Seit geraumer Zeit sind die „Temposchilder“ (z. B. zulässige Höchstgeschwindigkeit 60km/h) mit „km“ hinter den Ziffern ja nicht mehr gültig. Soweit mir bekannt ist, ist nun irgendeine Übergangszeit abgelaufen, womit diese Schilder wohl völlig bedeutungslos geworden sind, sprich: man sich an die entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr halten muss (s. a. http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/…)
Jetzt habe ich aber gehört, dass diese „Bedeutungslosigkeit“ auch für jene Temposchilder gilt, bei denen das „km“ lediglich überklebt wurde. (Davon gibt’s ja noch 'ne Menge.)
Ist das tatsächlich richtig? In der StVO direkt habe ich das nicht gefunden. Steht das in irgendeinem Anhang oder einer DA?
Kann man sich, falls man in einem solchen Bereich geblitzt würde, tatsächlich auf die Ungültigkeit des Verkehrsschild berufen und käme straffrei davon?
(Nein, mir ist das (bislang…) nicht passiert.
das OLG Stuttgart hat 2001 zugunsten einer Frau entschieden, die zu schnell unterwegs war: http://www.urteile.net/gerichte/olg-stuttgart/Beschl…
Die „km“-Schilder sind also offensichtlich schon seit 1998 nicht mehr als amtliches Verkehrzeichen gültig.
Ob sich dieser Fall 1:1 auf die seit 2009 ungültigen Schilder umsetzen lässt (auf die sich der BZ-Artikel bezieht), sei mal dahingestellt.
Ob sich dieser Fall 1:1 auf die seit 2009 ungültigen Schilder umsetzen lässt (auf die sich der BZ-Artikel bezieht), sei mal dahingestellt.
… war genau das meine Frage! (Im Gegensatz zu überklebten _km_s habe ich schon seit Jahren keine Uralt-Schilder mit noch nicht überklebten _km_s mehr gesehen.)
… war genau das meine Frage! (Im Gegensatz zu überklebten
_km_s habe ich schon seit Jahren keine Uralt-Schilder mit
noch nicht überklebten _km_s mehr gesehen.)
Ich kenn hier ein 30er-Schild auf nem Waldweg kurz vor der Autobahnbrücke.
Könnte man dann mit 100 durcheizen, wenn nicht andere Faktoren für eine Anpassung der Höchstgeschwindigkeit sprächen.
ich kenne das nur so, dass man Verkehrszeichen, die zwar eigentlich nicht mehr gültig sind, man aber deren Bedeutung erkennen kann, auch beachten muss.
Das gilt ja z.B. auch bei einem durch Schnee verdeckten, 8-eckigen Schild (u.ä.).
Belege habe ich keine.
Aber es macht ja Sinn. Lieber werden die Haushaltskassen geschont und man lässt Schilder mit „km“ stehen. Oder hättest Du gewusst, dass die Verkehrszeichen mit vorgeschriebener Fahrtrichtung mit herzförmigem Pfeil auch nicht mehr gelten?