Überholen bei Gegenverkehr

Hallo zusammen.

Einem Pkw mit fast 300 Ps ist es möglich auf einer Landstrasse einen LKW zu überholen der ungefähr 60 km/h fährt , obwohl in weiter , aber ersichtlicher entfernung ein Fahrzeug im Gegenverkehr kommt.
Der Pkw Fahrer gibt Vollgas , zieht an dem LKW vorbei , fädelt wieder ein , ohne das der sich nähernde PKW des Gegenverkehrs in irgendeinerweise behindert , genötigt , bedrängt , gefährdet oder der gleichen geworden wäre .
heisst , der überholende PKW war schon längst wieder auf seiner Spur , wenn die beiden Fahrzeuge sich begegnen.
trotztdem zeigen die Fahrzeugführer des Gegenverkehrs oft Handzeichen , die man auslegen könnte , das der Fahrer einen Scheibenwischer besitzt , oder sich mal eben am Kopf mit dem Zeigefinger kratzt .

Das einzigste was man dem Fahrzeugführer des Überholers zu last legen könnte , ist das er während des Überholvorganges die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Landstrassen während des Vorgangs überschritten hat .

m.E hat das nichts mit wilder Raserei zu tun , der Fahrzeugführer hat nicht einen einzigen Punkt in Flensburg , sondern nur mit dem wissen das sein PKW das kann und um die Schlange hinter dem LKW mal so nach und nach aufzulösen um dann nachfolgende Leistungsschwächere Fahrzeuge an besser geeigneteren Stellen überholen lassen zu können .

abgesehen von den Gesten der entgegenkommnden Fahrzeugführer , die der Fahrer dann mal einfach ignoriert , obwohl man das als beleidigung auffassen könnte , hat sich der Fahrzeugführer des 300 PS PKW’s irgeneiner Ordnungswidrigkeit/Straftat schuldig gemacht , wenn man mal davon absieht , das NUR während des Überholvorgangs die Geschwindigkeit ziemlich überschritten wurde ( bis ca 150 km/h )und danach die zulässige Höchstgeschwindigkeit im grossen ganzen wieder eingehalten wird .

Wir reden nicht von was wäre wenn … z.b. wenn dem Überholer ausgerechnet dann der Motor platzt …sondern nur die obig beschriebene Situation

Toni

Hallo,

Einem Pkw mit fast 300 Ps ist es möglich auf einer Landstrasse
einen LKW zu überholen der ungefähr 60 km/h fährt , obwohl in
weiter , aber ersichtlicher entfernung ein Fahrzeug im
Gegenverkehr kommt.
Der Pkw Fahrer gibt Vollgas , zieht an dem LKW vorbei , fädelt
wieder ein , ohne das der sich nähernde PKW des Gegenverkehrs
in irgendeinerweise behindert , genötigt , bedrängt ,
gefährdet oder der gleichen geworden wäre .
heisst , der überholende PKW war schon längst wieder auf
seiner Spur , wenn die beiden Fahrzeuge sich begegnen.
trotztdem zeigen die Fahrzeugführer des Gegenverkehrs oft
Handzeichen , die man auslegen könnte , das der Fahrer einen
Scheibenwischer besitzt , oder sich mal eben am Kopf mit dem
Zeigefinger kratzt .

das ist in D und A unter Gehörlosen die gängige Gebärde für: „Ich bin sehr neidisch auf Dich und Dein tolles Auto. Leider bin ich kein so toller Hecht.“

[…]

abgesehen von den Gesten der entgegenkommnden Fahrzeugführer ,
die der Fahrer dann mal einfach ignoriert , obwohl man das als
beleidigung auffassen könnte , hat sich der Fahrzeugführer des
300 PS PKW’s irgeneiner Ordnungswidrigkeit/Straftat schuldig
gemacht , wenn man mal davon absieht , das NUR während des
Überholvorgangs die Geschwindigkeit ziemlich überschritten
wurde ( bis ca 150 km/h )und danach die zulässige
Höchstgeschwindigkeit im grossen ganzen wieder eingehalten
wird .

Oder was war Deine Frage?

Gruß

osmodius

Hallo,
viele der Entgegenkommenden interpretieren ihre Erfahrung mit Fahrzeugen, mit Geschwindigkeiten bis leicht ueber 100 km/h auf Landstrasse, in das zu Sehende hinein, sehen eine Gefahr und bekommen Angst. Leute die Angst produzieren, werden im Strassenverkehr nicht geliebt. Wie leicht kann mal was schiefgehen.
Gruss Helmut

PS 70 Prozent der Autofahrer fahren besser als der Durchschnitt, oder waren es 80 Prozent?

