hallo franz57, da kann ich leider nicht helfen
Danke trotzdem
hallo franz57, da kann ich leider nicht helfen
Danke trotzdem
Danke für die Antwort.
Allerdings denke ich hier etwas anders:
Hallo Franz57,
leider habe ich von dieser Materie keine Ahnung. Ich denke
jedoch, dass die als Gläubiger selbstverständlich versucht,
die Monatsraten so hoch wie möglich anzusetzen. Eine
Das Recht jedes Gläubigers und die Pflicht jedes Schuldners ist es, dass möglichst hohe Raten vereinbart werden. Ich denke aber auch, dass man „einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann“.
Eigentlich ist es nicht möglich von Hartz 4 noch Raten zu zahlen. Wenn es möglich wäre, hieße es ja, dass der Regelsatz zu hoch ist (dass indirekt das Amt die Raten zahlt).
rechtliche Grundlage hierzu gibt es meines wissens nicht. Die
Kommune kommt Ihnen mit der Ratenzahlung entgegen und möchte
dabei prüfen, welche Rate realistisch durchsetzbar erscheint.
Eine rechtliche Grundlage gibt es tatsächlich nicht - jedenfalls habe ich keine gefunden - und realistische Raten? siehe oben! Daher komme ich doch eigentlich der Stadt entgegen, wenn ich zahle, obwohl ich nicht müsste (Pfändungsschutz etc.). Auf der anderen Seite gibt es aber auch diese Drohungen mit Beugehaft, Kontopfändung etc., was mich sehr stark an Erpressung denken lässt.
Ich gehe nicht davon aus, dass Sie um die Vorlage der
gewünschten Unterlagen herumkommen.
Zwischenzeitlich habe ich durch einen Experten vom §35 SGB I erfahren und bin zuversichtlich.
Mir geht es einfach nur darum, zu verhindern, dass immer mehr Daten von mir an immer mehr Stellen gespeichert werden.
Viele Grüße
LG
Franz57
Zum Beispiel könnte man ja einen Hinzuverdienst haben oder eine Ansparung, die es ermöglicht, dass die Schulden schneller getilgt werden können, dass ersieht man ja nicht aus dem SGB II oder XII-Bescheid.
Alles was gerügt wird, muss ja nicht gleich unrechtmäßig sein!
sorry für die verspätete antwort, also es ist generell so, wenn du bein einer staatlichen einrichtung irgendwo schulden oder eine ratenzahlungsvereinbarung hast, haben die alle rechte der welt, mit einem gesetz kann ich dir nicht helfen, aber du bist in der pflicht
Danke trotzdem
Gruß
Franz57
Hallo,
entschuldigen Sie bitte, dass ich nicht früher antwortete. Bitte geben Sie mir doch eine kurze Info ob Sie noch eine Antwort benötigen, oder ob Ihnen schon von anderen weiter geholfen wurde.
Gruß Nele
Hallo Nele123,
einige Antworten habe ich schon bekommen, aber die richtige scheint noch nicht dabei zu sein. Bisher konnte ich immer noch keine rechtsverbindlichen Paragraphen oder Durchführungsverordnungen oder anderes zu diesem Thema finden. Wäre schön, wenn Sie mir helfen könnten.
LG
Franz57
Hallo Franz57,
so ganz genau habe ich Ihre Frage noch nicht verstanden, glaube ich. Ich fasse maleben zusammen was ich verstanden habe, sollte das falsch sein, senden Sie mir doch bitte eine Mail, dann versuche ich es noch einmal.
Also:
Sie haben eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Stadtverwaltung abgeschlossen, die jetzt erneuert werden muss. Hierzu verlangt die Stadt die Vorlage von Kontoauszügen und den Mietvertrag?
Und nun suchen Sie nach einem Paragraphen der dieser Forderung Zugrunde liegt?
Um was für eine Ratenvereinbarung handelt es sich denn da?
Besteht diese Vereinbarung mit der Stadt, oder mit der ALG 2 zahlenden Stelle?
Was sagt denn die Behörde warum sie die Unterlagen haben will?
Wie werden die Unterlagen angefordert, schriftlich?
