bei welcher Stelle kann ein Patient erfragen, ob vor 3 Jahren ein bestimmtes Medikament von einem Arzt verschrieben wurde (natürlich kann nicht beim damals behandelnden Arzt nachgefragt werden, denn diese Angabe soll ja überprüft werden)
Müssen Ärzte für ihre Abrechnung die Diagnose oder Hinweise dazu geben. Oder anders gefragt: gibt es eine Stelle bei der man nachfragen kann, ob vor 3 Jahren eine bestimmte Diagnose erfolgte
ich verstehe zwar noch nicht so recht, wo das hinführen soll,
aber: Will der betreffende Patient das erfahren oder jemand
Drittes?
der betroffene Patient möchte es wissen, denn er bezweifelt die Angaben des Arztes. Seine Erinnerungen sind deutlich anders - weitere Mutmassungen möchte ich nicht anstellen
Aber der Arzt muss seine Arbeit dokumentieren, dazu gehören auch Diagnose und das Ausstellen eines Rezeptes. Dies geschieht heutzutage meist überwiegend per EDV. Dort ist in bestimmten Teilen unmöglich und in anderen Bereichen nur mit krimineller Energie möglich, Dinge im Nachhinein zu ändern.
War die Auskunft des Arztes eine aus dem Gedächtnis? Oder eine auf Basis seiner Dokumentation?
Kann es im Übrigen sein, dass da ein Knoten in der Sache ist? Was wird dem Arzt konkret vorgeworfen? Dass er eine falsche Diagnose gestellt hat? Oder dass er ein Medikament nicht oder gerade wohl verschrieben hat, was er nicht hätte tun sollen?
Ein Blick in die Arztdokumentation hilft vielleicht weiter. Der Arzt ist verpflichtet, dem Patienten Einblick zu gewähren bzw. Kopien (ggf. gegen Kostenbeteiligung) anzufertigen. In der Regel ist davon auszugehen, dass die vielleicht schlampig und / oder unvollständig ist, aber zumindest die Behandlung und Sichtweise des Arztes dokumentiert.
Ansonsten: Beim Ausstellen eines Medikamentenrezeptes wird keine Diagnose vermerkt. Das ist ggf. bei Überweisungen und bei Hilfsmittelrezepten der Fall.
Kann eine vor mehreren Jahren gestellte Diagnose eines Arztes über eine „weitere“ Stelle verifiziert werden (d.h. musste z.B. zu Abrechnungszwecken die Diagnose an die eine Stelle weiter gegeben werden) und kann man bei einer anderen Stelle erfragen, ob ein Rezept zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgestellt wurde.
Schließlich müssen Ärzte ja irgendwie abrechnen und dazu doch sicherlich ihre Abrechnungen belegen. Wo und wie geschieht dies?
Es geht hier bitte nicht um Spekulationen ebensowenig hilft mir der Hinweis beim behandelnden Arzt nachzufragen, da ja genau diese Angaben überprüft werden sollen und es hilft auch nicht über kriminelle Energie zu philosphieren. Wenn jemand also meine Frage beantworten kann, dann bedanke ich mich ganz herzlich…
bei welcher Stelle kann ein Patient erfragen, ob vor 3
Jahren ein bestimmtes Medikament von einem Arzt verschrieben
wurde (natürlich kann nicht beim damals behandelnden Arzt
nachgefragt werden, denn diese Angabe soll ja überprüft
werden)
Wenn ein Medikament verschrieben wurde, dann wurde dem Patienten (also Dir?) das Rezept zur Einlösung in der Apotheke mitgegeben. Danach geht es zur Abrechnung an die Krankenkasse.
Müssen Ärzte für ihre Abrechnung die Diagnose oder Hinweise
dazu geben. Oder anders gefragt: gibt es eine Stelle bei der
man nachfragen kann, ob vor 3 Jahren eine bestimmte Diagnose
erfolgte
Also erst mal: ja, zur Abrechnung mit der Krankenkasse muss der Arzt eine Diagnose stellen. Diese kann sich allerdings im Verlauf der Behandlung auch ändern. Es ist gar nicht so selten, dass eine „Arbeitsdiagnose“ gestellt wird, die im weiteren Verlauf korrigiert oder ergänzt wird.
Da der Arzt an seine Schweigepflicht gebunden ist, wird außer ihm und der Krankenkasse keiner entsprechende Informationen über Deinen Gesundheitszustand haben - und das ist auch gut so!
Wenn Du immer in dieselbe Apotheke gehst, könnte die alle Dich betreffenden Verordnungen noch in ihrem Computer haben.
Es wäre einen Versuch wert, falls machbar, dort hinzugehen.
Parallel würde ich bei der Krankenkasse nachfragen, welche ICD-Codes für den betreffenden Zeitraum (eventuell) gespeichert wurden.
Die dritte Möglichkeit an die Aufzeichnungen des Arztes zu gelangen wäre, eine „Befundanforderung“ bzw. Akten(kopien)übersendung durch Deinen jetzigen Arzt anzufordern.
Diese Akte kann der Arzt nicht einfach umschreiben, und ganz sicher ist da die offizielle Diagnose dokumentiert, soweit ich weiß auch alle getroffenen Maßnahmen (inkl. verordneten Medikamenten).
Der einfachste Schritt zur Überprüfung wäre also, diese Akte ganz offiziell anzufordern und nachzulesen, was drin steht.
Darüber hinaus kann ich nur mit Vermutungen dienen: ich würde mal bei meiner Krankenkasse und evtl. auch bei der entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigung anfragen, was es da für Möglichkeiten und Dokumente gibt. Speziell die KV sollte ein Interesse daran haben, die Diagnosen des Arztes nachzuvollziehen, da es da ja schon einigen Abrechnungsbetrug gegeben hat. Die haben also evtl. auch Aufzeichnungen darüber, was der Arzt abgerechnet hat.
(Die entsprechende Stelle sollte die Kassenärztliche Vereinigung deines Bundeslandes sein.)