Trotz Hartz iv Bescheid Kontoauszüge vorlegen

Durch weitere Recherchen der letzten Wochen habe ich immer mehr erfahren. Allerdings wiedersprechen sich hier viele Aussagen.
Daher suche ich nach wie vor nach entsprechenden Gesetzen oder/und Durchführungsverordnungen bzw Urteilen von Verwaltungsgerichten, denn nicht alles, was die Sachbearbeiter machen ist auch richtig. Immer mehr Daten zu speichern (vor allem immer wieder dieselben) ist für meine Begriffe sinnlos, kostet und birgt immer mehr Gefahren.
Der Hartz IV Bescheid ist ein Dokument, das mir bescheinigt, dass ich selbst nicht genug zum Leben habe. Da Hartz IV Zahlungen nur den allernotwendigsten Bedarf decken soll, kann keiner hiervon auch noch Raten zahlen. Macht er es trotzdem, soll die Stadt froh sein, wenn sie überhaupt etwas bekommt.
Meine Mitwirkungspflicht endet, wenn ich dem Jobcenter alle notwendigen Unterlagen vorgelegt habe. Dafür erhalte ich dann einen Bescheid, der rechtsverbindlich ist. Meinetwegen kann die Stadt - wie jeder andere Gläubiger auch - beim Jobcenter nachfragen, ob ich dort gemeldet bin, also der Bescheid nicht von mir gefälscht wurde.
Als Alternative könnte ich mich auch hinsetzen und gar nichts tun. Sollen die doch mein Konto pfänden. Von dem p-Konto würden die nichts kriegen, da der Freibetrag von jetzt über 1000 € nicht erreicht wird.
Die Leistungen kürzen können die nicht, da ich nichts von denen erhalte.

LG
Franz57

PS.
Wenn sich an der Miete etwas ändert geht es auch nur das Jobcenter etwas an. Außerdem habe ich zur Sicherheit veranlasst, dass die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird.
Ein Anwalt kostet jedes Mal 10 Euro, wenn ich ein Problem außergerichtlich lösen will. In diesen Angelegenheiten gibt es aber meist keine Beratungshilfescheine, da es andere Institutionen (ALZ, Caritas, SKM und andere) gibt, die einen kostenfrei beraten.
Was sonst Probleme mit Behörden angeht, kenne ich mich selbst sehr gut aus (siehe auch andere Beiträge) und habe schon so manchem geholfen. Mein Anliegen hier war, weitere Infos zu bekommen über die Gesetzeslage. Ich dachte, vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen in diesem Bereich.
Der Umgang mit sensiblen Daten wird für meine Begriffe viel zu sehr auf die leichte Schulter genommen. Vor einigen Jahren (teilweise auch heute noch) hieß es: „Wer nichts zu verbergen hat kann seine Daten ruhig zur Verfügung stellen“. Mittlerweile sind von jedem so viele Daten an so vielen Orten gespeichert, dass jaderzeit ein Profil erstellt werden kann.
Zur zeit sind ja die Krankenkassenkarten im Gespräch. Gesundheitsdaten in einer zentralen Datenbank, jederzeit und überall über die neue e-card abrufbar. So kann z.B. ein Arbeitgeber verlangen, dass ihm die Karte und damit alle Gesundheitsdaten zur Verfügung gestellt werden, sonst wird man nicht eingestellt. Sicher kann man gegen diese Praxis Gesetze schaffen, doch die sind nicht durchsetzbar…
Datenspeicherung so viel wie nötig aber auch so wenig wie möglich. Dies hilft Datenmißbrauch einzuschränken.

LG
Franz57

Hallo Franz,
ja, da haben Sie Recht. Ich bin auch sehr kritisch gegen Datenmißbrauch und diese zunehmende Schaffung des gläsernen Menschen eingestellt, aber ich weiß es auch nicht, was man dagegen noch machen soll. Sie können evtl auch mit den Datenschutzbeauftragten der Länder mal Kontakt aufnehmen. Ich finde diese neue Gesundheitskarte mit allen Daten drauf auch nicht gut und die neue Steuernummer, die an alle überall hin immer weiter gegeben wird usw. Aber leider haben wir noch auch diese Mitwirkungspflicht und können bei der Arge nicht einfach sagen, wir machen es nicht mit. man kann nur versuchen, dann politisch was zu ändern, andere Parteien wählen, die auch für mehr Datenschutz sind.

