U 1 pflichtabgaben

Hallo Wissende,

warum ist eigentlich nicht ein Sturm der Entrüstung losgebrochen, als dieses unsägliche Gesetz verabschiedet wurde ?

Der Schuss wird nach hinten losgehen,- wenn ab Tag 1 eine Bescheinigung gefordert wird, wird der Arzt mal eben 3 Tage drauf schreiben. Das heisst, aus einer kleinen Erkältung wird dann eine halbe Woche Ausfall.

Schlimmer für die Mittelständler: Warum muss ich zahlen, wenn ich doch bereit bin, auch für die Angestellten, die Lohnfortzahlung zu leisten ? Aus der Vergangenheit kann ich errechnen, was mich das kostet. Im Vergleich dazu stehen die Kosten … und das in keinem Verhältnis. Gibt es "Schlupflöcher "???
Pech ist, wenn das Unternehmen weniger als 2o Mitarbeiter beschäftigt… Ich finde das absolut unfassbar…
Meinungen ? Ideen ? Anregungen ??

Gruss
bernd

Hallo,
vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor ??
Wenn Sie die Umlage zahlen, und als Privatunternehmer müssen Sie das,
wenn Sie weniger als 30 Leute beschäftigen, dann erhalten Sie doch
Ihre Aufwendungen zu einem gewissen %-Satz (bis 80%) zurück.
Insofern ist die Zahlung der Umlage doch von Vorteil für Sie, galt
diese Regelung bis zum 31.12.2005 nur für Arbeiter und Betriebe bis
20 Personen.
Schlecht für Sie ist es nur dann, wenn Ihre Arbeitnehmer nie krank
sind - dann zahlen Sie umsonst, aber das ist bei Versicherungen
eben mal so.
Wenn ich 50 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt habe und dann mit 65
das Zeitliche segne, habe ich 50 Jahre für nix gezahlt bzw. für
andere.
Sich am Umlageverfahren nicht zu beteiligen geht meines Wissens nach
nicht.
Was Ihre Anmerkung zur Krankmelsung ab dem 1. Tag angeht, da gebe
ich Ihnen vollkommen recht - der Schuss kann durchaus nach hinten losgehen.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo Günter,

muss denn alles verpflichtend sein??? Kann man das nicht Unternehmern überlassen ob Sie ein Risiko haben oder nicht!

Der Schuss geht nach hinten los - das Produkt gibt es ja auch bei der PKV und wird nur mit Karenzzeiten angeboten.

Ich stelle mir gerade die Frage, ob das nicht sogar ein Wettbewerbsverstoß ist, weil ja die privaten Versicherungsverträge jetzt aufgehoben werden müssen.

Und eine Frage - was ist mit dem GGF? Der ist Angestellter in einer GmbH, die ihm gehört. SV-Frei - auch U1 frei?

Thorulf Müller

2 Fragen:
hallo Thorulf
1.hat das noch die alte Regierung oder schon die neue verbrochen?
2. hat die Privatversicherung schon Klage angekündigt? Könnte ich mir vorstellen
Übrigens wird jetzt verlangt, dass jeden Monat ein elektronischer Einzahlungsnachweis gemacht wird. Soll heißen, dass der Unternehmer, für den die EDV ein Buch mit sieben Siegeln ist gezwungen wird sich nicht nur einen Computer zuzulegen, sondern auch einen Internetanschluss. Also zusätzliche Kosten.
Grüße
Raimund

Hallo Thorulf, hallo Raimund
ja, da kann sich leider gegen wehren . Die Arbeitgeber mussen
am Umalgeverfahren teilnehmen, soweit Sie dazu gehören.
Nicht dazu gehören:
Bund, Länder, Gemeinden, Körperschaften des öffentl. Rechtes und Stiftungen des öffentlichen Rechtes
Vereinigungen, Einrichtungen, Unternehmen mit Bindung an Tarifverträge
des Bundes, der Länfer und Gemeinden
Verbände von Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Unternehmen
sowie deren Spitzenverbände
Zivile Arbeitnehmer bei Dienststellen ausländischer Streitkräfte und
der NATO
Hausgewerbetreibende hinsichtlich der Entgeltregelung nach dem
Heimarbeitsgesetz gleichgestellten Personen.
Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und ohre Untergliederungen,einrichtungen und Anstalten (die können aber freiwillig die Teilnahme erklären)
Selbständige im Sinne des SGB sind keine Arbeitnehmer und zählen
deshlb nicht.
Gruss
Günter

Hallo Raimund!

