Nachdem es jetzt Hotels gibt, die Kindern den zutritt verweigern, frage ich mich ob es denn legal ist solche Beschränkungen an der Hoteltüre anzubringen zurtitt erst ab 18 (offensichtlich ohne das es sich um ein Stundenhotel handelt
) )und diese dann durchzusetzte.
Denn wenn man an sein Hotel schreiben würde Zutritt für z.B. Schwarze oder Zutritt für Personen mit BMI über 30 verboten müsste man sich doch denke ich wegen Diskriminierung verantworten und es währe eine Ornungswiedrigkeit oder?
Nachdem es jetzt Hotels gibt, die Kindern den zutritt
verweigern
Welche? Kannst du das Zutrittsverbot verlinken?
verweigern, frage ich mich ob es denn legal ist solche
Beschränkungen an der Hoteltüre anzubringen zurtitt erst ab 18
Da der Verantwortliche des Hotels ein Hausrecht hat, kann ich mir schon vorstellen, dass er das darf.
Hallo
erstmal grüßt man hier,
also das
Hallo
Hi Ninchen,
Nachdem es jetzt Hotels gibt, die Kindern den zutritt
verweigern,
woher hast du das - letztens im TV lief ein Beireag über Hotels, die keine Kinder als „Gäste“ aufnehmen. Und darunter waren auch Eltern, die (so interpretiere ich das) nach Jahrzehnten Geplärre einfach mal Ruhe wollen.
frage ich mich ob es denn legal ist solche
Beschränkungen an der Hoteltüre anzubringen zurtitt erst ab 18
(offensichtlich ohne das es sich um ein Stundenhotel handelt
) )und diese dann durchzusetzte.
werd’ du erst mal erwachsen und lern’ die deutsche Sprache. Ansonssten würd’ ich mich über asifreie Hotels freuen, wogegen ich Kinder gern sehe.
Denn wenn man an sein Hotel schreiben würde Zutritt für z.B.
Schwarze oder Zutritt für Personen mit BMI über 30 verboten
müsste man sich doch denke ich wegen Diskriminierung
verantworten und es währe eine Ornungswiedrigkeit oder?
Bis zu unserem Treffen in der (ehemaligen) Frauensauna, Zoolomat
Hi,
http://www.urlaub-ohne-kinder.info/
http://www.couples.com/02aboutjamaica.htm
http://www.apsenti.com/
bye
Rolf
Hallo,
ich weiß nicht, warum manche Deine Frage ins Lächerliche ziehen, denn sie ist sehr wohl legitim. Es gibt mittlerweile sogar schon Restaurants, in denen Kinder keinen Zutritt haben, oder zumindest unerwünscht sind. Aber ich denke mir halt: Dann geb ich mein Geld eben woanders aus.
Und dabei ist der Vergleich mit Schwarzen und dicken Menschen gar nicht so abwegig. Mein Bruder ist Heilerziehungspfleger und war mal mit einer Gruppe schwer Behinderter unterwegs. Es war ein großer Aufwand überhaupt ein Hotel zu finden, in dem sie aufgenommen wurden (angeblich waren immer alle Zimmer belegt als klar war, dass es sich um eine Gruppe schwer mehrfach Behinderter handelte) und als sie ein Restaurant besuchten sind andere Gäste demonstrativ aufgestanden und haben das Restaurant verlassen.
Gruß Tanja
Guten Morgen!
Ich bin ein wenig entsetzt. Du hast bis jetzt fünf Antworten bekommen, die allesamt an der Frage vorbei gehen und von denen stolze vier Stück sogar noch unverschämt sind.
Also: Deine Frage zielt auf das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ ab. Grundsätzlich darf im Zivilrechtsverkehr jeder tun, was er will, so lange das keinen diskriminierenden Charakter im Sinne des § 19 AGG hat. Eine Ausnahme bietet § 20, „wenn … ein sachlicher Grund vorliegt“.
Und was ein sachlicher Grund sein könnte, darüber können wir jetzt diskutieren, sofern wir dazu willens und intellektuell in der Lage sind.
Hallo Ninchen,
wenn man ein Hotel oder ein Restaurant betritt, betritt man immer Privatgelände.
Damit darf der Hausherr bestimmen, wer rein darf oder nicht.
Wenn der Hausherr meint, hier keine Hunde, keine Kinder, keine Schwarzen, keine Türken oder keine Frauen, das darf er.
In meiner Heimatstadt waren „früher“ d, h, bis Anfang der 90er Jahre viele amerikanische Soldaten stationiert, es war an den Diskotheken üblich, daß Sachwarzen der Zutritt verweigert wurde, ja auch noch in den 90ern. Ein kleines Schildchen am Eingang reichte aus.
Mir fällt aber jetzt gerade nicht ein, wie die Aufschrift auf den kleinen Schildchen lautete, daß Schwarze keinen Zutritt hatten…
ich werde alt…
Grüße
miamei
Guten Morgen!
Wenn der Hausherr meint, hier keine Hunde, keine Kinder, keine
Schwarzen, keine Türken oder keine Frauen, das darf er.
Das darf er nur bei Hunden.
In meiner Heimatstadt waren „früher“ d, h, bis Anfang der 90er
Jahre viele amerikanische Soldaten stationiert, es war an den
Diskotheken üblich, daß Sachwarzen der Zutritt verweigert
wurde, ja auch noch in den 90ern.