Hallo Franz,

ja, dann wissen Sie ja schon selbst alles. Mehr könnte ich auch nicht sagen. Gerichtsurteile finden Sie im juristischen Seminar der Uni in Zeitschriften wie JUS und JA und in den Sammlungen mit BGH Urteilen usw. Fragen Sie Jurastudenten an der Uni mal nach den neuen Urteilen. Mein Jurastud., auch nur wenige Sem. ist schon zu lange her. Sie finden auch in der Unibibliothek und in der Stadtbibliothek dazu Bücher und Urteile. Dran bleiben, wenn es Sie sehr interessiert und dann eben poltilisch was ändern bei Wahlen oder selbst aktiv in eine Partei gehen und es zu ändern versuchen oder Sie schreiben eine Petition an Frau Merkel selbst. :smile: Alles Gute.

PS: Sie können doch an die Stadt schreiben und so eine Art Härtefallantrag stellen und um die Erlassung der Restschulden bitten, da Sie große zusätzliche Ausgaben für Medikamente hätten und Sie sammeln ab jetzt wirklich alle Belege über selbst gekaufte Medikamente und kaufen einige ein, die Sie immer brauchen und legen die Bons vor und bitten um die Erlassung der Restschuld als Härtefall. Ich weiß aus einem anderen Zusammenhang, daß das manchmal geht und gewährt wird.

PS: und der Arbeitgeber kann nicht von Ihnen verlangen, daß Sie Ihre Gesundheitskarte dem geben müssen. Das ist Ihr höchstpersönlicher Privatbereich und geht den Nichts an und verstößt dann auch gegen Ihre allgemeinen Persönlichkeitsgrechte, die sich auch aus § 12 GG bzb BGB ergeben, müsste ich selbst neu raus suchen. Lesen Sie mal was im net über die allgemeinen Persönlickeitsrechte und Fall Caroline von Monaco und Herrenreiterfall usw. und auch hier mit der Gesundheit, das darf der AG nicht verlangen, geht zu weit, meine ich.

PS: Sie können doch auch mal zum Sozialgericht in Ihrer Stadt gehen und fragen Sie danach, welche neuen Urteile es in solchen Sachen in der letzten Zeit gab und wo die jetzt abgedruckt sind und ob Sie die mal bitte kopieren dürfen oder in welcher Zeitschrift die jetzt veröffentlich werden. Da sitzen in den Geschäftsstellen Rechtspflger, die Ihnen Auskunft, Rat gegen können. Sie können ja sagen, daß Sie Journalist werden möchten und ein Buch drüber schreiben wollen oder so.

Natürlich gibt es diesbezügliche Gesetze, doch wie will man eine Umgehung dieser Gesetze vermeiden? Der Arbeitgeber entscheidet selbst wer in die engere Auswahl kommt! Und das sind nun mal nur solche Bewerber, die ihre Krankenkarte „freiwillig“ vorlegen. Wenn aber diese Möglichkeit gar nicht erst besteht (noch gibt es diese e-Card nicht), hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit diese Angaben zu „erpressen“. Nicht alle Arbeitgeber sind so, aber mir ist es selbst schon passiert. Versuch dann mal dem nachzuweisen, dass es an bestimmten Angaben liegt die Stelle nicht zu kriegen… Ist nicht möglich!!!
LG
Franz57

