Todesstrafe versus Menschenrechte

Ich persönlich würde es wesentlich grausamer finden
lebenslänglich im Knast zu sitzen.

„Lebenslänglich“ bedeutet doch 15 Jahre, dann kommt der Mörder
wieder frei und kann tun was er will.

Das ist falsch, falsch, falsch.

.m

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Hallo Dusan,

Ich persönlich würde es wesentlich grausamer finden
lebenslänglich im Knast zu sitzen. Von meinem jetzigen
Standpunkt aus, würde ich einen schnellen Tod einer
lebenslangen Freiheitsstrafe vorziehen.

Ob Du diese Ansicht auch noch mit einem Strick um den Hals halten würdest wage ich zu bezweifeln.
Da wird wohl doch die Angst vor dem Tod größer sein.

Viele Grüße
Markus

Aber Du würdest leichter Hand an jemanden anderen legen
(lassen) weil Du persönlich der Ansicht bist, dass eine extrem
lange Haftstrafe (lebenslänglich, besondere Schwere der
Schuld, Sicherungsverwahrung… der „Hammer mit Rucksack“)
schlimmer und unmenschlicher ist ?

Wahrscheinlich nicht. Aber ich bin mir da nicht sicher.
Ich bin zumeist froh, dass ich kein Jurist bin. So spannend das Strafrecht sein mag - an der Wurzelist es hochproblematisch. Allein schon emanden für Jahre einzusperren halte ich für zutiefst fragwürdig.
Gruß,
Branden

Stimmt!
Hi Branden

Allein schon jemanden für Jahre einzusperren
halte ich für zutiefst fragwürdig.

stimmt!

Und genauso fragwürdig ist es, Menschen für Lächerlichkeiten einzusperren, wie einen Nachbarn von mir wegen wiederholtem Schwarzfahren in der S-Bahn für ein halbes Jahr.

Und da unterscheidet der Carlos da oben anhand der Todesstrafe zwischen zivilisierten Ländern und unzivilisierten als wenn die ganze Wegsperrerei auch nur einen Hauch von zivilisiert wäre.

Viele Grüße
Franz

Gegenvorschläge?

Hi Branden

Allein schon jemanden für Jahre einzusperren
halte ich für zutiefst fragwürdig.

stimmt!

Tja, was ist dann ethisch vertretbar?
Vorschläge erbeten.

Was soll ich mit einem Gäfgen oder einem Klar oder einem Mario M. (Stephanie-Prozess, wir erinnern uns) denn sonst anfangen?

Mir fällt nichts ein.

Gruß
Mike

Hi!

Ob Du diese Ansicht auch noch mit einem Strick um den Hals
halten würdest wage ich zu bezweifeln.

Ich kanns nicht sagen

Deswegen hab ich geschrieben: Von meinem jetzigen Standpunkt aus

Grüße
Dusan

Lieber Dusan
Du meinst

Jemanden vom Leben zum Tode zu befördern dürfte wohl unter
„grausam“ fallen, oder?

Ansichtssache!

Es bleibt grausam, Dusan, auch wenn du persönlich dir noch grausameres vorstellen kannst.

Ich persönlich würde es wesentlich grausamer finden
lebenslänglich im Knast zu sitzen.

Gefängnis ist nicht grausamer als die Todesstrafe. Du hältst dir vor Augen, wie viele Menschen in z. B. amerikanischen Todeszellen sitzen und zermürbt auf ihre Auslöschung warten. Diese Wartezeit auf den elektrischen Stuhl ist unmenschlich. Ich nehme an, dass du dies meinst. Und du hast völlig recht damit. Allein schon die intensive Vorstellung davon, selbst in dieser Situation zu sein, verschafft mir Ekel. Ekel vor der Situation und vor der Gewissheit, dass ca. 75% der US-Amerikaner mit meinem potenziellen Schicksal einverstanden sein würden. Weiter schreibst du

Von meinem jetzigen Standpunkt aus, würde ich einen schnellen Tod :einer lebenslangen Freiheitsstrafe vorziehen.

Die meisten der ca. 2000 Todeskandidaten geben nicht auf. Sie schöpfen alle Rechtsmittel aus; daraus resultiert die elendige Wartezeit. Eine Neuauflage des Verfahrens erreichen die wenigsten, eine Aufhebung des Urteils noch weniger. Auch dann riskieren sie immer noch eine erneute Verurteilung. Aber für viele geht es darum, aus der „Death Row“ herauszukommen, und zwar lebend. Sie kämpfen und kämpfen und kämpfen und finden sich erst zum Schluss mit dem Unvermeidlichen ab.
Vorher hätte es sicherlich genügend Gelegenheiten zum Suizid gegeben, aber sie wurden nicht genutzt. Weil Hoffnung da war.
Auch die barbarische Praxis der Hinrichtung direkt nach dem Urteil, wie sie China anwendet, ist natürlich keine Lösung. Es ist keine Zeit, ein Urteil zu überprüfen.
In solchen Extremsituationen zieht so gut wie jeder, der in dieser Situation steckt, die Zelle dem Strick vor.

