Hi!
Klar, dass ein Jurist widerspricht.
Ich muss dir nicht erklären was lebenslänglich bedeutet. Soweit mir bekannt max. 20 Jahre, nach 15 Jahren kann eine Begnadigung angesucht werden, der meistens auch stattgegeben wird.
Grüße
Dusan
Hi!
Klar, dass ein Jurist widerspricht.
Ich muss dir nicht erklären was lebenslänglich bedeutet. Soweit mir bekannt max. 20 Jahre, nach 15 Jahren kann eine Begnadigung angesucht werden, der meistens auch stattgegeben wird.
Grüße
Dusan
Ja wo sind sie denn, die Gegenvorschläge?
Hi Mike,
Allein schon jemanden für Jahre einzusperren
halte ich für zutiefst fragwürdig.stimmt!
Tja, was ist dann ethisch vertretbar?
Vorschläge erbeten.
Was soll ich mit einem Gäfgen oder einem Klar oder einem Mario
M. (Stephanie-Prozess, wir erinnern uns) denn sonst anfangen?
Mir fällt nichts ein.Warum denn gleich mit den schwierigen Fällen daherkommen?
ganz einfach: Weil wir mit der Todesstrafe angefangen haben, und jetzt versuchst Du auf die kleinkriminalität auszuweichen.
Aber darum geht es hier nicht!
Wobei: was macht man mit einem notorischen Schwarzfahrer, der weder durch Strafbefehle, noch durch Bewährung noch durch Sozialstunden noch durch was auch immer zum Einlenken zu bewegen ist?
Genauso der Fall Klar: er sitzt m.E. in keinster Weise mehr im
Knast, weil es irgendwelche Menschen vor ihm zu beschützen
gälte, sondern aus allen möglich Gründen auch immer.
Nu ja, er hat aus politischen Motiven ein paar Leute umgebracht… In wie weit er solche taten heute nicht mehr begehen würde, entzieht sich meiner Kenntnis, diese Entscheidung überlasse ich den Psychologen und dem Bundespräsidenten.
Es ist in seinem Fall offensichtlich (oder doch
hochwahrscheinlich), dass er nicht rauskommt, und die nächste
Frau vergewaltigt oder das nächste Kind entführt …
Oder den nächsten Politiker/Wirtschaftsführer/US-Soldaten ermordet?
Seine Inhaftierung ist deshalb für mich ethisch nicht
vertretbar.
Rauslassen und weiter morden lassen?
Gäfgen und Mario M. … weiß ich nicht, schwer einzuschätzen,
aber die beiden sind ja nicht gerade repräsentativ für unsere
Gefängnispopulation, und um den normalen Durchschnittsknasti
gehts mir hier aber erstmal, nicht um seltene pathologische
Fälle.
Also: Wie bestrafe ich Einbrecher, Safeknacker, Menschenhändler, Notorische Taschendiebe, Trickbetrüger, Zuhälter, Drogendealer, Geldfälscher, Schläger, Brandstifter usw usw usw…
Wenn bei beiden der Freiheitsentzug einzig dem
rationalen Schutz der elementaren Rechte anderer dient, kann
ich das ethisch akzeptieren, alles darüber hinaus halte ich
für inakzeptabel, archaisch, barbarisch, unaufgeklärt,
irrational, …
Was also dann…
Vorschläge bitte!
Wie kann sich die Gesellschaft vor der ganz normalen Kriminalität schützen?
Du hast hier zwar durchaus eloquent gegen das „Wegsperren“ argumentiert, aber Konstruktives kam irgendwie wenig bis gar nichts.
Mike
Lieber Mike
Was soll es sonst für Vorschläge geben? Alles, was den
Strafvollzug humanisiert, hat in diesen Zeiten keine Chance.
das ist nicht das Problem.
Dass die Gesellschaft sich irgendwie vor Antisozialen Elementen schützen muß, ist klar. Die Frage ist, wie dieses am humansten geht.
Die beiden Vorposter lehnen nun das „Wegsperren“ aus ethischen Gründen ab.
