Leider kann man hier zu seinen eigenen Fragen (bei Fehler) nichts hinzufügen, daher stelle ich sie neu:
Hallo alle Miteinander, hallo liebe Experten,
also, ich beziehe Erwerbsmindertenrente (LVA, volle Erwerbsunfähigkeit laut Bescheid), jedoch auf Zeit. Also, alle 3 Jahre Antrag auf Fortsetzung. Und da diese zu gering ist (ca. 240 € von ursprüngl. bis 6000 DM netto, mir fehlen jedoch 4 J. Beitragspflicht), aufstockende Sozialhilfe, seit 2006, also seit Rentenbeginn.
Dazu: Ich bin komplett neu in Aachen und NRW. Ich komme aus dem Bremer Raum, wo es diesbez. nie Probleme gab. Umzug, gesund. Gründe.
In AC gibt es Probleme, Zusagen werden nicht eingehalten, Widersprüche werden nicht schriftlich beantwortet, Drohungen von „haltlosen“ Unterstellungen (nach meinen Widersprüchen) erhalte ich danach, lebe (bis auf Bett, Sofa und Kleiderschrank) immer noch ohne Möbel, also aus Kartons (Dokumente, Unterlagen, etc.), etc… Teil.-mündl. Begr.: „Die 300€ für die Gardinen, Vorhänge müssen für alles reichen.“ Auf meinen schriftl. Widerspruch wurde nie reagiert. Und nenne ich meinen Rabbiner als (Besucher) Zeugen für die Zustände, erhalte ich mündl. Drohungen, die zur "Straf-) Anzeige wg. haltl. Unterstellungen führen sollen. Übrigens, immer, wenn ich etwas „Jüdisches“ einfüge. Etwas kompliziert jetzt zu erklären, warum ich keiner Aachener Synagoge (nicht möglich), sondern einer Jerusalemer Synagoge Mitglied bin.
Inhalt des Schreibens (14.9.2010) der unerwarteten, plötzlichen Einstellung der Hilfe, beginnt mit, einiges von mir gekürzt, In (meine Kommentare):
(Titel, fett:smile:
Bescheid über die Einstellung der Hilfe zum Lebensunterhalt
SgH… die Ihnen bisher nach den Bestimmungen des SGB XII gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt wird mit Wirkung ab dem 1.10.'10 eingestellt
Gem. § 21 SGB SGB XII (Gesetz bekannt, www.gesetze-im-internet.de) erhalten Personen, die nach dem 2. Buch als Erwerbsfähige oder Angehörige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, keine Leistungen zum Lebensunterhalt (falsch, Richtig: Keine Sozialhilfe).
Lt. dem mir vorlieg. Rentenbesch. der Dt. LVA… handelt es sich bei Ihnen bewilligten Rente (siehe unten) wg. voller Erwerbsminderung um eine sog. „Arbeitsrente“. Eine solche Rente erhalten Sie, wenn voll erwerbsgemindert sind, uns auf dem allg. Arbeitsmarkt 3-6 Std. einsatzfähig sind, jedoch ein leistungsgerechter Arbeitsmarkt nicht vorhanden und der entspr. Teilzeitmarkt verschlossen ist.
Entsprechend sind Sie nach dem Grunde nach durchaus als erwerbsfähig anzusehen, sodass ein vorrangiger Anspruch auf Gewährungen von Leistungen nach dem 2. Buch SGB besteht.
In Ihrem eig. Interesse bitte ich Sie umgehend einen Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitssuchender in der Stadt Aachen, Roemonder Str. 51, 52072 Aachen, zu stellen
Meine Entscheidung beruht auf §21 SGB XII in der derzeit gültigen Fassung.
Danach die Widerspruchsbelehrung (4 Wochen).
Ich habe schon einiges Erlebt, aber jeden Gerichtsprozess in solchen Sachen gewonnen, niemals verloren, niemals ein Vergleich.
Und dass dieses hinten und vorne wackelt, dürfte jedem klar sein, der sich auch nur ein wenig damit auskennt.
Mit fehlen jedoch die genaueren Punkte, mit denen ich Widerspruch stellen kann. Es ist zu lange her, und seit meiner letzten Klage hat sich auch viel geändert.
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Auf euren Rat und Suche nach Antworten, z. B. LVA, wurde mir dort gesagt, die Rente bleibt auf jeden Fall davon unberührt. Und: Eine Vermittlung sei niemals realisierbar, denn eine solche Arbeit, in die ich vermittelt werden könnte, gäbe es nicht (60er Jahre mal kurze Zeit aktuell).
Mein Arzt: Jemals wieder in einen arbeitsfähigen Zustand zu bekommen, bedarf: 2 neuer Beine, 2 neuer Augen, 1 neues Herz.
Wieder zu arbeiten käme in etwa einem Todesurteil gleich. (Krankenkasse)
Mein endgültiges Aus dem Arbeitsleben kam 2005, nach mehreren Nazi-Überfällen (Passiert ca. 7000 jährlich in der BRD, Tendenz steigend). Die Nazis leben heute leider nicht mehr, dass ich sie nicht zur Verantwortung ziehen lassen kann.
Also, falsch interpretiert war: Nicht Streichung der Grundsicherung, sondern der Sozialhilfe.
Interessant ist nach meinen Recherchen, nicht die ARGE ist für mich zuständig, sondern die Grundsicherung des Sozialamtes, der gleiche Sachbearbeiter.
Dazu, - diese Sache fließt genau in die Zeit ein, in der unsere Höchsten Feiertage stattfinden und ich bin nun mal religiös. Das heißt, auch keine Behördengänge während der Feiertage (umfangreiche Gebetszeiten).
Zum besseren Verständnis für strenggläubige Christen: Wenn Feiertage keine gesetzl. Feiertage sind, an diesen Tagen dennoch zu arbeiten. Schwer zu erklären, weil bei uns sehr vieles strenger zugeht.
Fakt ist, ich kann nicht wirklich etwas vor dem 1.10.'10 machen und das ist dem Sozialamt auch bekannt.
Und würde ich an den Feiertagen etwas machen, käme die alte Laier, ich sei nicht religiös und könnte noch ganz andere (illegale) Sachen machen.
Während der Feiertagspausen kann ich am PC und Internet arbeiten, aber damit ist die Grenze auch schon erreicht.
Fast vergessen:
Antrag auf Dauerrente wurde abgelehnt, sie würde nach der 3. Verlängerung automatisch eintreten. Stimmt auch nicht, einen einklagbaren Antrag, dem stattgegeben werden muss, kann ich jeder zeit stellen.
Also, meine suchende Hilfe ist: Was muss in meinem Widerspruch stehen, damit z. B. mir mein Vermieter keine (berechtigten) Probleme macht, wenn plötzlich keine Miete mehr kommt? Meine Ernährung und Krankenversicherung gesichert ist, etc.?
Hoffentlich bringe ich mit meinem Hilfegesuch nicht zuviel Unruhe in dieses Forum, dem ich selber jahrelang mit meinem Fachwissen zur Verfügung stand.
Gute Hilfe wäre schön.
Ganz herzlichen Dank im Voraus, für jede Hilfe die mich weiterbringen könnte.
Gruß,
Tom