Damals gab es auch das entsprechende Gesetz noch nicht. Obwohl Sachwarzen schon damals verboten waren. Keine Ahnung, was Sachwarzen sind, hört sich aber eklig an.
Mir fällt aber jetzt gerade nicht ein, wie die Aufschrift auf
den kleinen Schildchen lautete, daß Schwarze keinen Zutritt
hatten…
Das muss ja nun wirklich nicht auch noch sein, dass das N-Wort hier auftaucht.
Hallöchen,
Ich bin ein wenig entsetzt. Du hast bis jetzt fünf Antworten
bekommen, die allesamt an der Frage vorbei gehen und von denen
stolze vier Stück sogar noch unverschämt sind.
darüber bist entsetzt? Bist Du neu hier?
Und was ein sachlicher Grund sein könnte, darüber können wir
jetzt diskutieren, sofern wir dazu willens und intellektuell
in der Lage sind.
Ich versuchs dann mal: unterstellend, daß wir hier von Urlaubshotels sprechen, sind dieses Unterbringungsmöglichkeiten, die im allgemeinen von ihren Gästen für die Verbringung ihres Erholungsurlaubes (vgl. § 1 Bundesurlaubsgesetz) genutzt werden.
Insbesondere wenn das Hotel über den Gästen zur Verfügung stehende Innen- und Außenanlagen verfügt (Sportanlagen, Sauna, Liegewiesen etc.) kann ein sachlicher Grund insofern vorliegen, als daß von Kindern und Jugendlichen nicht nur im Einzelfall eine gewisse Geräuschkulisse ausgeht, die von einzelnen Gästen als erholungsmindernd wahrgenommen wird. Die Voraussetzung des § 20 Abs. 1 S. 1 für eine nicht rechtswidrige Ungleichbehandlung wäre also erfüllt.
Ungleich schwieriger dürfte das werden, wenn es sich um ein Hotel in der Gelsenkirchener Innenstadt oder einer 1 Stern-Kaschemme in der Nähe eines Walzblechherstellers handelt. Personen, die Sachwarzen mitführen, dürfen aber m.E. immer vom Besuch des Hotels im allgemeinen sowie des Schwimmbades im besonderen ausgeschlossen werden.
Gruß
C.
Natürlich darf man das, denn es gilt ja Hausrecht. In Discos und Clubs ist es ähnlich, wo Türsteher auch nicht jeden reinlassen müssen.
Man kriegt bei gogle tatsächlich 939 Treffer für „Sachwarzen“…
Beireag … Ansonssten … asifreie … Zoolomat
Natürlich darf man das, denn es gilt ja Hausrecht. In Discos
und Clubs ist es ähnlich, wo Türsteher auch nicht jeden
reinlassen müssen.
Das sieht das Gesetz aber ganz anders: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006…
Selbstverständlich ist man nicht verpflichtet jeden „reinzulassen“, also Verträge mit ihm abzuschließen. Man darf seinen Vertragspartner auch ablehnen, weil einem seine Visage nicht passt, weil er tätowiert ist oder weil er Turnschuhe trägt.
Man darf ihn aber nicht aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ablehnen, sofern keine sachlichen Gründe hierfür sprechen.
Ein sachlicher Grund wäre gegeben, wenn katholischen Männern kein Einlass in eine von muslimischen Frauen besuchte Sauna gewährt wird.
Gruß
S.J.
Das sieht das Gesetz aber ganz anders:
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006…
Wenn ich mir die von dir verlinkte Seite anschaue, fällt mir §2 Abs. 1 auf. Gehört eine Disko oder eine andere private Vergnügungsstätte zum Punkt 8?
Gruß Bombadil2
Es handelt sich doch wohl zweifelsfrei um Dienstleistungen (Musikdarbietung) und Waren (Getränke) die in der Disco der Öffentlichkeit (in Abgrenzung zu einer Vereinsveranstaltung) zur Verfügung gestellt werden.
vnA
Hallo,
Selbstverständlich ist man nicht verpflichtet jeden
„reinzulassen“, also Verträge mit ihm abzuschließen. Man darf
seinen Vertragspartner auch ablehnen, weil einem seine Visage
nicht passt, weil er tätowiert ist oder weil er Turnschuhe
trägt.Man darf ihn aber nicht aus Gründen der Rasse oder wegen
der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Identität ablehnen, sofern keine sachlichen
Gründe hierfür sprechen.
Mit anderen Worten: Wenn man einen Schwarzen nicht reinlassen will, muss man es damit begründen, dass die Turnschuhe aus der Vorjahreskollektion stammen und außerdem die falsche Farbe haben?
Schöne Grüße
Petra
Mit anderen Worten: Wenn man einen Schwarzen nicht reinlassen
will, muss man es damit begründen, dass die Turnschuhe aus der
Vorjahreskollektion stammen und außerdem die falsche Farbe
haben?
Man darf jeden Menschen (und dazu zählen auch Schwarze) aus jedem Grund ablehnen, der einem passt. Nur eben nicht, weil man Rassist ist.
Hallo,
Mit anderen Worten: Wenn man einen Schwarzen nicht reinlassen
will, muss man es damit begründen, dass die Turnschuhe aus der
Vorjahreskollektion stammen und außerdem die falsche Farbe
haben?
nein. Man muss es gar nicht begründen. Darum ist dieses Gesetz ja so absurd und bewirkt, sofern der Rassismus nicht offen geäußert wird, überhaupt nichts.
Du kommst hier net rein …
Gruß
S.J.