Trotz Erwerbsunfähigkeit Rente vom Sozi zur ARGE gezwungen

Leider kann man hier zu seinen eigenen Fragen (bei Fehler) nichts hinzufügen, daher stelle ich sie neu:

Hallo alle Miteinander, hallo liebe Experten,

also, ich beziehe Erwerbsmindertenrente (LVA, volle Erwerbsunfähigkeit laut Bescheid), jedoch auf Zeit. Also, alle 3 Jahre Antrag auf Fortsetzung. Und da diese zu gering ist (ca. 240 € von ursprüngl. bis 6000 DM netto, mir fehlen jedoch 4 J. Beitragspflicht), aufstockende Sozialhilfe, seit 2006, also seit Rentenbeginn.
Dazu: Ich bin komplett neu in Aachen und NRW. Ich komme aus dem Bremer Raum, wo es diesbez. nie Probleme gab. Umzug, gesund. Gründe.

In AC gibt es Probleme, Zusagen werden nicht eingehalten, Widersprüche werden nicht schriftlich beantwortet, Drohungen von „haltlosen“ Unterstellungen (nach meinen Widersprüchen) erhalte ich danach, lebe (bis auf Bett, Sofa und Kleiderschrank) immer noch ohne Möbel, also aus Kartons (Dokumente, Unterlagen, etc.), etc… Teil.-mündl. Begr.: „Die 300€ für die Gardinen, Vorhänge müssen für alles reichen.“ Auf meinen schriftl. Widerspruch wurde nie reagiert. Und nenne ich meinen Rabbiner als (Besucher) Zeugen für die Zustände, erhalte ich mündl. Drohungen, die zur "Straf-) Anzeige wg. haltl. Unterstellungen führen sollen. Übrigens, immer, wenn ich etwas „Jüdisches“ einfüge. Etwas kompliziert jetzt zu erklären, warum ich keiner Aachener Synagoge (nicht möglich), sondern einer Jerusalemer Synagoge Mitglied bin.


Inhalt des Schreibens (14.9.2010) der unerwarteten, plötzlichen Einstellung der Hilfe, beginnt mit, einiges von mir gekürzt, In (meine Kommentare):

(Titel, fett:smile:
Bescheid über die Einstellung der Hilfe zum Lebensunterhalt

SgH… die Ihnen bisher nach den Bestimmungen des SGB XII gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt wird mit Wirkung ab dem 1.10.'10 eingestellt

Gem. § 21 SGB SGB XII (Gesetz bekannt, www.gesetze-im-internet.de) erhalten Personen, die nach dem 2. Buch als Erwerbsfähige oder Angehörige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, keine Leistungen zum Lebensunterhalt (falsch, Richtig: Keine Sozialhilfe).

Lt. dem mir vorlieg. Rentenbesch. der Dt. LVA… handelt es sich bei Ihnen bewilligten Rente (siehe unten) wg. voller Erwerbsminderung um eine sog. „Arbeitsrente“. Eine solche Rente erhalten Sie, wenn voll erwerbsgemindert sind, uns auf dem allg. Arbeitsmarkt 3-6 Std. einsatzfähig sind, jedoch ein leistungsgerechter Arbeitsmarkt nicht vorhanden und der entspr. Teilzeitmarkt verschlossen ist.

Entsprechend sind Sie nach dem Grunde nach durchaus als erwerbsfähig anzusehen, sodass ein vorrangiger Anspruch auf Gewährungen von Leistungen nach dem 2. Buch SGB besteht.

In Ihrem eig. Interesse bitte ich Sie umgehend einen Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitssuchender in der Stadt Aachen, Roemonder Str. 51, 52072 Aachen, zu stellen

Meine Entscheidung beruht auf §21 SGB XII in der derzeit gültigen Fassung.

Danach die Widerspruchsbelehrung (4 Wochen).

Ich habe schon einiges Erlebt, aber jeden Gerichtsprozess in solchen Sachen gewonnen, niemals verloren, niemals ein Vergleich.
Und dass dieses hinten und vorne wackelt, dürfte jedem klar sein, der sich auch nur ein wenig damit auskennt.

Mit fehlen jedoch die genaueren Punkte, mit denen ich Widerspruch stellen kann. Es ist zu lange her, und seit meiner letzten Klage hat sich auch viel geändert.


Auf euren Rat und Suche nach Antworten, z. B. LVA, wurde mir dort gesagt, die Rente bleibt auf jeden Fall davon unberührt. Und: Eine Vermittlung sei niemals realisierbar, denn eine solche Arbeit, in die ich vermittelt werden könnte, gäbe es nicht (60er Jahre mal kurze Zeit aktuell).
Mein Arzt: Jemals wieder in einen arbeitsfähigen Zustand zu bekommen, bedarf: 2 neuer Beine, 2 neuer Augen, 1 neues Herz.
Wieder zu arbeiten käme in etwa einem Todesurteil gleich. (Krankenkasse)

Mein endgültiges Aus dem Arbeitsleben kam 2005, nach mehreren Nazi-Überfällen (Passiert ca. 7000 jährlich in der BRD, Tendenz steigend). Die Nazis leben heute leider nicht mehr, dass ich sie nicht zur Verantwortung ziehen lassen kann.

Also, falsch interpretiert war: Nicht Streichung der Grundsicherung, sondern der Sozialhilfe.

Interessant ist nach meinen Recherchen, nicht die ARGE ist für mich zuständig, sondern die Grundsicherung des Sozialamtes, der gleiche Sachbearbeiter.

