Trennung in einer Wohnung

Emotionen & Recht
Hallo!

Ich würde die Fraktion unterstützen, die Dir rät, den Herrn
rauszuschmeissen.

Ein verständliches Gefühl. :smile: Ich bin mir aber nicht sicher, ob das bei einer gemeinsam gemieteten Wohnung ohne weiteres möglich ist. Ein Seitensprung hebt das BGB nicht auf - und eine Situation von häuslicher Gewalt, der ein Wohnungsverweisungsrechte der Polizei bergründen würde, liegt auch nicht vor.

Ich habe das mal ins Mietrechtsbrett gestellt - mich würde die Rechtslage dazu wirklich interessieren:

/t/vor-die-tuer-setzen/6057057

Und nein, ich nehme den mann nicht in Schutz. Ich bin nur neugierig.

Gruß,
Max

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