Soll heißen, dass der :Unternehmer, für den die EDV :ein Buch mit sieben Siegeln :ist gezwungen wird sich nicht :nur einen Computer
zuzulegen, sondern auch einen :Internetanschluss.

Wir sind nicht gut beraten, das Wirtschaftsgeschehen nur an den Langsamsten und an den seltenen Ausnahmen zu orientieren. Wenn wir warten wollen, bis sich der letzte Würstchenbudenbetreiber endlich bequemt hat, kommen wir nie zu Potte.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

wir wären gut beraten, wenn der Staat Rahmenbedingungen vorgibt, und nicht zur Selbsterhaltung permanent die Bürokratie ausbaut!

Es reicht schon lange - und es wird dennoch mehr!

Ich sage was ich einnehme - und der Staat akzeptiert bzw. er kontrolliert.

Alles was ich nicht erklären kann, wird mit 75% Steuern belegt!

Alles was ich angebe unter Berücksichtigung der Gesteheungskosten mit 25%!

So erzeuge ich Ehrlichkeit!

Thorulf Müller

Genau das ist DAS Argument.
Mich hat keiner gefragt, ob ich das versichern will oder nicht.
Wenn ich nicht in die Rente einzahle muss ich mit den Konsequenzen leben.Bin ich nicht KV wird´s beim Doc ganz schön teuer.
Aber das gehört doch zu meiner Selbstbestimmung.

Wann hört es endlich auf, dass sich Staat und wer sonst noch in meine Belange einmischen,nur " weil sie es gut meinen!"
Ich bin für meine Mitarbeiter und mich verantwortlich, ich halte im Zweifelsfall nicht nur die Birne, sondern auch das Konto hin.
Und dann darf ich nicht entscheiden, ob ich dieses Risiko versichern will oder nicht ?
Wie steht es da eigentlich mit der Gleichbehandlung aus ?
Muss ich jetzt extra noch 1o Mitarbeiter einstellen ?

Aber der Widerstand ist ja hier in D irgendwie ein Fremdwort…
Schönen Abend noch
Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
auch für PKV-Versicherte sind diem Umlagen zu zahlen - entweder
bei der letzten GKV-Kasse und wenn es eine solche nicht gibt bei einer
GKV-Kasse nach Wahl des Arbeitgebers - insofern korrigiere ich meine
Aussage weiter unten.
Gruss
Günter

Hmmm - das ist mir schon klar!

Ich meinte aber 1.

GGF in der GmbH - zählt oder nicht? (also 100 Gesellschafter, damit wir keine andere Diskussion hier bekommen!)

Und 2.tens meinte ich die AG, die Entgeltfortzahlung bei einer PKV Rückversichert haben!

Thorulf Müller

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Thorulf,
der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. ist kein Arbeitnehmer, wenn die Krankenkasse eine entsprechende Entscheidung getroffen hat -insofern ist für ihn auch keine Umlage zu zahlen und er zählt auch nicht bei der Feststellung der Arbeitnehmerstärke.
Was die private Versicherung angeht, so gibt es keine Befreiungsmöglichkeit bei Vorliegen einer solchen Versicherung.
Der Arbeitgeber muss sehen wie er aus der Privatversicherung dafür
rauskommt - entscheident sind hier die Versicherungsbedingungen der
Privatversicherer - wir haben da (Gott sei dank) nichts damit zu tun.
Gruss
Günter

Hallo,

nein, ihr habt damit nichts zu tun - ihr müsst es nur umsetzen!

Das ist aber in meinen Augen schon ein Eingriff in die Autonomie des einzelnen Unternehmers und in den Markt der PKV, die ja Entgeltfortzahlungsversicherungen für Arbeitnehmer anbietet!!

Seit wann gilt das???

Ach so - der GGF hat aber Entgeltfortzahlungsanspruch?? Trotzdem zählt er nicht und ist nicht versichert??? Der zählt weder bei der beitragserhebung noch bei der Leistung - richtig?

Thorulf Müller

Hallo Thorulf,
das Gesetz gilt seit dem 01.01.2006
und das mit dem Gesellschaftergeschäftsführer der GmbH, sofern
er als Selbständiger erkannt wurde siehst Du richtig.
Gruss
Günter

Hallo,

zu 1: Hat die alte Regierung vorbereitet, aufgrund der Neuwahlen lag es aber auf Eis, hat die neue Regierung nun - soweit ich weiß unverändert - übernommen. Musste aber sowieso reformiert werden, da es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gab i. S. U2. Dann hat man halt die U1 auch gleich noch überarbeitet.

zu 2: Verstehe ich nicht. Wieso? Die Privatversicherung ist doch nicht benachteiligt durch die Änderungen. Nur zur Information: Die U1 und U2 gibt es schon seit Jahrzehnten!!!

