Hallo zusammen
Ein PKW musste im April zum Tüv, der dortige Prüfer beanstandete einen defekten letzten Schalldämpfer der Rostfras hat und seitlich an der Schweissnaht abbläst .
Da man das nicht hört , ist es dem Fahrzeughalter nicht aufgefallen.
Der Fahrzeughalter fährt mit dem Wagen zur Opel Vertragswerkstatt , zeigt den Tüv Bericht und der Meister meinte das wäre kein Problem , das ist schnell erledigt .
Nachdem der Wagen rund 1 Woche in der Werkstatt stand kam ein Anruf vom Meister , das kein Zuliefer den Auspuff liefern kann , der früheste Termin eines Zuliefers wäre vorraussichtlich die letzte Mai Woche .
Die Frage ist nun : darf der Fahrzeughalter bis Ende Mai möglicherweise auch noch bis anfang Juni mit abgelaufener Tüv Plakette mit dem Fahrzeug fahren ?
gruss
Toni
Hi,
schau mal hier. Ich denke angesichts der „drakonischen Strafe“ könnte man sicherlich auch fahrenderweise auf das Ersatzteil warten.
/t/tuev-ueberziehen/2274891
Allerdings könnte es sein, dass durch das Warten auf das Ersatzteil die Frist abläuft innerhalb derer man die Nachprüfung der HU kostenlos machen kann. Dann muss die HU nochmal gezahlt werden…
Viele Grüße
Stefanie
Die Frage ist nun : darf der Fahrzeughalter bis Ende Mai
möglicherweise auch noch bis anfang Juni mit abgelaufener Tüv
Plakette mit dem Fahrzeug fahren ?
Nö, sinniger Weise nicht. Aber ich würde mal eher bei einem Schrottplatz des Vertrauens nach dem Ding suchen, das defekt ist.
Gruß Andreas
ich würde mal eher bei einem Schrottplatz des Vertrauens nach dem Ding suchen, das defekt ist.
Gruß Andreas
Idee ist schon nicht schlecht … aber es handelt sich um ein Fahrzeug das zwischen 1994 und 1996 in einer Stückzahl von 1000 Fahrzeugen ausgeliefert wurde .
wenn man da beim Schrotty fündig würde , dann sollte der gute Mann auch Lotto spielen 
Toni