Hallo zusammen!
Frau A hat seit 3,5Jahren eine eigene Wohnung, sie ist 22 Jahre alt und ist damals aus freien Stücken ausgezogen um in einem neuen Bundesland eine Ausbildung zubeginnen, diese hat sie aber nicht abgeschlosse.
Frau A hat sich dann die ganzen Jahre mit mit Jobs durchgeschlagen bis sie Anfang November 2009 in eine Förderung kam durch die sie nun eine neue Ausbildung ab September 2010 hat. In der Förderung hat Frau A BAB (berufausbildungsbeihilfe) bekommen, was sie aber jetzt nicht mehr bekommt da sie durch erfolgreiche Ausbildungsstelle aus der Förderung gehen musste.
Frau A wohnt zusammen mit Ihrem Freund in der Wohnung der aber Zeit kurzem Arbeitslos ist und ab Anfang Juli Zivildienst macht. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden alle Kosten durch BAB und das Gehalt des Freunes bezahlt.
Nun meine Frage:
Frau A hat nun ALG 2 beantragt da sie kein ALG 1 bekommt, der Mitarbeiter des Landratsamtes wollte einen Schriebs von ihr das ihre Eltern keinen Unterhalt zahlen können, aus welchen gründen auch immer.
Müssen Frau A’s Eltern unterhalt zahlen? ( Frau A’s Familie hat noch einen Sohn den sie zuhause wohnen haben und der Vater von Frau A ist wegen schwerer Krankheit seit 2007 arbeitsunfähig)