tüv und au bescheinigung

hallo zusammen!

muss man die original tüv- und au-bescheinigung mit sich im kraftfahrzeug führen oder reicht eine kopie die man ins handschuhfach legen kann?

vielen dank und viele grüße
whitby

hallo zusammen!

na klar, die Kopie reicht allemal aus!!
MfG

Nur das Original zählt!

hallo zusammen!

na klar, die Kopie reicht allemal aus!!
MfG

FALSCH! Es müssen die Original-Dokumente mitgeführt werden!

Gruss

Mutschy

Die Bescheinigungen habe ich im Leitzordner abgeheftet und bisher hat die auch noch keiner sehen wollen.
Im Fahrzeug habe ich nur eine Kopie vom Fahrzeugschein mit der noch jeder zufrieden war. Im Zeifel muß ich halt nachträglich mit dem Original auf der Polizeiwache erscheinen.

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FALSCH! Es müssen die Original-Dokumente mitgeführt werden!

na was denn nun? kann ich das irgendwo nachlesen? ;o)

was ist z. b. bei mietwagen? da hat man doch auch nie diese dokumente und auch den fahrzeugschein nur in kopie.

gelten da andere massstäbe oder ist das eigentlich auch nicht zulässig?

vielen dank und viele grüße
whitby

p.s.: die ursprungsfrage gilt aber für einen privat genutzten pkw

Hallo,

was ist z. b. bei mietwagen? da hat man doch auch nie diese
dokumente und auch den fahrzeugschein nur in kopie.

1.: Deine Shift-Taste scheint nicht zu funktionieren, lass die mal reparieren.
2.: Ich weiß nicht, wo Du Deine Autos mietest, aber ich habe bisher immer den originalen Schein bekommen.

HU- und AU-Bescheinigungen bekommt man im Regelfall nicht, da es sich ja um neue Fahrzeuge handelt, bei denen die Untersuchungen noch nicht nötig waren.

Streng rechtlich muss man die originalen Papiere mitführen. Wobei es bei einer eventuellen Verkehrskontrolle sicherlich im Ermessensspielraum der Beamten liegt, ob es Ärger gibt, wenn man nur Kopien dabei hat.

Beste Grüße
Guido

Hallo Whitby,

Mutschy hat recht, man muss das Original mitführen.
Ich habe aber auch nur die Kopie im Auto.
Ich wurde einmal kontrolliert und habe keine Schwierigkeiten deshalb bekommen. Wird wohl in der Regel so gehandhabt.
Solltest Du mal an einen extrem übelgelaunten Polizisten geraten muss der das aber nicht akzeptieren.

Gruß elmore

Hallo,

muss man die original tüv- und au-bescheinigung mit sich im
kraftfahrzeug führen oder reicht eine kopie die man ins
handschuhfach legen kann?

Warum sollte man die überhaupt mitführen?

Grüße
Didi

AU: Ja, ist im Original mitzuführen
TÜV: Nein (weder Kopie noch Original), weil schon Stempel im Kfz.-Schein vom TÜV,Dekra etc.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Pflicht ist immer das Originaldokument, die meisten Polizisten geben sich aber mit einer Kopie zufrieden. Im schlimmsten Fall kann es aber 10 Euro kosten, da es eine Ordnungswiedrigkeit ist die Papiere nicht dabei zu haben.

Hallo,

2.: Ich weiß nicht, wo Du Deine Autos mietest, aber ich habe
bisher immer den originalen Schein bekommen.

hatte ich auch - bis vor etwa sechs oder sieben Jahren. Seitdem bekomme auch ich von Sixt, Hertz, Europcar etc. nur die Kopie.

Ich kann verstehen, dass die Vermieter keine Lust haben, die Dokumente von dutzenden von Fahrzeugen täglich neu beantragen zu müssen, weil irgendwelche Spinner ihren Kumpels dann zeigen müssen, dass sie schon mal ein Auto mit mehr als 200kW hatten…
Vielleicht sind die Dokumente bei den unteren Klassen im Original dabei…?

Und jedem auch nur halbwegs vernünftigen Polizisten wird das wohl reichen. Auch wenn es dies streng genommen nicht tut.

Grüße
formica

hallo zusammen!

muss man die original tüv- und au-bescheinigung mit sich im
kraftfahrzeug führen oder reicht eine kopie die man ins
handschuhfach legen kann?

Hallo!

Laut §29, Abs.10 (HU) und § 47a, Abs.4 (AU) der StVZO bestehen für beide Prüfprotokolle eine Aufbewahrungspflicht und eine Aushändigungspflicht. Die Pflicht zur Mitführung w.z.B. für den Fahrzeugschein (FZV §11, Abs.5) besteht nicht!
Sollten bei einer Kontrolle Beanstandungen an einer Plakette (z.Bsp. total zerkratzt) oder am HU-Stempel im Fahrzeugschein (verwaschen) sein, muss das Prüfprotokol herhalten. Hat man es mit, spart man sich das Vorlegen später auf dem Revier. (Mängelbeseitigung bleibt nat. nicht aus).
Nur das Original zählt! Kopien zeigen nur den guten Willen, Deinen und den des Polizisten! :wink:

Gruss und gute Fahrt!
Achim

Nanu?
Moin,

Die Pflicht zur Mitführung w.z.B. für
den Fahrzeugschein (FZV §11, Abs.5) besteht nicht!

Ähem, da steht genau das Gegenteil :wink:
Selbstverständlich sind Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitzuführen.

Gruss Jakob

Die AU/HU Papiere habe ich zu Hause. Wenn der Polizist mit den Plaketten nicht zufrieden ist und in mir einen Betrüger sieht, dann mache ich eben Stunk, was noch nie sein mußte.

Fzgschein bei Privat-Pkw NUR als Original gültig !

Bei Geschäftsfzg sind sie nachsichtiger, wenn es eine Kopie ist.

Wir hatten in den Omnibussen IMMER ALLE Originale dabei. Ist insofern nicht tragisch, da eh alle 3 Monate eine SP und 1x im Jahr HU gemacht wird und der werkstattmeister die Papiere JETZT brauchte und nicht erst im Büro suchen mußte.

gruß
dennis

Hi,

Die Pflicht zur Mitführung w.z.B. für
den Fahrzeugschein (FZV §11, Abs.5) besteht nicht!

Ähem, da steht genau das Gegenteil :wink:
Selbstverständlich sind Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung
Teil 1 mitzuführen.

Ich vermute, „w.z.B.“ heißt, „wie zum Beispiel“ und dann passt es wieder. :smile:

Viele Grüße
WoDi

Hi WoDi,

ja, so kann man es auch lesen :wink:
Es ist zu warm hier. Ich sollte mich besser in die Ecke setzen und eine gut gekühlte Gerstenkaltschale geniessen.
So gesehen ist die Antwort natürlich richtig.

Gruss Jakob