Ein 20 cm großer waagerechter Riss in der Frontscheibe rechts auf Höhe des Wischerblatts, also nicht im Sichtbereich, beanstandet das der TÜV, muss das getauscht werden?
pp
Ein 20 cm großer waagerechter Riss in der Frontscheibe rechts auf Höhe des Wischerblatts, also nicht im Sichtbereich, beanstandet das der TÜV, muss das getauscht werden?
pp
Hi,
beanstandet das der TÜV, muss das getauscht werden?
was für ein Auto? Könnte mir vorstellen, dass das davon abhängt, ob die Scheibe (wie wohl heute üblich) ein tragendes Teil ist.
Ist sie eingeklebt? Gummidichtung?
VG,
J~
Hi!
Ja, sie muss getauscht werden.
Es „kommt auch nicht darauf an“, sondern ist einfach klar.
Lediglich Steinschläge außerhalb des Sichtbereiches können als „geringer Magel“ beim TÜV durchgehen. Risse generell nicht.
M.
hi
wie mathias schon schrieb. tauschen ist pflicht!
das bestätigte mir auch eine rücksprache mit unserem tüv-menschen bei uns im haus.
alles andere lass dir blos nicht einreden.
gruss
Erheblicher Mangel, Plakette wird nicht zugeteilt,
danke
Wollte die Karre verkaufen und keinen Blödsinn erzählen.
pp
An die ‚nicht erteilt‘-Fraktion: Quelle?
Hi,
hab ihr dafür auch eine zitierfähige Quelle oder handelt es sich bei euren Aussagen um persönliche Meinungen/Hörensagen? Hätte das wenn gerne mal „schwarz auf weiß“ damit ich das übernehmen kann.
Dank und Grüße,
J~
Hallo.
Am (in Fahrt gebrachten) Auto wird aber durch nach vorne rollen Luft auf die Scheibe geworfen. LUFT (Druckkraft)!
Egal, ob eingeklebt oder anders montiert.
Das dürfte auch der Grund dafür sein, daß ein STEINSCHLAGSCHADEN, der nur ein Pünktchen ist, nicht am Erteilen der Plakkette hindert. Wenn der Prüfer ein Auge zudrückt, darf der Punkt sogar in der Nähe des Sichtfelds sein.
Einem Bekannten ist mal die Scheibe auf den Kopf geflogen, obwohl beim Einbau keine großen Fehler gemacht wurden. Es könnte sein, daß der Kleber nicht ganz trocken/fest war.
Da kann ich keine Quellen angeben, es dient nur für nähere Erörterungen. Der Luftdruck sollte, wie geschrieben, schon berücksichtigt, oder besser bedacht werden.
Gruß, Michael.
Hi,
Da kann ich keine Quellen angeben, es dient nur für nähere
Erörterungen. Der Luftdruck sollte, wie geschrieben, schon
berücksichtigt, oder besser bedacht werden.
naja, aber wenn ich mich nicht täusche würde ein wenn vorhanden gleichmäßiger Luftdruck von vorne den Riss ENTlasten.
VG,
J~
hallo J
meine quelle ist der leiter des tüv süd im saarland.
gruss und guten rutsch
Na, dann ruf ich den gleich mal an 
Trotzdem danke…
VG,
J~
Ein 20 cm großer waagerechter Riss in der Frontscheibe rechts
auf Höhe des Wischerblatts, also nicht im Sichtbereich,
beanstandet das der TÜV, muss das getauscht werden?pp
Als Prüfer kann ich dir nur sagen: Scheibe muß raus. Auch wenn außerhalb des Sichtbereiches. Steinschlag außerhalb des Sichtbereiches, wenn die Risse nicht weiter als 5mm gehen kann als geringer Mangel durchgehen. Aber, das Gesetz sagt: auch geringe Mängel sind abzustellen. Also völlig klare Sache.
Gruß Hartmut
Hi,
…aber wenn ich mich nicht täusche würde ein wenn
vorhanden gleichmäßiger Luftdruck von vorne den Riss
ENTlasten.
Hmmm, kann auch sein. Aber ich vermute in der Wirkung des Fahrtwindes Unregelmäßigkeiten.
Die können dann schon u. a. in der Wirkung der Belastung in Erscheinung treten.
Grüße, Michael