mal angenommen.
Eine junge Frau wird schwanger und zieht zu ihrem Freund in dessen Wohnung. Nach einiger Zeit stellt man fest, dass es so nicht funktioniert und die Frau verlässt die Wohnung und zieht zu einer Freundin. Nun will sie ihre Sachen (Kleidung, Möbel) aus der ehemals gemeinsamen Wohnung abholen und stellt fest, dass der Freund die Schlösser ausgetauscht hat und ihr den Zugang zu ihren Sachen verweigert.
Welche Möglichkeiten hat die junge Frau ?
Welche Möglichkeiten hat die junge Frau ?
Entweder ihrem großen Bruder und seinen Kumpels Bescheid zu geben oder einen Anwalt einzuschalten.
Welche Möglichkeiten hat die junge Frau ?
Entweder ihrem großen Bruder und seinen Kumpels Bescheid zu
geben oder einen Anwalt einzuschalten.
Man kann auch einfach nett die Polizei fragen ob sie nicht behilflich sein könnte bei der Herausgabe zu vermitteln.
Hallo!
Man kann auch einfach nett die Polizei fragen ob sie nicht
behilflich sein könnte bei der Herausgabe zu vermitteln.
Man kann auch die Feuerwehr fragen oder die Heilsarmee oder den Landschaftsverband, den örtlichen Pfarrer oder die Verkehrsbetriebe, die wird das aber wohl genau so wenig interessieren wie es die Polizei interessieren würde.
Die Durchsetzung privater Rechte obliegt nicht dem Staat. Für solche Dinge hat die Polizei weder die Mittel, noch die Kompetenzen, noch die Zeit.
Gruß,
Florian.
Man kann auch einfach nett die Polizei fragen ob sie nicht
behilflich sein könnte bei der Herausgabe zu vermitteln.Man kann auch die Feuerwehr fragen oder die Heilsarmee oder
den Landschaftsverband, den örtlichen Pfarrer oder die
Verkehrsbetriebe, die wird das aber wohl genau so wenig
interessieren wie es die Polizei interessieren würde.
Die Durchsetzung privater Rechte obliegt nicht dem Staat. Für
solche Dinge hat die Polizei weder die Mittel, noch die
Kompetenzen, noch die Zeit.
verstehe ich das richtig. Der Polizei obliegt nicht die Durchsetzung privater Rechte ? Wozu ist die denn da wenn nicht zum Schutze der bürgerlichen Rechte ?
Wenn man also zum Rechtsanwalt geht, diesen Menschen verklagt und vor Gericht zerrt, er verurteilt wird und trotzdem nichts rausrückt ? Wer hilft dann ? Polizei nicht ?
Gerichtsvollzieher werden regelmässig von der Polizei begleitet, ist das Unrecht ? Oder keine Durchsetzung privater Rechte ?
Gruss
Hallo!
verstehe ich das richtig. Der Polizei obliegt nicht die
Durchsetzung privater Rechte ?
Ja, hab ich ja gesagt. Steht im übrigen auch so in allen Polizeigesetzen, in NRW etwa in § 1 Abs.2 PolG. Nur in Ausnahmefällen hat die Polizei eine Zuständigkeit für den Schutz privater Rechte.
Wozu ist die denn da wenn nicht
zum Schutze der bürgerlichen Rechte ?
Sie ist da für den Schutz der öffentlichen Sicherheit (präventiv) und als „Ermittlungspersonen“ der Staatsanwaltschaft (repressiv).
Wenn man also zum Rechtsanwalt geht, diesen Menschen verklagt
und vor Gericht zerrt, er verurteilt wird und trotzdem nichts
rausrückt ? Wer hilft dann ? Polizei nicht ?
Nee, in erster Linie der Gerichtsvollzieher.
Gerichtsvollzieher werden regelmässig von der Polizei
begleitet, ist das Unrecht ? Oder keine Durchsetzung privater
Rechte ?
Nein, hier wird dem Gerichtsvollzieher geholfen, nicht der Person, die die Herausgabe vollstrecken lassen will. Es geht nicht um die Durchsetzung privater Rechte sondern um Hilfe bei der Durchsetzung der öffentlich-rechtlichen Befugnisse des Gerichtsvollziehers.
Gruß,
Florian.
Hallo!
Die Durchsetzung privater Rechte obliegt nicht dem Staat.
Da muss ich jetzt etwas spitzfindig sein, um Missverständnisse zu vermeiden, obwohl ich weiß, dass du das richtige meinst.