Dazu, - diese Sache fließt genau in die Zeit ein, in der unsere Höchsten Feiertage stattfinden und ich bin nun mal religiös. Das heißt, auch keine Behördengänge während der Feiertage (umfangreiche Gebetszeiten).
Zum besseren Verständnis für strenggläubige Christen: Wenn Feiertage keine gesetzl. Feiertage sind, an diesen Tagen dennoch zu arbeiten. Schwer zu erklären, weil bei uns sehr vieles strenger zugeht.
Fakt ist, ich kann nicht wirklich etwas vor dem 1.10.'10 machen und das ist dem Sozialamt auch bekannt.

Und würde ich an den Feiertagen etwas machen, käme die alte Laier, ich sei nicht religiös und könnte noch ganz andere (illegale) Sachen machen.

Während der Feiertagspausen kann ich am PC und Internet arbeiten, aber damit ist die Grenze auch schon erreicht.

Fast vergessen:
Antrag auf Dauerrente wurde abgelehnt, sie würde nach der 3. Verlängerung automatisch eintreten. Stimmt auch nicht, einen einklagbaren Antrag, dem stattgegeben werden muss, kann ich jeder zeit stellen.

Also, meine suchende Hilfe ist: Was muss in meinem Widerspruch stehen, damit z. B. mir mein Vermieter keine (berechtigten) Probleme macht, wenn plötzlich keine Miete mehr kommt? Meine Ernährung und Krankenversicherung gesichert ist, etc.?

Hoffentlich bringe ich mit meinem Hilfegesuch nicht zuviel Unruhe in dieses Forum, dem ich selber jahrelang mit meinem Fachwissen zur Verfügung stand.

Gute Hilfe wäre schön.

Ganz herzlichen Dank im Voraus, für jede Hilfe die mich weiterbringen könnte.

Gruß,

Tom

Ich bin zwar Aachenerin, aber KEINE Expertin für derartige Themen.

Hallo Tom,also wenn ich lese was dir da widerfährt kommt mir die Galle hoch und ich muss zugeben das ich überfordert bin; aber trotzdem ein paar Fragen, hast du eine Rechtsschutzversicherung zwecks Anwalt oder bist du evtl Mitglied beim VDK, letzterer ist fit in diesen Dingen auch was die fragliche Diskriminierung angeht;
Es tut mir jetzt von Herzen leid dir nicht mehr sagen zu können,ich hoffe darauf das es einen Experten hier gibt der mehr weiterhelfen kann;
Nichtsdestotrotz würde mich interessieren wie es weitergeht, das kann ja nicht sein was man dir da alles unterstellt;
Viele Grüße aus Erding
Erika

Hallo Tom,
ich hatte dir bereits auf deine erste Anfrage geantwortet unter"" Trotz Erwerbsunfähigkeit Grundsicherung gestrichen „“.
Mein dringender Rat ist noch immer noch der VDK.

Die vom Amt bei dir haben wohl nicht alle…
Du hast eine 100%ige Schwerbehinderung, welcher Arbeitgeber stellt dich ein???
Du darfst bei einer vollen Erwerbsunfähigkeit höchstens 400,–€ dazuverdienen.
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung kann wegfallen, wenn eine Beschäftigung ausgeübt wird. (Steht bei Mitteilungspflicht im Bescheid)
Wer entscheidet das? Das Sozialamt?

Bewilligt ist eine „„volle““, keine halbe oder wie hätten sie es gerne Erwerbsunfähigkeit.""
Versuch doch einmal mit dem Amtsleiter zu reden. Ich denke das wird aber nicht viel bringen aber eine kräftige Beschwerde ist wohl angebracht.

Sende auf alle Fälle einen Widerspruch fristgerecht raus.(Am beste persönlich abgeben und schriftlich die Abgabe bescheinigen lassen. ) Zur Not mit der Begrundung das du die Rente ja wohl nicht wegen Arbeitskräftemagel am Arbeitsmarkt sondern auch wg. deiner Krankheit erhälst.

Das die Erwerbsunfähigkeitsrente sich nicht ausschließlich auf die Krankheiten bezieht ist klar aber sie bezieht sich auch nicht ausschließlich auf den Arbeitsmarkt. Ich denke das Amt hat die volle Erwerbsunfähigkeit zu respektieren, zumindest bis zum Ablauf der Bewilligung.
Ob eine weitere Bewilling erfolgt oder nicht, hat auch das Sozialamtmt nicht zu entscheiden sondern die dafür zuständigen Fachkräfte der Rentenanstalt.
Dein Sachbearbeiter hat wohl …???
Bei der kleinen Erwerbsunfähigkeitsrente steht dir die Grundsicherung zu. Frag doch einfach auch noch einmal Sicherheitshalber bei der Rentenanstalt nach.
Mir wurde damals gesagt ich könnte wenn ich wolle die Grundsicherung beantragen, da ich ja aufgrund der Erwerbslosenrente keinen Anspruch mehr auf ALG II (Hartz 4 )hätte.
Ich wünsche dir weiterhin gute Nerven und alles Gute

Gaby

Lieber Tom,

ich bekomme seit 1996 EU-Rente.

Diese ist Anfangs alle 2 Jahre überprüft worden. Seit ca. 10 Jahren wird sie nicht mehr überprüft.

Was mit SOZI (Grundsicherung) und ARGE passiert, kann ich leider nicht beurteilen.

