Todesstrafe versus Menschenrechte

H wie Hola.

Dein apodiktisch vorgetragenes pseudointellektuelles
Geschreibe kann bei mir nur ein müdes Lächeln hervorrufen.

[Beleidigung gelöscht - Metapher MOD]

Dazu meine Gratulation.

Die Aussage selbst ist natürlich nicht ernstzunehmen.

Ich habe mal einen Blick in deine Visitenkarte geworfen: viele
Interessen, alle Achtung! Und ich nehme an, du hältst dich für
jemanden, der von all diesen Dingen auch jede Menge versteht,
richtig?

Nein, ich halte mich nicht für jemanden der von all diesen Dingen auch jede Menge versteht, sondern ich bin jemand, der von all diesen Dingen auch versteht.

Das ist nämlich der Unterschied zwischen mir und Dir. :smile:

Und daß sich ein in Teilaspekten fehlerloses System
installieren läßt, steht aus demokratischer Sicht außer Frage.

Falsch.

Ganz und gar nicht falsch. Deine streng juristische (also starre) Sichtweise hindert Dich nur, genügend idealistische Staatsmodelle vorurteilsfrei zu betrachten.

Es stellen sich diverse Probleme. Zum einen ist
Recht immer etwas, was der Auslegung und Würdigung bedarf.

Hier vermischt Du aber wieder philosophischen Anspruch und die Realität, die bspw. heutzutage bei uns herrscht.

Diese „Auslegung&Würdigung“ ist doch genau das, was in breitem Rahmen in Deutschland immer und immer wieder an den Baum geht.
Ein guter Indikator dafür sind die unzähligen kritischen Fernsehsendungen, die sich mit solchen juristischen und richterlichen Verfehlungen beschäftigen.

Immer wieder schaffen es Richter, Urteile zu finden und in einer Art zu begründen, wo man meint, im Hinterzimmer sei über den Ausgang des Verfahrens gewürfelt worden.
Beste Beispiele bringen immer wieder absonderlichste Entscheidungen über Schadensersatzfälle.

Genau hier kann man aber einklinken. Man kann doch einfach fordern, diese genannte „Auslegung&Würdigung“ unter streng logische Gesichtspunkte zu stellen. Vernunft, gesunder Menschenverstand.
Damit hätte man entscheidenden Boden gewonnen im Kampf gegen Justizirrtümer. Gerade bei einer Todesstrafe ist genug Zeit gegeben für Revision et cetera, so daß es eigentlich gar nicht zur Verurteilung eines Unschuldigen kommen kann.
Daß dies aber ausgerechnet in den USA häufig passiert, zeigt doch, daß einerseits das System zuwenig „fail safe“ aufweist und andererseits nicht nach eisernen Prinzipien gehandelt wird. Da kommen Beweise weg, werden Zeugen nicht befragt, Richter lehnen Neubewertungen von Indizien ohne Grund ab usw. usf… Sowas kann doch eigentlich nicht passieren, wenn jeder ganz normal seinen Kopf benutzt und regulär seine Arbeit erledigt. (Sollte man meinen…)

Natürlich klingt das im ersten Moment abstrakt, doch die Vielzahl umstrittener richterlicher Entscheidungen zeigt doch, daß nur zusätzliche Kontrollinstanzen Abhilfe schaffen können.

Ein Urteil ist nicht in jedem Fall „objektiv richtig oder falsch“,
sondern die Rechtsauffassung des Rechtsanwenders ist relevant.

Wenn ich eine Reihe günstiger und einfacher Grunprinzipien vereinbare, auf die ein Staat mit seinem Rechtssystem fußt, kann ich mich aber dem „objektiv richtig oder falsch“ zu einem sehr hohen Prozentsatz nähern. Die restlichen Prozent können über demokratische Wege behoben werden.

Mit Naivität hat das wenig zu tun, sondern eher viel mit Optimismus und Idealismus.

Nicht ohne Grund gibt es bspw. nirgends auf dem Erdball eine Demokratie, die unter das Prädikat „modern“ fällt.

Das ganze auf Menschenrechte herunterzubrechen, erachte ich
jedoch für einseitig, denn es spricht aus philosophischer
Sicht eigentlich nichts gegen die Todesstrafe.

Blödsinn. Es gibt viele Argumente gegen die Todesstrafe,…

Dann bringe doch einmal Deine vielzitierten „vielen Argumente“ an.
Außerdem zum wiederholten Male
[Beleidigung gelöscht - Metapher MOD]:

Es ging darum, daß es durchaus widerspruchsfreie, vertretbare Positionen für eine Todesstrafe gibt. Ich habe nirgends geschrieben, daß daraus automatisch folgt, eine Todesstrafe müsse es geben.
Nur einmal habe ich etwas ketzerisch gefragt, was man denn von einer Gesellschaft halten soll, die nach bestimmten Prinzipien organisiert ist, bei Verstoß gegen das wichtigste Prinzip jedoch nicht ausreichend handelt… auch das war kein Parteiergreifen für den Zwang zur Todesstrafe.

  • der es sich erspart, jetzt alle guten Argumente gegen die
    Todesstrafe aufzuzählen, weil er nicht glaubt, dass Candlng
    auch nur den Hauch von Differenzierungsvermögen besitzt -

Glaube ist Nichtwissen. Schön, daß Du es endlich einsiehst.
Im Gegensatz zu Dir, habe ich aber meine Feststellungen auch immer mit Erklärungen versehen. Soviel zum Thema ‚Pseudointellektueller‘ - wer klopft hier denn Sprüche und läßt es dann so im Raume stehen?
Du mußt noch sehr viel an Grundlagen nachsteuern. :smiley:

MfG

[MOD] @alle

… resp. an die, die es betrifft:

Bitte seid so gut und versucht eure zahlreichen Argumentationen zu führen, ohne dabei den IQ eures Opponenten zu beurteilen und diesen mit Ausdrücken am Rande der Netiquette und darüber hinaus zu belegen. Die Vorgabe der Netiquette kann jeder von euch selbst lesen.

Danke!

Gruß

Metapher [MOD]

Hi,

Der letzte ist am dichtesten dran, aber selbst seine
Verantwortung ist wesentlich reduziert. er drückt nur einen
Knopf.

Soweit ich weiß, drücken analog zum Platzpatronenbeispiel mehrere Leute gleichzeitig mehrere Knöpfe. Anders wäre das nicht zu handhaben. Es wäre dann nämlich so, als hättest du nur einen Schützen mit scharfer Munition.

Dessen ungeachtet halte ich auch diese sog. „saubere“ Lösung mit der computergesteuerten Giftspritze für barbarisch und wenn ich so darüber nachdenke, halte ich diese Methode sogar für die barbarischste, ohne dass ich das im Moment schlüssig begründen könnte.

Viele Grüße
WoDi

Moin,

Der intellektuelle Knackpunkt ist wunderbar hervorgehoben:
das kleine Wörtchen „unserer“. Setzt man hier den Hebel an,
stürzen alle nachfolgenden Ausführungen wie ein Kartenhaus
zusammen.

In dem Moment, wo jemand hergeht und meint, Menschrechte seien etwas, was von wem auch immer gewährt und wieder entzogen werden kann, brauchen wir das von Carlos aufgeworfene Problem nicht diskutieren. Für denjenigen existiert dieses Problem nämlich gar nicht.

Wer sagt bitte, daß diese Haltung, die Du dort schilderst,
vernünftig oder gar richtig ist?

Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Wer jedoch meint, Menschrenrecht seien etwas, das man aberkennen kann, der sollte sich bewusst sein, dass nur einer in der Lage ist, dieses Recht abzuerkennen, nämlich jemand, der in dem Moment in der stärkeren Position ist, sei es weil er den Staat vertritt oder im Gegensatz zu seinem Gegenüber eine Maschinenpistole in der Hand hält. Die Alternative zum Schutz der Menscherechte für ausnahmslos alle ist das Recht des Stärkeren. Jetzt kann man zwar vermuten, dass diese Recht doch dann wenigstens aus Sicht der Stärkeren „vernünftig oder gar richtig ist“, aber der Schein trügt. Es gibt keine Garantie für „stärker sein“. Irgendwann kommt immer einer, der noch stärker ist. Das weiß im Grunde auch der Stärkere. Somit basiert seine Lebensgrundlage auf Angst, die zu Misstrauen und letztendlich zu Aggression führt, da er tunlichst verhindern muss, dass jemand anders in seiner Umgebung stärker wird als er selbst. Ein entspanntes Leben mit einem relativen Gefühl von Sicherheit stellen sich die meisten Menschen vermutlich anders vor.

Der Absatz liest sich wie immer: Wir schwingen uns auf, unser
Wertesystem als besser zu erachten.

Mit ist nicht ganz klar, wen du hier mit „uns“ meinst. Ich hab aus deinen Postings hier nicht den Eindruck, dass du und ich z.B. das gleiche Wertesystem haben.

Man könnte dies als echten
Gipfelpunkt von Intoleranz, Arroganz und Selbstgefälligkeit
verstehen.

Was?

Um es klar zu sagen: Ich bin auch ein Mensch aus der
„westlichen Hemisphäre“ - doch stößt es einem aus
idealistischer Sicht ziemlich auf, wenn man eine Argumentation
liest, die unfähig ist, an ihren Voraussetzungen (an ihrem
Fundament) Kritik zu üben.

Ahja, und was hat das mit meinem Posting oder dem Thema zutun?

Natürlich hat es schizoide Züge, das eigene Weltbild knallhart
zu hinterfragen, doch auf genau das und daraus abgeleitete
aufklärerische Tugenden fußt unsere gesamte Philosophie.
Wo sind aber diese Prinzipien, wenn es darum geht, den
Anspruch zu bewerten, das solche Phrasen wie „Verbrechen gegen
die Menschlichkeit“ nun gerne als der Wahrheit letzter Schluß
gesehen werden.

Eine Phrase wird es nur dann, wenn man entweder davon ausgeht, dass es keine Verbrechen gibt, oder dass es keine Menschlichkeit gibt. Welchen dieser beiden Standpunkte möchtest du denn hier vertreten?

Wo bleibt das unerschütterliche Ursache-Wirkungsprinzip?

