Triebtäter geflohen

Hallo

Wir alle haben im Fernsehen und den Printmedien von dem
kürzlich entflohenen Triebtäter Schmökel etwas gesehen oder
gelesen.

Die ganz große Frage, die sich mir dabei stellt ist die folgende:
Wieso bekommt jemand Lockerung in Form von Freigang, der 1) als
gefährlich gilt und 2) schon mehrfach aus dem Vollzug geflohen
ist?

Daß 2 von 3 Bewachern Schmökel dann mit dessen Mutter und einem
Bewacher allein gelassen haben spricht meiner Meinung nach nicht
unbedingt für die Intelligenz der Bewacher.

Der Leiter der Wiesbadener Kriminologischen Zentralstelle meinte
heute in der Mainzer Allgemeinen Zeitung: „Die Rückfälligkeit
von Sexualstraftätern sei nicht so hoch, wie von der Bevölkerung
befürchtet. Die Bewachung Schmökels beim Freigang sei
ausreichend gewesen.“
Und weiter: „Ein ganz grobes Versagen liege darin, daß die
Lockerung überhaupt gewährt worden sei.“

Ist ja schön und gut, daß die Rückfälligkeit nicht so hoch ist,
wie allgemein befürchtet - aber ist nicht ein geflohener
Triebtäter schon schlimm genug?
Wird die Situation dadurch besser, daß nicht soviele fliehen,
wie die Bevölkerung befürchtet?

Das Sozialstaatsekretär Schirmer mit seinem Rücktritt die
politische Verantwortung übernimmt ist ja auch ganz nett.
Nur hilft es leider nicht, Schmökel wieder einzufangen.
Vielleicht wäre die Suche nach einer Lösung besser, als die Suche
nach einem Schuldigen.

So etwas soll und darf nicht vorkommen.
Fragt sich nur - warum ist es dann doch passiert?

Was meint Ihr dazu?

Gruß, masc

Nachtrag
Nochmal Hallo

Auszug eines Artikels aus der Internetausgabe des Focus:

"Der Maßregelvollzug im brandenburgischen Neuruppin, in dem der Sexualverbrecher bis zu seiner Flucht untergebracht war, gerät durch ein psychiatrisches Gutachten von 1997 in die Kritik. Wie FOCUS berichtet, wollte die Klinikleitung den Patienten Schmökel noch vor dreieinhalb Jahren wegen seines widerstrebenden Verhaltens loswerden. Bei ihm sei eine „Therapiebereitschaft nicht erkennbar“, heißt es in dem Gutachten, das die geplante Verlegung des Patienten in eine Haftanstalt begründen sollte. Zudem bestehe in Neuruppin „kein günstiges therapeutisches Klima“ für Schmökel.

Die zuständige Strafvollstreckungskammer gab eine weitere Untersuchung in Auftrag. Obwohl eine „psychopathologisch relevante Störung vorliegt, deren Behandlungsprognose als unsicher zu beurteilen ist“, empfahl der Facharzt Anfang 1998 den Verbleib in der Klinik. Das Ärzteteam fügte sich und gewährte dem Patienten begleiteten Ausgang. Diesen nutzte er zur Flucht."

Gruß, masc

§ 35 III Strafvollzugsgesetz
Der Rücktritt des Gesundheitsstaatssekretärs ist ein Bauernopfer. ER hatte die wenigsten Möglichkeiten, die Flucht des Schmökel zu verhindern.

Der Sch. hatte auch keine „Lockerung“ bekommen. Die ansonsten sehr wortreichen Beiträge überall sind gerade in DEM Punkt unpräzise. „Aus wichtigem Anlaß“ kann ein Gefangener vom Anstaltsleiter Ausgang bekommen, § 35 I Strafvollzugsgesetz. Besteht Mißbrauchs- oder Fluchtgefahr, § 11 II StVollzG, dann wird der Gefangene „ausgeführt“, § 35 III StVollzG, d.h. er wird ständig durch Wächter begleitet. Das ist bei Schmökel gemacht worden. Der Besuch der schwerkranken Mutter ist „wichtiger Anlaß“. Den Häftling von drei Mann Wache zum Krankenbett der Mutter bringen lassen ist kein „Lockerung“.

Dann gehen zwei Mann Wache hinaus, um zu rauchen. Schmökel sticht den dritten Mann nieder und türmt. Mir ist daran nur rätselhaft
a) wieso die beiden Raucher so nachlässig waren, obwohl sie wußten, wen sie auszuführen haben;
b) wo Sch. das Messer her hatte.