Liebe Grüße vom sonnigen Rhein
Petra

Hi,

sorry, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß
Steffie

Hallo Tom,
Deine Anfrage ist etwas verwirrend zu lesen, aber ich bemühe mich trotzedem, soviel ich daraus ersehen kann ist Dein Prolem das Du nicht weißt, wie Du den Widerspruch begründen kannst:
Hier die Antwort, die sogar im Bescheid steht:

voller Erwerbsminderung um eine sog. „Arbeitsrente“. :Eine solche Rente erhalten Sie, wenn voll ;erwerbsgemindert sind, uns auf dem allg. Arbeitsmarkt :3-6 Std. einsatzfähig sind,

Das ist der Punkt, der falsch ist:
Eine volle Erwerbsminderungsrente beinhaltet, das der Berentete täglich nicht mehr als 3 Stunden an 5 Tagen der Woche tätig sein kann.
Das ist die Regelung.
Also Widerspruch mit der Begründung angeben.

Für Betrentete wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt die Zeit von 3-6 Stunden täglich arbeiten. Für volle Erwebsminderung unter 3 Stunden bis maximal 3 Stunden pro Tag.

Das kan Dir jede Zweigstelle des Rententrägers schriftlich geben.

Interessant ist nach meinen Recherchen, nicht die :ARGE ist für mich zuständig,

Nein ist sie nicht, denn dazu muß man erwerbsfähig sein, was Du nicht bist, also ist da dann das Sozialamt zuständig.

Dazu, - diese Sache fließt genau in die Zeit ein, in :der unsere Höchsten Feiertage stattfinden und ich bin :nun mal religiös. Das heißt, auch keine Behördengänge :während der Feiertage (umfangreiche Gebetszeiten).

Leider nimmt die Bürokratie darauf keine Rücksicht, das heißt wenn innerhalb von 4 Wochen kein Widerspruch eingelegt wird, ist die Frist abgelaufen. Da kommt derjenige der den Widerspruch einlegen will nicht drumherum die Frist einzuhalten. Ausnahme ist höhere Gewalt und so Dinge wie schwerste Operationen, Koma und Co.

Selbst da muß jemand die Behörde informieren das die Frist nicht gewahrt werden kann wegen…

Der Glaube und die Religion eines Einzelnen zählen da aber nicht dazu.

Fakt ist, ich kann nicht wirklich etwas vor dem :1.10.'10 machen und das ist dem Sozialamt auch

Frist ist Frist, so ungut das für einen gläubigen Menschen auch sein mag.

Fast vergessen:
Antrag auf Dauerrente wurde abgelehnt, sie würde nach der 3.Verlängerung automatisch eintreten.

Stimmt nicht, da es immer davon abhängt ob der Rententräger noch eine gesundheitliche Verbesserung für möglich hält.

Also, meine suchende Hilfe ist: Was muss in meinem Widerspruch
stehen, damit z. B. mir mein Vermieter keine (berechtigten)
Probleme macht, wenn plötzlich keine Miete mehr kommt?

Das ist wieder eine ganz andere Baustelle.
Im Widerspruch muß stehen, warum der Bescheid nicht richtig ist und von Dir nicht anerkannt wird.

Die Mietsache ist wieder etwas anders.

So denn
Natascha

Sorry, aber zu solch speziellen Themen fehlt mir einfach der Hintergrund.
Gruß & viel Erfolg
UP

Leider kann man hier zu seinen eigenen Fragen (bei Fehler)

nichts hinzufügen, daher stelle ich sie neu:

Hallo alle Miteinander, hallo liebe Experten,

also, ich beziehe Erwerbsmindertenrente (LVA, volle
Erwerbsunfähigkeit laut Bescheid), jedoch auf Zeit. Also, alle
3 Jahre Antrag auf Fortsetzung. Und da diese zu gering ist
(ca. 240 € von ursprüngl. bis 6000 DM netto, mir fehlen jedoch
4 J. Beitragspflicht), aufstockende Sozialhilfe, seit 2006,
also seit Rentenbeginn.
Dazu: Ich bin komplett neu in Aachen und NRW. Ich komme aus
dem Bremer Raum, wo es diesbez. nie Probleme gab. Umzug,
gesund. Gründe.

In AC gibt es Probleme, Zusagen werden nicht eingehalten,
Widersprüche werden nicht schriftlich beantwortet, Drohungen
von „haltlosen“ Unterstellungen (nach meinen Widersprüchen)
erhalte ich danach, lebe (bis auf Bett, Sofa und
Kleiderschrank) immer noch ohne Möbel, also aus Kartons
(Dokumente, Unterlagen, etc.), etc… Teil.-mündl. Begr.: „Die
300€ für die Gardinen, Vorhänge müssen für alles reichen.“ Auf
meinen schriftl. Widerspruch wurde nie reagiert. Und nenne ich
meinen Rabbiner als (Besucher) Zeugen für die Zustände,
erhalte ich mündl. Drohungen, die zur "Straf-) Anzeige wg.
haltl. Unterstellungen führen sollen. Übrigens, immer, wenn
ich etwas „Jüdisches“ einfüge. Etwas kompliziert jetzt zu
erklären, warum ich keiner Aachener Synagoge (nicht möglich),
sondern einer Jerusalemer Synagoge Mitglied bin.


Inhalt des Schreibens (14.9.2010) der unerwarteten,
plötzlichen Einstellung der Hilfe, beginnt mit, einiges von
mir gekürzt, In (meine Kommentare):

(Titel, fett:smile:
Bescheid über die Einstellung der Hilfe zum Lebensunterhalt

SgH… die Ihnen bisher nach den Bestimmungen des SGB XII
gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt wird mit Wirkung ab dem
1.10.'10 eingestellt

Gem. § 21 SGB SGB XII (Gesetz bekannt,
www.gesetze-im-internet.de) erhalten Personen, die nach dem 2.
Buch als Erwerbsfähige oder Angehörige dem Grunde nach
leistungsberechtigt sind, keine Leistungen zum Lebensunterhalt
(falsch, Richtig: Keine Sozialhilfe).

