Todesstrafe versus Menschenrechte

Hallo Allerseits,

bezüglich der Hinrichtung Saddam Husseins konnte man in den Medien wieder verfolgen, dass die Todesstrafen in den meisten zivilisierten Ländern kategorisch abgelehnt wird.

Argumente gegen die Todesstrafe gibt es zur Genüge. Aber ein häufig anzuhörendes Argument war, dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt.
http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm
Die weltweit üblichen Strafen verstoßen fast alle gegen die Menschenrechte.

Todesstrafe - Artikel 3 & Artikel 13
Gefängnis - Artikel 3 & 13
Geldstrafen - Artikel 3 & 17
Zwangsarbeit oder Sozialstunden - Artikel 4 & 23
Prügel - Artikel 5
Pranger - Artikel 5
Folter - Artikel 5
Vergewaltigung - Artikel 5
Verstümmelung - Artikel 5

Mir fällt allenfalls der Verlust von gewissen Privilegien als Strafe ein, die nicht gegen die Menschenrechte verstößt, z.B. Fernsehverbot.

Inwiefern kann man nun explizit als Argument gegen die Todesstrafe die Menschenrechte anführen?

Gruß
Carlos

Hi,
Du hast den Artikel 29 vergessen.

Tatsächlich verstösst die Todesstrafe nicht blos gegen Artikel 3, sondern insbesondere gegen Artikel 5!, dem expliziten Verbot grausamer Bestrafung.
Jemanden vom Leben zum Tode zu befördern dürfte wohl unter „grausam“ fallen, oder?
(Der Artikel 5 ist übrigens so ziemlich dereinzige, in dem etwas explizit untersagt wird)

Gruß
Mike

leicht offtopic
hi carlos

bezüglich der Hinrichtung Saddam Husseins konnte man in den
Medien wieder verfolgen, dass die Todesstrafen in den meisten
zivilisierten Ländern kategorisch abgelehnt wird.

hier das wort zivilisiert in den mund zu nehmen, finde ich etwas heftig. wer bestimmt denn, welches land zivilisiert ist und welches nicht?

auf deine frage habe ich leider keine antwort

ich frage mich momentan, in wievielen westlichen ländern die todesstrafe noch im kriegsrecht verankert ist? weiss das jemand?

liebe grüsse,
coco

Hi!

Jemanden vom Leben zum Tode zu befördern dürfte wohl unter
„grausam“ fallen, oder?

Ansichtssache!

Ich persönlich würde es wesentlich grausamer finden lebenslänglich im Knast zu sitzen. Von meinem jetzigen Standpunkt aus, würde ich einen schnellen Tod einer lebenslangen Freiheitsstrafe vorziehen.

Und wenn ich mir die Angelegenheit unter einem religösen Aspekt anschaue, dann erst recht.

Grüße
Dusan

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Von meinem jetzigen
Standpunkt aus, würde ich einen schnellen Tod einer
lebenslangen Freiheitsstrafe vorziehen.

Geht mir genauso, Dusan.
Gruß,
Branden

bezüglich der Hinrichtung Saddam Husseins konnte man in den
Medien wieder verfolgen, dass die Todesstrafen in den meisten
zivilisierten Ländern kategorisch abgelehnt wird.

Aber im Irak nicht. Daher ist die gesamte Fragestellung in bezug auf Saddam obsolet.

(„Zivilisiert“ ist doch sowieso ein reiner Kampfbegriff - die USA sind nach allen gängigen Definitionen zivilisiert, und trotzdem gibt es die Todesstrafe).

Inwiefern kann man nun explizit als Argument gegen die
Todesstrafe die Menschenrechte anführen?

Inwiefern kann man überhaupt als Argument irgendein Recht anführen, das für ein Individuum gelten soll, das genau diese Rechte selbst und aktiv ablehnt? Alle diese Argumente sind irrelevant. Sie greifen aus rein logischen Gründen nicht.

