Totalschaden nach Unfall: Was bekomm ich?

Guten Tag,
Ich hatte letzten Freitag einen Unfall an dem ich nicht die Schuld trage. Mein Auto ist laut Händler ein Totalschaden und somit stellt sich mir die Frage, wie viel bekomme ich von der gegnerischen Versicherung?

Es handelt sich bei meinem Fahrzeug um einen Seat Ibiza der in der Eurotax-Liste mit folgenden Preisen gehandelt wird:
Einkaufspreis-Händler : 3200 Euro
Verkaufspreis-Händler: 4500 Euro

Ich habe mich auch schon etwas schlau gemacht und erfahren, dass ich Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert bekomme.

Nun zu meinen Fragen:
*) Ist der Wiederbeschaffungswert 4500 Euro oder 3200 Euro.
*) Wird überhaupt die Eurotax-Liste als Richtwert genommen?
*) Bekomme ich das Autowrack und kann es dann privat verkaufen?

Liebe grüße
Mario

Hallo Mario,

Du hast das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen, das Gutachten bestimmt die Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Als Privatperson bekommst Du den Schaden mit Mehrwertsteuer ausbezahlt.

Der Versicherer verkauft den Restwert auf einer Restwertbörse. Diese Summe wird vom WiederBW abgezogen. Der Schrotthändler holt das Wrack ab und zahlt bar auf die Kralle. Du kannst aber auch versuchen das Auto selbst zu verkaufen, davon rate ich aber ab.

MfG
Hansi

Hallo, zunächst sollten Sie sich selbst darüber nicht
so viel Gedanken machen und vor allem auf keinen Fall
versuchen mit der Versicherung selbst zu verhandeln.
Dabei würden / werden Sie immer den Kürzeren ziehen und
Geld verlieren. Also am besten mit der Versicherung
selbst überhaupt keinen Kontakt aufnehmen.

Sondern sofort zu einem Verkehrsanwalt gehen und ihn
die Angelegenheit regeln lassen. Den Anwalt zahlt die
Versicherung. Der Anwalt wird / soll einen freien
Sachverständigen beauftragen und dieser wird ermitteln,
was Ihr Auto vor dem Unfall wert war.

Wiederbeschaffungswert = Händlerverkaufswert

und er wird ermitteln, was Ihr Auto nach dem Unfall
noch wert ist

Restwert

er wird in seinem Gutachten Ihnen auch einen Käufer
benennnen, der das Fahrzeug für den Restwert aufkaufen
würde. Sie müssen aber das Auto nicht dem
Restwertaufkäufer verkaufen - sondern Sie können mit
„Ihrem Auto“ tun was Sie wollen.

Von der Versicherung bekommen Sie den
Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert bezahlt.

  • Nutzungsaufall für die Wiederbeschaffungszeit

  • Unkostenersatz

Auf keinen Fall einen Sachverständigen von der
Versicherung akzeptieren und keinerlei Ratschläge der
Versicherung befolgen - sie (die Ratschläge) sind alle
zum Vorteil der Versicherung und damit zwangsläufig zu
Ihrem Nachteil.

mfg

Walter Dettinger

noch Fragen dann am besten anrufen 0700-22739737 (24h)

Guten Tag,
Ich hatte letzten Freitag einen Unfall an dem ich

nicht die

Schuld trage. Mein Auto ist laut Händler ein

Totalschaden und

somit stellt sich mir die Frage, wie viel bekomme ich

von der

gegnerischen Versicherung?

Es handelt sich bei meinem Fahrzeug um einen Seat

Ibiza der in

der Eurotax-Liste mit folgenden Preisen gehandelt

wird:

Einkaufspreis-Händler : 3200 Euro
Verkaufspreis-Händler: 4500 Euro

Ich habe mich auch schon etwas schlau gemacht und

erfahren,

dass ich Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

bekomme.

Nun zu meinen Fragen:
*) Ist der Wiederbeschaffungswert 4500 Euro oder 3200

Euro.

*) Wird überhaupt die Eurotax-Liste als Richtwert

genommen?

*) Bekomme ich das Autowrack und kann es dann privat
verkaufen?

Liebe grüße
Mario

Von Ihnen geschrieben:
"Von der Versicherung bekommen Sie den
Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert bezahlt.