Lt. dem mir vorlieg. Rentenbesch. der Dt. LVA… handelt es
sich bei Ihnen bewilligten Rente (siehe unten) wg. voller
Erwerbsminderung um eine sog. „Arbeitsrente“. Eine solche
Rente erhalten Sie, wenn voll erwerbsgemindert sind, uns auf
dem allg. Arbeitsmarkt 3-6 Std. einsatzfähig sind, jedoch ein
leistungsgerechter Arbeitsmarkt nicht vorhanden und der
entspr. Teilzeitmarkt verschlossen ist.

Entsprechend sind Sie nach dem Grunde nach durchaus als
erwerbsfähig anzusehen, sodass ein vorrangiger Anspruch auf
Gewährungen von Leistungen nach dem 2. Buch SGB besteht.

In Ihrem eig. Interesse bitte ich Sie umgehend einen Antrag
bei der Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung
Arbeitssuchender in der Stadt Aachen, Roemonder Str. 51, 52072
Aachen, zu stellen

Meine Entscheidung beruht auf §21 SGB XII in der derzeit
gültigen Fassung.

Danach die Widerspruchsbelehrung (4 Wochen).

Ich habe schon einiges Erlebt, aber jeden Gerichtsprozess in
solchen Sachen gewonnen, niemals verloren, niemals ein
Vergleich.
Und dass dieses hinten und vorne wackelt, dürfte jedem klar
sein, der sich auch nur ein wenig damit auskennt.

Mit fehlen jedoch die genaueren Punkte, mit denen ich
Widerspruch stellen kann. Es ist zu lange her, und seit meiner
letzten Klage hat sich auch viel geändert.


Auf euren Rat und Suche nach Antworten, z. B. LVA, wurde mir
dort gesagt, die Rente bleibt auf jeden Fall davon unberührt.
Und: Eine Vermittlung sei niemals realisierbar, denn eine
solche Arbeit, in die ich vermittelt werden könnte, gäbe es
nicht (60er Jahre mal kurze Zeit aktuell).
Mein Arzt: Jemals wieder in einen arbeitsfähigen Zustand zu
bekommen, bedarf: 2 neuer Beine, 2 neuer Augen, 1 neues Herz.
Wieder zu arbeiten käme in etwa einem Todesurteil gleich.
(Krankenkasse)

Mein endgültiges Aus dem Arbeitsleben kam 2005, nach mehreren
Nazi-Überfällen (Passiert ca. 7000 jährlich in der BRD,
Tendenz steigend). Die Nazis leben heute leider nicht mehr,
dass ich sie nicht zur Verantwortung ziehen lassen kann.

Also, falsch interpretiert war: Nicht Streichung der
Grundsicherung, sondern der Sozialhilfe.

Interessant ist nach meinen Recherchen, nicht die ARGE ist für
mich zuständig, sondern die Grundsicherung des Sozialamtes,
der gleiche Sachbearbeiter.

Dazu, - diese Sache fließt genau in die Zeit ein, in der
unsere Höchsten Feiertage stattfinden und ich bin nun mal
religiös. Das heißt, auch keine Behördengänge während der
Feiertage (umfangreiche Gebetszeiten).
Zum besseren Verständnis für strenggläubige Christen: Wenn
Feiertage keine gesetzl. Feiertage sind, an diesen Tagen
dennoch zu arbeiten. Schwer zu erklären, weil bei uns sehr
vieles strenger zugeht.
Fakt ist, ich kann nicht wirklich etwas vor dem 1.10.'10
machen und das ist dem Sozialamt auch bekannt.

Und würde ich an den Feiertagen etwas machen, käme die alte
Laier, ich sei nicht religiös und könnte noch ganz andere
(illegale) Sachen machen.

Während der Feiertagspausen kann ich am PC und Internet
arbeiten, aber damit ist die Grenze auch schon erreicht.

Fast vergessen:
Antrag auf Dauerrente wurde abgelehnt, sie würde nach der 3.
Verlängerung automatisch eintreten. Stimmt auch nicht, einen
einklagbaren Antrag, dem stattgegeben werden muss, kann ich
jeder zeit stellen.

Also, meine suchende Hilfe ist: Was muss in meinem Widerspruch
stehen, damit z. B. mir mein Vermieter keine (berechtigten)
Probleme macht, wenn plötzlich keine Miete mehr kommt? Meine
Ernährung und Krankenversicherung gesichert ist, etc.?

Hoffentlich bringe ich mit meinem Hilfegesuch nicht zuviel
Unruhe in dieses Forum, dem ich selber jahrelang mit meinem
Fachwissen zur Verfügung stand.

Gute Hilfe wäre schön.

Ganz herzlichen Dank im Voraus, für jede Hilfe die mich
weiterbringen könnte.

Gruß,

Tom

Hi ERika,

vielen Dank.
Nein, eine brauchbare Rechtsschutzversicherung ist nach den mir vorliegenden Vergleichen nicht bezahlbar. Und nach meiner Anmeldung bei der VDK, dauert die Aufnahme 4 Wochen, wenn ich das richtig gelesen hatte.
Also, außerhalb der Frist, die ich habe, könnte eine Hilfe von der VDK zustande kommen.

Schade. Aber trotzdem Danke.