Sorry, aber ein „unerschütterliches Ursache-Wirkungsprinzip“ gibt es nur in den Naturwissenschaften, und auch da nur, wenn die Prämissen gleich sind.

Auf
eine Handlung folgt eine Konsequenz.

Das hört sich so erstmal ganz prima an. Du kannst ja mal einen ganz einfachen Test machen und ein paar Äpfel in die Gegend werfen. Meinst du, die Konsequen aus deiner Handlung ist immer die gleiche? Wohl kaum. Obwohl dein Satz also durchaus richtig ist, hilft er uns kaum weiter, da weder Handlung noch Konsquenz wirklich vergleichbar sind.

Wo bleibt die Ethik, wenn
jemand Völkermord begeht und durch angebliche humanitäre
Kaspereien in Schutz genommen wird?

Wessen Ethik?

Man liest auch gerne Floskeln wie „der Tod eines Verbreches
nützt nichts“. Das ist genauso unreflektiert, wie die Haltung
zu unseren Wertemaßstäben. Die meisten Betroffenen werden es
sehr wohl als Akt der Gerechtigkeit empfinden, wenn für eine
unmenschliche Tat als Strafe der Täter seines Lebens beraubt
wird. Und das in erster Linie nicht nur aus Emotionen heraus.
Nicht als Methode der Rache.

Vielleichts solltest du dich mal ein bisschen in der Realität umsehen, z.B. bei den „Volksgerichten“, welche die Verbrechen in Ruanda oder Südafrika aufarbeiten. Nicht das Ermorden des Täters wird als heilsam empfunden, sondern aufrechte Reue des Täters. Um zu bereuen, muss der Täter aber leben.

Echte Freiheit basiert auf dem Respekt im gegenseitigen
Zusammenleben.
Das höchste Menschenrecht ist es, keinem anderen seine
Menschenrechte zu nehmen, zu gut Deutsch: Das Leben achten.

Das widerspricht aber deinen bisherigen Ausführungen, wo du offenbar der Meinung bist, dass man schon so einigen anderen seine Menschenrechte nehmen darf, z.B. Mördern. Also was nun? Entweder „keinem anderen“ oder „manchen schon“?

Ein Mord ist aber genau das Gegenteil. Logisch kann daraus nur
folgen, daß solche Taten das Verwirken der eigenen
Menschenrechte zur Folge haben.

Was soll daran „logisch“ sein? Menschenrechte schützenden den Schwächeren, nicht den Stärkeren. In dem Moment, in dem du in der Lage bist, jemandem die Menschenrechte „abzuerkennen“, bist du auf der Seite des Stärkeren und wie es sich mit dem Recht des Stärkeren verhält hab ich ja schon weiter oben dargelegt.

Wie will man sonst dem Bruch
eines so heiligen Prinzips (des obersten Prinzips des
Humanismus) begegnen?

Nur mit Humanismus, wie denn sonst? Menschenrecht ist nichts, was einem mal eben so zufällt. Es ist etwas, für das man tatsächlich kämpfen muss, nicht zuletzt sondern in erster Linie auch gegen den eigenen inneren Schweinehund. Sonst ist bald der einzige Unterschied zwischen dem Verbrecher und dem Bekämpfer des Verbrechens, wer gerade auf der stärkeren Seite steht.

Das ist schlicht und ergreifend emotionsbefreite, reine
Vernunft. Ratio. Logik.

Ahja, und wo sind die ganzen emotionsbefreiten, rein vernünftigen Menschen, auf die sich dein Prinzip anwenden lässt? Mir ist noch keiner begegnet.

Hier zu argumentieren, der Henker würde seiner Menschlichkeit
beraubt, in seinen Menschenrechten verletzt, ist das Ablassen
von entscheidenden Prinzipien, wie das gesamte Leben
organisiert ist und wie es sich selbst organisiert.

Wie meinen?

Schlimm sind dabei doch nicht die Verbrecher, die vielleicht
einen an der Klatsche haben oder dergleichen, sondern
furchtbar sind die eiskalten, aalglatten Personen.

Du meinst z.B. die Henker, die eiskalt, aalglatt und völlig eimotionslos einen Menschen von Leben zum Tode befördern?

Hier zu argumentieren, den Betroffenen oder den Menschen
allgemein könne nichts mehr angetan werden, ist ebenso
kurzsichtig wie falsch.

Wo hat denn deiner Meinung nach einer so argumentiert? Kannst du die entsprechende Stelle, auf die du dich beziehen möchtest, mal zitieren?

Stichwort Psyche. Es gibt wohl nichts Inhumaneres, als einen
Mörder, der genau weiß, er kann nicht umkommen, er wird
eingesperrt, doch kann in vortrefflicher Weise sein Leben
fortführen.

Was ist daran inhuman?

Der Denkfehler liegt also in der Tatsache, daß man solchen
Leuten ein Gewissen unterstellt, obwohl sie es offenkundig
seit langem in der Umkleidekabine abgegeben haben.

Wem, dem Henker? Der Gesellschaft, die in ihrem Namen töten lässt? Oder wo meinst du jetzt ein fehlendes Gewissen ausgemacht zu haben?

Wo sind denn die großen menschlichen Verbrecher unserer Zeit,
die auch nur ein Gramm Reue, Einsicht und Ansatz zur Besserung
gezeigt haben?

Warum sollte jemand Reue zeigen, der meint „richtig“ zu handeln? Hier unterscheidet sich der Mörder nicht vom Henker. Für Menschen die Töten, ist es extrem wichtig, dass die Überzeugung, sie hätten „richtitg“ gehandelt, nicht ins Wanken kommt. In sofern tust du dem Täter sogar noch einen Gefallen, indem du ihn vom Verbrecher zu Märtyrer in den Augen derer beförderst, die auch weiterhin annehmen, hier sei „richtig“ gehandelt worden, weil nämlich keine Aufarbeitung stattgefunden hat.

Wo sind denn die großen menschlichen Verbrecher, die den
Hinterbliebenen nicht unvorstellbare psychische Gewalt angetan
haben? Also bitte - hier Nutzlosigkeit von „auf Tat folgt
unweigerlich angemessene Strafe“ zu propagieren ist ja wohl
alles, nur nicht human.

Viele Opfer sehen das offenbar anders. Hat dir je ein Mensch etwas angetan, dir eine Verletzung zugefügt, sei sie körperlich oder emotional? Hat es dir dann in irgend einer Weise geholfen, mit dieser Verletzung fertig zu werden, wenn du erfahren hast, dass dieser Person ebenfalls etwas Schlimmes zugestoßen ist? Oder war nicht Reue und Versöhnung heilsamer?

Verrohung der Gesellschaft findet mitnichten durch vorgelebtes
Töten durch staatliche Gewalt statt, sondern findet aus der
Gesellschaft selbst heraus statt.

Man kann das eine wohl kaum getrennt vom anderen sehen da staatliche Gewalt Teil der Gesellschaft ist und diese in hohem Maße mitprägt.

Es kann keine Korrelation zwischen Todesstrafe und
Gewaltpotential einer Gesellschaft gefunden werden.

Dann schau dir mal die Statistiken über Gewaltverbrechen in Staaten an, in denen die Todesstrafe praktiziert wird im Vergleich mit Staaten, wo dies nicht der Fall ist. Ich empfehle einen Vergleich USA-Deutschland. Viel Spaß.

Tut man das nicht, macht man
sich zusätzlich auch noch der Leichtfertigkeit schuldig. Der
Volksmund sagt dazu seit Jahrhunderten „Dummheit schützt vor
Strafe nicht“ (im Sinne von Unwissenheit,
Nichtinformiertheit).

Und wer ist jetzt deiner Meinung nach der Dumme und wer der Bestrafte?

Begeht also jemand Taten wie der genannte Hussein, so darf man
doch bitte nicht den Teil vergessen, der da lautet: Hussein
muß sich im Klaren gewesen sein, daß er vielen Menschen auf
unerträgliche Art den Tod bringen wird. Und war er sich das
nicht, ist es noch eine Qualität schlimmer.

Genau. Nach seinen Maßstäben hat Hussein vermutlich nichts anders als den Tod erwartet. Sonst hätte er sich auch kaum versteckt. Nur sind meine Maßstäbe nunmal nicht die von Hussein und ich will mich auch von einem wie Hussein nicht dazu zwingen lassen, nach seinen Maßstäben zu handeln.

Doch dem Faß wird der Boden vollends ausgeschlagen, wenn man
dann auch noch sein Verhalten dagegenhält. Ich sagte es
allgemein formuliert oben schon: Wo war seine Humanität? Wo
hat er Einsicht gezeigt, wo Reue? Wo war auch nur im
entferntesten ein Ansatz zu erkennen, daß er sich jemals
bessern würde.

Und wenn das so ist, dann soll ich meine Humanität ebenfalls über Bord werfen? Das macht doch gar keinen Sinn.

Die berühmte „Zweite Chance“ hat nicht nur ihre
Grenzen, wenn man sie ihm überhaupt zugestehen möchte, so
hatte er sie bereits nach dem ersten Golfkrieg.
Kritisieren läßt sich dagegen sehr wohl das Zustandekommen des
Urteils. Ein nichtdemokratischer Prozeß herbeigeführt durch
verwerfliche kriegerische Handlungen der USA. Dort muß man den
Hebel ansetzen; bei der Ursache - nicht bei der Wirkung.

Und was bezeichnest du jetzt in diesem Fall als Ursache, und was als Wirkung?

Im Gegensatz zu den vielen Sternen kann ich deshalb Deinem
Kommentar nichts abgewinnen, weil es wieder nur das
altbekannte Schauspiel ist, mit der wir uns hier in Europa im
Kreise drehen.

Mit welchem bekannten Schauspiel drehst du dich im Kreis?

Des weiteren eben die ganzen, naja sagen wir, „Fehler“,
beginnend mit der impliziten Feststellung bezüglich des Wertes
unseres Weltbildes.

Deines Weltbilds oder meines Weltbilds? Und nach welchen Kriterien „wertest“ du denn dieses?

Auch hier wird der Mensch von seinen Taten, von seinem ganzen
historischen Wirken losgelöst. Was soll so ein Unfug?

