Trick gegen unseriösen Vermieter

Hallo zusammen,

ich wollte mal nach einer kreativen nicht-juristischen Idee fragen, mit der man einen unseriösen Vermieter dazu bringen kann, einem die Kaution und Restmiete zurück zu zahlen. Angenommen, dieser hätte ein am 01.Januar begonnenes Zimmermietverhältnis am 17.01.2013 außerordentlich gekündigt, weil die Mieterin mehrfach gegen seine rigiden und absolut lächerlichen Einschränkungen und Reglementierungen verstoßen hatte, wofür er allerdings keine Beweise hat. Wenige Tage, nachdem die Mieterin ihm mitgeteilt hatte, eine neue Unterkunft gefunden zu haben, dort aber erst am 20.02.2013 einziehen könne, zog er seine außerordentliche Kündigung wieder zurück. Bescheid wissend über den baldigen Auszug der Mieterin führte er noch vor deren Auszug je eine Besichtigung mit zwei potenziellen Nachmietinteressentinnen durch.
Nach dem Auszug der Mieterin teilte er mit, dass er die Kaution und Restmiete für den Februar behalten werde, weil er seine außerordentliche Kündigung vor dem Auszug der Mieterin zurückgezogen hatte und daraufhin keine schriftliche Kündigung von der Mieterin erhalten habe. Weil die ordentliche Kündigungsfrist zwei Monate beträgt, soll nun die Mieterin für das Leerstehen des Zimmers bis zum 31.03.2013 aufkommen. Darüber hinaus behauptet der Vermieter, keine Miete für den Januar erhalten zu haben. Die Zahlungsquittung dafür ist nicht mehr auffindbar, stattdessen hat die Mieterin Beweise dafür, dass der Vermieter während ihrer Abwesenheit Hausfriedensbruch begangen hatte. Beweisen, dass er dabei auch die Quittung entwendet hatte, kann die Mieterin jedoch nicht.
Wie kann man Vormieterinnen ohne Kenntnis über ihre Kontaktdaten und Namen finden, um sich mit ihnen gemeinsam an die Medien oder Öffentlichkeit zu wenden? Fällt jmdn. von euch auch ein Trick ein, mit der man den Vermieter überführen könnte, wie z.B. indem man ihn unter einer erfundenen Identität per E-Mail kontaktiert? Hätte jmd. auch eine ganz andere Idee? Eins vorab: Anklage erheben bringt nicht viel, selbst ein gerichtlicher Vergleich würde sich für die Mieterin finanziell nicht lohnen :frowning:

Vielen Dank und viele Grüße

Hi,

schau mal einfach hier nach, da steckt die Antwort schon /t/hilfe-gegen-unserioesen-vermieter/7270820

Hallo.

Rechtlich ist Folgendes auszuführen. Eine fristlose Kündigung stellt eine einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung dar. Mit Zugang der Kündigung erlangt diese Wirksamkeit. Die fristlose Kündigung kann auch nicht widerrufen oder zurückgezogen werden. Allenfalls wenn sich beide Parteien einigen würden, könnte man das Vertragsverhältnis „fortsetzen“.

Das bedeutet: Wohnung fristlos gekündigt, Mieterin akzeptiert und zieht aus. Bis zu einer Neuvermietung schuldet die Mieterin den Mietzins als sogenanntes „Nutzungsentgelt“. Die Mieterin muss also nachweisen, wann die Wohnung neu vermietet wurde, das geht einfach durch Nachschau.

Bezüglich der streitigen Mietzahlung ist die Mieterin in der Beweislast. Wenn sie die Quittung nicht mehr hat und auch keine sonstigen Beweismittel, dass bezahlt wurde, dann muss sie zahlen.

Die Presse dürfte sich für derartige zivilrechtliche Streitigkeiten wenig interessieren. Strafanzeige gegen Vermieter macht nur Sinn, wenn man Beweise gegen Straftaten vorlegen kann. Eine Strafanzeige „ins Blaue hinein“ ohne irgend einen Beweis bringt nichts und kann sogar zu einer Gegenanzeige führen.

Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antworten!
Heißt also, falls die Mieterin nicht beweisen kann, dass das Zimmer schon vor dem 01.04.2013 neu vermietet wurde, sie den Mietzins bis dahin entrichten muss, obwohl sie nur deswegen umgezogen war, weil sie der Vermieter mit seiner außerordentlichen Kündigung dazu genötigt hatte? Der Vermieter hatte wohlgemerkt seine Kündigung am 17.Januar zugestellt und am 21.01.2013 unterzeichnete die Mieterin den neuen Untermietvertrag mit einer neuen Vermieterin. Als der Vermieter seine außerordentliche Kündigung am 29.01.2013 wieder zurück zog, war der neue Untermietvertrag (Mietbeginn ab den 20.02.2013) bereits geschlossen. Überdies hatte der Vermieter eine Nutzung des Zimmers bis zum 20.02.2013 nur deswegen „gestattet“ (ursprünglich sollte die Gekündigte zum 31.01.2013 bereits ausziehen), weil ihm die Mieterin mit dem neuen Mietvertrag einen Auszug in absehbarer Zeit in Aussicht stellen konnte.
Zudem liegt der Mieterin das Schriftstück der außerordentlichen Kündigung nicht mehr vor, nur mehrere Briefe, in denen der Vermieter bestätigt, mal eine solche Kündigung ausgesprochen zu haben. Würde die Kündigung da noch anerkannt werden?

Vielen Dank vorab!

GM

Zudem liegt der Mieterin das Schriftstück der
außerordentlichen Kündigung nicht mehr vor, nur mehrere
Briefe, in denen der Vermieter bestätigt, mal eine solche
Kündigung ausgesprochen zu haben. Würde die Kündigung da noch
anerkannt werden?

Ja, da die Mieterin offenkundig Probleme hat, ihren Schriftkram unter Kontrolle zu behalten. Im Ernst: Briefe, in denen sich ein Vermieter selbst auf eine von ihm ausgesprochene Kündigung bezieht und diese einseitig zurückzunehmen versucht, sind ein ausreichend starkes Indiz.

Übrigens berechtigt ein nachweisbarer Hausfriedensbruch des Vermieters zur fristlosen Kündigung durch den Mieter und zu Schadenersatz wegen erforderlichen Umzugs und Wohnungssuche, ganz abgesehen von der fälligen Strafanzeige.

Und bei „Miete in bar“, ob gegen Quittung oder nicht (keine Banküberweisungsträger zur Hand oder was?!), würde ich ganz einfach mal den Vermieter fragen, ob er die Mieteinnahmen der letzten Jahre eigentlich in seinen Steuererklärungen angegeben hat.

Und wieso gibt es eigentlich nur (Nach-)Mieter innen? Schon mal nach der versteckten Kamera gesucht?

s.

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Hallo,

für die Steuererklärung hat man aber bis zu vier Jahre nach der Einnahme Zeit, oder? Wann verfällt der Anspruch der Mieterin auf die Rückzahlung ihres Geldes?

Der Vermieter ist bereits Anfang 60. Bei solch unseriösen Machenschaften vermietet man schlauerweise auch besser nicht an junge und körperlich starke Kerle, sondern an sich tendenziell dagegen nicht wehrende Frauen. Sind einfach die leichteren Opfer.

Grüße

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