Wer gegen die Todesstrafe argumentieren will, braucht aber nicht Menschenrechte ins Feld zu führen. Der Argumentationsstrang könnte so aussehen:

Nichts spricht dagegen, daß jemand stirbt, der andere ermordet hat. Wer anderen das Recht auf Leben nicht zugesteht, hat es verwirkt. Die Frage ist aber eher, was spricht dafür, dabei aktiv in Anordnung des Staates nachzuhelfen, d.h. den Mörder zu töten. Üblicherweise wird eine aktive Tötung von Personen nur dann moralisch gerechtfertigt, wenn von a) dieser Person eine Gefahr ausgeht oder b) Krieg herrscht und diese Person ein Feind ist. Beides trifft auf die Todesstrafe aber nicht zu.

Und genau das ist auch schon das Argument gegen die Todesstrafe!

Gruß
d.

HAllo,

aus selbigem Grunde gibt es ja in vielen Ländern auch praktisch keine lebenslange Haftstrafe mehr. In aller Regel werden die Gefangenen irgendwann begnadigt - läbger als 15 Jahre sitzen nur noch Einzelfälle. Allerdings ist mir nicht ganz klar, wieso z.B. in Deutschland jeder Raubmörder schneller begnadigt wird wie die z.T. immer noch sitzenden Häftlinge der RAF. Offenbar steht da die Wut auf den politischen Gegner immer noch höher im Kurs als die Forderung, daß gleiches Recht auch für alle gelten muß.

Aber grundsätzlich sieht unter diesem Gesichtpunkt dann manches anders aus. Die Vhance, irgendwann wieder in Freiheit zu leben (und wenn es nach 15 Jahren ist), ist für viele menschen denn doch attraktiver als die Totesstrafe - die ist nämlich endgültig.
Das macht die ganze Geschichte ja so brisant im Hinblick auf Justizirrtümer. Einen zu Unrecht zur Haft Verurteilten kann man ggf. wieder frei ölassen und finanziell entschädigen - bei ner Leiche ist alles wesentlich schwieriger, die wiederzubeleben.

Gernot Geyer

Selbst ist der Mann
Im Falle eines Falles kann man das auch selber erledigen.

Aber den Mut dazu, sein Leben zu beenden, sollte schon jeder auch selber aufbringen, und die Drecksarbeit nicht durch andere erledigen lassen.

Mike

Moin Carlos,

einen Menschen zu töten ist in unserer Gesellschaft hochgradig sanktioniert. Einen unbewaffneten, wehrlosen Menschen zu töten, der akut niemanden bedroht, womöglich noch aus „niederen“ Beweggründen wie Habgier, Rache etc. gilt als das abscheulichste Verbrechen überhaupt.

Dies ist auch gut so, denn je höher die Hemmschwelle gelegt wird, einen Menschen zu töten, desto mehr können wir unseres Lebens sicher sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass das menschliche Leben als höchstens Gut auch glaubhaft geschützt wird.

Erste Risse bekommt dieser Anspruch, wenn das Töten eines Menschen aus gesellschaftlicher Sicht „aus gutem Grund“ eben doch manchmal gestattet ist. Wie kann so ein „guter Grund“ aussehen, der dennoch das Gefüge des Lebens als höchstes Menschenrecht nicht ins Wanken bringt? Diskussionen diesbezüglich gibt es hin und wieder zum Thema, ob es erlaubt sein kann, einen Menschen zu töten, der akut das Leben aderer Menschen bedroht (also quasi eine Notwehsituation), oder ob es erlaubt sein kann, einen Menschen zu töten, wenn dieser selbst darum bittet (aktive oder passive Sterbehilfe). Die Brisanz, mit der diese Themen in unserer Gesellschaft diskutiert werden zeigt, dass das menschliche Leben hier offenbar noch sehr viel gilt, und das ist auch gut so.