Sollte ich das so richtig verstanden haben, dann kann ich Ihnen auf jeden Fall auch nicht den Paragraphen nennen, da ich keine Ahnung habe welches Gesetz jier die Grundlage sein soll. Ich denke mal, dass es nicht das SGB II sein kann (also Harz IV)
Aus sich von Harz IV kann ich nur sagen, dass Kontoauszüge und Mietverträge schon hin und wieder kontrolliert werden. Dass sich in Ihrem Mietvertrag nichts geändert hat wissen Sie, aber das Amt nicht. SIe müssen es kontrollieren. Ebenso die Kontoauszüge. Ja, es gibt bestimmt extrem viele Fälle in denen Einnahmen nicht mitgeteilt werden, wie es ja eigentlich sein müsste.
Ich denke mal, dass Ihnen meine Antwort bisher noch nicht wirklich weiterhelfen konnte, versuche ich es gerne, wenn SIe mir weitere Informationen senden.
Gruß Nele
Hallo Nele123,
grundsätzlich geht es mir um die Datenmengen, die überall doppelt und dreifach erfasst werden. Das Jobcenter überprüft Kontoauszüge und Mietvertrag und fertigt Kopien an (Natürlich jeden Kontoauszug einzeln auf ein DIN A 4 Blatt und jede Seite des mehr oder weniger umfangreichen Standardmietvertrages). Bei fast 4 Mio. Klienten kommt da schon einiges an Papier zusammen, was sinnlos verbraucht wird (Umweltschädigung). Eine Übertragung in einen entsprechenden Vordruck mit dem Vermerk „geprüft“ würde doch genausogut ausreichen.
Ich möchte nicht wissen (oder doch), wie viele Daten so noch zusätzlich erhoben werden können. Da die meisten nicht wissen, wie man Kontoauszüge richtig schwärzt bzw. auch von den Sachbearbeitern falsch informiert werden, gelangen Kopien der gesammten Kontoauszüge in die Akten.
Wenn es für die Hartz4 Behörde noch sinnvoll sein kann, möglichst viele Infos zu erhalten (wegen Missbrauch etc. mit dem BGE wäre das allerdings auch nicht notwendig), erscheint es mir bei allen anderen Stellen mehr als übertrieben.
Den meisten Stellen reicht ja auch der Hartz 4 Bescheid, wo ja bereits Konto und Mietvertrag überprüft worden sind. Und innerhalb der Bearbeitungszeit (in der Regel 14 Tage) werden sich die Angaben ja auch nicht ändern. Außerdem gibt es ja bei solchen Vereinbarungen immer den Passus, dass man jede Änderung in persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen anzuzeigen hat.
Handelt es sich hier um Kontrollwahn der Behörden?
Kurz gesagt möchte ich nicht, dass
Ich meine auch vor einiger Zeit mal irgendwo gelesen zu haben, dass nicht jede Behörde alle Daten erheben und speichern darf.
Außerdem reicht die Vorlage eines Hartz 4 Bescheides vollkommen aus, um einen Ratenantrag zu bearbeiten.
Da ich öfters Mitbürger bei Behörden und Ämtern unterstütze, ist meine Frage als eine grundsätzliche zu verstehen. Um aber wirkungsvoll den Behörden entgegentreten zu können, brauche ich rechtlichen Rückhalt in Form von Paragraphen oder Durchführungsverordnungen. Wegen Punkt 2. ist es aber auch ein Problem, was schnell gelöst werden sollte, wenn keine entsprechenden Vorschriften existieren sollten.
Hoffentlich ist mein Anliegen klar rübergekommen. Ansonsten ruhig nochmal nachfragen.
LG
Franz57
Hallo Franz57,
es tut mir leid, aber zu Ihrer vordringlichsten Frage (Datenerhebung) kann ich nicht wirklich etwas sagen, ich denke das gehört eher zum Thema Datenschutz.
Grundsätzlich bin ich Ihrer Meinung Daten sollten nur im wirklich notwendigen Umfang erhoben und gespeichert werden.
Ob man jedoch grundsätzlich von einem Kontrollwahn sprechen kann weiss ich nicht. Wenn man sich einfach nur mal im Internet umschaut wie viele Tips verbreitet werden wie man noch mehr Geld „abzocken“ kann, dann denke ich dass leider sehr viele Kontrollen notwendig sind.
Aber wie gesagt, dass ist meine persönliche Meinung.
Ich hoffe Sie finden die Informationen die Sie suchen, wünsche Ihnen viel Erfolg dabei.