Django

hallo!
(A) nach neueren untersuchungen soll die rückfallquote bei sexualmördern bei ca. 70% liegen. natürlich ist da ein großer unsicherheitsfaktor drin. jedenfalls sind die super-optimistisachen daten aus den 70ern falsch. vermutlich kann man diese untersuchungen nur vor dem hintergrund der zeit verstehen (wie das bei geisteswissenschaften eben so ist): damals dachte man, der memsch sei überwiegend ein produkt der umwelt, also könne man den menschen „ändern“.
insofern hat die ideologie der 68er mit sicherheit einige dutzend bis hundert leute (insbes. frauen) das leben gekostet bzw. ihnen eine vergewaltigung usw. eingebracht.
(B) das zentrale problem ist m.e., dass die sexualmörder im gegensatz zu anderen straftätern ziemlich gut darin sind, die psychologen zu täuschen. während andere straftäter mit einem geistigen defekt nämlich eher randständig sind (schläger usw) und ihre defekte kaum verbergen können, sind sexualstraftäter oft intelligent, sprachgewandt und von bürgerlicher Art. sie gehen oft scheinbar willig auf die therapie ein, passen sich sprachlich und verhaltensmäßig dem klinik-programm an und verschaffen den psychologen so ein erfolgserlebnis!
das ergebnis: vollzugslockerungen etc.
© letztlich kommt hinzu, dass die psychologie eine überaus unsichere sache ist. in den meisten fällen gibt es völlig widersprüchliche gutachten. während der eine den patienten für brandgefährlich hält, sieht der andere ihn als erfolgreich therapiert an. da die psychologen nach der rechtslage null risiko eingehen, wenn das gutachten sich als falsch erweist (immerhin ist es ja stets nur eine prognose!), geht ihnen ein positives gutachten natürlich leicht von dere hand.
im übrigen haben nach meiner erfahrung viele psychologen ein etwas anderes verständnis vom sollen in der gesellschaft, etwa so wie punks oder neonazis ein anderes verständnis von normen haben. wo ich „normalo“ mir denke: „das ist ja völlig irre!“, liegt für psychologen oft nur ein leicht abweichendes verhalten vor.
(D) bei der güterabwägung, ob eine vollzugslockerung ausgesprochen werden soll, befinden sich die psychologen wie auch die richter in einer psychologischen falle, denn die interessen eines konkreten menschen, der für sich werben kann, der als konkrete person vor einem steht, stehen gegen die sicherheitsinteressen einer anonymen masse mensch. wir menschen sind aber nun mal so gebaut, dass wir konkret denken, während uns abstrakte wahrscheinlichkeitsrechnungen fremd sind. daher werben hilfsorganisationen ja immer mit dem bild eines konkreten
verhungernden kindes und nicht mit abstrakten katastrophen-zahlen. die gefahr, dass wieder eine frau vergewaltigt bzw. ermordet wird, „verdünnt“ sich bei dieser abwägung auf ein statistisches millionstel pro kopf der bevölkerung - und das scheint uns tragbar. dabei wird aber vergessen, dass sich dieses millionstel für das tatsächliche opfer zu 1/1 konkretisiert, also zu seimem tod.
mfg frank

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Hi Frank

© letztlich kommt hinzu, dass die psychologie eine überaus
unsichere sache ist. in den meisten fällen gibt es völlig
widersprüchliche gutachten. während der eine den patienten für
brandgefährlich hält, sieht der andere ihn als erfolgreich
therapiert an. da die psychologen nach der rechtslage null
risiko eingehen, wenn das gutachten sich als falsch erweist
(immerhin ist es ja stets nur eine prognose!), geht ihnen ein
positives gutachten natürlich leicht von dere hand.

Nun, dann wäre es vielleicht an der Zeit, Psychologen für ihre
Gutachten haftbar zu machen.
Es kann doch nicht angehen, daß diese, wenn dann was passiert
ist, auf die unsichere Psychologie berufen.

wo ich „normalo“ mir denke: „das ist ja völlig irre!“,
liegt für psychologen oft nur ein leicht abweichendes
verhalten vor.

Nun ja - jedem seine Meinung.
Nur geht es im Ernstfall dabei leider um Menschenleben.
Vielleicht wären sie vorsichtiger, wenn die Entflohenen
anfangen würden, zuerst ihren Psychologen einen Besuch
abzustatten.

