U25+Eigene Wohnung = Eltern müssen zahlen?

Hallo zusammen!

Frau A hat seit 3,5Jahren eine eigene Wohnung, sie ist 22 Jahre alt und ist damals aus freien Stücken ausgezogen um in einem neuen Bundesland eine Ausbildung zubeginnen, diese hat sie aber nicht abgeschlosse.
Frau A hat sich dann die ganzen Jahre mit mit Jobs durchgeschlagen bis sie Anfang November 2009 in eine Förderung kam durch die sie nun eine neue Ausbildung ab September 2010 hat. In der Förderung hat Frau A BAB (berufausbildungsbeihilfe) bekommen, was sie aber jetzt nicht mehr bekommt da sie durch erfolgreiche Ausbildungsstelle aus der Förderung gehen musste.

Frau A wohnt zusammen mit Ihrem Freund in der Wohnung der aber Zeit kurzem Arbeitslos ist und ab Anfang Juli Zivildienst macht. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden alle Kosten durch BAB und das Gehalt des Freunes bezahlt.

Nun meine Frage:

Frau A hat nun ALG 2 beantragt da sie kein ALG 1 bekommt, der Mitarbeiter des Landratsamtes wollte einen Schriebs von ihr das ihre Eltern keinen Unterhalt zahlen können, aus welchen gründen auch immer.

Müssen Frau A’s Eltern unterhalt zahlen? ( Frau A’s Familie hat noch einen Sohn den sie zuhause wohnen haben und der Vater von Frau A ist wegen schwerer Krankheit seit 2007 arbeitsunfähig)

Hallo,
zum Thema Kindesunterhalt, Ausbildung und unter 25 Jahre gibt es unmengen an Artikeln hier bei www.

Gruß Sunny

Ja.
Hi!

sie ist 22 Jahre alt und ist damals aus freien Stücken ausgezogen, um in einem neuen Bundesland eine Ausbildung zu beginnen, diese hat sie aber nicht abgeschlossen.

nun eine neue Ausbildung ab September 2010 hat.

Müssen Frau As Eltern Unterhalt zahlen?

Grundsätzlich ja. Begründung: Eltern sind unterhaltspflichtig, solange das Kind noch U25 ist und noch keine Ausbildung abgeschlossen hat.
Dies ist hier offenkundig der Fall!

(Frau As Familie hat noch einen Sohn, den sie zu Hause wohnen haben, und der Vater von Frau A ist wegen schwerer Krankheit seit 2007 arbeitsunfähig.)

Hier wäre nun zu prüfen, ob das Gesamteinkommen der Eltern unterhalb der Grenze liegt, ab der ihnen die Unterhaltszahlung zuzumuten ist.
Wie das abläuft bzw. das dann dem LRA nachzuweisen ist, kann sicherlich Ingrid Schuhmacher beantworten (wenn sie das hier lesen sollte). :smile:

Gruß
Jadzia

Hallo,

nein, es kann durchaus sein, dass es weder Geld vom Amt noch von den Eltern gibt.

Die Unterhaltspflicht des BGB hat nichts mit 25 Jahren zu tun, sie endet grds. beim 18. Lebensjahr, es sei denn, es wird eine Ausbildung über das 18. Lebensjahr hinaus gemacht, wobei aber weder beliebig Ausbildungen abgebrochen und neue gemacht werden können, auch die Länge der Unterbrechung von Bedeutung ist, ob überhaupt noch eine Zahlungspflicht für die 2. Ausbildung entsteht und das auch noch nichts über eine Unterhaltspflicht für die Unterbrechungszeit selbst sagt.

http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/52/BG…

Man müsste also erst einmal wissen, warum und wann die erste Ausbildung abgebrochen wurde.

VG
EK

3 Like

Hi!

Die Unterhaltspflicht des BGB hat nichts mit 25 Jahren zu tun, sie endet grds. beim 18. Lebensjahr, es sei denn, es wird eine Ausbildung über das 18. Lebensjahr hinaus gemacht, wobei aber weder beliebig Ausbildungen abgebrochen und neue gemacht werden können, auch die Länge der Unterbrechung von Bedeutung ist, ob überhaupt noch eine Zahlungspflicht für die 2. Ausbildung entsteht und das auch noch nichts über eine Unterhaltspflicht für die Unterbrechungszeit selbst sagt.

Danke für die Korrektur! Dann hat man mir das zumindest fehlerhaft beigebracht. :frowning:

LG
Jadzia