Menschen ist unantastbar! Sie ist unteilbar und kann nicht aberkannt werden.
Die Todesstrafe zerstört nachhaltig die Würde des betreffenden Menschen.
Betrachten wir mal die 4 oben genannten Aspekte:
Selbstschutz: Durch den Tod des Straftäters wird dieser sicher keine mehr begehen. Wenn andere Maßnahmen genauso effizient sind, greift dieses Argument nicht mehr.
Abschreckung: Nicht vorhanden. Abschreckung erfolgt über aufklärungsquoten und nicht über möglichst harte Strafen
Rache… ist ein sogenanntes niedriges Motiv.
Kosteneinsparung: Jemanden wegen des Geldes zu töten ist ebenfalls ein niedriges Motiv.
Die Frage ist nun: Darf der Staat eine qualitativ massiv schwerwiegendere Zwangsmaßnahme verhängen als er seinen Bürgern (in Ausnahmefällen) zugesteht.
Das Motiv (also „Rache“ oder „Geld“) wird ja beim Bürger als moralisch Verwerflich eingestuft… wenn der Staat es macht, dann ist es das plötzlich nicht mehr unmoralisch.
Als Beispiel: der Kapitän eines Schiffes darf einen Straftäter „In Eisen legen“ = einsperren, bis er ihn den Behörden übergibt, aber er darf ihn nicht hinrichten. Wenn jemand den Mörder seiner Tochter tötet, dann wird er vor Gericht gestellt und verknastet, auch wenn die „Schuld“ erwiesen ist.
Kommen wir nun zu deinem Argument, dass ein Mord nicht mehr durch das Verzeihen des Opfers „geheilt“ werden kann. Ich kann ja die Frage dem Opfer nicht mehr stellen, also weiss ich nicht, ob es ihm verzeihen würde. Das das Opfer es nicht mehr kann, sagt nichts über seine möglicherweise vorhandenen Intentionen aus. Eventuell verstösst die Tötung des Täters gegen den ehemals vorhandenen Willen des Opfers.
Ich lehne die Todesstrafe aus prinzipiellen Moralischen Erwägungen ab.
Die Würde des Menschen ist unantastbar, und keine noch so furchtbare Handlung stellt den Täter ausserhalb der menschlichen Gemeinschaft.
In der Zwischenzeit hat die Gesellschaft die Möglichkeit, extrem antisoziale Schwerstverbrecher so sicher zu verwahren, dass nach menschlichem Ermessen keine Gefahr mehr von diesen Ausgeht. (Bitte zu beachten, dass nahezu alle „Ausbrüche“ von Schwerstverbrechern nicht aus Knästen, sondern bei genehmigten Ausflügen stattfanden)
Eine Abschreckung durch die Todesstrafe findet nicht statt. Tatsächlich haben länder mit Todesstrafe eher höhere Kriminalitätsraten.
Rache und Geldeinsparung sind niedrige Motive, die keine moralische Rechtfertigung haben.
Man kann natürlich in einer Gesellschaft, in der Rache nicht als Moralisch verwerflich gesehen wird, mit genau diesem Argument die Todesstrafe rechtfertigen.
Es bleibt, wie alle Moralischen Fragen, eine Geschmacksfrage.
Aber ich finde, dass der Europäische Geschmack bezüglich Todesstrafe kein schlechter ist 
Gruß
Mike