(ich kann die Argumentation zwar nicht nachvollziehen, aber was solls)
Wenn man jedoch etwas ablehnt, dann wäre es sehr dienlich, einen oder mehrere Gegenvorschläge zu präsentieren.
Mog I net, Gfällt mr net, ist kein Argument und keine Diskussionsbasis.
Ich will hier keine Diskussion über Klein- oder Jugendkriminalität anzetteln, wie haben mit Äusserst Abscheulichen Verbrechen und der Todesstrafe angefangen, und da sollten wir auch bleiben.
Gruß
Mike
Hallo!
Klar, dass ein Jurist widerspricht.
Muss ich, weil das einfach nicht stimmt.
Ich muss dir nicht erklären was lebenslänglich bedeutet.
Soweit mir bekannt max. 20 Jahre, nach 15 Jahren kann eine
Begnadigung angesucht werden, der meistens auch stattgegeben
wird.
Du hast oben von österreichischem Recht gesprochen, ich tu das auch. Eine lebenslange (und nicht lebenslängliche, das Leben ist lang und nicht länglich) Freiheitsstrafe dauert nicht 20 Jahre, sondern grundsätzlich einmal lebenslang. Es ist zwar richtig, dass ein zu lebenslanger Strafe Verurteilter frühestens nach fünfzehn Jahren BEDINGT entlassen werden KANN, er darf aber NUR DANN bedingt entlassen werden, wenn nach seiner Person, seinem Vorleben, seinen Aussichten auf ein redliches Fortkommen und seiner Aufführung während der Vollstreckung anzunehmen ist, dass er in Freiheit keine weiteren strafbaren Handlungen begehen werde und es trotz der Schwere der Tat nicht der weiteren Vollstreckung bedarf, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken (§ 46 Abs. 5 StGB). Gegebenenfalls sind mit einer bedingten Entlassung - falls eine solche überhaupt stattfindet - weitere Maßnahmen verbunden, zudem kann die bedingte Entlassung unter den Voraussetzungen des § 53 StGB - etwa bei Begehung einer neuerlichen Straftat oder Missachtung von Weisungen - widerrufen werden.
Eine Begnadigung (§ 507 StPO) ist etwas völlig anders wie eine bedingte Strafnachsicht. Die Begnadigung kann nur der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung oder des Justizministers aussprechen. Mir ist nicht bekannt, dass jemals ein „Lebenslanger“ begnadigt worden wäre.
Die durchschnittliche Haftdauer von „Lebenslangen“ in Österreich liegt bei 21 Jahren. Der berühmte „Opernmörder“ Josef Weinwurm wurde 1964 verurteilt und ist 2004 in der Justizanstalt Stein gestorben.
Grüße, Peter
Hallo!
Klar, dass ein Jurist widerspricht.
Muss ich, weil das einfach nicht stimmt.
Das hab ich damit gemeint. Ich bin kein Jurist und dass die Aussage nicht hundertprozentig war, ist mir klar. Du hast sicher mehr Ahnung vom österr. Recht wie ich, zumindest hoff ich das für dich:wink:
Du hast oben von österreichischem Recht gesprochen, ich tu das
auch. Eine lebenslange (und nicht lebenslängliche, das Leben
ist lang und nicht länglich) Freiheitsstrafe dauert nicht 20
Jahre, sondern grundsätzlich einmal lebenslang.
Müsste es nicht, wenn man es jetzt wirklich ganz genau nehmen will, Lebensdauer heissen?
Eine Begnadigung (§ 507 StPO) ist etwas völlig anders wie eine
bedingte Strafnachsicht.
Ich hoffe du siehst mir meinen Laienjargon nach.
Die durchschnittliche Haftdauer von „Lebenslangen“ in
Österreich liegt bei 21 Jahren.
Gibts dazu Quellen, das überrascht mich jetzt doch etwas. Hab mich allerdings auch nicht extrem intensiv damit befasst, mir ist da der Fall Unterweger in Erinnerung, der saß ja nicht so lang.