Ein Blick über den Tellerand zeigt, dass Todesstrafe vor allem in Ländern praktiziert wird, in denen das menschliche Leben allgemein nicht so viel gilt, z.B. Diktaturen, Staaten die Angriffskriege führen, Staaten mit hoher Kriminatlitätsrate (Mord). Hier bedingt meiner Meinung nach eins das andere. Wenn der Staat durch praktizieren der Todesstrafe vormacht, dass es offenbar „gute Gründe“ geben kann, Menschen zu töten, dann fühlen sich offenbar andere ebenfalls berufen, aus ihren „guten Gründen“ heraus andere Menschen zu töten, insbesondere dann, wenn das nicht sanktionierte staatliche Töten nicht als „gerecht“ empfunden wird. Je mehr getötet wird, desto gewalttätiger wird eine Gesellschaft insgesamt. Je niedriger die Hemmschwelle des Tötens gelegt wird, desto mehr muss jeder um sein Leben bangen. Das die Menschenrechte eines jeden einzelnen hier zunehmend auf der Strecke bleiben, muss man vermutlich nicht extra erwähnen.

Aber die Todesstrafe hat auch noch eine andere Komponente. Wie eingangs erwähnt, gilt das Töten eines wehrlosen Menschen als abscheulichstes Verbrechen überhaupt. Nun ist aber ein Verbrecher, welcher der Todesstrafe zugeführt wird, mit Sicherheit wehrlos. Er kann niemandem mehr etwas antun, er kann sich nicht wehren, es gibt keine akute Bedrohung.

Von wem wollen wir nun verlangen, einen solchen wehrlosen Menschen zu töten, was unter anderen Umständen als abscheuliches Verbrechen gilt, und erwarten trotzdem, dass dieser „Henker“ keinen Schaden an seiner eigenen Menschlichkeit nimmt? Meiner Meinung nach ist dieser Gegensatz nicht zu lösen. In früheren Zeiten begegnete man diesem Konflikt durch Exekutionskommandos. Wo viele schossen, konnte sich jeder zur Beruhigung sagen, ER sei es ja nicht gewesen, der den Wehrlosen erschossen habe. Nun führte das jedoch dazu, dass solche Exekutionen häufig wiederholt werden mussten, unter Qualen des zu tötenden, weil sich niemand dazu durchringen konnte, einen vollständig Wehrlosen zu erschießen.

Wie muss die Psyche eines Menschen beschaffen sein, der es über sich bringt, einen völlig Wehrlosen zu töten? Welches Motiv können wir so einem Menschen an die Hand geben? Rache oder Strafe für die verübten Verbrechen des zu Tötenden? Welche Verbrechen? Wehrlose Menschen zu töten? Oder schlicht und ergreifend Befehlsgehorsam? Töten von Menschen, weil es staatlich befohlen ist? Wollen wir das wirklich? Selbst Menschen, die in akuten Kriegssituationen Menschen töten, sind anschließend häufig hochgradig traumatisiert und kaum in die „Zivilgesellschaft“ wiedereinzugliedern.

Letztendlich kann die Todesstrafe nur zu einer Verrohung der eigenen Gesellschaft führen und somit zu einer Abschwächung des Schutzes des höchsten Menschenrechts, nämlich des Lebens.

Die Todesstrafe ist nicht einfach nur ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Tod des zu Tötenden macht die Gesellschaft nicht besser, kein Leben wird durch seinen Tod gerettet. Todesstrafe ist in erster Linie ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit des „Henkers“ und der Mitglieder der Gesellschaft, in deren Namen dieses Töten stattfindet. So sorgt das Verbrechen (nicht der Verbrecher) noch über den Tod hinaus dafür, dass die Gesellschaft weiter verroht und gewalttätig wird. Wer kann das wollen?

Gruß
Marion

Hallo!

ich frage mich momentan, in wievielen westlichen ländern die
todesstrafe noch im kriegsrecht verankert ist? weiss das
jemand?

Wieso nur im Kriegsrecht?
http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cg…

„Lachende“ Grüsse!

Denis

Hallo,

Nichts spricht dagegen, daß jemand stirbt, der andere ermordet
hat.