  • Nutzungsaufall für die Wiederbeschaffungszeit

  • Unkostenersatz"

Meine Frage:
Muss ich den Nutzungsausfall klagen oder reicht ein
einfacher Antrag? Oder wird das automatisch ausbezahlt?
Desweiteren nutze ich den PKW hauptsächlich privat und
nicht für die Arbeit hat das damit auch etwas zu tun
bzw. reicht der Nutzungausfall bei privaten Zwecken für
den Anspruch? =)

Was bedeutet Unkostenersatz in diesem Fall? =)

Hochachtungsvoll
Luef Mario

Hallo, ich habe mir das gedacht, sie möchten also doch
mit der Versicherung herum kaspern. Ich fasse mich
deshalb kurz. Die Versicherung bezahlt nur das was sie
unbedingt muss. Da Sie nicht wissen, nicht wissen
können, was Ihnen zusteht, sollten Sie das einem Anwalt
überlassen, der sich da auskennt. Wie schon zuvor
angeraten. Das kostet Sie keinen Cent. Oder Sie lassen
sich von der Versicherung über den Tisch ziehen und
schenken der Versicherung vielleicht ein paar hundert
Euro. Sie können dann am besten auch gleich einen
Sachverständigen von der Versicherung akzeptieren,
damit sich die Summe, die sie der Versicherung schenken
wollen auch richtig lohnt -> nicht für Sie sondern für
die Versicherung.

Im Übrigen ist der Anwalt nicht sehr begeistert, wenn
Sie dann vielleicht doch noch wegen einer Restsumme bei
ihm vorsprechen. Sein Honorar bemisst sich nämlich an
der Streitsumme und die ist dann wahrscheinlich weit
niedriger als wenn der den gesamten Schaden für sie
regulieren soll.

Nutzungsausfall gibt es auch bei privater Nutzung wenn
Sie das von der Versicherung verlangen.

Unkostenersatz gibt es für Ihre Unkosten im
Zusammenhang mit dem Unfall, Telefon email etc. auch na
türlich nur wenn Sei das verlangen, die Versicherung
bezahlt nur wenn Sie unbedingt muss und dann wird sie
versuchen, Sie z.B. mit Fehlinformationen an der Nase
herumzuführen.

Formulare o. Ä. für Anträge dieser Schadenpositionen
gibt es nicht.

Ich wünsche Ihnen viel Spass mit den Sachbearbeitern
bei der Versicherung.

Von Ihnen geschrieben:
"Von der Versicherung bekommen Sie den
Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert bezahlt.

  • Nutzungsaufall für die Wiederbeschaffungszeit

  • Unkostenersatz"

Meine Frage:
Muss ich den Nutzungsausfall klagen oder reicht ein
einfacher Antrag? Oder wird das automatisch

ausbezahlt?

Desweiteren nutze ich den PKW hauptsächlich privat und
nicht für die Arbeit hat das damit auch etwas zu tun
bzw. reicht der Nutzungausfall bei privaten Zwecken

für

den Anspruch? =)

Was bedeutet Unkostenersatz in diesem Fall? =)

Hochachtungsvoll
Luef Mario

Hallo nochmal und vielen dank für deine raschen Antworten!

Also morgen kommt ein Gutachter zu meinem Autohändler und
sieht sich mein Auto an.
Kann ich nach dem Gutachten noch immer einen Anwalt
einschalten oder ist das dann schon zu spät?

Lg
Mario

Hallo, den Anwalt kann man natürlich auch einschalten
wenn der Gutachter schon da war. Am besten Sie sagen
dem Gutachter sofort, dass die Schadenregulierung vom
Anwalt XYZ übernommen wird und dass er sein Gutachten
sofort dort hin schicken soll. Ich hoffe für Sie, dass
der Gutachter ein freier Gutachter ist „der nicht für
Versicherungen arbeitet“ und nicht ein Gutachter der
Versicherung oder Einer der auch für Versicherungen
tätig ist. Da gilt nämlich das Sprichwort, wessen
Brot ich esse, dessen Lied ich singe.

Hallo nochmal und vielen dank für deine raschen

Antworten!

Also morgen kommt ein Gutachter zu meinem Autohändler

und

sieht sich mein Auto an.
Kann ich nach dem Gutachten noch immer einen Anwalt
einschalten oder ist das dann schon zu spät?

