Ich sprach auch nicht unbedingt von der Erstversorgung , ich
sprach von der Gesetzeslage und Versicherungen.
Und genau das hast du falsch gesagt, es gibt KEINE Pflicht, keine gesetzliche und keine versichungsbezoge Pflicht, zur Leitung einer (Sport-) Gruppe eine bestimmte Erste Hilfe Ausbildung zu haben.
so lange alles gut geht , keine Folgeschäden auftreten und es
nur um möglicherweise verletzte Personen geht , wird auch
niemand nachprüfen was da geschehen ist .
Entweder man hat schuldhaft gehandelt, dann hilft einem auch der Erste Hilfe Schein nix, oder man hat keine Schuld und dann kann einem die Polizei, die Versicherung oder sonstwer was.
hällst du den Kopf hin , wenn Ihr etwas passiert ?
Was hat das mit der Rechtslage zu tun?
beispielweise einem Schüler fliegt der Schläger aus der Hand
und trifft einen anderen Schüler .
Was hat das mit der Rechtslage zu tun?
Wie auch immer das ausgeht , gerade bei Kindern sind die
Versicherungen und die Ordnungsbehörden ziemlich pingelig .
Nein, die halten sich an die Gesetze und Versicherungsbedingungen.
Ich bleibe dabei , als Übungsleiterin bei Kindern sollte man
sich nicht aufs Glatteis begeben , sondern den
Gesetzesanforderungen genüge tun.
ES GIBT KEINE SOLCHE GESETZE! Alle Gesetze sind im Web verfügbar, also bitte zitier dieses ominöse Gesetz.
Die Thread Eröffnerin kommt aus der Gesundheitsbranche , so
ein Kurs ist sogar für sie beruflich von Vorteil , kann sie
sogar von den Steuern absetzen als Fort und Weiterbildung ,
warum und welchen Grund gibt es jetzt das sie das nicht tun
soll ?
Was hat das mit der Rechtslage zu tun?
In der Sportart die ich trainiere , wird die Trainerlizenz
trotzt bestandener Prüfung erst ausgehändigt , wenn der
Nachweis dieser Erste Hilfe Kurs vorgelegt wird und nicht
älter als 2 Jahre ist
Also ist es keine Sportart des Deutschen Olympischen Sportbundes, denn der verlangt als Zulassung zur Ausbildung (nicht erst zur Prüfung) den Nachweis einer min. 16 stündigen Ersthelferausbildung.