Tom

OK, Petra
vielen Dank. Es war ein Versuch wert.
Lg, Tom

Halb so wild, Steffie,
dennoch danke.
Tom

Hallo Tom, trotzdem würde ich beim VDK anrufen, ich hatte einmal das gleiche Problem und mich grad erst als Mitglied angemeldet und bekam auch die nötige Hilfe; was mir noch einfällt, es gibt unabhängige Patientenberatungen,vom VDK, der Caritas, findest im Internet, da kann man einen Termin ausmachen, haben auch immer einen Juristen vor Ort, wäre das eine Idee?
gruß und Daumen drücken
Erika

Hallo Gabio,

ganz herzlichen Dank.

Hallo Tom,
ich hatte dir bereits auf deine erste Anfrage geantwortet
unter"" Trotz Erwerbsunfähigkeit Grundsicherung gestrichen „“.
Mein dringender Rat ist noch immer noch der VDK.

Die vom Amt bei dir haben wohl nicht alle…
Du hast eine 100%ige Schwerbehinderung, welcher
Arbeitgeber stellt dich ein???

Nicht überall gab ich früher die Behinderung an, die seit meinem frühstem Kindesalter existiert. Ich kann es rein äußerlich zeitweie komplett verbergen, was mir allerdings mit gelegendlichen makaveren Schmerzen quittiert wird. Wie schon gesagt, ich arbeite sehr gerne. Und du hast Recht, das meiste ist Krankheit und somit auch heilbar. Bezahlt abe niemand. Auch meine jedes Jahr selbstfinanzierte und durch Freunde finanzierte Mini-Kuren in En Gedi (Kurheim) am Toten Meer. Zumindest hat mich das in den den letzten 8 Jahren vor dem prophezeiten Rollstuhl „beschützt“.

Es existieen also Arbeitgeber, die mich aufnehen, nur verläuft das nicht ganz gefahrlos, wie bereits beschrieben. Leider.

Du darfst bei einer vollen Erwerbsunfähigkeit
höchstens 400,–€ dazuverdienen.
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung kann wegfallen, wenn
eine Beschäftigung ausgeübt wird. (Steht bei
Mitteilungspflicht im Bescheid)
Wer entscheidet das? Das Sozialamt?

Bewilligt ist eine „„volle““, keine halbe oder wie hätten sie
es gerne Erwerbsunfähigkeit.""
Versuch doch einmal mit dem Amtsleiter zu reden. Ich denke das
wird aber nicht viel bringen aber eine kräftige Beschwerde ist
wohl angebracht.

Tja, der Amtsleiter. In den meisten Fällen habe ich mit dem Amtsleiter zu tun. Die Sachbearbeiterin ist an 9 von 12 Monaten im Jahr „krank“, wie mir mitgeteilt wird. Und da ich ein besonders (widerspenstiger) Sonderfall bin, war ich bereits nach kurzer Zeit beim Amtsleiter gelandet. Das Schreiben kommt jedoch ganz plötzlich von der sonst kranken Sachbearbeiterin. die beim Widerspruch sicherlich wieder krank ist (wie gewohnt).

Sende auf alle Fälle einen Widerspruch fristgerecht raus.(Am
beste persönlich abgeben und schriftlich die Abgabe
bescheinigen lassen. )

Einschreiben, Rückschein und die Eingabe unter Zeugen.

Zur Not mit der Begrundung das du die
Rente ja wohl nicht wegen Arbeitskräftemagel am Arbeitsmarkt
sondern auch wg. deiner Krankheit erhälst.

Das die Erwerbsunfähigkeitsrente sich nicht ausschließlich auf
die Krankheiten bezieht ist klar aber sie bezieht sich auch
nicht ausschließlich auf den Arbeitsmarkt. Ich denke das Amt
hat die volle Erwerbsunfähigkeit zu respektieren, zumindest
bis zum Ablauf der Bewilligung.

OK, Danke, nehme ich in den Widerspruch mit hinein.

Ob eine weitere Bewilling erfolgt oder nicht, hat auch das
Sozialamtmt nicht zu entscheiden sondern die dafür zuständigen
Fachkräfte der Rentenanstalt.
Dein Sachbearbeiter hat wohl …???

  • Haupt-Sachbearbeiter, leiter. Er unterstützt dieses „soziale“ Votum gegen mich.

Bei der kleinen Erwerbsunfähigkeitsrente steht dir die
Grundsicherung zu. Frag doch einfach auch noch einmal
Sicherheitshalber bei der Rentenanstalt nach.

Hatte ich. Die beschmuneln das Schreiben („Zuviel Fanatsie, oder was? - Nichts sinvolleres zu tun“?)

Mir wurde damals gesagt ich könnte wenn ich wolle die
Grundsicherung beantragen, da ich ja aufgrund der
Erwerbslosenrente keinen Anspruch mehr auf ALG II (Hartz 4
)hätte.
Ich wünsche dir weiterhin gute Nerven und alles Gute

Gaby

Oh, ja, vielen Dank. Nerven habe ich. nur die etwas mehr fachliche Hilfe fehlte mir.
Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen.

Hallo Tom,
Deine Anfrage ist etwas verwirrend zu lesen, aber ich bemühe
mich trotzedem,

Danke. Dann ist es gut, dass hier nicht die Erstanfrage veröffentlicht wurde und ich nochmal bis zur endgültigen Fassung (hier) darüber schlief. Danke für die Nachsicht.

soviel ich daraus ersehen kann ist Dein Prolem
das Du nicht weißt, wie Du den Widerspruch begründen kannst:
Hier die Antwort, die sogar im Bescheid steht:

voller Erwerbsminderung um eine sog. „Arbeitsrente“. :Eine solche Rente erhalten Sie, wenn voll ;erwerbsgemindert sind, uns auf dem allg. Arbeitsmarkt :3-6 Std. einsatzfähig sind,

Das ist der Punkt, der falsch ist:
Eine volle Erwerbsminderungsrente beinhaltet, das der
Berentete täglich nicht mehr als 3 Stunden an 5 Tagen der
Woche tätig sein kann.
Das ist die Regelung.
Also Widerspruch mit der Begründung angeben.