Hallo!

Regelwidrig arbeitende Handwerker bezeichnet man als Pfuscher. Leute, die regelwidrig arbeiten, das aber gar nicht wissen, sind pfuschende Laien.

m.E hat das nichts mit wilder Raserei zu tun …
hat sich der Fahrzeugführer des PKW’s :irgeneiner :open_mouth:rdnungswidrigkeit/Straftat schuldig gemacht

( bis ca 150 km/h )und danach die zulässige

Höchstgeschwindigkeit im grossen ganzen wieder eingehalten
wird

Offensichtlich saß ein wild rasender, pfuschender Laie am Steuer. Seine Tat kann ein Fahrverbot rechtfertigen, allemal aber Punkte in Flensburg. Wenn sich der Fahrer dessen nicht bewusst ist und seine Kenntnisse beschränken sich auf die Motorleistung seines Autos, hat er ungefähr das Niveau von 8jährigen Steppkes, die von den auf Spielkarten abgebildeten Autos die Motorleistung kennen, aber nicht hinter das Steuer gehören.

Gruß
Wolfgang

Hai!

„Ich bin sehr neidisch auf Dich und Dein tolles Auto. Leider
bin ich kein so toller Hecht.“

Ja das möchte er von Zeit zu Zeit mal hören (Sternchen).

Der Plem

Das einzigste was man dem Fahrzeugführer des Überholers zu
last legen könnte , ist das er während des Überholvorganges
die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Landstrassen während
des Vorgangs überschritten hat.

Was die Handebewegungen im Gegenverkehr eindeutig rechtfertigt.

m.E hat das nichts mit wilder Raserei zu tun

Doch, das IST wilde Raserei. Und eine Gefährdung sowohl des Gegenverkehrs als auch des Überholten. Das selbstbild des Überholers, niemanden zu gefährden, bedarf dringend einer Überarbeitung.

Wenn man nicht überholen kann, ohne zu schnell zu fahren, kann man nicht überholen.

der
Fahrzeugführer hat nicht einen einzigen Punkt in Flensburg

Glück gehabt.

hat sich der Fahrzeugführer des
300 PS PKW’s irgeneiner Ordnungswidrigkeit/Straftat schuldig
gemacht

Ja. Geschwindungsüberschreitung und vermutlich Gefährdung des Straßenverkehrs.

Außerdem möchte ich fast wetten, daß der Überholende NICHT mit ausreichendem Sicherheitsabstand eingeschert hat. Das halte ich bei dieser Schilderung für nahezu ausgeschlossen.

bis ca 150 km/h

*kopfschüttel*

Lg,
Max

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Hallo cali-toni,

Der Pkw Fahrer gibt Vollgas , zieht an dem LKW vorbei , fädelt
wieder ein , ohne das der sich nähernde PKW des Gegenverkehrs
in irgendeinerweise behindert , genötigt , bedrängt ,
gefährdet oder der gleichen geworden wäre .

woher weiß denn der überholende Autofahrer, dass sich der entgegenkommende Autofahrer nicht bedrängt fühlt? Falls dieser bremsen muss, sieht man das doch wohl nur hinten am PKW, oder???

Handzeichen , die man auslegen könnte , das der Fahrer einen
Scheibenwischer besitzt , oder sich mal eben am Kopf mit dem
Zeigefinger kratzt .

Wenn ich wegen so einem Fahrer, egal wie viel PS dessen PKW hat, abbremsen muss, gebe ich auch solche Handzeichen…

Harleybiene

Hallo,

während des
Überholvorgangs die Geschwindigkeit ziemlich überschritten
wurde ( bis ca 150 km/h )

m.E hat das nichts mit wilder Raserei zu tun

Aha. Keine wilde Raserei. Deines Erachtens nach.
Das sehen aber viele andere ganz anders!

Kopfschüttelnd,
Tinchen

Hallo,

mal aus der Sicht des Entgegenkommenden: er rechnet nicht damit, dass der Überholende die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschreitet. Wäre der Überholende 100 km/h gefahren wäre es wohl knapp geworden und nur das sieht der Entgegenkommende (und hat wahrscheinlich auch gleich gebremst). Der Entgegenkommende sieht doch nicht den Tacho des Rasers (was der Überholende definitiv ist weil er 50 km/h zu schnell war).