Gruß, masc

Hi Django

Der Rücktritt des Gesundheitsstaatssekretärs ist ein
Bauernopfer. ER hatte die wenigsten Möglichkeiten, die Flucht
des Schmökel zu verhindern.

Ganz klar. Fragt sich nur - was bringt’s?

Dann gehen zwei Mann Wache hinaus, um zu rauchen. Schmökel
sticht den dritten Mann nieder und türmt. Mir ist daran nur
rätselhaft
a) wieso die beiden Raucher so nachlässig waren, obwohl sie
wußten, wen sie auszuführen haben;
b) wo Sch. das Messer her hatte.

zu a) Vielleicht, weil sie eher Betreuer waren als Wächter und
dachten, ihr Kollege macht das schon.
zu b) Ich denke mal, in der Wohnung seiner Mutter dürfte es nicht
allzu schwierig gewesen sein, an eines zu gelangen.

Möglichkeit: Die Wächter unten dachten „er kann ja nicht raus,
wir stehen ja vor der Haustür und der Kollege macht das schon“.
Der Wächter oben dachte „er kann ja nicht raus, meine Kollegen stehen ja unten vor der Haustür“.

Gruß, masc

Psychologenschelte
Hi masc!

Nun, dann wäre es vielleicht an der Zeit, Psychologen für ihre
Gutachten haftbar zu machen.
Es kann doch nicht angehen, daß diese, wenn dann was passiert
ist, auf die unsichere Psychologie berufen.

[…]

Nur geht es im Ernstfall dabei leider um Menschenleben.
Vielleicht wären sie vorsichtiger, wenn die Entflohenen
anfangen würden, zuerst ihren Psychologen einen Besuch
abzustatten.

Klar, und Meteorologen sollte man in den Fluten ertränken, wenn sich der Nieselregen dann doch als Wolkenbruch herausgestellt hat :-o

Im Ernst: könntest Du Dir vorstellen, daß noch jemand diesen Job machen würde, wenn er dabei immer mit anderthalb Beinen selbst im Knast stünde? Die naheliegende Folge: man läßt einfach keinen dieser chronisch unsicheren Kandidaten heraus - dann bleiben die eben alle im Bau. Dann braucht man eben keine psychologischen oder psychiatrischen Gutachten mehr.

Beim einzelnen Gutachter anzusetzen, erscheint mir wenig sinnvoll. Die Resozialisierung ist ja wohl (im weitesten Sinne) gesellschaftlich gewollt - zunächst mal müßte man sich dann wohl von dieser Vorstellung (zumindest bei bestimmten Tätergruppen) verabschieden. Solange man das aber nicht tut, ist jede Prognose eben mit Unsicherheit belastet, und wie hier schon gesagt wurde: für das konkrete Opfer einer solchen „Fehlprognose“ ist die Trefferquote der Prognosen ziemlich uninteressant.

Gruß
Michael

hallo!
das komische ist ja nur, dass in zahllosen anderen berufen sehr wohl für prognose-fehler gehaftet wird! wenn der klempner „prognostiziert“, dass in der altbau-wand kein wasserrohr sei und die bude überschwemmt, dann haftet er dafür!
mfg frank

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Moin Michael

Klar, und Meteorologen sollte man in den Fluten ertränken,
wenn sich der Nieselregen dann doch als Wolkenbruch
herausgestellt hat :-o

Ich weiß nicht, ob man einen Wolkenbruch mit einem Entflohenen
gleichsetzen kann.
Wenn es statt zu nieseln stark regnet werde ich naß.
Wenn ein gefährlicher Psychopath entflieht bin ich evtl. tot.
Besser naß.

Im Ernst: könntest Du Dir vorstellen, daß noch jemand diesen
Job machen würde, wenn er dabei immer mit anderthalb Beinen
selbst im Knast stünde?

Das ist doch in vielen Berufen so.
Für falsche Annahmen und Prognosen wird sehr oft haftbar gemacht.

Die naheliegende Folge: man läßt einfach keinen dieser
chronisch unsicheren Kandidaten heraus - dann bleiben die eben
alle im Bau.

Warum eigentlich nicht?
Täterschutz vor Opferschutz?

Dann braucht man eben keine psychologischen oder
psychiatrischen Gutachten mehr.

Ich sage ja nicht, daß man die psychologischen Gutachten
abschaffen sollte.
Ich denke nur, wenn der Psycholog uU haftbar gemacht werden kann,
wird er etwas vorsichtiger mit seiner Prognose sein.
Auf den konkreten Fall bezogen ist die Reaktion doch uU die
folgende: Der Psychologe zuckt die Schulter und sagt „ups -
dumm gelaufen. Jeder kann sich mal irren“.

