habe Anfang Dezember ein Fernsehgerät ersteigert und auch sofort überwiesen. Nach fünf Tagen habe ich mal höflich nachgefragt wann das gute teil denn käme (war ein geplantes Geschenk). Der Verkäufer sagte er habe es am 11.12. verschickt. Gestern nochmal gefragt wo die Ware bleibt und jetzt der Hammer: Verkäufer sagt das er die Ware gar nicht hat, sondern eine Trading Company an die er das Geld weitergeleitet hat. Und diese Firma liefert jetzt nicht mehr.
Natürlich habe ich mich aufgeregt, war aber der Meinung das ich zumindest mein Geld zurück bekomme. Fehlanzeige !
Der Verkäufer (gewerblich)hat ja das Geld nicht mehr und da er es der Firma überwiesen hat, kommt er auch nicht mehr dran. Von seinem Privatkonto kann oder will er es nicht hergeben.
Da er den Artikel 8 mal angeboten hat, gibt es dementsprechend auch 8 geschädigte Ebayer.
Wie soll ich, bzw. wir vorgehen? Bei Ebay habe ich den Vorfall gemeldet, dem Verkäufer mehrere Mails geschrieben, Käuferschutz möchte ich auch beantragen. Aber soll ich ihn anzeigen oder glauben das er echt nichts dafür kann? Immerhin geht es um 100€ pro Artikel.
Nach fünf Tagen habe ich mal höflich
nachgefragt wann das gute teil denn käme (war ein geplantes
Geschenk). Der Verkäufer sagte er habe es am 11.12.
verschickt.
also gelogen
Gestern nochmal gefragt wo die Ware bleibt und
jetzt der Hammer: Verkäufer sagt das er die Ware gar nicht
hat, sondern eine Trading Company an die er das Geld
weitergeleitet hat. Und diese Firma liefert jetzt nicht mehr.
du hast den Vertrag mit IHM, dass ER den Artikel nicht liefern kann ist sein Problem - ER ist dein Vertragspartner - fertig !
Der Verkäufer (gewerblich)hat ja das Geld nicht mehr und da er
es der Firma überwiesen hat, kommt er auch nicht mehr dran.
das ist SEIN Pech
Von seinem Privatkonto kann oder will er es nicht hergeben.
das wird er aber müssen …
Wie soll ich, bzw. wir vorgehen? Bei Ebay habe ich den Vorfall
gemeldet, dem Verkäufer mehrere Mails geschrieben,
Käuferschutz möchte ich auch beantragen. Aber soll ich ihn
anzeigen oder glauben das er echt nichts dafür kann?
ob er was „dafür kann“ oder nicht - er ist Geschäftsmann und hat einen Vertrag mit dir geschlossen - oder stand im Kleingedruckten bei der Artikelbeschreibung, dass er nur vielleicht liefert ?
geht es um 100€ pro Artikel.
kleinvieh macht auch mist … er hat jetzt 800 Öre auf der hohen kante und musste dafür bisher nichts tun, ausser ein bisschen zu jammern
Straftat oder nicht?
…aber wie komme ich dann an mein Geld?
Und in meineen Augen liegt schon eine Straftat vor, weil wie kann man Ware verkaufen die man gar nicht hat???
…aber wie komme ich dann an mein Geld?
Und in meineen Augen liegt schon eine Straftat vor, weil wie
kann man Ware verkaufen die man gar nicht hat???
ich bin zwar kein Rechtsexperte aber:
Bei einem gewerblichen ebay Verkäufer hat man ein ein-monatiges Widerrufsrecht. http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_6.html
Ich würde einfach den Kauf widerrufen, um die Rechtslage zu vereinfachen - sonst sagt der Verkäufer am Ende Wochen später, dass er doch noch irgendwoher liefert und man hängt in der Warteschlaufe. (Alternativ eine Frist setzen für Lieferung des Artikels oder Rückzahlung, falls die Frist abläuft Mahnverfahren).
Der gewerbliche Verkäufer ist bei Widerruf auf jeden Fall zur Rückzahlung verpflichtet. Sträubt er sich auch weiter, eine Frist setzen für die Rückzahlung, falls die Frist abläuft Mahnverfahren.
zunächst mal muß man aus dem Kaufvertrag raus. Das kann man dadurch lösen, dass man dem Vekäufer eine Frist zur Lieferung setzt und nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktritt oder - aber nur gegenüber einem Unternehmer - von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Danach muß der Verkäufer (zumindest) den Kaufpreis zurückzahlen. Tut er das nicht freiwillig, muß man das tun, was man in solchen Fällen immer tut, nämlich ihn gerichtlich dazu zwingen.
Und in meineen Augen liegt schon eine Straftat vor, weil wie
kann man Ware verkaufen die man gar nicht hat???
Natürlich kann ich Dinge verkaufen, die ich noch gar nicht habe. Das ist im Geschäftsleben (auch und gerade außerhalb von EBAy) auch durchaus normal. Eine Straftat wird erst dann daraus, wenn der Verkäufer - grob gesagt - von Anfang an weiß, dass er die Kaufsache niemals beschaffen kann bzw. gar nicht beschaffen will, dem Käufer aber dennoch vortäuscht, dazu imstande/willens zu sein, um sich die Kaufpreiszahlung zu erschleichen. Allein die Tatsache aber, dass ich eine Sache verkaufe, die ich noch gar nicht habe, ist noch keine Straftat.
Und in meineen Augen liegt schon eine Straftat vor, weil wie
kann man Ware verkaufen die man gar nicht hat???
Eine Straftat liegt aber nur vor, wenn das Handeln unter einen gesetzlichen Straftatbestand fällt. Welcher sollte das hier sein? In Betracht kommt allenfalls Betrug, aber warum sollte es sich nicht so verhalten haben, wie der Verkäufer sagt? Dann wollte er durchaus für die Lieferung sorgen, und dann ist es auch kein Betrug.
Das ändert natürlich nichts daran, dass du zivilrechtlich im Recht bist. Du kannst auf Lieferung des Fernsehgerätes bestehen, und woher der Verkäufer das bezieht und was ihn das kostet, ist überhaupt nicht dein Problem. Ich würde es übrigens genauso machen, wenn das Gerät eigentlich mehr wert ist als der Kaufpreis.
Andernfalls würde ich mein Geld zurückfordern. Die Argumentation des Verkäufers, er habe das Geld schon weitergegeben, ist - um das mal juristisch i.S.d. Relationstechnik auszudrücken - unerheblich.
Was zu tun ist, liegt für mich klar auf der Hand: Ein Anwalt muss eingeschaltet werden. Alles andere macht doch keinen Sinn!
Das ist das Problem mit den vermeintlichen Schnäppchen, die werden im Nachhinein oft recht teuer.
Schlimm an den Dingern finde ich nur, daß solche Angebote ganz offensichtlich veröffentlicht werden, weil es die Auktionsplattform oder die Zeitung nicht zu interessieren braucht, ob da jemand besch… will.