Und wenn ich mir die Angelegenheit unter einem religösen
Aspekt anschaue, dann erst recht.

Auch religiöse Menschen leben gern.

Grüße
Dusan

Froh bin ich, in einem Land zu leben, dass die Todesstrafe ausschließt.
Viele Grüße
Voltaire

„Lebenslänglich“ bedeutet doch 15 Jahre, dann kommt der Mörder
wieder frei und kann tun was er will.

Hier in Österreich ja, in anderen Ländern schauts anders aus. Und die Diskussion wurde unter anderem auch wegen dem RAF-Terroristen ausgelöst, der 5x lebenslänglich bekam. Ich weiss gar nicht ob das bei uns geht, aber für den schauts ja echt düster aus.

Grüße
Dusan

Lieber Voltaire

Hierzu kann ich feststellen, dass das Bundesrecht das
Landesrecht bricht.
Im Zweifelsfall gilt das GG, das in Artikel 102 eindeutig
aussagt:
Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Irre ich mich, oder könnte man dem Zweifelsfall vorbeugen, indem der hessische Landtag den offensichtlich nicht mehr benötigten Artikel einfach streicht?
In Bayern (!) ist die Streichung bereits erfolgt.
Als Hesse (aber ich bin ja keiner!) wäre mir das Ansporn genug…

Nochmal: Ich rede nicht davon, für jeden Pups ein neues Gesetz, oder für jedes flaue Gefühl eine „Quasi“-Grundgesetzänderung durchzudrücken, wie es etwa dem Kameraden Wolfgang „ich hol’ sie quasi ALLE runter“ Schäuble vorschwebt.

Nein - ich rede davon, dass man Konflikte VOR ihrer Entstehung beseitigt, indem man eine Vorschrift, die keiner mehr braucht, die keiner (naja, ein paar soll’s noch geben…) mehr will, einfach in die Tonne kloppt.

Ist das denn so schwer?

Jeder meckert über zu viele Gesetze und Vorschriften, und keiner (Ausnahme: MP Müller im Saarland)wagt es, überholte solche einfach abzuschaffen. So kommen wir nicht weiter.

Viele Grüsse!

Denis

Hi!

Ich gehe mit deinem Artikel konform, obwohl es nicht ganz das war, was ich gemeint habe.

Für mich, ich bin Gegner der Todesstrafe, wäre es, von meinem jetzigen Standpunkt aus gesehen die Hölle auf Erden. Zu wissen, dass du niemals wieder dich ausserhalb eines Gefängnisses aufhalten wirst können, niemals wieder freie Entscheidungen treffen können, Familie und Freunde treffen, den geliebten Hobbys nachgehen, usw… Mag durchaus sein, dass das sich durch die Situation dann ändern könnte, es wäre aber wie lebendig begraben.

Auch religiöse Menschen leben gern.

Ja eh, aber sie brauchen den Tod nicht zu fürchten. Denn dies ist doch der Eintritt ins Paradies. Deswegen sollten ja Begräbnisse eigentlich Freudenfeiern sein, aber das ist ein völlig anderes Thema:wink:

Grüße
Dusan

Lieber Mike
Was soll es sonst für Vorschläge geben? Alles, was den Strafvollzug humanisiert, hat in diesen Zeiten keine Chance. Da müssen wir noch etliche Jährchen warten. Selbst diese Humanisierungen würden eher den Kleinkriminellen angedient werden als den Kapitalverbrechern. Damit aus diesen Kleinkriminellen eben keine Kapitalverbrecher werden.
Aber:
Natürlich dürfen Mörder von uns hinter Schloss und Riegel gebracht werden. Wir haben einen Anspruch auf Schutz vor diesen Menschen. Was wir dann mit denen machen, wenn sie denn erst einmal festgesetzt sind, das ist die Frage.
Ich glaube, es ist human und gerecht, sie von der Gesellschaft fernzuhalten. Wir entziehen ihnnen das Recht auf Freiheit, das sie verwirkt haben.
Viele Grüße
Voltaire

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Ich ziehe meinen Hut vor dir.
Das war einer der besten Beiträge hier in der letzten längeren Zeit.

Danke!

Viele Grüße
WoDi

Ich kenne die Serie nicht. Aber von einem bekennenden
McGyver-Fan hätte ich nichts anderes erwartet :wink:

Laut wiki (bitte den Eintrag NICHT LESEN wegen Spoiler) kommt die erste Staffel im August 2007 nach Deutschland. Ich habe beide Staffeln schon zu Ende gesehen und kanns kaum erwarten bis die dritte kommt. Es ist die beste Serie aller Zeiten. Wie oft kommt es vor, daß man vergißt zu atmen vor lauter Spannung? Bei Prison Break passiert das :wink: Also ein sehr heißer Tip. Gibts natürlich auch alle Folgen zum Eseln, wer möchte.