Die Durchsetzung privater Rechte ist sogar eine Pflicht des Staates, nur werden private Rechte idR nicht von Amts wegen durchgesetzt, sondern auf Grund Klage, Antrag etc. des in seinen subjektiven Privatrechten Betroffenen - das ist der springende Punkt. Aus der Privatautonomie folgt kein offizielles Vorgehen des Staates.
Gruß
Tom
Nein, hier wird dem Gerichtsvollzieher geholfen, nicht der
Person, die die Herausgabe vollstrecken lassen will. Es geht
nicht um die Durchsetzung privater Rechte sondern um Hilfe bei
der Durchsetzung der öffentlich-rechtlichen Befugnisse des
Gerichtsvollziehers.
hallo,
ok, danke.
Es muß also erst „offiziell“ festgestellt werden, ob ich im Recht bin. Dann setzt der Gerichtsvollzieher mein privates Recht durch. Ihm wird durch die Polizei (ggf) geholfen. Richtig verstanden ?
Nehmen wir an, in dieser Wohnung (zu der der Zutritt verweigert wird), sind Zeugnisse und andere wichtige Papiere, die die junge Frau für eine Bewerbung (Job, Arbeitsamt …) braucht. Sie kann sich also nicht bewerben und steht somit auch dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung. Wie kommt sie aus diesem Schlamassel raus ?
Gruss
Schlüsseldienst?
Hm, mal eine andere Frage:
Ist die junge Frau noch in der Wohnung des Mannes gemeldet?
Ich könnte mir eventuell vorstellen, dass ein Schlüsseldienst in so einem Fall die Möglichkeit hätte, die Tür zu öffnen. Wichtig wäre es meiner Meinung nach, diesem dann zu sagen, dass man alle wichtigen Unterlagen in der Wohnung aufbewahrt (wie zum Beispiel Briefe mit dem Namen der jungen Frau als Adressatin bei der betreffenden Adresse o.ä.) und sie ihm dann - neben dem Personalausweis - zur Legitimation auch zu zeigen.
So ähnlich könnte man zumindest diesen Fall verstehen:
http://www.advoris.de/forum/beitrag.php?nr=105865&si…
Viele Grüße
von
Stefanie
Nehmen wir an, in dieser Wohnung (zu der der Zutritt
verweigert wird), sind Zeugnisse und andere wichtige Papiere,
die die junge Frau für eine Bewerbung (Job, Arbeitsamt …)
braucht. Sie kann sich also nicht bewerben und steht somit
auch dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung. Wie kommt sie aus
diesem Schlamassel raus ?
Sicher kann man sich, wie meistens überall, über die juristischen Spitzfindigkeiten tot diskutieren. In der Praxis wird es aber dennoch vorkommen dass die Polizei bereit ist zu helfen bevor sie nur im Streifenwagen rumsitzt. Daraus muß deswegen man keine Pflicht ableiten!
Hallo!
helfen bevor sie nur im Streifenwagen rumsitzt. Daraus muß
deswegen man keine Pflicht ableiten!
Die Polizei darf unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen bestimmte Maßnahmen ergreifen. Und dass man aus einer Wohnung seine Habe heraushaben möchte stellt nun einmal keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, weshalb die Polizei da schlicht nicht handeln darf. Die Redensart vom „Dein Freund und Helfer“ ändert nichts daran, dass die Polizei verdammt nochmal aus gutem Grund eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage braucht, wenn sie in meine Grundrechte eingreifen will. Ich weiß nicht, was das Gerede von juristischen Spitzfindigkeiten soll - ein Handeln der Polizei in dieser Situation wäre nicht nur nicht zu erwarten, es wäre auch rechtswidrig.
Gruß,
Florian.
Hallo!
Ist die junge Frau noch in der Wohnung des Mannes
gemeldet?
Die Frage, wo man polizeilich gemeldet ist, hat nichts mit der Frage zu tun, ob man auch privatrechtlich dazu berechtigt ist, die Wohnung zu betreten. Wie schon gesagt wurde hilft in einer solchen Situation nur, ein vernünftiges Gespräch zu suchen oder sich einen Anwalt zu nehmen, der das ganze dann gerichtlich durchsetzen hilft.
Gruß,
Florian.
Hallo!
helfen bevor sie nur im Streifenwagen rumsitzt. Daraus muß
deswegen man keine Pflicht ableiten!eingreifen will. Ich weiß nicht, was das Gerede von
juristischen Spitzfindigkeiten soll - ein Handeln der Polizei
in dieser Situation wäre nicht nur nicht zu erwarten, es wäre
auch rechtswidrig.
die Polizei darf mir nicht ermöglichen, in meine Wohnung zu gelangen, aus der mich mein Partner ausgesperrt hat ???