Bin gerade dabei. Vielen Dank. Dieses beispielsweise entzog sich meiner Kenntnis. Wie schon gesagt, es gab in Niedersachsen nie wirklich Probleme und somit setzte ich mich mit den dazugehörigen Gesetzen und Urteile nie auseinander. Asylrecht in außergeöhnlichen Fällen war derzeitig mein Fachgebiet, eben anderen zu helfen.

Für Betrentete wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt die Zeit
von 3-6 Stunden täglich arbeiten. Für volle Erwebsminderung
unter 3 Stunden bis maximal 3 Stunden pro Tag.

Das kan Dir jede Zweigstelle des Rententrägers schriftlich
geben.

Wurde auch gemacht, aber weniger so deutlich. Danke.

Interessant ist nach meinen Recherchen, nicht die :ARGE ist für mich zuständig,

Nein ist sie nicht, denn dazu muß man erwerbsfähig sein, was
Du nicht bist, also ist da dann das Sozialamt zuständig.

Sicher war ich mir bei der Behauptung nicht, nicht 100%ig.

Dazu, - diese Sache fließt genau in die Zeit ein, in :der unsere Höchsten Feiertage stattfinden und ich bin :nun mal religiös. Das heißt, auch keine Behördengänge :während der Feiertage (umfangreiche Gebetszeiten).

Leider nimmt die Bürokratie darauf keine Rücksicht, das heißt
wenn innerhalb von 4 Wochen kein Widerspruch eingelegt wird,
ist die Frist abgelaufen. Da kommt derjenige der den
Widerspruch einlegen will nicht drumherum die Frist
einzuhalten. Ausnahme ist höhere Gewalt und so Dinge wie
schwerste Operationen, Koma und Co.

Das ist nicht ganz richtig, denn §§ 6 GG nimmt hier Rücksicht, womit ich auch zweimal vor dem Landessozialgericht Oldenbirg (OL) Recht bekam.
Ob Muslime, Tai oder Jude, wobei beim Letzteren die religiösität nachgewisen werden muß (was ich kann), wird sogar im LSG Rücksicht genommen. Aber ich scheue jedes mal die Umstände, bei denen es schon in Aachen zu heftigem Streit zwischen normalen Ämtern und mir kam.
Zudem: Es gibt da Regelungen wie z. B. zwischen der Stadt Aachen bzw. NRW und dem Zentralrat der Muslime bzw. Zentralrat der Juden. Begründung: Sonst Verdacht Antisemitismus bzw. Rassismus. Wirklich wahr.

Selbst da muß jemand die Behörde informieren das die Frist
nicht gewahrt werden kann wegen…

Der Glaube und die Religion eines Einzelnen zählen da aber
nicht dazu.

Fakt ist, ich kann nicht wirklich etwas vor dem :1.10.'10 machen und das ist dem Sozialamt auch

Frist ist Frist, so ungut das für einen gläubigen Menschen
auch sein mag.

Fast vergessen:
Antrag auf Dauerrente wurde abgelehnt, sie würde nach der 3.Verlängerung automatisch eintreten.

Stimmt nicht, da es immer davon abhängt ob der Rententräger
noch eine gesundheitliche Verbesserung für möglich hält.

Ich weiß. Nur scheut man sich bei der LVA vor der zusätzlichen Arbeit und ich habe z. Zt. ein wichtigeres Problem zu lösen. Wollte die LVA-Antwort dazu nur nebenbei erwähnen.

Also, meine suchende Hilfe ist: Was muss in meinem Widerspruch
stehen, damit z. B. mir mein Vermieter keine (berechtigten)
Probleme macht, wenn plötzlich keine Miete mehr kommt?

Das ist wieder eine ganz andere Baustelle.
Im Widerspruch muß stehen, warum der Bescheid nicht richtig
ist und von Dir nicht anerkannt wird.

Die Mietsache ist wieder etwas anders.

So denn
Natascha

Ja, ganz herzlichen Dank, NaTascha, dir (euch) zum Segen, du hast mir sehr viel weiter geholfen. Der Widerspruch geht heute (doppelt) noch raus.
Die Beschwerde an den nächsten Vorgesetzten (Senat) etwas später.

LG,
Tom

Also, so siehst mein Widerspruchsbescheid aus, der heute raus geht:

Abs. /Empf. / Az….

Aachen, 22.10.2010

Widerspruch
Ihres „Bescheid über die Einstellung der Hilfe zum Lebensunterhalt“

Sehr geehrte Frau

Vieles in Ihren Auflistungen ist rechtlich wie auch in der persönlichen Auslegung komplett falsch und erreicht damit auch keine Rechtsgültigkeit. Die Hilfe muss daher auch nach dem 1.10.2010 weiter gezahlt werden.

Daher erwarte ich von Ihnen, noch vor dem 1.10.2010 Ihre Zusage der Weiterzahlung und einen neuen Sozialhilfebescheid auf der Basis einer von mir damals beantragten Grundsicherung.

Liste,
Punkt 1:

Die Hilfe muss so lange wirken, bis die Rentenzahlungen auslaufen, bzw. eingestellt werden. Eine Zwischendurch-Einstellung erlangt keine Rechtskräftigkeit.