Gruß
d.

Lieber Dennis Möwert
Da wir beide hinsichtlich der Todesstrafe eh’ konform gehen, hier nur eine kurze Rückmeldung:

Hierzu kann ich feststellen, dass das Bundesrecht das
Landesrecht bricht.
Im Zweifelsfall gilt das GG, das in Artikel 102 eindeutig
aussagt:
Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Irre ich mich, oder könnte man dem Zweifelsfall vorbeugen,
indem der hessische Landtag den offensichtlich nicht mehr
benötigten Artikel einfach streicht?

Es ist kein Zweifelsfall.

In Bayern (!) ist die Streichung bereits erfolgt.
Als Hesse (aber ich bin ja keiner!) wäre mir das
Ansporn genug…

Nochmal: Ich rede nicht davon, für jeden Pups ein neues
Gesetz, oder für jedes flaue Gefühl eine
„Quasi“-Grundgesetzänderung durchzudrücken, wie es etwa dem
Kameraden Wolfgang „ich hol’ sie quasi ALLE runter“ Schäuble
vorschwebt.

Ich auch nicht.

Nein - ich rede davon, dass man Konflikte VOR ihrer Entstehung
beseitigt, indem man eine Vorschrift, die keiner mehr braucht,
die keiner (naja, ein paar soll’s noch geben…) mehr will,
einfach in die Tonne kloppt.

Kann man machen. Ist grundsätzlich gut. Hat aber in diesem Fall keine Auswirkung.

Ist das denn so schwer?

Nein, warum?:wink:
Ich bleibe dabei: Es macht gar keinen Unterschied, ob man’s so stehen lässt oder nicht. Es findet keine Anwendung, da dem ein Bundesgesetz entgegensteht.

Jeder meckert über zu viele Gesetze und Vorschriften, und
keiner (Ausnahme: MP Müller im Saarland)wagt es, überholte
solche einfach abzuschaffen. So kommen wir nicht weiter.

S. o.
Streich’ den Paragraphen oder nicht. Keinerlei Konsequenzen. Streichen müsste man ihn, da hast du allerdings recht, wegen des erkennbaren Anachronismus’. Aber nicht hinsichtlich eines Zweifels, ob er angewendet wird oder nicht.

Viele Grüsse!

Auch dir, wie immer,
viele Grüße
Voltaire

Hi Mike,

Allein schon jemanden für Jahre einzusperren
halte ich für zutiefst fragwürdig.

stimmt!

Tja, was ist dann ethisch vertretbar?
Vorschläge erbeten.

ethisch vertretbar halte ich zum Beispiel die „Reinigung“ des ganzen Strafapparats von all dem, was über den vielbeschworenen „Schutz der Gesellschaft“ hinausgeht (Rachegedanken, irrationale „Gerechtigkeits“-Gefühle, etc.) bzw. in diesem Thread anders ausgedrückt: was über den Schutz der Menschenrechte der anderen hinausgeht.

Was soll ich mit einem Gäfgen oder einem Klar oder einem Mario
M. (Stephanie-Prozess, wir erinnern uns) denn sonst anfangen?
Mir fällt nichts ein.

Warum denn gleich mit den schwierigen Fällen daherkommen?

Z.B. der von mir angeführte Nachbar:
es ist für mich ethisch auf gar keinen Fall vertretbar, ihm fürs Schwarzfahren in der S-Bahn ein halbes Jahr sein Menschenrecht der Freiheit der Person zu entziehen;

wessen elementaren Rechte werden denn damit geschützt?

wohlgemerkt gehts mir nicht darum, gegen die Bestrafung von Schwarzfahrern („Erschleichung von Leistungen“ heißts ja glaube ich) selbst einzutreten, sondern darum, dass die Bestrafung eines solchen Delikts, das nicht gegen die elementaren Rechte anderer gerichtet ist, meinem ethischen Empfinden nach auch im 100sten Wiederholungsfall nicht das Menschenrecht auf Freiheit der Person tangieren darf.

Genauso der Fall Klar: er sitzt m.E. in keinster Weise mehr im Knast, weil es irgendwelche Menschen vor ihm zu beschützen gälte, sondern aus allen möglich Gründen auch immer.

Es ist in seinem Fall offensichtlich (oder doch hochwahrscheinlich), dass er nicht rauskommt, und die nächste Frau vergewaltigt oder das nächste Kind entführt …

Seine Inhaftierung ist deshalb für mich ethisch nicht vertretbar.

