TÜV um 2 Wochen überschritten - welche Strafe?

Hallo Leute,

ich berichte hier von folgendem Fall: X hat sein 12 Jahre altes Auto Y seiner Freundin Y leihweise überlassen, da sie einen Job hat und er nicht . Das Auto braucht sie, da sie auf dem Land wohnt und ihre Arbeitsstelle ca. 70 Kilometer entfernt ist. So weit, so gut.

Nun ist das Auto aber in diesem Monat (Juli 2006) TÜV-fällig. Durch die Umstände bedingt, kann Y das Auto an X erst am Samstag, dem 12. August, zurückgeben. X will das Auto am Montag, dem 14. August, sofort in die Werkstatt geben und einen Tag später vom Prüfer, der in die Werkstatt kommt, abnehmen lassen.

Nun meine Fragen:

  1. Ich habe gehört, dass die Strafen für das Überschreiten eines TÜV-Termins angeblich drastisch angehoben worden seien. Von 300 Euro Geldbuße und drei Punkten in Flensburg war da die Rede.

Mit welcher Strafe muss X für das Überschreiten des TÜV-Termins um zwei Wochen rechnen?

  1. Stimmt es, dass nach wie vor bei Überschreiten des Termins die neue TÜV-Plakette dennoch für Juli 2008 ausgestellt wird (also wird der eine Monat sozusagen abgezogen)?

Auf Eure Antworten freut sich

aus dem gallischen Dorf

Euer Asterix

hi

Nun ist das Auto aber in diesem Monat (Juli 2006) TÜV-fällig.
Durch die Umstände bedingt, kann Y das Auto an X erst am
Samstag, dem 12. August, zurückgeben. X will das Auto am
Montag, dem 14. August, sofort in die Werkstatt geben und
einen Tag später vom Prüfer, der in die Werkstatt kommt,
abnehmen lassen.

Nun meine Fragen:

  1. Ich habe gehört, dass die Strafen für das Überschreiten
    eines TÜV-Termins angeblich drastisch angehoben worden seien.
    Von 300 Euro Geldbuße und drei Punkten in Flensburg war da die
    Rede.
  1. Wo kein Kläger da kein Richter - sprich wenn sie nicht gerade beim Fahren mit dem Fahrzeug erwischt wird passiert eh nix, selbst wenn das Ding seit zwei Jahren abgelaufen wäre (ausprobieren würde ich es allerdings nicht ;o) )

  2. hat man ca. 2 Monate Karenz - wenn der TÜV am 31.7. abläuft kann man das Fahrzeug also noch bis zum 30.9. bussgeldfrei fahren - ab da kostet es 15 Euro aufwärts … ist allerdings immer besser den Temrin rechtzeitig zu machen um unnötige Diskussionen zu vermeiden

Mit welcher Strafe muss X für das Überschreiten des
TÜV-Termins um zwei Wochen rechnen?

garkeine

  1. Stimmt es, dass nach wie vor bei Überschreiten des Termins
    die neue TÜV-Plakette dennoch für Juli 2008 ausgestellt wird
    (also wird der eine Monat sozusagen abgezogen)?

JA - die Plakette wird rückwirkend für den Ablaufmonat + 2 Jahre ausgestellt - mein Moped war im August 2005 abgelaufen und ich habe es erst im März 2006 wieder vorstellen können (urlaub, Krankheit/ Glatteis / keine Zeit etc *augenverdreh*) - die Plakette wurde auf August 2007 datiert

Gruß H.

Hi

soweit mir das geläufig ist, beim Tüv mal nachfragen

  1. hat man ca. 2 Monate Karenz - wenn der TÜV am 31.7. abläuft
    kann man das Fahrzeug also noch bis zum 30.9. bussgeldfrei
    fahren - ab da kostet es 15 Euro aufwärts … ist allerdings
    immer besser den Temrin rechtzeitig zu machen um unnötige
    Diskussionen zu vermeiden

garkeine

Das könnte vielleicht noch stimmen

  1. Stimmt es, dass nach wie vor bei Überschreiten des Termins
    die neue TÜV-Plakette dennoch für Juli 2008 ausgestellt wird
    (also wird der eine Monat sozusagen abgezogen)?