Wenn du meinst, es ist ok, aufgrund des „historischen Wirkens“ einen Wehrlosen zu töten, dann bitte. Aber dann hast du doch auch gar kein Problem mit „Menschenrechten“. Welchen Nutzen hoffst du also aus dieser Diskussion zu ziehen?

Ebenso wird die komplette psychische Dimension ausgeblendet,
die sehr wohl vorhanden ist und auch wahrgenommen wird. Wie
kann ein Verbrecher wehrlos sein, wenn seine letzten Worte vor
der Hinrichtung rassistische Propaganda, religiös-fanatische
Parolen, eiskalte Freude über seine Taten et cetera sind?
Dieses Bild sollte man vom Stuhl der Hinterbliebenen ganz
nüchtern einige Augenblicke wirken lassen.
Hier von Wehrlosigkeit zu sprechen?! Von Hilflosigkeit, von
keiner Bedrohung? Naja.

Ja sicher. Der größte Gefallen, den man Hussein tun konnte, war, ihn von einem Verbrecher zu einem Märtyrer für all jene zu machen, die seine Meinung und seine Parolen teilen. Offenbar hat man diese Dimension aus Rachsucht ebenfalls ausgeblendet.

Gruß
Marion

_______________
MOD: full-quote entfernt

Nachsatz
Du kommst mir vor wie jemand, der meint, man könne die Gewalt aus der Welt schaffen, indem man sie aus anderen herausprügelt.

Hallo,

ich wiederhole die Aussage:

wodurch das nun nicht richtiger wird.

siehe z.B. Wikipedia.

Da steht sowas nicht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe

lese unter „Christliches Mittelalter“.

Aber auch diverse
Tages-/Wochen-/Monatszeitungen haben gleichlautendes
veröffentlicht.

Ich lese Tageszeitung, das eine oder andere Wochenmagazin und
gelegentlich Archäologie Heute.

gut, dann müsstest Du es eigentlich gelesen haben. In unserer Tageszeitung stand Dienstag den 2.1.07 ein ausführlicher Bericht über die Todesstrafe mit Grafik über die Verteilung der in der Welt usw.

Insgesamt lese ich relativ
viel über geschichtliche Themen, z.B. hole ich mir regelmäßig
die Geo Epoche-Hefte. Aber deine Behauptung höre ich zum
ersten mal.

na ja, das heisst ja nun gar nix oder ? Ich habe das Thema halt jetzt erst durch die aktuelle Berichterstattung aufgenommen und näheres darüber erfahren. Ansonsten juckt es mich recht wenig ob irgendwann ab 300 n.u.Z. die Todesstrafen zugenommen haben oder nicht oder ob die Chr. Kirchen ab dem 4. Jahrhundert bis in die Neuzeit rigoros von der Todesstrafe in seiner brutalsten Form (Verbrennung bei lebendigem Leib z.B.) aufgeübt haben. Sie haben gesprochen, vollstreckt und jahrhunderte lang gegen das gehandelt was ihr Christus gepredigt hat und wofür er gestorben sein soll.

Sinn macht deine Behauptung nicht.

ich hab doch nix zu verteidigen. Es sind Fakten.
Es gibt z.B. einen PM-Artikel zu dem Thema oder das schöne Buch
„Die Sünden der Kirchen“ usw.

Im römischen Reich war ein
Menschenleben nicht viel wert.

mag ja sein, aber das interessiert hier doch nun nicht.
Es interessiert auch nicht, ob Menschen umgebracht worden sind oder
nicht. Es geht um Todesurteile die ein Staat verhängt und vollstreckt hat und die vom Staatswesen legalisiert sind.

Eine Erhöhung müsst sich in
Hinrichtungsorgien ausgewirkt haben.

nun, wenn man die Inquisition hinzunimmt, ist es so.

Könnte es sein, dass du irgendwann etwas gelesen und komplett
mißverstanden hast?

sein kann alles, aber der Bericht was kurz und eindeutig und wenn Du
in Wikis suchst … aber wenn es dich wirklich interessiert könnt man ja mal wissenschaftliche Quellen bemühen und nicht …„hab ich nix von gelesen“ anführen.

Gruss
Roger

Hi Franz
Es kommt mal wieder das Problem der Internetkommunikation zum tragen, dass man einfach nicht so schnell rausbekommt, was der andere nun meint :smile:

Aber wenn wir den Rechten Rand erreichen, machen wir Schluss, OK?

Somit ist deine Ausgangsprämisse nicht korrekt, zum. nach
Ansicht der UN.

ich habe ja auch nicht von der UN-Version gesprochen :wink:

  1. Die UN-Version ist eine Art juridische Minimalfassung, für
    eine ethische Diskussion nur als „Implementationsproblem“
    anzuerkennen.
  1. So wie die UN die Menschenrechte festlegt, ist es m.E.
    genau keine Festlegung, sondern die Reduktion auf einen
    Papiertiger; insofern kümmert mich die UN-Formulierung für
    eine ethische Debatte kein bißchen.

Die hat schon der Ursprungsposter nicht an die UN-Version
gebunden, weil sich seine Überlegung: "Die weltweit
üblichen Strafen verstoßen fast alle gegen die
Menschenrechte.
ganz offensichtlich nicht an die
„offizielle Lesart“ der UN-Version hält, weil sie dann nämlich
ein völligs Missverständnis wäre.

Riuchtig. sobald man die Eincshränkung der UN weglässt, wird jegliches Strafen ein verstoss gegen irgendein Menschenrecht. dann dürfte man aber auch (streng logisch gefolgert) niemanden mehr zur Gefahrenabwehr einsperren, da sic eine solche Maßnahme ja auf die Wahrscheinlichkeit (und nicht die Gewissheit) gründet, dass der Delinquent erneut Straftaten begehen könnte.

  1. Gemäß der „offiziellen“ Lesart der UN-Menschenrechte, die
    Du ja hier anführst, verstößt auch die Todesstrafe nicht gegen
    die Menschenrechte, dennoch wird sie hier diskutiert …

Ne Ne Ne
Es gibt in den menschenrechten 2 kategorien, zum einen die Zuerkennung von Rechten an einzelne Personen, und zum anderen (§ 4 & 5) Handlungsverbote an die Exekutive. Einen Wehrlosen zu töten läuft in jedem Strafrecht auf Gottes weiter Erde unter „Grausam“… (Gut, ich verbürge mich jetzt nicht für irgendwelche Stämme in Papua-Neuguinea…)

und mein Punkt ist ja nur, dass man die Sichtweise, die hier
gegen die Todesstrafe vorgebracht wird, möglicherweise
radikalisierend genauso auf Haftstrafen anwenden kann (und
zumindest ein gutes Stück weit kann man es m.E. auf jeden
Fall) oder sogar zwingend muss.

Geldbußen muss man immer erbringen; klar steht heute der
Freiheitsentzug als Drohgebäude dahinter;
ich würde ihn gemäß des oben formulierten Prinzips nicht
dahinter stehen lassen;
dann bleibt aber immer noch die durchaus abschreckende
Aussicht, sein ganzes Leben lang kein pfändbares Einkommen
mehr erzielen zu dürfen …

Würde das deiner Definition von dem Menschenrecht auf ein
„leben in Würde“ entsprechen?

nicht unbedingt;

Ich kann mir denken worauf Du hinauswillst, nämlich darauf,
dass Du meine Position insofern ad absurdum führen willst,
indem Du sie gedanklich radikalisierst bis zu dem Punkt, an
dem sie in eine Forderung nach „totaler Anarchie“ übergeht,
weil sie in extremis keinerlei vorab festgesetztes
Abschreckungspotential akzeptieren würde.

Jepp… ich versuche nur, den Standpunkt, „Alle Menschenrechte sind unter allen Umständen absolut unantastbar“ bis zu seinem für mich logischen Ende weiterzuverfolgen.

Das wäre ein Stück weit korrekt, insgesamt aber inkorrekt.

Ich bitte um Widerlegung.
Wenn man aufgrund der Menschenrechte keine wie auch immer gerateten Strafen zulässt. (Die Argumentation gegen Haftstarfen funktioniert in diesem Falle ganz genauso für Geldstrafen…) dann bekommen wir ein Problem in der Anwendung.

Du scheinst den Wert der Generalprävention generell sehr gering zu halten bzw zu negieren.

Einfaches Beispiel:
Anno dunnemal wurde hierzulande die Gurtpflicht eingeführt,
nicht nur um die Person selbst, sondern auch seine Mitfahrer
und Unfallgegner besser zu schützen.
Die Anschnallquote war durch Apelle an die „menschliche
Vernunft“ nicht auf ein befredigendes Maß zu bringen. Dann
wurde ein Bußgeld eingeführt und schon liefs…

Ja, genau, würde ich (mein hier vertretene Position) doch
nicht anders sehen …

Nun, meine Position lautet, dass die Strafandrohung und auch deren Durchsetzung das Gurtanlegen (also das Gesetzeskonforme Verhalten) stark gefördert hat. der generalpräfentive Ansatz hat sich also zum in diesem Fall bewährt.

Mein Fazit:
Ohne eine signifikante und angemessene Strafandrohung ist
keine grössere Gemeinschaft überhaupt handlungsfähig, sondern
versinkt in Anarchie. Die Durchsetzung wenigstens eines
gewissen Niveaus der menschenrechte für alle bedarf der
Sanktionen für diejenigen, die dagegen verstossen.

Das gehe ich doch weitgehend mit!

Mein Punkt nochmal: Sanktion zur (finaler Bezug)
„Sicherung der Menschenrechte für alle“, darüber hinaus gehend
nicht.

da gehe ich doch auch mit.
Und hierzu gehört auch die Generalprävention.
„To discourage the others“

Das andere ist ja eher ein „erzieherischer“ Ansatz: Durch Strafe den Delinquenten dazu zu bringen so etwas in Zukunft nicht mehr zu machen. entweder durch Angst vor weiterer Strafe oder durch Einsicht.

Der Unterschied zu Deinem Fazit ist lediglich, dass Du auch
dann strafen willst, wenn nicht davon auszugehen ist, dass das
überhaupt was konkretes für die „Sicherung der Menschenrechte
für alle“ bringt.

Tja, hier begeben wir uns nun auf sehr dünnes Eis. Wie misst man den Wert der Prävention. Man kann ja nicht die nicht begangenen Morde/Einbrüche/ wasauchimmer zählen.

