überbrückungsgeld

Guten Tag!

Eine Frage mein Mann bekommt im moment arbeitslosengeld 1 nun hat er zum ersten eine neue stelle über eine zeitarbeit angefangen dort bekommt er aber erst zum 15 des folgemonats sein gehalt, gint es da eine art überbrückungs- oder übergangsgeld vom AA weil ja am 1 die miete usw bezahlt werden muß und unser vermieter da nicht mit sich reden lässt. Und das man sich so viel so lange zur seite legen kann so hoch ist das ALG auch nicht.

Vielen dank im vorraus

Es besteht hier kein Anspruch, da das Einkommen ab dem 1. Arbeitstag erwirtschaftet
wird. Wann der Lohn/das Gehalt ausbezahlt wird ist Vertragsgegenstand des Arbeitsvertrags.
(Eine tägliche Auszahlung ist schließlich nicht nur theoretisch möglich.)

TIP: Lohn/Gehaltsvorschuß

FAQ:1129 nicht beachtet + falsches Brett!
Hi!

mein Mann bekommt im Moment Arbeitslosengeld 1

  1. Auf der Vorschaltseite, die Du leider mit JA bestätigt hast ("leider, weil Du Dich nicht dran gehalten hast), steht eindeutig, dass bei rechtlichen Fragen (wozu Deine auch gehört!) nicht in der Ich-Form geschildert werden darf.

  2. Für alles rund ums Alg (I und II) ist das Brett „Arbeits- & Sozialamt“ zuständig. Auch hier ist die Vorschaltseite bzw. FAQ:1129 zu beachten!

Aus diesen beiden Gründen wird der Thread hier gelöscht werden (müssen).

Gruß
Jadzia

PS: Die Antwort meines Vorredners ist so pauschal falsch, da im SGB II das Zuflussprinzip gilt! (Näher darf ich aufgrund von FAQ:1129 an dieser Stelle leider nicht auf den Sachverhalt eingehen.)

Hi,

angenommen ein Arbeitsloser bekommt einen Job, aber das Gehalt wird zeitversetzt ausbezahlt, so dass am nächsten 1. die Miete, etc. nicht gezahlt werden könnte, dann könnte dieser fiktive Arbeitslose zur ARGE gehen und hier entsprechend Hartz IV für den Überbrückungszeitraum beantragen. Dabei ist zu beachten, dass es wahrscheinlich ist, dass zumindeste ein Teil dieser Zuwendung zurück zuzahlen ist.

Gruss