Trainerschein erforderlich?

Hallo zusammen!

Ich arbeite ehrenamtlich in einer Gruppe die sich aus Eltern und Pädagogen zusammen geschlossen hat um Freizeitangebote für Kinder zu schaffen.
Bisher habe ich immer Kurse zum Thema Kochen/Backen, Basteln oder Natur angeboten.
Für das neue Herbstprogramm habe ich mir überlegt, einen Badmintonkurs für die Kids anzubieten. Keine Wettkampfsituation oder Hochleistungsansprüche, sondern lediglich zwangloses miteinander Spielen, die Regeln in Kürze vermitteln und Spass haben. Brauche ich für sowas einen Trainerschein oder ähnliches?
Versichert sind die Kinder und Kursleiter über die Stadt.
Ich bin keine Sportlehrerin und habe außer Spaß an Badminton auch sonst keine fachliche Sport-Qualifikation. Kann ich den Kurs trotzdem problemlos anbieten?

Danke im voraus!
LG Melanie

Hallo Melanie,

zu allererst finde ich es gut das du dich so für die Kinder ins Zeug schmeisst.

Wenn Du dich in der Lage fühlst und in dem Glauben bist,den Kindern kein Halbwissen zu vermitteln,spricht für die Anbietung des Kurses nichts dagegen.

Ich wünsche Dir mit deiner ehrenamtlichen Tätigkeit alles Gute und bedauere nur,das es nicht mehrere Menschen mit Deiner Einstellung gibt.

Hochachtungsvoll Bollfried

Hi

Trainerschein nicht unbedingt .

aber …

den 2 Tägigen Erste Hilfe Kurs !
sollte mal etwas vorkommen ( was man nicht hofft ) Du keinen Erste Hilfe Nachweis hast , lacht sich die Versicherung ins Fäustchen und schiebt den schwarzen Peter von sich weg

Toni ( Sportrainer + Dozent )

Hallo

den 2 Tägigen Erste Hilfe Kurs !
sollte mal etwas vorkommen ( was man nicht hofft ) Du keinen
Erste Hilfe Nachweis hast , lacht sich die Versicherung ins
Fäustchen und schiebt den schwarzen Peter von sich weg

Sorry, aber das ist Blödsinn. Ich habe genug (möglicherweise) Verletzte in die Ambulanz begleitet und noch nie(!) wurde neben dem Unfallhergang irgendeine Qualifikation des Übungsleiters verlangt. Auf keinem(!) Fragebogen der Krankenversicherung, der LSB-Versicherung und der Vereinshaftpflichtversicherung gab es überhaupt einen Fragepunkt dazu. Die Haftung richtet sich danach, was passiert ist und wie die Schuld verteilt ist (ein Laie kann perfekt handeln, ein Lizenztrainer kann falsch erstversorgen).

Es ist sinnvoll „Sofortmassnahmen am Unfallort“ die man beim Führerschein gelernt hat, aufzufrischen, aber mindestens genauso wichtig ist, sich vorher Verhaltensregeln beim Unfall zu überlegen, als dann im Notfall wichtiges zu vergessen.
Zum Beispiel:
Bei kleineren Verletzungen, zum Krankenhaus oder nicht.
Wenn zum Krankenhaus, Krankenwagen oder privates Auto.
Selbst fahren oder Eltern fahren lassen.
Wen informieren (Telefonnummern der Eltern)
Informationen zu den Kindern (Vorerkrankung, Probleme, Schwächen etc.)

Gruß, DW.

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Hallo

Für das neue Herbstprogramm habe ich mir überlegt, einen
Badmintonkurs für die Kids anzubieten. Keine
Wettkampfsituation oder Hochleistungsansprüche, sondern
lediglich zwangloses miteinander Spielen, die Regeln in Kürze
vermitteln und Spass haben. Brauche ich für sowas einen
Trainerschein oder ähnliches?

Trainerlizenzen sind nur nach Vorgabe des entsprechenden Sportverband Pflicht (zB mindestens Lizenz X ab Liga Y). Solange ihr also nicht Mitglied in irgendeinem Verein/Verband/oä seit und der nicht für Freizeitsport eine Lizenz fordert, benötigst du keinen speziellen Fähigkeitsnachweis. Also höchstwahrscheinlich: Nein :smile:

Gruß, DW.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Das hat mir sehr weiter geholfen.

LG Melanie

Hallo,

vielen Dank für die Antwort und die netten Worte.
Hört man auch mal gerne :smile:

LG Melanie

Hallo,

daran sollte es nicht scheitern, ich bin Arzthelferin in einem Krankenhaus und deshalb in dem Bereich ziemlich fit.
Aber trotzdem ein wichtiger Hinweis, wie ich finde.
Vielen Dank!

LG Melanie

Hi

Das ist kein Blödsinn !

Ich sprach auch nicht unbedingt von der Erstversorgung , ich sprach von der Gesetzeslage und Versicherungen.