Nochmal zu Herrn Klar zurück: Wenn festgestellt wird, dass von
ihm keine Bedrohung der Rechte anderer ausgeht, dann halte ich
es für inakzeptabel, weiterhin seine Freiheitsrechte zu
missachten; der Staat begibt sich damit auf das Niveau eines
verbrecherischen Freiheitsberaubers, etc.pp. (hier könnte man
Pendragons wortgewaltigen Appell oben gegen die Todesstrafe
Punkt für Punkt einsetzen, lediglich „Tod“ durch
„Freiheitsentzug“ ersetzend …)

Siehst Du das mit Herrn Klar anders? Wenn ja, warum? Und
inwiefern entgehst Du dabei der skzizzierten
„religös-archaischen-‚weil‘“ Sichtweise?

Jain…
Wenn ich Bundespräsident wäre dann würde ich ihn begnadigen

  • Wenn von ihm keine Gefahr mehr für andere ausgeht
  • wenn er glaubhaft zeigen kann, dass er die Untaten reflektiert und erkennt, dass er mit seinen Taten eklatant gegen Menschenrechte verstossen hat. (Das hängt für mich sehr stark mit dem oberen Punkt zusammen)

jetzt hast Du meine Antwort, nun hätte ich gerne deine Antwort auf meine Frage:

Was hättest Du mit Franz Stangl gemacht?
Verhaften und Einsperren oder laufen lassen?

Ich finde diesem Fall gerade für deine Position sehr interessant, da ja er (als Kommandant von Treblinka etc) für ungeheuerliche Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich war, aber zum Zeitpunkt der Verhaftung keine irgendwie geartete aktuelle Gefährdung der Menschenrechte anderer durch ihn gegeben war.

Gruß
Mike

Hi Mike,

Aber wenn wir den Rechten Rand erreichen, machen wir Schluss,
OK?

Nöö, dann muss auch hier die Kellerrevolution ausgerufen werden :wink:

Schmarrn, im Grunde sind wir ziemlich durch, glaube ich.

dann dürfte man aber auch (streng logisch gefolgert) niemanden
mehr zur Gefahrenabwehr einsperren, da sic eine solche
Maßnahme ja auf die Wahrscheinlichkeit (und nicht die
Gewissheit) gründet, dass der Delinquent erneut Straftaten
begehen könnte.

Nein, ich sehe keinen „logischen“ Zwang, Gewissheit zu erhalten; die Tatsache, dass Irrtumswahrscheinlichkeit besteht, ist m.E. kein fundamentaler Einwand gegen entsprechendes Handeln, jedenfalls sicher kein „logisch zwingender“.

  1. Gemäß der „offiziellen“ Lesart der UN-Menschenrechte, die
    Du ja hier anführst, verstößt auch die Todesstrafe nicht gegen
    die Menschenrechte, dennoch wird sie hier diskutiert …

Ne Ne Ne
Es gibt in den menschenrechten 2 kategorien, zum einen die
Zuerkennung von Rechten an einzelne Personen, und zum anderen
(§ 4 & 5) Handlungsverbote an die Exekutive. Einen Wehrlosen
zu töten läuft in jedem Strafrecht auf Gottes weiter Erde
unter „Grausam“… (Gut, ich verbürge mich jetzt nicht für
irgendwelche Stämme in Papua-Neuguinea…)

… aber verstößt etwa die Todesstrafe in den USA definitiv „offiziell“ gegen die Menschenrechte?

Ich bin in diesem Punkt überhaupt nicht kundig, da müsste ich ins Rechts-Brett :wink:

Ich kann mir denken worauf Du hinauswillst, nämlich darauf,
dass Du meine Position insofern ad absurdum führen willst,
indem Du sie gedanklich radikalisierst bis zu dem Punkt, an
dem sie in eine Forderung nach „totaler Anarchie“ übergeht,
weil sie in extremis keinerlei vorab festgesetztes
Abschreckungspotential akzeptieren würde.

Jepp… ich versuche nur, den Standpunkt, „Alle Menschenrechte
sind unter allen Umständen absolut unantastbar“ bis zu seinem
für mich logischen Ende weiterzuverfolgen.

Das wäre ein Stück weit korrekt, insgesamt aber inkorrekt.

Ich bitte um Widerlegung.

Ja, aber ich denke diesen Punkt anders logisch weiter als Du;

Ich habe zwar gesagt, ich hielte sie „für unter allen Umständen absolut unantastbar“, aber dadurch entsteht ja gerade auch die Forderung nach Antastung, nämlich um ihre künftige Unantastbarkeit zu gewährleisten.

Am Beispiel: das Recht auf Freiheit der Person eines Mörders, von dem man mit hinreichender Wahrscheinlichkeit (das „hinreichend“ ist natürlich immer zu Recht öffentlicher Debatten ausgesetzt) ausgehen kann, dass er Menschenrechte antasten wird, muss (nicht nur kann!) meinem Prinzip folgend angetastet werden.

Während aber nicht seine Rechte angetastet werden dürfen, bloß weil er einmal angetastet hat, da damit keine weitere Antastung verhindert wird, sondern sogar im Gegenteil begangen wird.

Die logische Konsequenz meines Standpunktes ist also nicht „totale Anarchie“, sondern rationales Sichern der Unantastbarkeit der Menschenrechte unter notwendiger Inkaufnahme der Paradoxie, dass sich in manchen Fällen die Nicht-Antastung eben nur durch Antastung sichern lässt.

Die Situation heute halte ich für irrational, weil sie darüberhinaus an diesem bedingslosem „weil“-Strafen festhält.

Wenn man aufgrund der Menschenrechte keine wie auch immer
gerateten Strafen zulässt. (Die Argumentation gegen
Haftstarfen funktioniert in diesem Falle ganz genauso für
Geldstrafen…) dann bekommen wir ein Problem in der
Anwendung.

Nein, bei Geldstrafen greift diese Argumentation m.E. nicht, weil ein Recht, sein Geld behalten zu dürfen, wohl kaum unter „Menschenrechte“ eingereiht werden dürfte, und selbst wenn, wäre diese Geldstrafe auch locker als faktische Wiedergutmachungsleistungen deklarierbar.

Du scheinst den Wert der Generalprävention generell sehr
gering zu halten bzw zu negieren.

Nein, das ist so pauschal sicher nicht korrekt.

Man muss bei meinem Standpunkt klar unterscheiden zwischen Delikten, die elementare Rechte verletzen (Mord, Vergewaltigung, Feiheitsberaubung, etc.) und solchen, die dies nicht tun (Diebstahl, Betrug, etc.) und daher folglich auch nicht mit Freiheitsstrafen, also „Antastung der Rechte“, beantwortet werden dürfen.

bei ersterer Kategorie sehe ich eigentlich gar nicht, weshalb mein Standpunkt den Aspekt der Generalprävention groß tangiert.

bei zweiterer sehe ich es schon (weil die ultimative Drohung mit dem Freiheitsentzug wegfiele), aber bin mir gar nicht sicher, ob die Effekte allzu groß wären.

Nun, meine Position lautet, dass die Strafandrohung und auch
deren Durchsetzung das Gurtanlegen (also das Gesetzeskonforme
Verhalten) stark gefördert hat. der generalpräfentive Ansatz
hat sich also zum in diesem Fall bewährt.

in diesem Punkt besteht zwischen uns gar kein Dissens.

Mein Punkt nochmal: Sanktion zur (finaler Bezug)
„Sicherung der Menschenrechte für alle“, darüber hinaus gehend
nicht.

da gehe ich doch auch mit.
Und hierzu gehört auch die Generalprävention.
„To discourage the others“

schon klar, aber bei Dir scheint für die Generalprävention der Grundsatz notwendig zu sein: „A hat das und das getan, also muss Bestrafung folgen“, während ich auf „A hat das und das getan, also muss die Begutachtung folgen, ob er dies oder ähnliches wiederholt, wenn ja, dann muss „Bestrafung“ erfolgen, wenn nein, dann darf sie nicht erfolgen“.

Generalpräventiv wirksam ist das aber genauso, weil sich keiner vor der Tat sicher sein kann, was der Gutachter feststellen wird; und gerade bei „zynischen“ Tätern, die darauf spekulieren, wird der Gutachter genau dies als Gefahrenfaktor feststellen …

Und der, der halt dann darauf hofft, dass er da schon rauskommen wird, der hofft heute halt darauf, dass er schon nicht erwischt werden würde …

Insofern besteht zwischen uns m.E. kein Dissens, ob Generalprävention oder nicht.

Siehst Du das mit Herrn Klar anders? Wenn ja, warum? Und
inwiefern entgehst Du dabei der skzizzierten
„religös-archaischen-‚weil‘“ Sichtweise?

Jain…
Wenn ich Bundespräsident wäre dann würde ich ihn begnadigen

  • Wenn von ihm keine Gefahr mehr für andere ausgeht
  • wenn er glaubhaft zeigen kann, dass er die Untaten
    reflektiert und erkennt, dass er mit seinen Taten eklatant
    gegen Menschenrechte verstossen hat. (Das hängt für mich sehr
    stark mit dem oberen Punkt zusammen)

ok, stimme ich zu, wobei ich darüberhinausgehend sagen würde, dass ich diese Feststellung, ob von ihm noch immer Gefahr ausgeht, nicht als „Gnade“ in die Hand des Bundespräsidenten legen würde, sondern als „menschenrechtlichen“ Anspruch in die Hand von Herrn Klar.

jetzt hast Du meine Antwort, nun hätte ich gerne deine Antwort
auf meine Frage:

Was hättest Du mit Franz Stangl gemacht?
Verhaften und Einsperren oder laufen lassen?

Auslieferung beantragen und einem Verfahren unterziehen natürlich auch, aber, da wohl keine konkrete Gefahr mehr von ihm ausging, nicht inhaftieren.

Meine Punkte dabei sind:

  1. wie stark auch immer der Abscheu vor seinen Verbrechen ist, dennoch muss mein Wille, mich an seinen Rechten nicht zu vergehen, stärker sein.

  2. Ich darf daher auch nicht seine Recht verletzen, indem ich sie der diffusen Idee einer „Aufarbeitung der Geschichte“, etc. unterordne; das muss anders geschehen, nicht auf dieser Ebene elementarer persönlicher Rechte.