Wenn man so argumentiert reicht schon ein winziges Argument, um die Waagschale zu kippen. Eben das ist aber bei Hussein gegeben gewesen, denn unter Umständen hätte er in absehbarer Zukunft (nach Abzug der USA und totalem Zusammenbruchs des Iraks) wieder Anhänger um sich gescharrt.

Grüße,

Anwar

Ich persönlich würde es wesentlich grausamer finden
lebenslänglich im Knast zu sitzen.

„Lebenslänglich“ bedeutet doch 15 Jahre, dann kommt der Mörder wieder frei und kann tun was er will. Außerdem bleibt immer die Hoffnung… Und der Ausbruch (PS „Prison Break“ - die beste Serie aller Zeiten.)

Gruß
d.

Im Falle eines Falles kann man das auch selber erledigen.

Das sagt sich so leicht. Aber im Knast werden dir ja nicht umsonst Schnürsebkel, Gürtel und weißichwas weggenommen, damit du dich nicht weghängst.

Aber den Mut dazu, sein Leben zu beenden, sollte schon jeder
auch selber aufbringen, und die Drecksarbeit nicht durch
andere erledigen lassen.

Erstens würde ich da nicht als „Drecksarbeit“ bezeichnen, wenn sich jemand umbringen möchte, zweitens finde ich es nicht so leicht, selbst Hand an sich zu legen.
Gruß,
Branden

Wo ein Wille ist…

Im Falle eines Falles kann man das auch selber erledigen.

Das sagt sich so leicht. Aber im Knast werden dir ja nicht
umsonst Schnürsebkel, Gürtel und weißichwas weggenommen, damit
du dich nicht weghängst.

… ist auch ein Weg! Schaffen ja auch genügend, sich im Knast umzubringen.

Aber den Mut dazu, sein Leben zu beenden, sollte schon jeder
auch selber aufbringen, und die Drecksarbeit nicht durch
andere erledigen lassen.

Erstens würde ich da nicht als „Drecksarbeit“ bezeichnen, wenn
sich jemand umbringen möchte, zweitens finde ich es nicht so
leicht, selbst Hand an sich zu legen.

Aber Du würdest leichter Hand an jemanden anderen legen (lassen) weil Du persönlich der Ansicht bist, dass eine extrem lange Haftstrafe (lebenslänglich, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung… der „Hammer mit Rucksack“) schlimmer und unmenschlicher ist ?
(Dies ist als Frage zur Klarstellung gedacht)

Mike

Hallo!

Meiner Meinung nach bringt die Todesstrafe eigentlich nicht wirklich etwas. Der Zutodekommende wird dadurch ja auch nicht mehr lebendig.
Wenn man logisch überlegt verstösst aber jeder Mord oder Tötung eines Menschen ganz sicher gegen die Menschenrechte. Ich würde auch diesen Punkt einmal überdenken.

Argumente gegen die Todesstrafe gibt es zur Genüge. Aber ein

häufig anzuhörendes Argument war, dass die Todesstrafe gegen
die Menschenrechte verstößt.

Gruss

Petra H.

Hallo Allerseits,

bezüglich der Hinrichtung Saddam Husseins konnte man in den
Medien wieder verfolgen, dass die Todesstrafen in den meisten
zivilisierten Ländern kategorisch abgelehnt wird.

Argumente gegen die Todesstrafe gibt es zur Genüge. Aber ein
häufig anzuhörendes Argument war, dass die Todesstrafe gegen
die Menschenrechte verstößt.
http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm
Die weltweit üblichen Strafen verstoßen fast alle gegen die
Menschenrechte.

Todesstrafe - Artikel 3 & Artikel 13
Gefängnis - Artikel 3 & 13
Geldstrafen - Artikel 3 & 17
Zwangsarbeit oder Sozialstunden - Artikel 4 & 23
Prügel - Artikel 5
Pranger - Artikel 5
Folter - Artikel 5
Vergewaltigung - Artikel 5
Verstümmelung - Artikel 5

Mir fällt allenfalls der Verlust von gewissen Privilegien als
Strafe ein, die nicht gegen die Menschenrechte verstößt, z.B.
Fernsehverbot.