Mit elektronischer Einzahlungsnachweis meinst Du wahrscheinlich die Verpflichtung, alle Beitragsnachweise und Meldungen zur SV elektronisch zu übermitteln und nicht mehr auf Papier. Ist leider verpflichtend, es gibt auch - laut Aussage der Krankenkassen - keine Ausnahmeregelungen. Ich würde es aber darauf ankommen lassen und alles weiterhin in Papierform einreichen. Ich behaupte, eine Klage hätte große Erfolgschancen.

Grüße

Steevvee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Steevvee,
was die Abgabe der Meldungen per Datenaustausch betrifft kann ich dir
sogar als Krankenkassenmensch zustimmen. Wenn wir gerade in unserem
Einzugsgebiet (Rüdesheim am Rhein) die vielen Kleinstbetriebe sehen,
die z.T. alles noch selbst machen und das auch noch per Hand ausfüllen,
dass kann man diesen Leuten nich so einfach verordnen, sich einen
PC anzuschaffen, sich einen Internet-Anschluss zu besorgen, einen
Internetkurs zu absolvieren, nur um einmal im Jahr eine Dauerbeitrags-
nachweisung zu erstellen oder eine Jahresmeldung abzugeben.
Also wir werden in solchen Fällen immer einen Weg finden, der beide
Seiten zufriedenstellt.
Gruss
Günter Czauderna

zu 2: Verstehe ich nicht. Wieso? Die Privatversicherung ist
doch nicht benachteiligt durch die Änderungen. Nur zur
Information: Die U1 und U2 gibt es schon seit Jahrzehnten!!!

wenn Sie weniger als 30 Leute beschäftigen, dann erhalten Sie doch
Ihre Aufwendungen zu einem gewissen %-Satz (bis 80%) zurück.
Insofern ist die Zahlung der Umlage doch von Vorteil für Sie, galt
diese Regelung bis zum 31.12.2005 nur für Arbeiter und Betriebe bis
20 Personen.

Wurde aber geändert und ausgeweitet!

Und im Bereich Entgeltfortzahlungsversicherung sind auch private Versicherer engagiert! Insoweit wird ein Stück des Kuchens monopolisiert.

Unabhängig davon ist jede Art von Zwang für Unternehmer negativ - das führt dann dazu, dass Unternehmeer sich überlegen wann sie wo wieviel investieren. Und deshalb wird immer öfter woanders investiert!

Thorulf Müller

Und im Bereich Entgeltfortzahlungsversicherung sind auch
private Versicherer engagiert! Insoweit wird ein Stück des
Kuchens monopolisiert.

Was hat die private KV mit der Entgeltfortzahlung zu tun? Bitte erklär´s mir, vielleicht bin ich zu blöd.

Unabhängig davon ist jede Art von Zwang für Unternehmer
negativ - das führt dann dazu, dass Unternehmeer sich
überlegen wann sie wo wieviel investieren. Und deshalb wird
immer öfter woanders investiert!

Stimme ich zu.

Was hat die private KV mit der Entgeltfortzahlung zu tun?
Bitte erklär´s mir, vielleicht bin ich zu blöd.

Es gibt Versicherungen mit denen der Arbeitgeber die Risiken der Entgeltfortzahlung versichern kann!

Was hat die private KV mit der Entgeltfortzahlung zu tun?
Bitte erklär´s mir, vielleicht bin ich zu blöd.

Es gibt Versicherungen mit denen der Arbeitgeber die Risiken
der Entgeltfortzahlung versichern kann!

Warum sollte er das tun? Dafür gibt es doch das AAG und die gesetzlichen Krankenkassen. Er wäre doch blöd, wenn er das Risiko der EFZ auch noch privat versichern würde. Ist doch ein Draufzahlgeschäft.

Das war bisher der Markt der AG 20-50 AN und KeyPosition!

Der wurde um die Betriebe 20-30 AN reduziert!

Warum er das tun soll? Weil es ein versicherungswürdiges Risko sein kann!

Fakt ist - ein privatwirtschaftlicher Markt wurde verkleinert und durch staatliche Zwangs-Umlage ersetzt! Das ist die Reduzierung von Privat. Das nimmt Entscheidungsfreiheit des Unternehmers und Marktwirtschaft aus der Privatwirtschaft. Das ist Staatsmonopolismus!

Weniger Staat - mehr Privat!

Thorulf Müller

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]