Grüße
Dusan
Hallo,
Zustimmung nichts geht.
Das nennt man Demokratie. Find’ ich auch gut.
Ich denke 'mal, du auch.
Ach Gottchen - ich kenne ne Menge Länder, die gelten gemeinhin auch als demokratisch und haben solchen Unfug nicht. Da gibt es zwar dann Provinzverwaltungen oder wie immer die heißen mögen und die über regionale Dinge entscheiden - aber so ein Scheiß wie hierzulande ist doch da eher selten. Und so recht kann mir auch keiner begründen, warum z.B. beim Bildungswesen eine Zuständigkeit der Länder sinnvoll sein sollte - die Pisastudien zeigen ja, das da Länder mit zentral geregelten Bildungssystemen oft besser sind. Ich weiß auch nicht, wozu es gut ist, wenn in jeder Ecke andere Gesetze und Förderrichtlinien für alles mögliche gekten, die den Bürgern wie den Unternehmen einen wehcsel von einem Land ins andere nur erschweren. Es ist ja mitunter unbürokratischer, ins Ausland auszuwandern, als von einem Bundesland ins andere.
Sicher habe ich Demokratie ganz gerne - das ist keine Frage. Aber weshalb hängt die davon ab, ob Bayern eigenständig enbtscheiden darf, welche Schulbücher zu benutzen sind und was in welcher Klasse zu lernen ist? Damit ein Thüringer der nach Bayern zieht alles wegschmeißen kann und die kinder u.U. dann ein Jahr wiederholen müssen, weil sie sonst nicht reinkommen in den Lehrplan?
Gernot Geyer
Ergänzend Gerüchte
Wer sucht der findet… ich finde da Einzelfälle von über 30 Jahren… und es gibt nur Zahlen von denen die Entlassen wurden.
Gruss Ivo
Das die Linksterroristen von der RAF immer noch einsitzen,
hängt damit zusammen, WEN sie angegriffen haben.
Nicht so wie du es beschreibst…
Hallo!
Die durchschnittliche Haftdauer von „Lebenslangen“ in
Österreich liegt bei 21 Jahren.Gibts dazu Quellen, das überrascht mich jetzt doch etwas.
Etwa die Wiener Zeitung vom 3.8.2006 -
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabI…
Hab
mich allerdings auch nicht extrem intensiv damit befasst, mir
ist da der Fall Unterweger in Erinnerung, der saß ja nicht so
lang.
Ja, weil er sich in der Nacht nach dem Urteil erhängt hat.
Okay, im Ernst: nach seiner ersten Verurteilung saß er 16 Jahre, die zweite ist (wegen seinem Selbstmord) nicht rechtskräftig geworden. Über diese Geschichte - Unterwegers Selbstmord ist jetzt 12 Jahre her und sein Fall noch immer ein Thema - kann man viel debattieren, aber die Notwendigkeit der Möglichkeit, eine bedingte Strafnachsicht erhoffen zu dürfen (nach frühstens 15 Jahren - man muss einmal versuchen, sich das vor Augen zu halten) ist in strafrechtlicher Hinsicht ziemlich unbestritten. Allerdings wären diese juristischen Aspekte - Strafrecht hat sich um Objektivität zu bemühen und nichts mit Moral oder Ethik zu tun - eher im Rechtsbrett zu diskutieren.
Grüße, Peter
Hi Mike,
Du hast hier zwar durchaus eloquent gegen das „Wegsperren“
argumentiert, aber Konstruktives kam irgendwie wenig bis gar
nichts.
den Schuh zieh ich mir nicht an!
Ich habe ganz klar ein (ethisches) Prinzip benannt: rationale Ausrichtung des Strafapparats am Schutz der elementaren (Leben, Freiheit, etc.) Rechte der Menschen, und nur daran.
