A ist als Finanzdienstleitser tätig.
Er möchte sich für „Empfehlungen“ von Bekannten/Freunden gerne mit Treueprämie o. Geburtstagsgeschenk finanzieller Art revanchieren.
In welcher Höhe kann er das steuerlich absetzen und worauf muss er bei der Formulierung etc. achten?
Hi,
A ist als Finanzdienstleitser tätig.
Er möchte sich für „Empfehlungen“ von Bekannten/Freunden gerne
mit Treueprämie o. Geburtstagsgeschenk finanzieller Art
revanchieren.
Das nennt sich dann direkt gesagt Provision. Als Zahlender muss man die volle Anschrift des Zahlungsempfängers benennen können, um die Zahlung als Betriebsausgaben abziehen zu können. Beim Empfänger handelt es sich um Provisionseinnahmen, siehe
/t/steuerfrage-zu-provision/3407104
In welcher Höhe kann er das steuerlich absetzen
die Höhe ist nicht begrenzt, aber der Empfänger muss es versteuern
und worauf
muss er bei der Formulierung etc. achten?
Wenn es nur ein Geldgeschenk sein soll, ist es steuerlich nicht abziehbar.
Schöne Grüße
C.
…danke für die Antwort.
Was schreibt man denn nun genau in den Text?
- geht auch:
Werbeprämie
Treueprämie
Vermittlungsprämie
…was ggf. noch?
…per Banküberweisung in den Text eingeben?
Muss man darüber dann eine Liste führen?
Hi,
Was schreibt man denn nun genau in den Text?
- geht auch:
Werbeprämie
Treueprämie
Vermittlungsprämie…was ggf. noch?
Vermittlungsprovision
…per Banküberweisung in den Text eingeben?
Muss man darüber dann eine Liste führen?
ja und die volle Adresse des Empfängers notieren. Ist wichtig sonst kann man die Zahlung nicht abziehen.
Schöne Grüße
C.