Und genau das würde ich die radikale Distanzierung vom Faschismus finden, der diese Rechte immer irgendwelchen Emotionen und Ideen untergeordnet hat.

Viele Grüße
Franz

Lieber Branden,

hab Dein Posting gerade erst noch entdeckt.

diese seltsamen Gleichsetzungen resultieren m.E.
genau aus der künstlichen Abstraktion der Todesstrafe vom
restlichen Arsenal der Strafen.

Ich denke mal, damit hast Du es enau auf den Punkt gebracht.
Die Todesstrafe-Gegner sind (vermutlich aus Über-Ich-Gründen)
zwar vehement gegen die Todesstrafe, haben aber wenig gegen
die jahrelange Folter des Eingekerkertseins.
Für einen Klaustrophoben z.B. ist das nämlich eine schlimme
Art von Folter.

Darum kann ich denen, die in Threads wie diesem sich so pathetisch gegen die Todesstrafe aussprechen, hinsichtlich ihrer Überzeugung nicht recht trauen.

Mit der gleichen Über-Ich-Haltung, mit der sie heute dagegen sind, sind sie dafür, wenn sich die gesellschaftlichen Voraussetzungen des Über-Ichs ändern.

„Trauen“ kann ich nur denen, die die Todesstrafe aus „libidinösen“ Gründen ablehnen, und die machen eben in der Regel dabei gerade nicht Halt an der Todesstrafe.

Viele Grüße
Franz

Das die Linksterroristen von der RAF immer noch einsitzen,
hängt damit zusammen, WEN sie angegriffen haben.

Nicht so wie du es beschreibst…

Lieber Ivo
Bitte um kurze weitere Erläuterung.
Danke
Viele Grüße
Voltaire

Hi Mike,

Aber wenn wir den Rechten Rand erreichen, machen wir Schluss,
OK?

Nöö, dann muss auch hier die Kellerrevolution ausgerufen
werden :wink:

Schmarrn, im Grunde sind wir ziemlich durch, glaube ich.

Glaube ich auch, da so schön langsam der untere Rand naht und ausser der Moderation niemand mehr mitliest :smile:

Ne Ne Ne
Es gibt in den menschenrechten 2 kategorien, zum einen die
Zuerkennung von Rechten an einzelne Personen, und zum anderen
(§ 4 & 5) Handlungsverbote an die Exekutive. Einen Wehrlosen
zu töten läuft in jedem Strafrecht auf Gottes weiter Erde
unter „Grausam“… (Gut, ich verbürge mich jetzt nicht für
irgendwelche Stämme in Papua-Neuguinea…)

… aber verstößt etwa die Todesstrafe in den USA definitiv
"offiziell" gegen die Menschenrechte?

Logischerweise verstösst sie in den USA offiziell nicht gegen die menschenrechte, aber ich persönlich halte die Menschenrechtstreue in den USA auch nur für sehr bedingt gegeben.
(Eigener Thread?)

Jepp… ich versuche nur, den Standpunkt, „Alle Menschenrechte
sind unter allen Umständen absolut unantastbar“ bis zu seinem
für mich logischen Ende weiterzuverfolgen.

Das wäre ein Stück weit korrekt, insgesamt aber inkorrekt.

Ich bitte um Widerlegung.

Ja, aber ich denke diesen Punkt anders logisch weiter als Du;

Ich habe zwar gesagt, ich hielte sie „für unter allen
Umständen absolut unantastbar“, aber dadurch entsteht
ja gerade auch die Forderung nach Antastung, nämlich um
ihre künftige Unantastbarkeit zu gewährleisten.

Eben genau das ist ja auch MEINE Argumentationslinie!

Während aber nicht seine Rechte angetastet werden dürfen,
bloß weil er einmal angetastet hat, da damit keine
weitere Antastung verhindert wird, sondern sogar im Gegenteil
begangen wird.

Jetzt kommt hier wieder das Prinzip der Generalprävention zum tragen.
Eine Verletzung der Menschenrechte ist mit einer gewissen Sanktion belegt, um potenzielle Täter von diesen Taten abzuschrecken. Im falle einer Tat muss dieses sanktion auch durchgesetzt werden, um diesen Abschreckungseffekt aufrecht zu erhalten.

nahezu jede Straftat (abgesehen von denen im Affekt) beruht ja auf einer „Kosten-Nutzen“ Rechnung: ist der potenzielle Preis, den ich für eine solche tat zahlen könnte, höher als der Nutzen, der mir aus dieser Tat erwächst. „Kosten“ und „Nutzen“ sind hierbei als grobe Überbegriffe zu sehen.

Die logische Konsequenz meines Standpunktes ist also nicht
„totale Anarchie“, sondern rationales Sichern der
Unantastbarkeit der Menschenrechte unter notwendiger
Inkaufnahme der Paradoxie, dass sich in manchen Fällen die
Nicht-Antastung eben nur durch Antastung sichern lässt.

jetzt bekomme ich langsam ein gewisses Logisches Problem: Du möchtest Personen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie weitere Straftaten begehen, wegsperren, jedoch andere Personen, die ähnliche Straftaten begehen könnten, nicht abschrecken… das wäre nicht Zweck des Strafvollzuges.
aus an diesem bedingslosem „weil“-Strafen festhält.

Du scheinst den Wert der Generalprävention generell sehr
gering zu halten bzw zu negieren.

Nein, das ist so pauschal sicher nicht korrekt.

Man muss bei meinem Standpunkt klar unterscheiden zwischen
Delikten, die elementare Rechte verletzen (Mord,
Vergewaltigung, Feiheitsberaubung, etc.) und solchen, die dies
nicht tun (Diebstahl, Betrug, etc.) und daher folglich auch
nicht mit Freiheitsstrafen, also „Antastung der Rechte“,
beantwortet werden dürfen.

das ist wiederum eine ganz andere Baustelle. Ich dachte, wir reden generell über haftstrafen bei fehlender Widerholungsgefahr, und nicht über kleine Details des aktuellen Starfrechtes.

bei zweiterer sehe ich es schon (weil die ultimative Drohung
mit dem Freiheitsentzug wegfiele), aber bin mir gar nicht
sicher, ob die Effekte allzu groß wären.

da sollte man wohl mal kriminologische Studien durchführen.

Mein Punkt nochmal: Sanktion zur (finaler Bezug)
„Sicherung der Menschenrechte für alle“, darüber hinaus gehend
nicht.

da gehe ich doch auch mit.
Und hierzu gehört auch die Generalprävention.
„To discourage the others“

schon klar, aber bei Dir scheint für die Generalprävention der
Grundsatz notwendig zu sein: „A hat das und das getan, also
muss Bestrafung folgen“, während ich auf „A hat das und
das getan, also muss die Begutachtung folgen, ob er
dies oder ähnliches wiederholt, wenn ja, dann muss
„Bestrafung“ erfolgen, wenn nein, dann darf sie nicht
erfolgen“.

Ich würde hierbei eben die Wirkung eines solchen Urteiles auf andere nicht unterschätzen. So wären nach deiner lesart z.B. Massenmorde auf Anordnung oder auch „Ehrenmorde“ für die Täter faktisch straffrei. Dies wäre meiner meinung nach eine unzulässige Ermunterung für andere.

Generalpräventiv wirksam ist das aber genauso, weil sich
keiner vor der Tat sicher sein kann, was der Gutachter
feststellen wird; und gerade bei „zynischen“ Tätern, die
darauf spekulieren, wird der Gutachter genau dies als
Gefahrenfaktor feststellen …

Etwas optimistisch. tatsächlich ist es wohl so, dass viele Täter der meinung sind, „Uns erwischt man eh nicht“ und mit deinem Prinzip käme noch hinzu „Und den Psychiater bescheisse ich dann“

Was hättest Du mit Franz Stangl gemacht?
Verhaften und Einsperren oder laufen lassen?

Auslieferung beantragen und einem Verfahren unterziehen
natürlich auch, aber, da wohl keine konkrete Gefahr mehr von
ihm ausging, nicht inhaftieren.

Meine Punkte dabei sind:

  1. wie stark auch immer der Abscheu vor seinen Verbrechen ist,
    dennoch muss mein Wille, mich an seinen Rechten nicht
    zu vergehen, stärker sein.

Was ist mit den Rechten seiner Opfer?
Was ist mit den rechten der Opfer zukünftiger massaker anderer.

Wie man schön sehen kann, hat die Aufarbeitung des NS-Unrechtes die Verteidigung „Ich konnte doch nichts anderes machen“ und „Befehl ist halt Befehl“ gründlich zerstört, jetzt lautet die Verteidigung „Ich wars nicht“

mit deiner Auffassung könnte sich jeder dieser Verbrecher auf „Anordnung von Oben“ hinausreden und käme damit durch.

  1. Ich darf daher auch nicht seine Recht verletzen, indem ich
    sie der diffusen Idee einer „Aufarbeitung der Geschichte“,
    etc. unterordne; das muss anders geschehen, nicht auf dieser
    Ebene elementarer persönlicher Rechte.

Wegen „Geschichtsaufarbeitung“ kam auch niemand nach der NS-Zeit in den Knast, sondern wegen begangener Verbrechen.

Ich sehe, dass wir eine sehr unterschiedliche Auffassung vom Sinn und Wert der Generalprävention zum Schutz der Menschenrechte potenzielle Opfer haben.
Ich halte diesen Unterschied für kaum Auflösbar, da er sich von beiden seiten her weniger auf harte Fakten stützt (die nicht existieren), sondern auf prinzipielle Überlegungen und persönliche Ansichten.

das wärs von mir zum Thema.

Gruß
Mike

Hallo Roger,

ich wiederhole die Aussage:

wodurch das nun nicht richtiger wird.

:wink: Es war deine Aussage, die ich wiederholte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe
lese unter „Christliches Mittelalter“.

Das ist doch etwas. Eine Aussage wie „siehe Wikipedia“ ist halt unzureichend.

nun, wenn man die Inquisition hinzunimmt, ist es so.

