Vor die Tür setzen

Hallo zusammen,

inspiriert von einerm Posting im Beziehungsbrett (/t/trennung-in-einer-wohnung/6056710/6

Der Fall:

Man und Frau mieten gemeinsam Wohnung, beide sind Hauptmieter. Mann betrügt Frau, Frau stellt dem Mann die Koffer vor die Tür. Ein Fall von häuslicher Gewalt, bei dem ein Wohnungsverweisungsrechte der Polizei greifen würde, liegt nicht vor, und um die Sache zu vereinfachen, gehen wir mal davon aus, daß die Frau auch nichts dergleichen behaupten würde.

Welche rechtlichen Möglichkeiten mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg stehen dem Mann nun zur Verfügung? Das man gegen jeden Blödsinn klagen (und verlieren) kann, ist mir bewusst; mir geht es um realistische Möglichkeiten.

  • Kann er Zugang erzwingen? (Polizei, Klageweg?)
  • Hat er Aussicht auf Schadensersatz? (Hotelkosten etc?)
  • Kann er die Zustimmung zu Kündigung des Mietvertrages erzwingen, so daß auch die Frau aus der Wohnung ausziehen muss? (Wir setzen mal voraus, daß der Vermieter nur an Paare vermietet.)

Vielen Dank im voraus,
Max

Hallo,

da das Mietrecht nur die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter regelt, laufen zwangsläufig alle Fragen zu Schadenseratz durch Ersatzunterkunft etc. ins Leere.

Einzig die Kündigung des Mietvertrages kann der ausziehende Partner „erzwingen“.

Hierzu auch dieser Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebens…

Gruß
Nita

Hallo!

da das Mietrecht nur die Beziehung zwischen Vermieter und
Mieter regelt, laufen zwangsläufig alle Fragen zu
Schadenseratz durch Ersatzunterkunft etc. ins Leere.

Hmm … wäre das in „Allgemeine Rechtsfragen“ besser aufgehoben? Denn zwischen den beiden Mietern besteht mE durchaus ein Vertragsverhältnis, wenn auch kein mietrechtliches …

Einzig die Kündigung des Mietvertrages kann der ausziehende
Partner „erzwingen“.

Danke!

Lg,
Max