Sie schreiben:

Laut. dem mir vorliegender Rentenbescheinigung der Deutschen Renten…(etc.)
… handelt es sich bei Ihnen bewilligter Rente wegen voller Erwerbsminderung um eine sog. „Arbeitsrente“.

Dieses ist grundsätzlich und rechtlich falsch.
Eine „Arbeitsrente“ existiert nicht, auch keine „so genannte Arbeitsrente“. Dieses ist der Juristik völlig unbekannt. So wie auch keiner Bezeichnung, welche einen solchen Ausdruck verleihen könnte.

Es existiert eine volle Rente oder -keine Rente- (Erwerbsunfähigkeitsrente), aber ganz sicher keine „Arbeitsrente“. So laut auch der LVA Aachen.
Und ob eine Bewilligung (Erwerbsunfähigkeitsrente) erfolgt oder nicht, obliegt nicht ihrer Entscheidungsgewalt.

Sie schreiben weiter:
Eine solche Rente erhalten Sie, wenn voll erwerbsgemindert sind, und auf dem allg. Arbeitsmarkt 3-6 Std. einsatzfähig sind, jedoch ein leistungsgerechter Arbeitsmarkt nicht vorhanden und der entspr. Teilzeitmarkt verschlossen ist.

Das ist ebenso falsch. Richtig ist:
Eine volle Erwerbsminderungsrente beinhaltet, das der Berentete täglich nicht mehr als 3 Stunden an 5 Tagen der Woche tätig sein kann.
Das ist die gesetzliche Regelung.

Die amtärztlichen Untersuchungen seitens der LVA ergaben, dass eine volle Erwerbsminderung vorhanden ist. Dieses Ergebnis kann nicht durch eine „Meinung“ oder „andere Sichtweise“ der tatsächlich existierenden Gesetze gegenüber außer Kraft gesetzt werden. Dazu fehlen Ihnen die rechtlichen Mittel. Eine Nicht-Vermittelbarkeit liegt so lange vor, wie die Rente dauert. Das ist der rechtskräftige Bescheid seitens des Rententrägers. Der Anspruch einer Grundsicherung für Rentner bleibt dadurch unanfechtbar.

Daher ist auch nicht die ARGE für die Grundsicherung zuständig, sondern die Grundsicherung innerhalb des Sozialamtes Aachen. Auch hier wurde ich von allen Seiten an –Sie- verwiesen. Man ist bereit, dieses auch vor einem SG notfalls zu bestätigen.

Und ob
„…eine weitere Renten-Bewilligung erfolgt oder nicht oder diese anders ausgelegt werden darf, hat auch das Sozialamt nicht zu entscheiden, sondern die dafür zuständigen Fachkräfte der Rentenanstalt….“ (In Etwa: Zitat einer meiner Rechtshilfen)

Somit sind die Einstellung noch die Gründe dazu anerkannt.

Bei weiterer Behauptung Ihrer o. g. Aufstellung als angeblich „rechtskräftig“, sowie Weiterführung der Einstellung nach dem 1.10.2010 (Dritt-Empfänger wie z. B. mein Vermieter, wird sich dann ganz sicherlich bei mir melden, wenn die Zahlungen plötzlich ausbleiben) lege ich ohne weitere Stellungnahme, Rechtmittel zur Durchsetzung meiner Rechte ein.
Ggf. auch die dann daraus evtl. entwickelteten Schäden, Schadensregulierungen in Form von Schadenseratzansprüche, werden gegen die Stadt Aachen eingelegt.

Meine persönlichen Meinungen, so wie die meiner Rechtshelfer zu Ihrem Einstellungsbescheid gegenüber tatsächlicher Rechtslage behalte ich mir vor.

Diese Angelegenheit Ihrer Rechtsauffassung wurde am 17.10.2010 an die Öffentlichkeit gebracht (Foren, etc.). Mit der Benennung der Stadt, Amt, Abteilungen, jedoch nicht mit den zugehörigen Namen. Diese Angelegenheit wird bis zum positiven Abschluss (tatsächliche Durchsetzung meiner Rechte) in den Foren weiter verfolgt. Jede Korrespondenz hierzu (Namen und Az. geschwärzt) weiter veröffentlicht. Ob hieraus ein Präzedenzfall wird, hängt davon ab, wie weit Sie in diesem Fall gehen. Gerichts-Urteile werden bekanntlich wie Gesetzesentscheidung in Klagen anderer Personen zur Hilfe genommen.

Meine Mitgliedschaft in der VDK wurde am 19.10.2010 beantragt.

Ein z. Zt. in Arbeit stehender Antrag zur Prüfung der Dauer-Erwerbsunfähigkeit geht unmittelbar nach dem 1.10.2010 an die LVA raus. Es existiert kein Zweifel, dass die volle Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer bewilligt wird. Damit dürften solche und ähnliche Schreiben vom Sozialamt Aachen endgültig überflüssig werden.

Mit freundlichen Grüßen,
XYZ

Hallo Tom,
es freut mich das du dem VDK beigetreten bist. Am besten machst du einen Termin und nimmst die ganzen Unterlagen die dir vorliegen mit.
Die Rechtsanwälte von denen helfen dir bestimmt weiter, mich haben die bei meiner Schwerbehinderung weiter gebracht.
Ich wünsche dir viel Glick in dieser leidlichen Angelegenheit.