Gruß Nele
Vielen Dank für das Feedback
LG
Franz57
hallo
bei alg II gibt es keine regelung sonder nur willkür
Hallo, nee, das hängt nicht mit der Volkszählung zusammen. Ich musste auch immer wieder neu Kontoauszüge vorlegen und evtl. wollen die die Kopie des Mietvertrages haben, um die Miethöhe und Nebenkosten noch mal zu überprüfen, weil Ihnen evtl jetzt sogar mehr zusteht. Strom darf nicht mehr raus gerechnet werden stand auch neulich im ZDF Text Seite 525, wenn er inn einer Pauschalmiete mit drin ist. Ich würde denen die Kontoauszüge und Kopie des Mietvertrages schicken, wenn die zahlen ja Ihre Miete und dürfen das auch überprüfen. Sonst Anwalt fragen. Es hat aber auf keinen Fall was mit Volkszählung zu tun.
Hallo,
ich glaube hier ist einiges missverstanden worden.
Hallo, nee, das hängt nicht mit der Volkszählung zusammen. Ich
musste auch immer wieder neu Kontoauszüge vorlegen und evtl.
wollen die die Kopie des Mietvertrages haben, um die Miethöhe
und Nebenkosten noch mal zu überprüfen, weil Ihnen evtl jetzt
sogar mehr zusteht.
Geht die aber doch nichts an, weil sie auch nichts zahlen. Das Geld für die Miete kommt von Hartz IV und nicht von der Stadt. Ich weiss auch, dass die Behörden immer wieder gern alle Unterlagen erneut einsehen wollen und vor allem speichern wollen. Doch ist das gesetzlich erlaubt? Zumindest ist es datenschutzrechtlich mehr als bedenklich. Außerdem werden hierdurch Steuergelder verschwendet (Material- und Lohnkosten). Warum gilt nicht auch bei der Stadt (und anderen Behörden?) der Hartz IV Bescheid als Nachweis für die Bedürftigkeit? Warum wieder neu alles vorlegen und speichern?
Strom darf nicht mehr raus gerechnet
werden stand auch neulich im ZDF Text Seite 525, wenn er inn
einer Pauschalmiete mit drin ist. Ich würde denen die
Bezieht sich das nicht eher auf den Stromanteil für Warmwasser, der gegebenenfalls auch als Mehrbedarf geltend gemacht werden kann?
Kontoauszüge und Kopie des Mietvertrages schicken, wenn die
zahlen ja Ihre Miete und dürfen das auch überprüfen. Sonst
Eben nicht. Das Jobcenter zahlt Lebensunterhalt und Miete und überprüft daher auch alles. Sollte dann nicht dieser Bescheid ausreichen? Oder glaubt die Stadt diesem Bescheid nicht? Oder wollen sie doch nur weitere Daten erheben und speichern?
Die Hauptfrage ist also, inwieweit der Hartz IV Bescheid rechtsgültig Auskunft darüber gibt, ob ich zahlungsfähig bin. (Ob die Stadtverwaltung Ratenzahlungen bewilligen kann oder sogar muss).
Anwalt fragen. Es hat aber auf keinen Fall was mit
Volkszählung zu tun.
Volkszählung war auch mehr oder weniger als Scherz gedacht, obwohl ein Teil der Erhebung ja auch auf die Daten der Stadtverwaltungen zugreift. Natürlich kann ich auch einen Anwalt fragen, jedoch kostet dies wieder Geld, das ich nicht habe.
LG
Franz57
Hallo,
hallo
bei alg II gibt es keine regelung sonder nur willkür
Hier spricht wohl die Ohnmacht der „Kunden“ des Jobcenters mit. Kann ich sehr gut verstehen, dass Du von Willkür sprichst. Dieses Gefühl der Willkür (auch bei anderen Behörden) entsteht aber vielfach daraus, dass kaum einer die Forderungen der Ämter hinterfragt. Oft werden seitens der Sachbearbeiter nur mündliche Aussagen von den „Staatsdienern“ gemacht, die dann oft schnell widerrufen werden, sobald man alles schriftlich in Form eines Bescheides haben will.
Bei Alg II gibt es sehr wohl Regeln (Gesetze), die eingehalten werden müssen, oftmals aber ein wenig weiter gefasst (ausgelegt) werden. Ob dem Sachbearbeiter dies nun aus Unkenntnis passiert, oder er durch Durchführungsverordnungen der Vorgesetzten dazu gezwungen wird kommt dabei für den Kunden des Jobcenters (und anderer Behörden) aufs Gleiche heraus.