Also: Wie bestrafe ich Einbrecher, Safeknacker,
Menschenhändler, Notorische Taschendiebe, Trickbetrüger,
Zuhälter, Drogendealer, Geldfälscher, Schläger, Brandstifter
usw usw usw…
Soll ich das nun auf jeden einzelnen anwenden …?
Wie lange hast Du Zeit? 
Warum sollte man einen Einbrecher (um beim ersten Genannten anzufangen) auch nicht „nur“ finanziell bestrafen …?
ich sehe keinen zwingenden Grund weshalb er „sitzen“ sollte, im Gegenteil finde ich das ethisch verwerflich, weil in keinem Verhältnis zu seiner Tat stehend.
Wie man nun genau negative Generalprävention (ich denke, um die geht es, weniger um Spezialprävention) organisieren könnte, gehört eher in die Politik-Bretter, aber ich sehe keinen Grund, warum entsprechend hohe Aufklärungsquoten und entsprechende „Ausgleichszahlungen“ dies nicht grundsätzlich leisten können.
Ich hab mir in einer kriminologischen Vorlesung mal sagen lassen, dass die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ungleich stärker präventiert als die Strafhöhe, und dass auch die Strafhöhe ab einem bestimmten Punkt kaum an Abschreckungspotential zunimmt.
Das alles wird auch in diesem Thread recht fruchtbar an der Todesstrafe diskutiert (dort zeigt sich nämlich ziemlich klar, dass sie allein keine oder kaum abschreckende Wirkung besitzt), warum nicht auch mit gleicher Ausrichtung für Haftstrafen?
in der Kriminologie wird dies sowieso gemacht, und dort sind die Ergebnisse alles andere als eindeutig:
„Auch die ökonomischen Kriminalitätstheorien weisen dem Strafrecht - via Strafhöhe und Strafwahrscheinlichkeit - eine abschreckende Funktion zu. Ob das Strafrecht abschreckend wirkt, ist jedoch ungeklärt. Es gibt zwar zahlreiche Studien dazu, diese haben aber zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt.“
Der Autor spricht von ökonomischen Kriminalitätstheorien, die meiner Meinung nach -und nicht nur meiner- auf Grund ihrer theoretischen Annahmen die Bedeutung der Strafhöhe systematisch überschätzen
http://www.bwl.tu-darmstadt.de/vwl2/deutsch/inhalte/…
„Die Abschreckungswirkung ist meist gering, da die meisten Täter davon ausgehen, dass sie nicht entdeckt werden“
http://userpage.fu-berlin.de/~theissen/proseminar/pd…
„Die Abschreckungswirkung des Strafrechts - negative Generalprävention - ist aufgrund empirischer Untersuchungen generell in Frage zu stellen.“
http://www.bisdro.uni-bremen.de/boellinger/Btmgstraf…
Klar finden sich auch anders lautende Aussagen, wie gesagt: alles nicht sonderlich eindeutig.
ganz einfach: Weil wir mit der Todesstrafe angefangen haben,
und jetzt versuchst Du auf die kleinkriminalität auszuweichen.
Aber darum geht es hier nicht!
In diesem Teilthread habt ihr schon vor mir nicht mehr nur über die Todesstrafe diskutiert, sondern Branden hat bereits m.E. völlig richtig den Schwenk auch auf die Haftstrafen gemacht, sonst wäre ich gar nicht eingestiegen. (aber ich hab das ot dennoch mal vorsichtshalber im Titel angepasst)
Es ist in gewisser Weise meine Grundaussage, dass die Gleichsetzung
„keine Todesstrafe = zivilisiert, human, europäisch, westlich, aufgeklärt, etc.“
vs.
„Todesstrafe = barbarisch“
in meinen Ohren ziemlich schräg klingt; um das aufzuzeigen muss ich die allgemeine Kriminalitätsbekämpfung in den Blick nehmen, denn diese seltsamen Gleichsetzungen resultieren m.E. genau aus der künstlichen Abstraktion der Todesstrafe vom restlichen Arsenal der Strafen.
Dies ist zu bedenken, und schon dreimal, wenn die Diskussion unter dem Label „Ethik“ läuft.
