Durch weitere Recherchen der letzten Wochen habe ich immer mehr erfahren. Allerdings wiedersprechen sich hier viele Aussagen.
Daher suche ich nach wie vor nach entsprechenden Gesetzen oder/und Durchführungsverordnungen bzw Urteilen von Verwaltungsgerichten, denn nicht alles, was die Sachbearbeiter machen ist auch richtig. Immer mehr Daten zu speichern (vor allem immer wieder dieselben) ist für meine Begriffe sinnlos, kostet und birgt immer mehr Gefahren.
Der Hartz IV Bescheid ist ein Dokument, das mir bescheinigt, dass ich selbst nicht genug zum Leben habe. Da Hartz IV Zahlungen nur den allernotwendigsten Bedarf decken soll, kann keiner hiervon auch noch Raten zahlen. Macht er es trotzdem, soll die Stadt froh sein, wenn sie überhaupt etwas bekommt.
Meine Mitwirkungspflicht endet, wenn ich dem Jobcenter alle notwendigen Unterlagen vorgelegt habe. Dafür erhalte ich dann einen Bescheid, der rechtsverbindlich ist. Meinetwegen kann die Stadt - wie jeder andere Gläubiger auch - beim Jobcenter nachfragen, ob ich dort gemeldet bin, also der Bescheid nicht von mir gefälscht wurde.
Als Alternative könnte ich mich auch hinsetzen und gar nichts tun. Sollen die doch mein Konto pfänden. Von dem p-Konto würden die nichts kriegen, da der Freibetrag von jetzt über 1000 € nicht erreicht wird.
Die Leistungen kürzen können die nicht, da ich nichts von denen erhalte.
LG
Franz57