Bei Problemen stehe ich gerne zur Verfügung, obwohl ich auch nicht immer alles weiss.
LG
Franz57
hallo
du siehst das ganz falsch.
die mitarbeiter der behörden kämpfen um ihre existens.
also müssen sie dafür sorgen das sie eine daseinsberechtigung haben.
je mehr formulare sie einfordern umso sicherer ist ihr arbeitsplatz.
natürlich müssen sie sich auch gedanken um ihre nachkommen machen.
die meisten mitarbeiter wissen auch das wenn sie ein jahr lang arbeitslos sein sollten sie algII beantragen müsten.
also fordern sie noch mehr unterlagen und daten.
sei ein guter bürger und sorge dafür das sie genug unterlagen und daten haben.
am besten bring die unterlagen selber vorbei und zu sicherheit sende sie noch per post, fax und email.
wenn du noch ein besserer bürger sein möchtest sende am besten unterlagen mit denen die behörde eigentlich nichts zu tun hat.
ach ja bedenke auch das die widerspruch stelle eine beschäftigung braucht.
also widersprich jeden bescheid.
insofern dir keine kosten entstehen vergiss das klagen nicht.
somit sind dank dir, mir und anderen viele viele arbeitsplätze gesichert.
Hallo, der Anwalt kostet Sie aber nur 10 Euro Eigenanteil und mehr nicht, da Ihnen Beratungshilfe zusteht. Das ist glaube ich eine Ermessensfrage des Sachbearbeiters, ob der Ihnen Ratenzahlung gewährt. Er sollte es schon tun, wenn Sie Hatz IV empfangen. Freundlich drum bitten. Dann machen die das auch. Sonst bei weiteren Problemen besser Anwalt fragen und die 10 Euro sind es schon wert, weil der wirklich alles dazu dann weiß und ich bin kein Anwalt. Alles Gute.
PS: Ja, nach meiner Meinung gibt auch der Hartz IV Bescheid darüber Auskunft, daß Sie nicht zahlungsfähig sind und unter den Pfändungsfreigrenzen liegen. Sie können auch solche Sachen kostenlos in der Rechtsantragsstelle im Amtsgerichn erfragen und diese Pfändungsfreigrenzentabellen auch im Net finden und in Broschüren vom Justizministerium. Wenn Sie sehr bedrängt werden, geben Sie eben eine EV ab, Offenbarungseid und haben damit Ruhe vor allen Gläubigern und gehen in Privatinsolvenz. Lassen Sie sich von der Verbraucherberatungsstelle Ihrer Stadt beraten in Schudenfragen und das ist für Sie kostenlos als Hartz IV Empfänger.
PS: und es könnte sich ja an Ihrer Miete und den Nebenkosten was geändert haben und deshalb wollen die neue Bescheide vom Vermieter und wollen auch wissen, ob Sie wirklich das Geld für die Miete auch an den Vermieter gezahlt haben, weil manche Leute es lieber für Drogen ausgeben und nicht für die Miete. Deshalb wollen die neue Bescheide vom Vermieter haben und die würde ich denen auch geben an Ihrer Stelle. Gehen Sie sonst zur Verbraucherberatung. Die sind gut und fair im Preis oder umsosnt für Sie in der Beratung und da nehmen Sie alle Unterlagen und Fragen mit hin oder mailen denen.
PS Hartz IV wird aber heute auch so weit ich weiß zur Hälfte von der Stadt wie früher auch die Sozialhilfe und zur anderen Hälfte vom Land gezahlt, bin mir aber nicht sicher und Sie haben eine Mitwirkungspflicht und können denen nicht einfach sagen, es ginge die Nichts an. Sonst schikanieren die Sie noch mehr und kürzen Ihnen die Leistungen. wenn Sie in Köln sein sollten, kann ich Ihnen Anwalt [Name auf Wunsch des Verfassers entfernt] [Adresse auf Wunsch des Verfassers entfernt]. 11 empfehlen und Frau Ghaffari in der Verbraucherberatungsstelle am Babarossaplatz Weyerstr. und dem Amt müssen Sie schon die erforderlichen Sachen auch vorlegen, mitwirken. Es ist im Net aber auch eine Sozialberatung in Kiel, die ich eben fand. Daran können Sie sich auch wenden oder an den VDK und die AWO.