Genauso der Fall Klar:
Nu ja, er hat aus politischen Motiven ein paar Leute
umgebracht… In wie weit er solche taten heute nicht mehr
begehen würde, entzieht sich meiner Kenntnis, diese
Entscheidung überlasse ich den Psychologen
ganz meine Meinung!
Und eben nicht irgendwelchen politisch motivierten Rachegelüste, die als „man weiß ja nie, die psychologischen Gutachter bauen ja soviel Mist“ verbrämt sind …
(hoffentlich diesmal)
konstruktive Grüße
Franz
(wenn nicht, dann weiß ich auch nicht mehr 
Hallo!
Auch von mir Lob und Anerkennung für einen zurecht mit Sternen überhäuften Artikel.
Und ich habe eine Ergänzung.
(Bevor das Folgende missverstanden wird: Ich bin ein entschiedener Gegner der Todesstrafe!)
Mal angenommen wir befinden uns in einem amerikanischen Staat, der die Todesstrafe wieder einführt. Welche Hinrichtungsmethode sollte der Staat verwenden? Zur Auswahl stehen: Das Schwert, der Strick, das Erschießungskommando, der elektrische Stuhl, die Gaskammer, die Giftspritze.
In einer modernen Gesellschaft wird man sich mit großer Wahrscheinlichkeit für die Giftspritze entscheiden. Warum? Weil man sich auf diese Weise die Hände am wenigsten schmutzig macht. Das ist der einzige Gedanke der dahinter steckt. Zwar wird die Menschlichkeit als Scheinargument vorgeschoben, aber das ist hochgradig unlogisch. Ein Mensch, der so viel Schuld auf sich geladen hat, dass man ihn nur noch mit dem Tode bestrafen kann, der hat auch nicht verdient, dass man ihm die Schmerzen dabei erspart. Aber in Wirklichkeit wollen die Beführworter, Verhänger und Vollstrecker der Todesstrafe nicht dem Mörder die Schmerzen ersparen, sondern sich selbt.
Ich habe mal in einem anderen Zusammenhang folgende Argumentation gehört: Jemand der Fleisch isst, muss auch ein Tier töten können. Wenn er das nicht kann, soll er gefälligst Vegeatarier sein. (Derjenige der das sagte, war übrigens kein Vegetarier).
Und so sehe ich es auch mit der Todesstrafe: Wer es nicht fertig bringt, die Todesstrafe in ihrer ganzen Grausamkeit zu akzeptieren, der hat auch nicht das Recht, sie zu fordern, auch wenn er sie befürwortet. Alles andere wäre falsch und feige.
Michael
Lieber Ben
diese seltsamen Gleichsetzungen resultieren m.E.
genau aus der künstlichen Abstraktion der Todesstrafe vom
restlichen Arsenal der Strafen.
Ich denke mal, damit hast Du es enau auf den Punkt gebracht.
Die Todesstrafe-Gegner sind (vermutlich aus Über-Ich-Gründen) zwar vehement gegen die Todesstrafe, haben aber wenig gegen die jahrelange Folter des Eingekerkertseins.
Für einen Klaustrophoben z.B. ist das nämlich eine schlimme Art von Folter.
Gruß,
Branden
Hi
Mir ist jetzt einiges klarer geworden, und in Bezug auf die zu häufige Anwendung der Haft bei Klein- und Gelegenheitskriminalität ist deine Argumentation nachvollziehbar und berechtigt.
Insbesondere beim Jugendstrafrecht wird ja bereits mehr und mehr auf „Ersatzleistungen“ umgeschwenkt, da diese in diesen Fällen wesentlich sinnvoller sind.
Du argumentierst aber auch damit, indem Du den Wert der Generalprävention in Frage stellst. Der Wert der Generalprävention ist in der Tat umstritten (wobei es in den Sozialwissenschaften wohl nichts gibt, was nicht umstritten ist)
tatsächlich ist es wohl so, dass ab einem bestimmten Strafniveau keine weitere verstärkung der Prävention zu erwarten ist. So haben wir in Deutschland ein im internationalen Vergleich relativ geringe Strafe für Kapitalverbrechen (woanders ist das viel derber), aber dennoch eine geringe Kriminalitätsrate.