Gäfgen und Mario M. … weiß ich nicht, schwer einzuschätzen, aber die beiden sind ja nicht gerade repräsentativ für unsere Gefängnispopulation, und um den normalen Durchschnittsknasti gehts mir hier aber erstmal, nicht um seltene pathologische Fälle.

Wenn bei beiden der Freiheitsentzug einzig dem rationalen Schutz der elementaren Rechte anderer dient, kann ich das ethisch akzeptieren, alles darüber hinaus halte ich für inakzeptabel, archaisch, barbarisch, unaufgeklärt, irrational, …

Aus dieser skizzierten ethischen Perspektive heraus könnte ich mich jetzt auch noch 10 Minuten lang über die beschissenen Haftbedingungen auslassen, die ebenfalls ganz sicher nichts mit dem Schutz der Rechte anderer zu tun haben …

Viele Grüße
Franz

Lieber Gernot Geyer
Vielleicht habe ich nicht klar dargelegt, wie das zu verstehen sei.
Bundesrecht bricht Landesrecht.

Wer sagt den so was? Dann könnte der Bundestag ja auch in
aller Ruhe seine Gesetze beschließen wie zB. zum
Nichtraucherschutz, wenn automatisch das Bundesrecht Vorrang
gegenüber dem Landesrecht hätte.

Das Bundesrecht hat nur in bestimmten Fragen Vorrang. Vieles ist an die Länderparlamente deligiert worden.
Ausnahmen sind z. B. die Landesverteidigung. Und die Anwendung der Todesstrafe.

Geht aber nicht, weil die an sich völlig übrflüssigen :Landesregierungen und -parlemente da unbedingt mitmeckern wollen.

Das nennt man föderalistisches Prinzip. Ich find’s gut.

Deshalb kommt doch dieses Land auf keinen grünen Zweig - immer
steht in irgendwo einer, der dagegen ist und ohne dessen
Zustimmung nichts geht.

Das nennt man Demokratie. Find’ ich auch gut.
Ich denke 'mal, du auch.:wink:
Viele Grüße
Voltaire

werden die Gefangenen irgendwann begnadigt - läbger als 15
Jahre sitzen nur noch Einzelfälle.

Wegen Mordes verurteilte sitzen (aus dem Gedächnis) in Deutschland im durchschnitt 22,irgenwas Jahre im Gefängnis.
Nach 15 Jahren ist ein Antrag auf vorzeitige Entlassung erstmalig möglich.
Ein Mörder kommt also FRÜHESTENS nach 15 Jahren frei.

Gruß
Werner

Hallo!

„Lebenslänglich“ bedeutet doch 15 Jahre, dann kommt der Mörder
wieder frei und kann tun was er will.

Hier in Österreich ja,

Das ist einfach nur falsch.
Grüße, Peter

Hallo Roger,

Als das Christentum Staatsrelgion wurde, nahm die Zahl der
Hinrichtungen stark zu …

???
Das Christentum wurde im vierten Jahrhundert im römischen Reich Staatsreligion. Das römische Reich war für einen regen Gebrauch von Hinrichtungen bekannt (das erlaubte Töten von Kindern, Frauen und Sklaven lassen wir hier mal außer acht).
Inwiefern soll dies zugenommen haben?

Gruß
Carlos

Ich bin von deinem Ausführungen sehr beeindruckt.
Nur zwei Ergänzungen.

  1. Todesstrafe nützt nichts. Es gibt Untersuchungen, die die abschreckende Wirkung der Todesstrafe wiederlegen. Einige konnten sogar zeigen, dass die Mordrate in US-Bundestaaten nach Hinrichtungen ansteigt. Auch bringt sie den Hinterbliebenen nichts. Auch hierzu gibt es Untersuchungen, die zeigen dass die Hinrichtung des Täters die Dauer der Traumatisierung Hinterbliebener nicht günstig beeinflusst - im Gegenteil.

  2. Die Todesstrafe hat für den Täter und die Opfer keinen Sinn. Die Strafe richtet sich nicht gegen oder an den Menschen der die Tat begangen hat, denn er wird ja ausgelöscht und kann darum von der Strafe „nichts mehr haben“, nichts mehr lernen oder gebessert werden.
    Damit wird der Delinquent zum Objekt gesellschaftlicher Interessen gemacht. Er wird benutzt um Abzuschrecken, um Rachegefühle zu befriedigen, um den Anschein gerechten Ausgleichs von Schuld und Sühne in der Gesellschaft aufrecht zu erhalten.
    Die Todesstrafe ist damit eine klare Entmenschlichung und nicht nur im körperlichen Sinne. Der Täter wird entmenschlicht und damit seiner Würde vollständig beraubt.
    Das ist etwas was kein Staat darf und sich keine Gesellschaf selbst antun sollte, denn in dem Maße, wie ich die Würde anderer missachte gebe ich meine eigene auf.

Gruß
Werner

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