Das mit der Inquisition ist bemerkenswert. Wenn man sich mit dem Thema befasst, muss man überraschenderweise feststellen, dass die Inquisition in der zeit zwischen dem 14ten und 18ten Jahrhundert nicht das Höchstmaß an Grausamkeit darstellte, sondern die weltliche Gerichte. Es war besser vor einem Inquisitonstribunal, als vor einem weltlichen Gericht zu stehen. (Natürlich war beides nach heutigen Maßstäben keine akzeptablen Verfahren).
Die Zehntausenden von Hinrichtungen/Morden in den Hexenverfolgungen gehen nicht zu Lasten der Inquisition.

http://de.wikipedia.org/wiki/Inquisition
http://de.wikipedia.org/wiki/Hexenverfolgung

Nichtsdestotrotz haben die Kirchen gewaltige Blutschuld auf sich geladen und sich weit von den Lehren des Christentums entfernt.

Gruß
Carlos

P.S. Für qualitativ gute weiterführende Links bin ich empfänglich.

Hi Mike,

Ich sehe, dass wir eine sehr unterschiedliche Auffassung vom
Sinn und Wert der Generalprävention zum Schutz der
Menschenrechte potenzielle Opfer haben.
Ich halte diesen Unterschied für kaum Auflösbar, da er sich
von beiden seiten her weniger auf harte Fakten stützt (die
nicht existieren), sondern auf prinzipielle Überlegungen und
persönliche Ansichten.

dem kann ich mich voll anschließen, nicht ohne aber noch betonen zu wollen, dass es auf dieser Ebene von vorne herein um gar nichts anderes gehen kann als um die Gegenüberstellung von Prizipien.

Schönen Tag!
Franz

Hallo.

Ein wenig verspätet auf Grund von Ärger mit dem Provider - vielleicht liest es aber doch noch jemand.

Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Wer jedoch meint,
Menschrenrecht seien etwas, das man aberkennen kann, der
sollte sich bewusst sein, dass nur einer in der Lage ist,
dieses Recht abzuerkennen, nämlich jemand, der in dem Moment
in der stärkeren Position ist, sei es weil er den Staat
vertritt oder im Gegensatz zu seinem Gegenüber eine
Maschinenpistole in der Hand hält. Die Alternative zum Schutz
der Menscherechte für ausnahmslos alle ist das Recht
des Stärkeren. Jetzt kann man zwar vermuten, dass diese Recht
doch dann wenigstens aus Sicht der Stärkeren „vernünftig oder
gar richtig ist“, aber der Schein trügt. Es gibt keine
Garantie für „stärker sein“. Irgendwann kommt immer einer, der
noch stärker ist. Das weiß im Grunde auch der Stärkere. Somit
basiert seine Lebensgrundlage auf Angst, die zu Misstrauen und
letztendlich zu Aggression führt, da er tunlichst verhindern
muss, dass jemand anders in seiner Umgebung stärker wird als
er selbst. Ein entspanntes Leben mit einem relativen Gefühl
von Sicherheit stellen sich die meisten Menschen vermutlich
anders vor.

Also das sind doch sehr fragwürdige Querverbindungen, die Du hier knüpfst.

Wo bitte ist es in einer Relation von Stärke und Angst vor Stärkeverlust begründet, Schwerstverbrechen mit dem Tod zu ahnden?
Deine angebliche Alternative ist einfach nur falsch.

Ich habe zu keiner Zeit einen Schutz der Menschenrechte in Frage gestellt - vielmehr habe ich unter strengen Gesichtspunkten gezeigt, daß es wesentlich logischer ist, Menschenrechte relativ zu sehen.
Und zwar relativ in dem Sinne, daß die Menschenrechte EBEN NICHT einfach da sind, sozusagen aus irgendeiner Sache unerschöpflich herausquillen. Sondern wie ein Mensch behandelt wird, sollte sich vorallem an seinen Taten orientieren. Das ist einerseits eine der sogenannten „Goldenen Regeln“ in der Ethik („Tue Deinen Mitmenschen stets nur das an, was man auch Dir selbst antun möge…“) - andererseits basiert unser Zusammenleben nun einmal auf der Prämisse, daß die eigene Freiheit harsche Grenzen kennt, nämlich die Freiheiten des anderen. Elementarer und deutlicher läßt sich ein so unglaublich wichtiges Organisationsprinzip menschenlichen Zusammenlebens gar nicht beschreiben.

Die Überlegung war jetzt: Was ist adäquat bei Verfehlungen von einzelnen Mitgliedern der Gesellschaft, die selbst auf Prinzipien wie bspw. den zwei eben genannten herumtrampeln?

Diese Frage drängt sich geradezu penetrant auf, wenn man Vorsätze formuliert, wie unser westliches Wertesystem.
Und aus mehreren genannten, sehr schwerwiegenden Gründen ist eben eine blanke (lebenslange) Gefängnisstrafe keinesfalls ausreichend, gewisse Taten auch nur annährend zu bestrafen.

Umgekehrt war eine weitere Seite der Medaille, daß alle hochgehaltenen Ideale zu bloßen Lippenbekenntnissen verkommen, wenn Verstöße gegen „heilige“ Prinzipien (siehe oben) nicht angemessen geahndet werden…

Wo Du da als „Alternative zum Schutz der Menschenrechte“ konstruieren muß, wird absolut nicht klar. Dann auch noch mit einem sozialdarwinistischen Ansatz zu kommen - naja.

Mit ist nicht ganz klar, wen du hier mit „uns“ meinst. Ich hab
aus deinen Postings hier nicht den Eindruck, dass du und ich
z.B. das gleiche Wertesystem haben.

„Uns“ meint hier ganz klar das Weltbild der westlichen Welt.

Was?

Genau das habe ich mich bei Deinen verwirrten Ausführungen zum „Recht des Stärkeren“ auch gefragt. Hast Du eigentlich meinen Text ein einziges Mal ordentlich und zusammenhängend gelesen?
Ich glaube kaum.

Ahja, und was hat das mit meinem Posting oder dem Thema zutun?

Normalerweise helfe ich nicht dabei, solche Offensichtlichkeiten auch noch wie einem kleinen Kind breitzuschmieren. Doch ich habe einen guten Tag heute:

Dein ganzer Kommentar geht davon aus, daß Dein Weltbild auch richtig ist. Doch wo bitte steht geschrieben, wir hätten die Wahrheit gepachtet? Der Knackpunkt ist einfach, daß Du eine Sache mit Begriffen kritisierst, die man gar nicht in der Form als Grundlage für ein Zusammmenleben wählen muß. Nur weil Du irgendetwas (im wahrsten Sinne des Wortes) von vermeintlicher Menschlichkeit schwafelst, ist damit doch nicht automatisch verbunden, daß diese Lebenseinstellung besser als andere ist. Nur weil Du Menschenrechte auf eine gewisse Weise (eine sehr fragwürdige und logisch eigentlich nicht haltbare Weise) begreifst, ist das doch noch lange nicht die einzige Position dazu.

Wo bleibt hier auch nur ein Anflug von Toleranz und Begriffsvermögen, daß der westliche Lebensentwurf nicht der Wahrheit letzter Schluß ist?
Es liest sich so, daß alle anderen Gedanken zur Todesstrafe gerade deswegen nur falsch sein können, weil sie nicht Deinen weltanschaulichen Unterboden teilen… die großen Aufklärer würden sich im Grabe umdrehen.

Wo bleibt das unerschütterliche Ursache-Wirkungsprinzip?

Sorry, aber ein „unerschütterliches Ursache-Wirkungsprinzip“
gibt es nur in den Naturwissenschaften, und auch da nur, wenn
die Prämissen gleich sind.

Als das ist ja wohl der mit Abstand größte Blödsinn, den ich seit Wochen hier im Forum gelesen haben.

Das Ursache-Wirkungsprinzip ist ein fundamentales physikalisches Prinzip, welches unseres Wissens nach im gesamten Universum gilt und zwar für ausnahmslos jedes Ding innerhalb dieses Universums und ausnahmslos für jede Relation zwischen den Dingen.

Damit ist es im Gegensatz zu Deinen recht löchrigen Vorstellungen von Menschenrechten und abstrakten Menschlichkeitsbegriffen ein *echtes Naturgesetz*, folgerichtig um Welten höher (und mächtiger), als irgendwelche Menschenrechte es je sein können.

Dieses Prinzip der Kausalität gilt damit auch insbesondere für die Philosophie und für die Ethik - anders wäre es gar nicht möglich, einen streng logischen Apparat zu benutzen. Noch trivialer: Wo sollen die zu diskutierenden Ideen herkommen, wenn nichts so linear passiert, wie wir es gewöhnt sind: Wirkung folgt auf Ursache; keine Ursache, keine Wirkung.

Das hört sich so erstmal ganz prima an. Du kannst ja mal einen
ganz einfachen Test machen und ein paar Äpfel in die Gegend
werfen. Meinst du, die Konsequen aus deiner Handlung ist immer
die gleiche? Wohl kaum. Obwohl dein Satz also durchaus richtig
ist, hilft er uns kaum weiter, da weder Handlung noch
Konsquenz wirklich vergleichbar sind.

Du scheinst das Kausalitätsprinzip überhaupt nicht zu verstehen, oder?
Natürlich hilft mein Satz weiter - und zwar immer im Leben, bei jeder Gelegenheit.

Das Ursache-Wirkungsprinzip macht nämlich pauschal keine Aussagen, was quantitativ als Wirkung passieren wird, sondern qualitativ. Demzufolge muß man komplizierte Sachen auch entsprechend in Teilaspekte zerlegen, sondern führt es unweigerlich zu Widersprüchen.

So müßte man für Dein Beispiel eigentlich feststellen: Werfe ich den Apfel ausreichend kräftig gegen die Wand, wird er dort auftreffen.
Und JETZT kommt erst die Präzisierung: Werfe ich den Apfel in gewisser Art und Weise, hat das (immer reproduzierbare) Auswirkungen beim Auftreffen des Apfels auf der Wand. Zum Beispiel: Werfe ich schwach, geht der Apfel nicht kaputt. Werfe ich nicht ausreichend stark, kommt er erst gar nicht bei der Wand an. Werfe ich ihn mit einer bestimmten Stärke, wird er definitiv zermatscht.
Selbst die unvorhersehbaren Ergebnisse gehorchen dem Kausalitätsprinzip. So kann der Apfel auch zerstört werden, wenn man vergleichsweise schwach geworfen hat - eigentlich zu schwach für eine Zerstörung. Er kann nämlich kaputtgehen, wenn er vom inneren Aufbau her Fehler aufweist - und zwar Fehler, die entscheidend genug sind, damit auch moderate Krafteinwirkung ein strukturelles Versagen des Apfels zu Folge hat.