Jetzt stehen wir vor der Frage, wie tief man das Strafniveau senken kann, ohne zusätzliche Verbrechen zu bewirken. (Auf mich wirkt die Möglichkeit der Bestrafung übrigens äusserst generalpräventiv
insbesondere im Strassenverkehr *grins*)
Warum sollte man einen Einbrecher (um beim ersten Genannten
anzufangen) auch nicht „nur“ finanziell bestrafen …?
Was, wenn er eine derartige Leistung nicht erbringen will?
Oder: jemand ermordet seine Eltern wegen der Erbschaft.
Nochmal wird er es sicher nicht mehr machen…
Was macht man mit so jemanden.
ich sehe keinen zwingenden Grund weshalb er „sitzen“ sollte,
im Gegenteil finde ich das ethisch verwerflich, weil in keinem
Verhältnis zu seiner Tat stehend.
Das kommt wohl auf das Ausmaß der Tat an.
Ich hab mir in einer kriminologischen Vorlesung mal sagen
lassen, dass die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden
ungleich stärker präventiert als die Strafhöhe, und dass auch
die Strafhöhe ab einem bestimmten Punkt kaum an
Abschreckungspotential zunimmt.
Jepp, aber hieraus den schluss zu ziehen, dass man am besten die Aufklärungsquote auf 100 % steigert und dafür das Strafniveau auf Null senkt (überspitzt ausgedrückt), halte ich für inkorrekt.
ganz einfach: Weil wir mit der Todesstrafe angefangen haben,
und jetzt versuchst Du auf die kleinkriminalität auszuweichen.
Aber darum geht es hier nicht!
- In diesem Teilthread habt ihr schon vor mir nicht
mehr nur über die Todesstrafe diskutiert, sondern Branden hat
bereits m.E. völlig richtig den Schwenk auch auf die
Haftstrafen gemacht, sonst wäre ich gar nicht eingestiegen.
(aber ich hab das ot dennoch mal vorsichtshalber im Titel
angepasst)
Nun, Branden hat (aus mir unbekannten, möglicherweise persönlichen Gründen) lange Haftstrafen als noch schlimmer bzw genauso schlimm wie die Todesstrafe bezeichnet.
… um das aufzuzeigen
muss ich die allgemeine Kriminalitätsbekämpfung in den Blick
nehmen, denn diese seltsamen Gleichsetzungen resultieren m.E.
genau aus der künstlichen Abstraktion der Todesstrafe vom
restlichen Arsenal der Strafen.
OK, dann haben wir aneinander vorbeidiskutiert.
Dies ist zu bedenken, und schon dreimal, wenn die Diskussion
unter dem Label „Ethik“ läuft.
Nun, ich halte nicht so viel davon, in einem Topic vom 100.sten ins 1000ste zu kommen, führt meist zur Verwirrung.
Genauso der Fall Klar:
Nu ja, er hat aus politischen Motiven ein paar Leute
umgebracht… In wie weit er solche taten heute nicht mehr
begehen würde, entzieht sich meiner Kenntnis, diese
Entscheidung überlasse ich den Psychologenganz meine Meinung!
Und eben nicht irgendwelchen politisch motivierten
Rachegelüste, die als „man weiß ja nie, die psychologischen
Gutachter bauen ja soviel Mist“ verbrämt sind …
Rache hat im Strafrecht (als „niedriges Motiv“) eigentlich eh nichts zu suchen.
Aber Menschen sind halt, wie sie sind.
Gruß
Mike
Hi,
Das Christentum wurde im vierten Jahrhundert im römischen
Reich Staatsreligion. Das römische Reich war für einen regen
Gebrauch von Hinrichtungen bekannt (das erlaubte Töten von
Kindern, Frauen und Sklaven lassen wir hier mal außer acht).
richtig, na und ?