Lg
Mario

hi mario,
zu deinen Fragen:

  1. Ist der Wiederbeschaffungswert 4500 Euro oder 3200 Euro. —4500 (evtl. minus allgemeinüblicher Differenzbesteuerung von 2,5% (115€))—
  2. Wird überhaupt die Eurotax-Liste als Richtwert genommen? —nein / ich ziehe auch den markt heran, wenn der höher ist - reicht ja der errechnete wert nicht aus!!!—
  3. Bekomme ich das Autowrack und kann es dann privat

verkaufen? —nein (ja, nur wenn die vers. das wrack nicht haben möchte und wenn es kein restwertbieter haben möchte, denn die vers. soll ja bezahlen also gehört ihr auch der schrott—)

da hängen aber noch mehr sachen dran, wer reguliert den schaden??? nimmt man den nutzungsausfall in €/ nimmt man für die wiederbschaffungsdauer das geld oder ein leihfahrzeug, abmelde- und anmeldegebühr, die nr.schilder, evtl. einen teil der benzinkosten, wenn vergleichbares fzg. nicht in der nähe verfügbar, kann man geltend machen

ALSO MEIN TIPP --ANWALT EINSCHALTEN-- ODER GELD VERSCHENKEN --> du mußt ihn ja nicht bezahlen!!!

und sollte eine werkstatt die sache regulieren wollen kannst du sie verklagen --> wenn irgendwas fehlt, entweder sie reguliert alles oder gar nichts

gruß mario

Hallo zu später Stunde!

Sollte ich warten bis der Gegner zugegeben hat, dass er
schuld ist oder sollte ich den Anwalt sofort einschalten?

Ich bin Mitglied bei einem Autoclub, dieser bietet mir bei
guten Erfolgsaussichten einen gratis Rechtsschutz an.

LG
Mario

Hallo nochmal, Sie sollten Ihre Anfragen präziser
stellen. In Ihrem ersten Satz steht eindeutig, dass sie
nicht schuld sind. Im letzten Satz steht nun, dass man
den Gegner dazu befragen muss - was nun ??

Jedenfalls sollten Sie in diesem Fall auf jeden Fall
erst recht einen Anwalt aufsuchen, wenn die Schuldfrage
nicht klar ist. Wenn sich herausstellt, dass Sie nicht
gänzlich unschuldig sind, kostet das dann natürlich
was, die gegnerische Versicherung muss nur zahlen, wenn
Sie nicht schuldig sind. Für den Fall ist es natürlich
gut, wenn Sei eine Rechtsschutz-Versicherung haben, die
übernimmt das dann, denn dazu zahlen Sie ja die Prämie
ein.

Hallo zu später Stunde!

Sollte ich warten bis der Gegner zugegeben hat, dass

er

schuld ist oder sollte ich den Anwalt sofort

einschalten?

Ich bin Mitglied bei einem Autoclub, dieser bietet mir

bei

guten Erfolgsaussichten einen gratis Rechtsschutz an.

LG
Mario

Hallo Mario,

da der Unfall nicht selbst verschuldet ist, rate ich, einen Anwalt einzuschalten. Der Anwalt muss auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den man selbst für ein Auto bezahlen müßte, nicht der Händler.

Ich denke da auch noch an einen Nutzungsausfall, da ja erst wieder ein fahrbereites Auto besorgt werden muss usw., deshalb der Anwalt.

Viele Grüße
Tizia

Guten Abend!
So ich hab jetzt rumtelefoniert. Mit meinem Autoclub und
mit meiner Versicherung.

Folgendes ist passiert:
Ein Gutachter von MEINER Versicherung hat sich mein Auto
angeschaut und gesagt es ist ein Totalschaden. Morgen
liegt das endgültige Gutachten vor.
Ich habe mit meiner Versicherung telefoniert und diese
konnte mir versichern, dass ich mir einen Rechtsschutz
von Ihnen nehmen kann, weil dieser in meiner
Versicherung beinhaltet ist.
Ist es egal ob ich mir den Rechtsschutz vom Autoclub
oder von MEINER Versicherung nehme ? Ja oder?
Meine Versicherung ist nicht die selbe Versicherung wie
vom Gegner =).

Ich bitte nochmals um deine hilfreiche Antwort=).

MfG
Mario

Hallo, wer hat den Gutachter der Versicherung
beauftragt.

Guten Abend!
So ich hab jetzt rumtelefoniert. Mit meinem Autoclub

und

mit meiner Versicherung.

Folgendes ist passiert:
Ein Gutachter von MEINER Versicherung hat sich mein

Auto

angeschaut und gesagt es ist ein Totalschaden. Morgen
liegt das endgültige Gutachten vor.
Ich habe mit meiner Versicherung telefoniert und diese
konnte mir versichern, dass ich mir einen Rechtsschutz
von Ihnen nehmen kann, weil dieser in meiner
Versicherung beinhaltet ist.
Ist es egal ob ich mir den Rechtsschutz vom Autoclub
oder von MEINER Versicherung nehme ? Ja oder?
Meine Versicherung ist nicht die selbe Versicherung

wie

vom Gegner =).