Vieleicht kannst du dich ja auch einmal an Akte 2010 wenden. Das ist eine Fernsehsendung die bei SAT 1 läuft, die helfen auch sehr oft weiter wenn man bei Beörden , Ämtern, krankenkassen usw. nicht weiterkommt.
http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/. Auf der Homepage gibt es einen Butten, „“„Notruf, wir kämpfen für Sie.“""

Wenn die sich einschalten, klappt es meistens auch mit den uneinsichtigen Sachbearbeitern bei den Ämtern.
Ich würde mich schnell mit denen in Verbindung setzten, denn dein Vermieter wird nicht auf die Zahlung vom Sozialamt warten. ( Bis die Entschieden haben dauert es ewig.) Und etwas Geld für Getränke, Lebensmittel usw. wirst du auch benötigen.

Vieleicht stellst du hier ja mal den weitern Velauf der Angelegenheit ein. Würde mich interessieren wie das weitergeht.

Lieben Gruß

Gaby

Hallo Tom,

Danke für die Nachsicht.

Wer mit Behörden zu tun und Fragen dazu hat erscheint automatisch etwas verwirrend, was aber nicht ander Person, sondern an den komplexen Zusammenhängen und den oft auftretenden Problemen mit Mitarbeitern von Behörden zu tun hat.

Wurde auch gemacht, aber weniger so deutlich.

Dann leg davon eine Kopie dem Widerspruch bei, genauso wie eine Kopie des Rentenbescheides.

Aber ich scheue jedes mal die Umstände,

Das kann ich mir gut vorstellen, da ja schon bei eindeutigen Sachlagen wie volle Erwerbsunfähigkeit, schon so massive Probleme auftreten. Ich denke bei dem Gebiet Glauben tilt dann einfach die Behörde.

Ja, ganz herzlichen Dank, NaTascha, dir (euch) zum Segen, du hast mir sehr viel weiter geholfen.

Kein Problem, dafür bin ich ja bei wer-weiss-was.
Es geht nämlich vielen Menschen so wie Dir mit dem Rententräger und anderen Behörden, bloß die wenigsten wissen das, weil die Vernetzung der Betroffenen nicht gut genug ist.

Der Widerspruch geht heute (doppelt) noch raus.

Ich drück die Daumen, das Deine Nerven so gut wie möglich geschont werden.

So denn Natascha

Hallo Tom,
es freut mich das du dem VDK beigetreten bist. Am besten
machst du einen Termin und nimmst die ganzen Unterlagen die
dir vorliegen mit.

4 Wochen-Frist ist Fakt, Bearbeitungszeit, bis ich den DK für mich in Anspruch nehmen kann. Aber da ich nicht zum ersten Probleme mit Aachen habe, dürfte sich der Beitritt ganz sicher lohnen.

Die Rechtsanwälte von denen helfen dir bestimmt weiter, mich
haben die bei meiner Schwerbehinderung weiter gebracht.
Ich wünsche dir viel Glick in dieser leidlichen Angelegenheit.

Vieleicht kannst du dich ja auch einmal an Akte 2010 wenden.
Das ist eine Fernsehsendung die bei SAT 1 läuft, die helfen
auch sehr oft weiter wenn man bei Beörden , Ämtern,
krankenkassen usw. nicht weiterkommt.
http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/. Auf der Homepage
gibt es einen Butten, „“„Notruf, wir kämpfen für Sie.“""

Leider stehe ich durch die jüd. Öffentlichkeitsarbeit zu sehr im Rampenlicht. Die Probleme würden sich leicht vervierfachen, wenn man mich plötzlich „auf der anderen Seite“ wiederfindet. Einmal reicht, - war ein sehr schmerzhafter Lehrmeister.

warten. ( Bis die Entschieden haben dauert es ewig.) Und etwas
Geld für Getränke, Lebensmittel usw. wirst du auch benötigen.

Damit wird es weniger Probleme geben, Lt. Gesetz und Entscheide ist das Amt mir gegenüber schadenersatzpflichtig. Beim letzten Mal (andere Stadt) mußten die einen Schaden von 1950 Euro begleichen, was auch getan wurde. Und für die Wohnung habe ich durch meine Religion einen angesehenden Bürgen. Nein, das Problem ist das Problem selber und ich werde ganz sicher nicht auf der Strasse schlafen. Und zur Not macht meine Synagoge ein wenig Druck, aber das wird ganz sicher dem Sozialamt das Genick brechen. Also, nur absolute Notlösung.

stellst du hier ja mal den weitern Velauf der
Angelegenheit ein. Würde mich interessieren wie das
weitergeht.

Lieben Gruß

Gaby

Das werde ich ganz sicher tun, liebe Gabi. Denn damit soll auch anderen geholfen werden, die in gleiche oder ähnliche Lage geraten. Schade, dass man hier keine eringescannte Schreiben veröffentlichen kann.

Vielen Dank.
Tom

Ich bin zwar Aachenerin, aber KEINE Expertin für derartige
Themen.

Danke, Uschi, es war ein Versuch wert.
Aber eine andere Frage, die du vielleicht beantworten kannst: Wo kann man hier in Aachen ganz gemütlich einmal ein Bier (Ideal Becks) trinken gehhen, ohne von Halbstarken oder JUgendlichen, Neonazis… angepöpelt zu werden.
Ich bin neu in Aachen, Hamburger Mentalität, kenne nichts hier und meine nächsten Freunde wohnen in Nähe Dortmund. Fühle mich hier ein wenig sehr einsam.
An einer Freundin existiert z. Zt. kein Interesse, - bin noch in der Erholungsphase meines letztem 16jähr. „Abenteuers“.

Hallo Erika,
obwohl mir etwas von 4 Wochen Aufnahmezeit gesagt wurde, werde ich nächsten Montag deinen Rat befolgen nd mich an die VDK wenden.
Vielen Dank.
Avi