Was ich mir da immer wünsche: dass da mal die Polizei hinterher fährt und dem Überholenden mal erzählt wie sehr er wirklich im Recht ist (nämlich gar nicht).

Klar darf man keinen Scheibenwischer zeigen oder sich mit dem Mittelfinger an der Stirn kratzen, aber wenn man gerade Angst vor einer Kollission hatte ist das schon fast wieder verständlich. Anzeigen hätte das der Überholende schon können aber dann hätte er auch mal seinen 150km/h-Überholmanöver erklären müssen…

Grüße
Jessica

Hallo!

Die Frage ist nicht zu beantworten, da wesentliche Sachverhaltselemente fehlen: Überholsichtweite und Entfernung des entgegenkommenden Fahrzeuges wäre da mal ganz wichtig.

Eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung ist das natürlich, das ist ganz klar. (Ich weiß schon, dass die die rasen immer behaupten, dass sie nicht rasen. Deswegen sind solche Leute ja eigentlich auch zum Autofahren geistig nicht geeignet, mangels Fähigkeit zur Selbstreflexion.)

Gruß
Tom

Hallo,

ungefähr 60 km/h

eher gefühlt - oder?
Leider fahren die in der Regel an die 80km/h (vermutlich bin ich der einzige, dessen Tacho auch bei den Geschwindigkeiten noch lang keine 100km/h anzeigt) und da weiß eigentlich jeder Autofahrer, daß man auf der Landstraße nur sehr selten genug Sicht und dann auch noch Platz hat um überholen zu können.
Jetzt zu argumentieren, daß der nur 60km/h hätte fahren dürfen…

Cu Rene

Hallo,

wer auf einer durchschnittlichen deutschen Landstraße, die nicht ohne Grund auf 100Km/h beschränkt ist, und angesichts des aktuellen Sanierungsrückstaus oft genug nicht man hiermit gefahrlos zu befahren ist 150Km/h erreicht - und sei es auch nur während eines Überholvorgangs - der braucht nicht nur eine 300 PS Potenzprothese, sondern vermutlich auch noch eine Hirnprothese. Ganz sicher aber braucht er eine gute Beinmuskulatur, wenn er dabei mal die Herren in grün hinter sich, oder hinter der nächsten Brücke stehen hat. Vielleicht braucht er aber auch ein Plätzchen unter einer schattigen Eiche auf dem nächsten Friedhof, wenn bei so einer Aktion mal jemand unerwartet ausschert, er eine Einmündung übersieht, es ihm in einem ordentlichen Schlagloch die Lenkung verreist und es ihn magisch auf den nächsten Baum zusteuert, …

Große Motoren verlangen großes Verantwortungsbewusstsein. In der Realität sieht man hier aber leider eher eine reziproke Relation.

Gruß vom Wiz

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Hallo!

Da muss man noch was ergänzen: es ist für einen Menschen kaum möglich aus größerer Entfernung eine Geschwindigkeit eines vorherfahrenden oder entgegenkommenden Autos zu schätzen. Jeder kennt das Problem, wenn er auf der Autobahn aus größerer Entfernung auf ein Stauende zufährt - es dauert relativ lange bis man registriert hat, dass der Vordermann steht und nicht fährt (deswegen ist ja die Warnblinkanlage sinnvoll in so einer Situation).

Allgemein gilt dann auch noch, dass es generell schwierig ist für Menschen Geschwindigkeiten zu schätzen und dass Menschen kaum einen Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit in einem Auto oder auf dem Motorrad o.ä. und Gefahr herstellen können. Sowas funktioniert aus dem Gefühl heraus nicht - hier muss zuerst das rationale Verstehen der Gefahren erfolgen und nur hieraus kann man dann halbwegs ein Gefühl für Gefahr ableiten. Das Gefühl selbst leitet in die Irre. Also sind hier gewisse geistige Fähigkeiten vorausgesetzt.

Es ist deshalb nicht ganz unzufällig so, dass überhöhte Geschwindigkeit und falsches Überholen die häufigsten Unfallursachen sind.

Gruß
Tom

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Hi,

wer in der beschriebenen Situation überholen „muß“ (Begegnungsgeschwindigkeit 250 km/h!), weil er nicht die Geduld hat, hinter dem LKW zu bleiben, dem fehlt m. E. die geistige Reife, ein solches Fahrzeug zu fahren und er sollte einmal die Wahl seines Verkehrsmittels neu reflektieren. Man kann auch Bahn fahren. Der ICE fährt bis zu 350 km/h, das müßte Dir doch gefallen.