Inwiefern soll dies zugenommen haben?
siehe z.B. Wikipedia. Aber auch diverse Tages-/Wochen-/Monatszeitungen haben gleichlautendes veröffentlicht.
Gruss
Roger
Film bzw. Buchempfehlung
Hallo Allerseits,
diesbezüglich gibt es einen Film „Dead man walking“, hat mich persönlich ziemlich aufgewühlt.
http://www.amazon.de/s/ref=nb_ss_w/302-9653272-65224…
Liebe Grüße
Heli
PS: Gibts auch als Buch.
Hallo, Mike
Oder: jemand ermordet seine Eltern wegen der Erbschaft.
Nochmal wird er es sicher nicht mehr machen…
er hat das „Recht auf Leben“ anderer Menschen missachtet - ein Tabu gebrochen.
Was macht man mit so jemanden.
Spontan dachte ich an Konditionierung. Doch dann ist mir der Film „Clockwork Orange“ wieder eingefallen:
http://www.filmzentrale.com/rezis/uhrwerkorangesk.htm
Ansonsten, ganz interessant:
http://www.sgipt.org/forpsy/strafe/psystraf0.htm#III…
„III. Was bedeutet eine Gefängnisstrafe psychologisch?“
Gruß
karin
Besonders schön finde ich diese (http://dip.bundestag.de/btd/14/019/1401957.pdf) Antwort der Regierung aus dem Jahre 1999 auf eine Anfrage im Parlament.
Grundaussage zum Thema Lebenslänglich:
„Wird in der Statistik nicht erhoben, wir wissen nichts darüber.“
(wohlgemerkt die Regierung!)
Das liegt aber wohl auch an der Verantwortlichkeit der Länder für den Strafvollzug, so dass der Bund das nicht erfasst. Wenn man sich durch die Länder klickt findet man schon Angaben. Die liegen so bei 21-22 Jahren (hab gestern auch noch mal gesucht).
Gruß
Werner
PS: Der Rekord liegt übrigens bei 47 Jahren. Der Mann saß 69 jährig 2005 immer noch ein.
Hallo Roger,
ich wiederhole die Aussage:
Als das Christentum Staatsreligion wurde, nahm die Zahl der ::Hinrichtungen stark zu …
siehe z.B. Wikipedia.
Da steht sowas nicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hinrichtung
http://de.wikipedia.org/wiki/Christentumsgeschichte
Aber auch diverse
Tages-/Wochen-/Monatszeitungen haben gleichlautendes
veröffentlicht.
Ich lese Tageszeitung, das eine oder andere Wochenmagazin und gelegentlich Archäologie Heute. Insgesamt lese ich relativ viel über geschichtliche Themen, z.B. hole ich mir regelmäßig die Geo Epoche-Hefte. Aber deine Behauptung höre ich zum ersten mal.
Sinn macht deine Behauptung nicht. Im römischen Reich war ein Menschenleben nicht viel wert. Eine Erhöhung müsst sich in Hinrichtungsorgien ausgewirkt haben. Zudem ist die Zeit während und nach dem Niedergang des römischen Reiches ist deutlich schlechter dokumentiert, als davor.
Könnte es sein, dass du irgendwann etwas gelesen und komplett mißverstanden hast?
Gruß
Carlos
diesbezüglich gibt es einen Film „Dead man walking“, hat mich
persönlich ziemlich aufgewühlt.
Weil es ein (sehr gut gemachter) politischer Propagandafilm ist, inklusive pseudoreligiöser Metaphern bis zum „leidenden Jesus am Kreuz“. Ich habe vor dem Ende abgeschalten.
Gruß
d.
dem expliziten
Verbot grausamer Bestrafung.
Wie wahr wie wahr.
Statt dem schnellen Tod durch Spritze wünsche ich so manchem Mehrfachmörder und Vergewaltiger auch lieber, den Rest seines Lebens von den etwas wärmeren Zellengenossen rangenommen zu werden 
Gruß
d.