Ich bitte nochmals um deine hilfreiche Antwort=).

MfG
Mario

Hallo, wer hat den Gutachter der Versicherung
beauftragt ??

Guten Abend!
So ich hab jetzt rumtelefoniert. Mit meinem Autoclub

und

mit meiner Versicherung.

Folgendes ist passiert:
Ein Gutachter von MEINER Versicherung hat sich mein

Auto

angeschaut und gesagt es ist ein Totalschaden. Morgen
liegt das endgültige Gutachten vor.
Ich habe mit meiner Versicherung telefoniert und diese
konnte mir versichern, dass ich mir einen Rechtsschutz
von Ihnen nehmen kann, weil dieser in meiner
Versicherung beinhaltet ist.
Ist es egal ob ich mir den Rechtsschutz vom Autoclub
oder von MEINER Versicherung nehme ? Ja oder?
Meine Versicherung ist nicht die selbe Versicherung

wie

vom Gegner =).

Ich bitte nochmals um deine hilfreiche Antwort=).

MfG
Mario

Guten Morgen!

Also der Gutachter wurde von meinem Autohändler direkt von
meiner Versicherung beordert.

MfG
Mario

Hallo gibt es neue Erkenntisse ?

Den Autohändler sollten Sie mit Vorsicht genießen. Wenn
er einen Gutachter der Versicherung holt, steht er auf
jeden Fall nicht auf Ihrer Seite oder er ist wirklich
völlig unerfahren in der Abwicklung von Unfallschäden,
das gibt es leider auch.

Berichten Sie mir was der Gutachter der Versicherung
ermittelt hat, dann sehen wir ob da noch was zu retten
ist für Sie, wahrscheinlich nicht, si befinden sich
schon in der Falle. Es spielt übrigens keine Rolle von
welcher Versicherung der Gutachter kommt. Er vertritt
auf jeden Fall nicht Ihre Interessen.

Gruss

Walter Dettinger

Guten Morgen!

Also der Gutachter wurde von meinem Autohändler direkt

von

meiner Versicherung beordert.

MfG
Mario

Hallo!! =)

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Nachhinein und Vorfeld =).
Zur Zeit gibt es keine Neuigkeiten. Ich schätze ich
werde heute das Gutachten bekommen und meinen
Rechtsschutz einschalten.

Ich melde mich wenn es etwas Neues gibt =).

MfG
Mario

OK

Hallo!! =)

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Nachhinein und Vorfeld

=).

Zur Zeit gibt es keine Neuigkeiten. Ich schätze ich
werde heute das Gutachten bekommen und meinen
Rechtsschutz einschalten.

Ich melde mich wenn es etwas Neues gibt =).

MfG
Mario

Hallo Ihr Lieben,
ich hatte am Dienstag auch einen Unfall wo die gegnerische Partei Schuld war. Leider ist es ebenfalls ein wirtschaftlicher Totalschaden , ich habe eine Anwälting eingeschalen sowie ein unabhäniges Gutachten erstelln lassen was besagt das ich 2100,- von seiner Versicherung bekommen sollte. Nun meinte meine Anwältin ich wäre am klügsten wenn ich den Wagen direkt verkaufe----warum sagt sie das???Und wem gehört der Wagen nach der Auszahlung der Versicherungssumme???Ich habe einen Schaden von 6000,- an meinem Auto - selbst wenn ich 2100,- bekomme kann ich doch den Rest selber finanzieren - sprich es geht doch Versicherung nix an was ich mache oder???
Freue mich auf Antworten
Maya

Hallo Maya!
Also in deiner situation ist das so: Die versicherung zahlt dir einen schadensbetrag und kauft dir das wrack quasi ab… Also erkundig dich mal wie hoch der schadensbetrag ist denn du bekommst und dann siehst du eh um wieviel sie dir das wrack abkaufen. du kannst dann schauen, bei der werkstatt deiner vertrauen ob irgendein mechaniker/spengler das auto haben will und dir mehr dafür zahlt dann kannst du es natürlich dem verkaufen. oder du behältst dir das wrack :smile:
es gibt ne seite wo man sieht was die wrackpreise ca sind ich kann mal schauen wenn du willst!
entschuldige die nicht vorhandene großschreibung… iphone halt ^^
lG
mario