Die Konsequenzen meines Werfens sind also sogar IMMER gleich - je nachdem WIE ich handele, hat es stets eine bestimmte Folge. Und diese Folge ist durch das komplexe WIE der Tat charakterisiert.

Um es deutlich sagen: Das ist nicht etwa Determinismus, der sich bspw. mit der Quantenphysik widersprechen würde, sondern das ist einfach nur die Tatsache, daß ich für jede Wirkung der Natur eine oder mehrere Ursachen tatsächlich feststellen kann.

Selbstverständlich ist das ab einem gewissen Grade mehr und mehr theoretisch, weil es zum Beispiel (ganz trivial) technologische Grenzen gibt. Das hat aber keine Auswirkungen für die Gültigkeit des Prinzips, sondern sagt nur, daß wir ab einer bestimmten Stufe auf Grund unseres gegenwärtigen Kenntnisstandes nicht weiter hinter die Dinge schauen können.

Schiller baute einst sogar seinen wirklich guten Geschichtsbegriff darauf auf („moderater Geschichtsskeptizismus“), weil er erkannte, daß „Geschichte“ durchaus vom Menschen undurchschaubare Ursache-Wirkungskombinationen enthält, also „zufällige“ Geschehnisse enthält.

Die Justiz hat also als Institution die Aufgabe, gewisse Handlungen zu kategorisieren und je nach Schwere einer Verfehlung, die nötige gesellschaftliche Konsequenz folgen zu lassen - Zweck: Das Wiederherstellen eines Gefüges (Gerechtigkeit, Recht, Grenzen des Zusammenlebens, Freiheit, …), welches durch die Verfehlung zerstört wurde. Und hier kann man bei der Todesstrafe argumentativ wunderbar den Hebel ansetzen, wenn man annimmt, daß es im Interesse einer Gesellschaft liegen müßte, die eigenen Regeln unbedingt zu schützen.
Das wirft nun weiter die Frage auf, wie man auf Brüche von solchen Regeln reagiert, die wirklich alles untergraben, wofür eine Gemeinschaft steht.

Wo bleibt die Ethik, wenn
jemand Völkermord begeht und durch angebliche humanitäre
Kaspereien in Schutz genommen wird?

Wessen Ethik?

Die Ethik, die Du bspw. großspurig in Deinem Kommentar als Grundlage nimmst.

Vielleichts solltest du dich mal ein bisschen in der Realität
umsehen, z.B. bei den „Volksgerichten“, welche die Verbrechen
in Ruanda oder Südafrika aufarbeiten. Nicht das Ermorden des
Täters wird als heilsam empfunden, sondern aufrechte Reue des
Täters. Um zu bereuen, muss der Täter aber leben.

Das mit der Realität rate ich eher einmal Dir an. Das fängt bspw. schon damit an, daß Du auf intoleranteste Weise (nämlich aus Unverständnis der Sachlage heraus) vergißt, daß das westliche Wertesystem nur eine Möglichkeit einer Weltanschauung ist.
Oder das die Welt um Dich herum, streng nach dem Ursache-Wirkungsprinzip aufgebaut ist. Oder daß der Löwenanteil des menschlichen Zusammenlebens auf der Untrennbarkeit des Menschen von seinen Handlungen fußt.

All das ist Dir anscheinend jahrzehntelang entgangen…

Das Beispiel mit Afrika ist dann auch schon deshalb sehr schwach, weil es Afrika ist. Ist doch selbstverständlich, daß die Menschen dort ganze andere Sichtweisen auf die Dinge haben nach solchen Geschehnissen. Dort müßte erst einmal ein solches stabiles System installiert werden, wie wir es haben - und siehe da - der Knackpunkt taucht wieder auf.

Warum sollte man dort ein westliches System installieren?
Ohne das wird ein Vergleich nämlich quasi unmöglich, wenn man über Bestrafung von Verbrechen reden möchte.

Echte Freiheit basiert auf dem Respekt im gegenseitigen
Zusammenleben.
Das höchste Menschenrecht ist es, keinem anderen seine
Menschenrechte zu nehmen, zu gut Deutsch: Das Leben achten.

Das widerspricht aber deinen bisherigen Ausführungen, wo du
offenbar der Meinung bist, dass man schon so einigen anderen
seine Menschenrechte nehmen darf, z.B. Mördern. Also was nun?
Entweder „keinem anderen“ oder „manchen schon“?

Stellst Du Dich gerne an wie der erste Mensch?

Bitte lesen und die Großhirnrinde einschalten. Ich habe unveräußerliche, naturgegebene Menschenrechte verneint (aus streng logischen Gründen). Stattdessen führte ich wesentlich höherstehende Prinzipien ins Feld. Die Prämisse lautete: Menschenrechte sind relativ, und was stellt eigentlich der ultimative Eingriff dar, einem anderen seine Menschenrechte zu nehmen.
Das heißt übrigens nicht unbedingt Tod - natürlich ist es die einfachste Form, jemandem seine Menschenrechte zu nehmen, weil mit dem Tod eine tatsächlich irreversible Situation geschaffen wird. Denkbar wäre jedoch auch eine schwerste Mißhandlung, die eine solche Verstümmelung zur Folge hat, daß das Opfer ohne die kulturell-technologischen Errungenschaften der Gesellschaft nicht lebensfähig wäre. Auch das ist ein Wegnehmen von Menschenrechten, weil das Leben auf einen Zustand heruntergebrochen wird, der nicht lebenswert, unwürdig oder was weiß ich nicht alles ist.

Es war also gefragt, was mit den Menschenrechten eines Individuums passiert, wenn es praktisch damit bricht, die Menschenrechte anderer unangetastet zu lassen. Und die Antwort darauf kann nur lauten, daß damit die Menschenrechte des Täters verschwinden, weil es nunmal keine unerschöpflichen Naturgesetze sind. Sie sind an die Handlungen gebunden, die ein Mensch vollzieht - und das schließt ein, daß bei Handlungen besonderer Schwere (also Handlungen jenseits von dem, was die Menschenrechte sicherstellen sollen), die eigenen Rechte selbstverständlich verwirken.

Das Leben als höchstes Gut zu erachten, ist damit mitnichten ein Widerspruch zur Todesstrafe - nichts anderes wurde gezeigt.

Was soll daran „logisch“ sein?
In dem Moment, in dem du in der Lage bist, jemandem die
Menschenrechte „abzuerkennen“, bist du auf der Seite des
Stärkeren und wie es sich mit dem
Recht des Stärkeren verhält hab ich ja schon weiter oben
dargelegt.

Probiere es mit Denken. Aber vielleicht verstehst Du es wirklich nicht. Warum auch immer.

Menschenrechte schützen den den Schwächeren, nicht den Stärkeren.

Das ist so formuliert falsch.

Menschenrechte KÖNNEN den Schwächeren schützen. Allgemein gilt aber eigentlich: Menschenrechte stellen für jeden einzelnen (und zwar egal ob „schwach“ oder „stark“ ein möglichst freiheitliches Leben in einer menschlichen Gemeinschaft sicher. Anders gesagt, wird eine Richtschnur für die Organisation des Zusammenlebens verankert. Noch anders gesagt, eine Balance wird hergestellt zwischen Individualismus und dem Kollektiv; eine Fratwanderung zwischen persönlichen Freiheiten und dem logischen Standpunkt, daß Gemeinwohl vor Individualwohl geht.
Menschenrechte schützen damit ALLE und nehmen auch ALLE zugleich in eine gewisse Verantwortung, auf absolute (also uneingeschränkte) Rechte zu verzichten, damit ein ordentliches gesellschaftliches Zusammenleben überhaupt möglich wird. Das solltest Du dringend verstehen.

Konkret in einer speziellen Situation eine schwächere Person vor einer stärkeren zu schützen, ist bestenfalls ein mögliches Folgeszenario davon, doch es ist nicht Kerngedanke von Menschenrechten.

Diese Beurteilung steht und fällt nämlich mit der Perspektive.

Stell Dir einen mehrfachen Kindermörder vor, dem die Todesstrafe zuteil werden wird.

Wer ist denn bitte in dieser Konstellation der „Starke“ und wer ist der „Schwache“.

Der Schwerverbrecher ist mitnichten der „Schwache“, denn er hat sich das Recht herausgenommen - die Macht an sich gerissen - Kinder zu Tode zu bringen. Wo ist das bitte die Position eines „Schwachen“?

Vielmehr wird er genau deswegen als Strafe mit seinem Leben büßen, verhängnisvolle Taten begangen zu haben, die mit den Grundsätzen menschlichen Zusammenlebens kollidiert sind.
Denn erst durch die Bestrafung des Täters wird der Ausgangszustand wiederherstellt. Erst danach wird der abstrakte Schaden instandgesetzt sein, daß er sowohl den Opfern als auch den Angehörigen - und auch allgemein der Gesellschaft - etwas genommen hat. Der Täter hat in nicht zu tolerierender Weise in das Leben anderer eingegriffen, und damit die Betroffenen in Wirklichkeit in eine (diesmal echte) schwache Position gezwungen.

Deine sozialdarwinistischen Sichtweisen solltest Du dringend hinterfragen. Nur weil die Gesellschaft in diesem hypothetischen Szenario das Todesurteil verhängt hat, ist das doch kein Kampf eines Starken gegen eines Schwachen.

Wie will man sonst dem Bruch
eines so heiligen Prinzips (des obersten Prinzips des
Humanismus) begegnen?

Nur mit Humanismus, wie denn sonst? Menschenrecht ist nichts,
was einem mal eben so zufällt.

Achso? Das ist damit die 180°-Kehrtwende. Bisher hast Du mehrfach ganz deutlich hervorgehoben, daß Menschenrechte EBEN GERADE etwas sind, was einem „einfach so“ zufällt.