Gruss
Hallo,
die Polizei darf mir nicht ermöglichen, in meine Wohnung zu
gelangen, aus der mich mein Partner ausgesperrt hat ???
ist es denn noch Deine Wohnung? Auf wen lautet der Mietvertrag?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
die Polizei darf mir nicht ermöglichen, in meine Wohnung zu
gelangen, aus der mich mein Partner ausgesperrt hat ???ist es denn noch Deine Wohnung? Auf wen lautet der
Mietvertrag?
Vertrag lautet auf den Mann. Es ist aber auch ihr Lebensmittelpunkt. Wäsche, Papiere, Möbel einfach alles ist dort.
Sie kann sich weder ausweisen noch irgendwas einkaufen noch irgendwo unterkommen.
Gruss
Hallo!
die Polizei darf mir nicht ermöglichen, in meine Wohnung zu
gelangen, aus der mich mein Partner ausgesperrt hat ???
Die Polizei heißt Polizei, weil sie Polizeiaufgaben wahrnimmt. Der Schlüsseldienst heißt Schlüsseldienst, weil der Aufgaben des Schlüsseldienstes wahrnimmt. In Wohnung darf die Polizei nur unter bestimmten Voraussetzungen eindringen. Meine eigene Wohnung kann ich jederzeit gern durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen, wenn ich fremde Wohnungen öffne um dort meine Sachen herauszuholen ist und bleibt das ein Hausfriedensbruch.
Gruß,
Florian.
nur unter bestimmten Voraussetzungen eindringen. Meine eigene
Wohnung kann ich jederzeit gern durch einen Schlüsseldienst
öffnen lassen, wenn ich fremde Wohnungen öffne um dort meine
Sachen herauszuholen ist und bleibt das ein Hausfriedensbruch.
ok, wodurch wird eine Wohnung meine eigene ? Dadurch, dass ich dort einziehe und mit meinem Partner dort lebe oder durch einen Mietvertrag oder durch Meldung dort ?
Wenn ich also nicht dort rein darf, muß ich wohl Anzeige erstatten… wg. Diebstahl oder Unterschlagung oder weswegen ??
Gruss
Hallo!
Sie kann sich weder ausweisen noch irgendwas einkaufen noch
irgendwo unterkommen.
In dieser Notsituation sollte es kein Problem geben im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beim Amtsgericht den Wohnungsinhaber in Form einer Leistungsverfügung zu verpflichten, die persönlichen Gegenstände an die Frau herauszugeben. Es wäre natürlich nicht zumutbar, die besitzschutzrechtlichen Ansprüche erst in ruhe in einem monatelangen Verfahren durchzusetzen und so lang auf seine wichtigsten Dokumente zu verzichten. Dafür gibt’s ja den einstweiligen Rechtsschutz. So eine Verfügung bekommt man recht schnell, das dauert nur wenige Stunden - ein netter freundlicher Anwalt wird da helfen.
Gruß,
Florian.
Hallo!
Wenn ich also nicht dort rein darf, muß ich wohl Anzeige
erstatten… wg. Diebstahl oder Unterschlagung oder weswegen
??
Was alles nicht dabei hilft die Gegenstände herauszubekommen. Wie ich bereits gesagt habe: Man sollte ein vernünftiges Gespräch suchen. So hirnverbrannt, jemandem seine persönlichen Dokumente nicht auszuhändigen, kann doch kaum jemand sein.
Wenn doch verweise ich auf mein unteres Posting. Es gibt eine Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes, das geht recht schnell, am schnellsten und effektivsten wenn ein Anwalt sich darum kümmert.
Es kann über die Herausgabe von Sachen, auf die der Antragsteller dringend angewiesen ist, eine einstweilige Anordnung getroffen werden. Das trifft auf wichtige Dokumente wohl zu die man etwa für bestimmte Anträge oder ähnliches braucht.
Gruß,
Florian.
Hallo!
Wenn ich also nicht dort rein darf, muß ich wohl Anzeige
erstatten… wg. Diebstahl oder Unterschlagung oder weswegen
??Was alles nicht dabei hilft die Gegenstände herauszubekommen.
Mal unabhängig davon was die Polizei macht oder darf.
Warum kann man keine Anzeige wegen Diebstahl oder Unterschlagung aufgeben und das Diebesgut sicherstellen lassen?
Es gibt eine
Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes, das geht recht
schnell, am schnellsten und effektivsten wenn ein Anwalt sich
darum kümmert.
Anwälte kosten aber auch Geld, dass die junge Frau vielleicht nicht hat.