Inwiefern kann man nun explizit als Argument gegen die
Todesstrafe die Menschenrechte anführen?

Gruß
Carlos

ot
Hallo,

(PS „Prison Break“ - die

beste Serie aller Zeiten.)

Ich kenne die Serie nicht. Aber von einem bekennenden
McGyver-Fan hätte ich nichts anderes erwartet :wink:

Gruß
Elke

Lieber Denis Möwert
Du fragst

Wieso nur im Kriegsrecht?
http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cg…

Hierzu kann ich feststellen, dass das Bundesrecht das Landesrecht bricht.
Im Zweifelsfall gilt das GG, das in Artikel 102 eindeutig aussagt:
Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Viele Grüße
Voltaire

Lieber Gernot Geyer

aus selbigem Grunde gibt es ja in vielen Ländern auch
praktisch keine lebenslange Haftstrafe mehr. In aller Regel
werden die Gefangenen irgendwann begnadigt - läbger als 15
Jahre sitzen nur noch Einzelfälle. Allerdings ist mir nicht
ganz klar, wieso z.B. in Deutschland jeder Raubmörder
schneller begnadigt wird wie die z.T. immer noch sitzenden
Häftlinge der RAF. Offenbar steht da die Wut auf den
politischen Gegner immer noch höher im Kurs als die Forderung,
daß gleiches Recht auch für alle gelten muß.

Das die Linksterroristen von der RAF immer noch einsitzen, hängt damit zusammen, WEN sie angegriffen haben. Politiker haben Wege und Mittel, ein gesellschaftliches Klima zu erzeugen, in denen unabhängige Wahrheitsfindung im Gerichtssaal gar nicht mehr stattfindet. Rechtsterroristen haben deutlich mehr Menschen ermordet als die Linksterroristen. Nur sind die Nazi-Opfer oft Asylanten und haben daher kaum eine Lobby. Allein schon wegen dieser falschen Gewichtung darf die Todesstrafe nicht verhängt werden. Du hast ein gutes geschichtliches Beispiel angesprochen.
Jede politische Bewegung, die aus einer Demokratie heraus terroristisch tätig wird, diskreditiert sich schon durch die Wahl ihrer Mittel.
Gleiches gilt auch für den Staat. Er ist keineswegs unfehlbar.
Deshalb darf er nicht Leben nehmen. Er gibt auch keins.
Viele Grüße
Voltaire

Wer sagt den so was? Dann könnte der Bundestag ja auch in aller Ruhe seine Gesetze beschließen wie zB. zum Nichtraucherschutz, wenn automatisch das Bundesrecht Vorrang gegenüber dem Landesrecht hätte. Geht aber nicht, weil die an sich völlig übrflüssigen Landesregierungen und -parlemente da unbedingt mitmeckern wollen.
Deshalb kommt doch dieses Land auf keinen grünen Zweig - immer steht in irgendwo einer, der dagegen ist und ohne dessen Zustimmung nichts geht.

Gernot Geyer

Hallo,

ich frage mich momentan, in wievielen westlichen ländern die
todesstrafe noch im kriegsrecht verankert ist? weiss das
jemand?

ist weissrussland ein westliches Land ? Oder Russland ? USA ? einige wenige Südamerikanische Länder, afrikanische Länder …

Wie auch immer, die meisten Menschen wohnen in Ländern, in denen die Todesstrafe -auch in Friedenszeiten- noch aktiv ist und auch vollstreckt wird.

Nur mal so am Rande wiedergegeben. Fast alle Weltreligionen rechtfertigen die Todesstrafe, der Vatikan hat sie erst 2001 aus seiner Verfassung gestrichen. Deutschland hat noch 1982 ein Todesurteil vollstreckt.
Der Orient (westlich ?) kennt bis heute noch Steinigungen.
Als das Christentum Staatsrelgion wurde, nahm die Zahl der Hinrichtungen stark zu … von Asien, USA, Indonesien reden wir mal nicht.

Gruss
Roger