Beim einzelnen Gutachter anzusetzen, erscheint mir wenig
sinnvoll. Die Resozialisierung ist ja wohl (im weitesten
Sinne) gesellschaftlich gewollt - zunächst mal müßte man sich
dann wohl von dieser Vorstellung (zumindest bei bestimmten
Tätergruppen) verabschieden. Solange man das aber nicht tut,
ist jede Prognose eben mit Unsicherheit belastet, und wie hier
schon gesagt wurde: für das konkrete Opfer einer solchen
„Fehlprognose“ ist die Trefferquote der Prognosen ziemlich
uninteressant.

Stimmt. Dem Opfer ist es egal.

Mir geht es um den ganz konkreten Fall.
Wenn es gegen Kinder geht platzt mir der Kragen.
In so einem Falle sollte man sie einsperren und den Schlüssel
wegwerfen.

Und ob der Täter in seiner frühesten Jugend nun nicht genug
Liebe bekommen hat - oder auch zuviel davon - oder wie auch
immer.
Das sollte völlig egal sein.
Er hat die Tat begangen und aus.
Mildernde Umstände wegen schlechter Kindheit? Nein !
Die Opfer haben überhaupt keine Kindheit mehr.
Nochmal: Täterschutz vor Opferschutz?

Gruß, masc

Gruß
Michael

hallo!
das komische ist ja nur, dass in zahllosen anderen berufen
sehr wohl für prognose-fehler gehaftet wird! wenn der klempner
„prognostiziert“, dass in der altbau-wand kein wasserrohr sei
und die bude überschwemmt, dann haftet er dafür!
mfg frank

Hi Frank,

komisch ist das gar nicht. Ich habe ja nicht ganz zufällig den Meteorologen und nicht den Klempner als Vergleich genommen. Je komplexer ein System ist, desto schwieriger ist es, zukünftige Ereignisse zu prognostizieren. In der Altbauwand könnte ein Rohr sein, oder nicht, und es gibt gute Methoden, es gegebenenfalls zu lokalisieren. Der forensische Gutachter hat es mit der Psyche des Straftäters zu tun (und selbst wenn der sehr einfach gestrickt sein sollte, ist das auch noch ein äußerst „komplexes System“).

Außerdem: ich bin zwar ein vollständiger Laie in allen Fragen der Juristerei, aber ich denke doch mal, daß für den forensischen Gutachter auch eine Haftung im Falle nachgewiesener Fahrlässigkeit besteht, oder? Nur: eine positive Prognose für einen dann rückfällig werdenden Straftäter ist eben in der Regel nicht die Folge einer Fahrlässigkeit, sondern der Unzulänglichkeit der verfügbaren Diagnoseinstrumente.

Gruß
Michael

Psychologenschelte, die Zweite

Moin Michael

Klar, und Meteorologen sollte man in den Fluten ertränken,
wenn sich der Nieselregen dann doch als Wolkenbruch
herausgestellt hat :-o

Ich weiß nicht, ob man einen Wolkenbruch mit einem Entflohenen
gleichsetzen kann.
Wenn es statt zu nieseln stark regnet werde ich naß.
Wenn ein gefährlicher Psychopath entflieht bin ich evtl. tot.
Besser naß.

Nein, gleichsetzen kann man das sicher nicht. In der Folge eines nicht vorhergesagten Wolkenbruchs kommt es aber unter Umständen zu Überschwemmungen, bei denen dann auch gelegentlich mal der eine oder andere sein Leben läßt. Aber egal…

Im Ernst: könntest Du Dir vorstellen, daß noch jemand diesen
Job machen würde, wenn er dabei immer mit anderthalb Beinen
selbst im Knast stünde?

Das ist doch in vielen Berufen so.
Für falsche Annahmen und Prognosen wird sehr oft haftbar
gemacht.

Im Falle nachgewiesener Fahrlässigkeit, nehme ich an? Das ist aber etwas anderes, als den forensischen Gutachter für eine „Fehlprognose“ verantwortlich machen zu wollen.

Ich denke nur, wenn der Psycholog uU haftbar gemacht werden
kann,
wird er etwas vorsichtiger mit seiner Prognose sein.
Auf den konkreten Fall bezogen ist die Reaktion doch uU die
folgende: Der Psychologe zuckt die Schulter und sagt „ups -
dumm gelaufen. Jeder kann sich mal irren“.