JA - die Plakette wird rückwirkend für den Ablaufmonat + 2

Jahre ausgestellt - mein Moped war im August 2005 abgelaufen
und ich habe es erst im März 2006 wieder vorstellen können
(urlaub, Krankheit/ Glatteis / keine Zeit etc *augenverdreh*)

  • die Plakette wurde auf August 2007 datiert

Gruß H.

LG
Mikesch

sie wurde nur für Fahrzeuge, die regelmässiger überprüft werden müssen (LKW, Busse etc.) verkürzt

siehe auch

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_5…

und PKW, Motorräder etc. sind Fahrzeuge gemäß Punkt 186.2

Gruß H.

sie wurde nur für Fahrzeuge, die regelmässiger überprüft
werden müssen (LKW, Busse etc.) verkürzt

siehe auch

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_5…

sag i doch, wenn du ein Monat drüber bist zahlst du 30€s für Tüv/ASU
Wo ist da eine Karenzzeit?

und PKW, Motorräder etc. sind Fahrzeuge gemäß Punkt 186.2

Gruß H.

LG
Mikesch

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_5…

sag i doch, wenn du ein Monat drüber bist zahlst du 30€s für
Tüv/ASU
Wo ist da eine Karenzzeit?

da steht :

186.2 bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um

186.2.1 mehr als 2 bis zu 4 Monate 15 €

mehr als 2 Monate bedeutet unter 2 Monaten kostet es nichts - und ab 2 Monaten 15 €

Verwarnungen können natürlich vorher ausgesprochen werden , aber eben nur wenn es einen Grund gibt (bis zu zwei Monate drüber sind kein Grund) und PKW, Motorräder etc. sind numal Fahrzeuge gemäß Punkt 186.2

wo siehst du da 30 Euro ab dem ersten Tag ?

Gruß H.

Hallo,

soweit so gut die Ausführungen hier auch sind, WAS IST WENN EIN UNFALL PASSIERT???

Von Personenschaden mal ganz abgesehen. Eine Haftpflichtversicherung zahlt bei abgelaufenem TÜV NIX !!!

Bei einem Verkehrsunfall bist du als Eigentümer des Fahrzeugs schonmal im Rahmen der Gefährdungshaftung zu Schadenersatz verpflichtet. Es sei denn du kannst dich auf ein unabwendbares Ereignis berufen… sehr selten möglich!

Ein TÜV kostet eigentlich unter 1000€, ein Unfall -Schuldfrage hin oder her- wesentlich mehr!!!

PS: Eine Woche Krankenhaus für einen unfallbeteiligten kann locker 2500€ kosten!

Grüße!

Ihr beide!

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_5…

sag i doch, wenn du ein Monat drüber bist zahlst du 30€s für
TÜV/ASU
Wo ist da eine Karenzzeit?

da steht:

186.2 bei anderen als in Nummer 186.1 genannten
Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist
um

186.2.1 mehr als 2 bis zu 4 Monate 15 €

mehr als 2 Monate bedeutet unter 2 Monaten kostet es
nichts - und ab 2 Monaten 15 €

Verwarnungen können natürlich vorher ausgesprochen werden ,
aber eben nur wenn es einen Grund gibt (bis zu zwei Monate
drüber sind kein Grund) und PKW, Motorräder etc. sind numal
Fahrzeuge gemäß Punkt 186.2

wo siehst du da 30 Euro ab dem ersten Tag ?

Äh, ich glaube, Ihr habt Euch da beide verlesen - und auch noch falsch kopiert…

Da steht nämlich:

"186.1 bei Fahrzeugen, die nach Nummer 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO [pers. Anm.: darunter fallen auch „normale“ Pkw! Ich hab’ nachgeguckt.] _in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um

186.1.1 bis zu 2 Monate 15 €

186.1.2 mehr als 2 bis zu 4 Monate 25 €
.
.
._

Soll heißen: Ab dem 1. Tag bis zu 2 Monate kostet’s weder nix noch 30 €, sondern 15 €, ab dem 2. Monat dann 30 € , usw. Also keine Karenzzeit.

Aber wie auch schon richtig gesagt wurde: Wo kein Kläger, da kein Richter… Solange man nicht von den Ordungsbehörden mit abgelaufener HU erwischt wird, passiert nix. Der TÜV oder die Dekra interessieren sich nicht für diese Ordnungswidrigkeiten (weiß ich aus eigener Erfahrung :wink:.

Gruß
Liza