Gruß S
(der hofft, daß der Delinquent nicht noch jemanden mitnimmt, wenn’s mal schiefgeht).

Überholen Sie ruhig - wir schneiden Sie raus!
Hallo auch,
man sollte bei der ganzen Sache auch mal bedenken, dass der 300-PS Fahrer erwartet, dass sich ALLE anderen Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten, während er dies nicht tut. Was passiert aber, wenn dem Heizer ein ebensolcher entgegenkommt, der auch meint, dass Verkehrsregeln nur für andere gelten…

Ich bin nun wirklich niemand, der jede (sinnlose?) Regelung ohne zu hinterfragen einhält, aber hier hört es doch auf. Herr Heizer sollte bedenken, dass nicht nur perfekte Rennfahrer auf den Straßen unterwegs sind sondern auch Omis und Opis, Eltern mit quengelnden Kindern usw.
Ich habe leider ein meiner Tätigkeit als FFW-Mann schon einige aus ihren zerschellten Autowracks schneiden müssen, die auch meinten, eine Reinkarnation Schumachers zu sein – oft waren es Rettungen, manchmal Bergungen und nicht selten waren es die einzigen, die am Unfall beteiligt waren.

Auch wenn es manchmal schwer fällt, hinter Schleicher herzu zuckeln, so sollte man doch immer daran denken, dass man lieber etwas später als gar nicht ankommt.

Weiterhin unfallfreie Fahrt
Leo

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Erlebe ich auch täglich. Kommt evtl. daher, dass die entgegekommenden nicht mit dem Beschleunigungsvermögen deines KFZ rechnen und denken es hännt eng werden können oder vorsichtshalber abbremsen.

Ich verstehe gar nciht warum sich hier alle echauffieren, auf den Landstraßen bei uns könnte man auch die ganze Zeit 150 fahren, von der Straßenbeschaffenheit her.

Außerdem löst sich, wenn die schnellen KFZ überholen, die Kolonne langsam auf, und die schwächeren KFZ können an für sie geeigneten Stellen überholen

Applaus, jeder der bei einem Überholmanöver zu schnell fährt, is ein Raser.

Okay, ich geh gleich mal zur MPU…

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Wenn man nicht überholen kann, ohne zu schnell zu fahren, kann
man nicht überholen.

Den will ich sehen, der solange wartet, bis er mit einer V-Differenz von max. 15kmh (100kmh auto - 85 kmh lkw) überholt, und 100kmh nciht überschreitet, dann dauert das Überholmanöver ja ewig.

Außerdem möchte ich fast wetten, daß der Überholende NICHT mit
ausreichendem Sicherheitsabstand eingeschert hat. Das halte
ich bei dieser Schilderung für nahezu ausgeschlossen.

Sehe ich nicht so, lt. Schilderung war der Gegenverkehr sehr weit weg, und der Überholende war ausreichend schnell dran, somit ist das Einhalten des Sicherheitsabstandes wohl kaum schwer

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was ist deine definition von „raser“?

für mich ist das jemand, der schneller als erlaubt unterwegs ist. viel spaß bei der mpu!

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Moin!

Wenn man nicht überholen kann, ohne zu schnell zu fahren, kann
man nicht überholen.

Den will ich sehen, der solange wartet, bis er mit einer
V-Differenz von max. 15kmh (100kmh auto - 85 kmh lkw)
überholt, und 100kmh nciht überschreitet, dann dauert das
Überholmanöver ja ewig.

Vielleicht hast Du den Text Deines Vorschreibers nicht richtig gelesen, deswegen sei er hier nochmal zitiert. Genau darum geht es ja - wenn das Überholmanöver zu lange dauert, dann soll man gar nicht erst überholen.

Etliche Tests haben bewiesen, dass solche Fahrweise, ständig zu überholen, womöglich noch unter Überschreitung der Hochstgeschwindigkeit und unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, auf hunderten Kilometern höchstens ein paar wenige Minuten Zeitersparnis bringt. Wenn man dadurch andere Verkehrsteilnehmer auch nur verunsichert, wenn nicht sogar gefährdet, dann ist es das nicht wert.

Sehe ich nicht so, lt. Schilderung war der Gegenverkehr sehr
weit weg

„sehr weit“ kann alles sein. Deswegen ist eine Beurteilung der Lage anhand der gegeben Informationen nicht möglich. Fakt ist, dass der Überholende deutlich zu schnell unterwegs war.

Grüße,
-Efchen

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