Ja, meinst Du, „der Psychologe“ denkt und empfindet grundsätzlich anders als Du? Der findet das nicht weiter schlimm, wenn ein Kind gequält wird und zu Tode kommt? Womöglich, weil er das Risiko nicht einschätzen konnte, das vom Täter ausging?

Und ob der Täter in seiner frühesten Jugend nun nicht genug
Liebe bekommen hat - oder auch zuviel davon - oder wie auch
immer.

Nun werden ja die Leute nicht deswegen rausgelassen, weil sie eine schlimme Kindheit hatten, sondern weil der Gutachter die Ansicht vertritt, daß von ihnen keine oder nur geringe Gefahr ausgeht. Und diese Ansicht ist dann möglicherweise falsch.

Gruß
Michael

Tach zusammen,

was unsere Kinderschänder angeht behaupte ich ganz einfach, dass es sich um eine sexuelle „Vorliebe“ handelt. Ich verstehe nicht, wie jemand sowas wieder los wird, wenn doch anzunehmen ist, dass der Täter das gar nicht will.

Außerdem ist mir noch immer schleierhaft, warum die vielen Psychologen sich nicht um die Opfer kümmern. Die langen Wartezeiten zeigen doch, dass es hier an Fachleuten mangelt. Und während der Täter Unschuld heuchelt und Besserung gelobt sitzt das Opfer mit seinen Problemen völlig ratlos da. Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier irgendwas faul ist…

Gruß

Dagmar

Hi Michael,

jetzt interessiert mich brennend, wie man denn herausbekommen will, ob von einem Kinderschänder noch Gefahr ausgeht oder nicht. Wird doch schwer nachprüfbar sein, wenn überhaupt kein Kind in Sicht ist, oder? (um mal bei diesem Beispiel zu bleiben) Wo kein Kind, da auch kein „Rückfall“. Außerdem gehe ich davon aus, dass die meisten Täter sich ihrer Situation sehr bewusst sind und sich deshalb 'ne Menge einfallen lassen um u.U. auch Psychologen zu täuschen.

Gruß

Dagmar

Systemfehler!
Hallo miteinander!

Ich bin der Meinung, daß eine offensichtliche Schwachstelle des Maßregelvollzugs in der Tatsache liegt, daß Therapeut und Gutachter in der Regel ein und die selbe Person sind. Dies führt nämlich ganz automatisch zu der Situation, daß die Therapieerfolge zu positiv gewertet werden, schließlich stehen die Therapeuten ja auch unter einem nicht zu verkennenden Erfolgszwang.
Meiner Meinung nach sollte man Therapie und Gutachten streng trennen, so daß es eben nicht zu deiesem häufig auftretenden schönreden therapeutischer Maßnahmen kommt.

Gruß
Tom

Jou, das ist wohl so. Der Gutachter stützt sich in erster Linie auf Auskünfte von Seiten des Zubegutachtenden. In diesem Zusammenhang: hat er noch Gewaltphantasien, hat er sexuelle Phantasien, in denen Kinder eine Rolle spielen. Außerdem: zeigt er Problembewußtsein und Einsicht - angenommen, die Phantasien treten wieder auf, wenn er draußen ist: wird er sich dann freiwillig in psychiatrische Behandlung begeben? Die Methoden, derer sich der forensische Gutachter in solchen Fällen bedienen kann, sind - sehr vorsichtig ausgedrückt - suboptimal. Das liegt aber nicht am einzelnen Gutachter, sondern daran, daß es einfach keine besseren diagnostischen Verfahren gibt.

Gruß
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallöchen!

Du sprichst hier aber ein ganz grundsätzliches Problem des deutschen Strafvollzugs an, das sich auf sämtliche Bereiche des krimenellen Spektrums erstreckt. Egal ob Raubüberfall, Mord oder Vergewaltigung. In den Haftanstallten wird sehr viel dafür getan, die Täter wieder in die Gesellschaft einzuführen, zu resozialisieren. Die Opfer dagegen erhalten so gut wie keine Unterstützung von Seiten des Staates, mit dem Verbrechen, welches an ihnen begangen wurde, irgendwie klarzukommen. So leiden vergewaltigte oder brutal ausgeraubte Opfer häufig ihr gesamtes Leben an Angstzuständen. Für eine Therapie müssen sie selber aufkommen.
Ich bin nicht gegen die psychologische Betreuung der Täter, aber dieses Ungleichgewicht zwischen der Beahndlung der Täter und der Opfer ist für mich unerträglich!

