Emotionen & Recht
Hallo!
Ich würde die Fraktion unterstützen, die Dir rät, den Herrn
rauszuschmeissen.
Ein verständliches Gefühl.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das bei einer gemeinsam gemieteten Wohnung ohne weiteres möglich ist. Ein Seitensprung hebt das BGB nicht auf - und eine Situation von häuslicher Gewalt, der ein Wohnungsverweisungsrechte der Polizei bergründen würde, liegt auch nicht vor.
Ich habe das mal ins Mietrechtsbrett gestellt - mich würde die Rechtslage dazu wirklich interessieren:
/t/vor-die-tuer-setzen/6057057
Und nein, ich nehme den mann nicht in Schutz. Ich bin nur neugierig.
Gruß,
Max