Ich streite nicht ab , das mancher (Halb)-Laie mehr Sachverstand hat , als jemand der 2 Tage die Bank gedrückt hat.
so lange alles gut geht , keine Folgeschäden auftreten und es nur um möglicherweise verletzte Personen geht , wird auch niemand nachprüfen was da geschehen ist .

hällst du den Kopf hin , wenn Ihr etwas passiert ? beispielweise einem Schüler fliegt der Schläger aus der Hand und trifft einen anderen Schüler .
Wie auch immer das ausgeht , gerade bei Kindern sind die Versicherungen und die Ordnungsbehörden ziemlich pingelig .

Ich bleibe dabei , als Übungsleiterin bei Kindern sollte man sich nicht aufs Glatteis begeben , sondern den Gesetzesanforderungen genüge tun.
Die Thread Eröffnerin kommt aus der Gesundheitsbranche , so ein Kurs ist sogar für sie beruflich von Vorteil , kann sie sogar von den Steuern absetzen als Fort und Weiterbildung , warum und welchen Grund gibt es jetzt das sie das nicht tun soll ?

In der Sportart die ich trainiere , wird die Trainerlizenz trotzt bestandener Prüfung erst ausgehändigt , wenn der Nachweis dieser Erste Hilfe Kurs vorgelegt wird und nicht älter als 2 Jahre ist

Toni

Ich sprach auch nicht unbedingt von der Erstversorgung , ich
sprach von der Gesetzeslage und Versicherungen.

Und genau das hast du falsch gesagt, es gibt KEINE Pflicht, keine gesetzliche und keine versichungsbezoge Pflicht, zur Leitung einer (Sport-) Gruppe eine bestimmte Erste Hilfe Ausbildung zu haben.

so lange alles gut geht , keine Folgeschäden auftreten und es
nur um möglicherweise verletzte Personen geht , wird auch
niemand nachprüfen was da geschehen ist .

Entweder man hat schuldhaft gehandelt, dann hilft einem auch der Erste Hilfe Schein nix, oder man hat keine Schuld und dann kann einem die Polizei, die Versicherung oder sonstwer was.

hällst du den Kopf hin , wenn Ihr etwas passiert ?

Was hat das mit der Rechtslage zu tun?

beispielweise einem Schüler fliegt der Schläger aus der Hand
und trifft einen anderen Schüler .

Was hat das mit der Rechtslage zu tun?

Wie auch immer das ausgeht , gerade bei Kindern sind die
Versicherungen und die Ordnungsbehörden ziemlich pingelig .

Nein, die halten sich an die Gesetze und Versicherungsbedingungen.

Ich bleibe dabei , als Übungsleiterin bei Kindern sollte man
sich nicht aufs Glatteis begeben , sondern den
Gesetzesanforderungen genüge tun.

ES GIBT KEINE SOLCHE GESETZE! Alle Gesetze sind im Web verfügbar, also bitte zitier dieses ominöse Gesetz.

Die Thread Eröffnerin kommt aus der Gesundheitsbranche , so
ein Kurs ist sogar für sie beruflich von Vorteil , kann sie
sogar von den Steuern absetzen als Fort und Weiterbildung ,
warum und welchen Grund gibt es jetzt das sie das nicht tun
soll ?

Was hat das mit der Rechtslage zu tun?

In der Sportart die ich trainiere , wird die Trainerlizenz
trotzt bestandener Prüfung erst ausgehändigt , wenn der
Nachweis dieser Erste Hilfe Kurs vorgelegt wird und nicht
älter als 2 Jahre ist

Also ist es keine Sportart des Deutschen Olympischen Sportbundes, denn der verlangt als Zulassung zur Ausbildung (nicht erst zur Prüfung) den Nachweis einer min. 16 stündigen Ersthelferausbildung.

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Also ist es keine Sportart des Deutschen Olympischen
Sportbundes, denn der verlangt als Zulassung zur Ausbildung
(nicht erst zur Prüfung) den Nachweis einer min. 16 stündigen
Ersthelferausbildung.

Hi

eigentlich ist die Diskussion festgefahren , aber des Informationswillen :

Ich bin Sportschützen-Trainer sowie Krav Maga und Aikido Trainer .
bei beiden Sportarten , also Schützensport und Kampfkunst WIRD ES VERLANGT !

Toni

Hi!

Und das hat genau WAS mit GESETZEN zu tun?

Nur, weil es bei Dir verlangt wird von einer gesetzlichen Pflicht zu sprechen, ist schon arg an den Haaren herbeigezogen.

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

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Also ist es keine Sportart des Deutschen Olympischen
Sportbundes, denn der verlangt als Zulassung zur Ausbildung
(nicht erst zur Prüfung) den Nachweis einer min. 16 stündigen
Ersthelferausbildung.

Ich bin Sportschützen-Trainer sowie Krav Maga und Aikido
Trainer .
bei beiden Sportarten , also Schützensport und Kampfkunst WIRD
ES VERLANGT !

Hast du eigentlich nur ansatzweise gelesen und verstanden, worauf du antwortest?
(Zum wiederholten Mal)

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