Gruß
Tom

Meiner Meinung nach sollte man Therapie und Gutachten streng
trennen, so daß es eben nicht zu deiesem häufig auftretenden
schönreden therapeutischer Maßnahmen kommt.

Dabei muß es gar nicht Absicht des Therapeuten sein, die Erfolge seiner Arbeit zu schönen. Aber klar, Du hast sicher recht: unabhängige Gutachter wären sicherlich vorzuziehen. Es bleibt aber das Problem bestehen, daß es einfach keine wirklich gute Diagnostik gibt - da nützt dann auch der externe Gutachter nicht so wahnsinnig viel.

MN

Moin Michael

Wenn es statt zu nieseln stark regnet werde ich naß.
Wenn ein gefährlicher Psychopath entflieht bin ich evtl. tot.
Besser naß.

Nein, gleichsetzen kann man das sicher nicht. In der Folge
eines nicht vorhergesagten Wolkenbruchs kommt es aber unter
Umständen zu Überschwemmungen, bei denen dann auch
gelegentlich mal der eine oder andere sein Leben läßt. Aber
egal…

Trotzdem wehre ich mich dagegen, eine Naturkatastrophe und
einen Triebtäter auf eine Stufe zu stellen.

Ja, meinst Du, „der Psychologe“ denkt und empfindet
grundsätzlich anders als Du? Der findet das nicht weiter
schlimm, wenn ein Kind gequält wird und zu Tode kommt?
Womöglich, weil er das Risiko nicht einschätzen konnte, das
vom Täter ausging?

Ok, war vielleicht ein wenig sehr abstrakt, der Gedanke.

Nun werden ja die Leute nicht deswegen rausgelassen, weil sie
eine schlimme Kindheit hatten, sondern weil der Gutachter die
Ansicht vertritt, daß von ihnen keine oder nur geringe Gefahr
ausgeht. Und diese Ansicht ist dann möglicherweise falsch.

Es ging mir dabei nicht ums „rauslassen“, sondern darum, daß
der Täter in solchen Fällen nicht in den „normalen“ Vollzug
kommt.

Gruß, masc

Hi Michael

Jou, das ist wohl so. Der Gutachter stützt sich in erster
Linie auf Auskünfte von Seiten des Zubegutachtenden.

Prima.
Und der zu Begutachtende kann dem Gutachter doch das blaue vom
Himmel erzählen, ohne das dieser es nachprüfen kann.

hat er noch Gewaltphantasien

Nein, die ist er los. (schließlich will er raus)

hat er sexuelle Phantasien, in denen Kinder eine Rolle spielen.

Nein, die ist er auch los. (schließlich will er ja raus)

zeigt er Problembewußtsein und Einsicht

Natürlich. (schließlich will er ja raus)

angenommen, die Phantasien treten wieder auf, wenn er
draußen ist: wird er sich dann freiwillig in psychiatrische
Behandlung begeben?

Aber selbstverständlich wird er. (schießlich …)

Das liegt aber nicht am einzelnen Gutachter, sondern daran, daß
es einfach keine besseren diagnostischen Verfahren gibt.

Klasse.
Der Täter lügt, daß sich die Balken biegen und überzeugt damit
irgendwann natürlich den Gutachter.
Der Täter kommt frei und wird rückfällig.

Das muß doch für die Opfer dieses Täter ein prima Gefühl sein,
daß ihr Peiniger „demnächst“ wieder auf die Menschheit
losgelassen wird.

Täterschutz vor Opferschutz?
Nein - falsch.
Opferschutz sollte vor Täterschutz gehen.

Gruß, masc

Moin Dagmar

Ich verstehe nicht, wie jemand sowas wieder los wird, wenn doch
anzunehmen ist, dass der Täter das gar nicht will.

Die naheliegendste Erklärung wäre doch, daß er es gar nicht
loswird.

Außerdem ist mir noch immer schleierhaft, warum die vielen
Psychologen sich nicht um die Opfer kümmern. Die langen
Wartezeiten zeigen doch, dass es hier an Fachleuten mangelt.
Und während der Täter Unschuld heuchelt und Besserung gelobt
sitzt das Opfer mit seinen Problemen völlig ratlos da. Ich
werde das Gefühl nicht los, dass hier irgendwas faul ist…

Daß dem Opfer geholfen wird ist wichtig.
Nur, was nützt das, wenn der Täter wieder rauskommt?
Und dann auch noch rauskommt, weil irgendwelche Hansel nicht
aufgepaßt haben?

Gruß, masc