Du verstehst auch absolut den Grundgedanken nicht, den ich mit Menschenrechten untrennbar verbinde (zum x-ten Male! —> ):
Wenn jemand mit den Menschenrechten bricht, so verletzt er mit seinen Handlungen dieses Gefüge nachhaltig. Die Konsequenz für solche Untaten muß daher so groß gewählt sein, daß die abstrakte Richtschnur wieder intakt kommt. Andernfalls steht doch der Täter für immer und ewig über den Regeln - er hat Individuen UND auch dem Kollektiv ernsthafte Schäden beigebracht - reale UND ideelle Schäden. Die realen Schäden sind nun zumeist irreversibel. Viel wichtiger für das Gesamtsystem sind aber die ideellen Schäden - die Schäden an den Grundprinzipien, denen sich alle bereitwillig unterworfen haben; die Grundprinzipien, die diese Gemeinschaft in Frieden und Freiheit organisiert.

Theoretisch wäre auch ein Verstoßen des Täters aus der Gemeinschaft denkbar - doch nur unter der Prämisse, daß ihm dadurch die gewaltigen Vorteile der menschlichen Gesellschaft entzogen würden. Mit anderen Worten müßte seine Überlebensfähigkeit ohne die anderen soweit herabgesetzt werden, daß er quasi ein superhartes Leben jenseits kultuereller Bequemlichkeit haben müßte – was natürlich mit höchster Wahrscheinlichkeit sein Ableben zur Folge hätte.

Der Zusammenschluß von Menschen muß einfach irgendwie reagieren auf den Bruch ihrer fundamentalen Regeln - die Reaktion kann jedoch nicht daraus bestehen, einen solchen Täter defacto zu begnadigen, wenn einerseits der angerichtete Schaden für mehr als ein ganzes Leben reicht und andererseits auch nicht entfernt eine Tendenz zur nachhaltigen Besserung des Täters besteht. D.h. der Täter ist zu entfernen. Ausstoßen (in den Busch schicken) ist sicherlich eine interessante Alternative zur Todesstrafe, jedoch nur eingeschränkt praktikabel. Gefängnis geht gleich gar nicht, weil man dann ja sogar noch gesellschaftliche Anstrengungen aufbringen müßte und auf der anderen Seite der Verbrecher verhältnismäßig großartigen Komfort genießen darf (körperlich und geistig). Deswegen bietet sich die Todesstrafe an, den Täter aus der Gemeinschaft zu entfernen.

Hier zu argumentieren, den Betroffenen oder den Menschen
allgemein könne nichts mehr angetan werden, ist ebenso
kurzsichtig wie falsch.

Wo hat denn deiner Meinung nach einer so argumentiert? Kannst
du die entsprechende Stelle, auf die du dich beziehen
möchtest, mal zitieren?

Du erreichst gerade Stufe 2 in Deinem Verhalten als „der erste Mensch“.
Du hast mehrfach von Dir gegeben, ein Hinzurichtender sei wehrlos und
in keinster Weise eine Bedrohung.

Nachzulesen in Deinem ersten Kommentar.

Stichwort Psyche. Es gibt wohl nichts Inhumaneres, als einen
Mörder, der genau weiß, er kann nicht umkommen, er wird
eingesperrt, doch kann in vortrefflicher Weise sein Leben
fortführen.

Was ist daran inhuman?

Wie inhuman soll es denn für die Hinterbliebenen und für die Gesellschaft noch werden?

Hat man Dir einen Knüppel auf den Kopf geschlagen, daß Du wirklich auch gar nichts begreifst heute?

Wo sind denn die großen menschlichen Verbrecher, die den
Hinterbliebenen nicht unvorstellbare psychische Gewalt angetan
haben? Also bitte - hier Nutzlosigkeit von „auf Tat folgt
unweigerlich angemessene Strafe“ zu propagieren ist ja wohl
alles, nur nicht human.

Viele Opfer sehen das offenbar anders. Hat dir je ein Mensch
etwas angetan, dir eine Verletzung zugefügt, sei sie
körperlich oder emotional? Hat es dir dann in irgend einer
Weise geholfen, mit dieser Verletzung fertig zu werden, wenn
du erfahren hast, dass dieser Person ebenfalls etwas Schlimmes
zugestoßen ist? Oder war nicht Reue und Versöhnung heilsamer?

Das sehen eben viele Opfer nicht anders. Im Gegenteil.

Nicht nur, daß Du durch solche Verharmlosungen Schwerverbrechen auf x-beliebige „Verletzungen“ herunterbrichst, ich kann die Frage auch eindeutig beantworten: Es gibt definitiv Vorkommnisse, die sich um Welten besser verarbeiten lassen, wenn dem einstigen Täter etwas Ähnliches widerfährt. Und es gibt sogar Geschehnisse, die soviel Schaden anrichten, daß keine Versöhnung oder Reue der Weltgeschichte ausreichende Wiedergutmachung leisten könnten.

Wenn Du das in Frage stellst, wünsche ich Dir an dieser Stelle wirklich einmal eine solche Erfahrung - denn Deine Implikation ist schlicht und ergreifend eine äußerst dreiste Frechheit. Den angeblichen Irrweg nach konsequentem Gerechtigkeitsstreben kannst Du bitte mit Deinem Spiegelbild erzählen.

Ich vermute sogar, daß jeder Mensch solche Situationen kennt, in denen er ungekannte Kraft aus der Tatsache schöpft, daß einem Täter Ähnliches angetan wurde - und auch, daß dies weit über Emotionen wie Rache oder Genugtuung hinausgeht.

Du drehst den ganzen Unterton Deines Geschreibsels nämlich gerade so hin, daß die Todesstrafe ein Ausdruck niederer Beweggründe ist beziehungsweise daß alleine solche niederen Beweggründe dominieren.

Ich sehe Mitgefühl und Vergebung jedoch als Zeichen von hochentwickelter Intelligenz an - ABER - nicht als die einzigen bedeutsamen Zeichen dafür. Viel gewichtiger sind Dinge wie Logik, Vernunft, Stringenz und Prinzipien. Ebenso das ehtische Fingerspitzengefühl dafür, wann gewisse Prinzipien gebeugt werden können/dürfen/müssen/sollten.

Somit ist man nämlich nicht in dieser „Humanitätsfalle“ gefangen, die einen heutzutage regelrecht in das Schema PRESST, selbst auf brutalste Verbrechen mit Mitleid und großmütigem Verständnis reagieren ZU MÜSSEN. Vielmehr kann man Distanz wahren, den nüchternen Blick finden, um brutalste Verbrechen von ihrem innersten Wesen zu erkennen: nämlich als unentschuldbar und als nicht wiedergutzumachen.

Verrohung der Gesellschaft findet mitnichten durch vorgelebtes
Töten durch staatliche Gewalt statt, sondern findet aus der
Gesellschaft selbst heraus statt.

Man kann das eine wohl kaum getrennt vom anderen sehen da
staatliche Gewalt Teil der Gesellschaft ist und diese in hohem
Maße mitprägt.

Und wie man das getrennt sehen kann. Auf die Ausübung staatlicher Macht muß man natürlicherweise einen ganz anderen Blick haben. Das resultiert daraus, was staatliche Macht eigentlich ist, woher sie kommt, was sie symbolisiert et cetera.

Zweitens ist - wie von mir beschrieben - die Wirkung der vielfältigen anderen Einflüsse um einen gigantischen Betrag größer als die Gewalt, die der Staat sichtbar ausübt.

In einer Gleichung würde man deswegen den staatlichen Beitrag auf Grund seiner verschwindenden Rolle gegenüber den gesellschaftlichen Ursachen schlichtweg zurecht vernachlässigen.

Es kann keine Korrelation zwischen Todesstrafe und
Gewaltpotential einer Gesellschaft gefunden werden.

Dann schau dir mal die Statistiken über Gewaltverbrechen in
Staaten an, in denen die Todesstrafe praktiziert wird im
Vergleich mit Staaten, wo dies nicht der Fall ist. Ich
empfehle einen Vergleich USA-Deutschland. Viel Spaß.

Das impliziert, daß man aus den verübten Gewaltverbrechen auf das Gewaltpotential und/oder den Verrohungsgrad einer Gesellschaft schließen könnte - was natürlich schlichtweg falsch ist.

Solche Vergleiche sagen nichts anderes, als daß in einem Land im Vgl. zu einem anderen so und soviel mehr oder so und soviel weniger Menschen Opfer eines Gewaltverbrechens werden.

Dann muß sogar noch klären, ob überhaupt triviale Randbedingungen wie Bevölkerungsunterschied et cetera mit hineingerechnet wurden (!).

Einen propotionalen Zusammenhand zwischen Todesstrafe und Gewaltverbrechen wirst Du aber NICHT finden.

Begeht also jemand Taten wie der genannte Hussein, so darf man
doch bitte nicht den Teil vergessen, der da lautet: Hussein
muß sich im Klaren gewesen sein, daß er vielen Menschen auf
unerträgliche Art den Tod bringen wird. Und war er sich das
nicht, ist es noch eine Qualität schlimmer.

Genau. Nach seinen Maßstäben hat Hussein vermutlich
nichts anders als den Tod erwartet. Sonst hätte er sich auch
kaum versteckt. Nur sind meine Maßstäbe nunmal nicht
die von Hussein und ich will mich auch von einem wie Hussein
nicht dazu zwingen lassen, nach seinen Maßstäben zu
handeln.

Das ergibt ebenfalls hinten und vorne keinen Sinn.

Hussein hat sich deshalb versteckt, weil er in erster Linie DAVONKOMMEN wollte, nicht weil er annahm, sowieso erwischt zu werden.

Wie Du darauf kommst, die Todesstrafe entspräche Husseins Maßstäben bleibt ebenfalls ein Rätsel (insbesondere angesichts meiner Äußerungen bisher dazu, die die ganze Geschichte sowas von abgekoppelt von Männern wie Hussein betrachtet haben…).

Im Gegensatz zu den vielen Sternen kann ich deshalb Deinem
Kommentar nichts abgewinnen, weil es wieder nur das
altbekannte Schauspiel ist, mit der wir uns hier in Europa im
Kreise drehen.

Mit welchem bekannten Schauspiel drehst du dich im Kreis?

Lesen: 6
Textverständnis: 6
Arbeit am Text: 6

Alles in allem eine für Deutschland typische PISA-Bewertung auch für Dich.

(*SCNR*)

Beste Grüße