Eigentlich ist es ja recht einfach dagegen anzugehen. In erster Linie gilt dabei: Gemeinsam sind wir stark.
Doch dafür muss dieses Problem öffentlich gemacht werden. Wenn sich z.B. jeder einzelne bei seiner Krankenkasse meldet und sich gegen die e-Card ausspricht besteht die Chance, dass sie nicht eingeführt wird. Das gleiche gilt, wenn zu viele
Daten gespeichert werden sollen. Nicht immer ist das richtig, was eine Behörde will.
Ich persönlich sammle zu möglichst vielen „Ungerechtigkeiten“, Angriffen auf Persönlichkeitsrechten usw., die im Rahmen der Hartz IV Gesetze existieren entsprechende Urteile, Gesetzestexte und Durchführungsverordnungen, um anderen besser zur Seite stehen zu können. Vielleicht kriege ich es ja auch irgendwann hin, einen BLOG hierfür einzurichten. Was die Unzulänglichkeiten im Umgang der „Staatsdiener“ mit der Bevölkerung angeht, so habe ich ein ganz gutes Bauchgefühl (Darf der das…), wobei mir natürlich auch einige Semester Jura sehr helfen.

LG
Franz57

Vielen Dank für die Tipps, doch leider haben wir hier keine dementsprechende Uni. Vielleicht geht’s ja auch per Fernleihe.
Was das Politische angeht, wäre ich sehr für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Mal sehen. Vielleicht ist das ja das Ergebnis, wenn alle Mißstände im Bereich Hartz IV und anderer Armutsproblematiken aufgearbeitet sind (siehe auch oben). Doch das ist ein anderes Thema.

LG
Franz57

Gute Idee! Doch genau das will ich nicht. Es soll ja alles nach Möglichkeit gezahlt werden. Wenn ich nicht zahlen wollte, bräuchte ich nur nichts zu tun und auf die Pfändung warten. In dem Fall würden sie gar nichts kriegen.
LG
Franz57

Hallo Franz,

Sie können diese Zeitschrift NJW, neue juristische Wochenschrift auch in Ihrer Stadtbibiothek kostenlos einsehen, in der die meisten Urteile abgedruckt sind und ich bin auch wie Sie für ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Hier in dem Forum ist auch eine Art Zensur. Mein letzter Artikel/ Anfrage wurde korrigiert, verändert und kritisiert, weil man nicht Hartz IV mehr sagen solle sondern nur noch ALG II. Ist ja witzig. Dabei weiß doch eh jeder, was gemeint sein sollte und auf Herrn Hartz ging das nun mal zurück.

Hallo, ich bin auch sehr vorsichtig, was Datenmissbrauch angeht und bin deshalb nicht bei Facebook oder Twitter bzw wenn doch, sind die Einstellungen so, daß außer mir niemand drauf zugreifen kann. Viele waren früher wie ich ja auch schon gegen die Volkszählung 1987 und haben sich nicht dran beteiligt und heute stellen sie trotzdem plötzlich Fotos und alle möglichen Infos über sich freiwillig ins Net und wundern sich dann später über Stalking, Mobbing. Gilt auch für Schüler. Man kann nicht vorsichtig genug sein.

Hallo, wenn Sie doch schon das Pfändungsschutzkonto haben und Alles auch wissen, wo ist dann das Problem überhaupt? Dann teilen Sie doch der Stadt oder dem Gläubiger mit, daß Sie eben nicht zahlen können und auch nicht werden und auch nicht müssen und unter den Pfändungsgrenzen liegen und notfalls wirklich Privatinsolvenz einleiten. Formulare ca 30 Seiten gibt es auch kostenlos im Amtsgericht an der Rezeption und dann noch mal in Verbraucherberatung beraten lassen und die ausgefüllten Formulare 30 Seiten mit nehmen zur Beratung und 6 Jahre später ist man schuldenfrei und in der Zeit sind Sie sicher, kann Sie auch kein Gläubiger mehr nerven. Würde ich so raten und das neue Aktenzeichen dann der Stadt oder eben den Gläüubigern mitteilen und dann können die sich in Zukunft an den Insolvenzverwalter wenden, wenn die noch Fragen haben, nerven wollen.

Ich denke da redet einer nicht mit dem anderen. Jeder prüft aufs neue ob nicht vom kleinen Mann was zu holen ist.
MfG