Überweisung mit 0 € aufm Konto ohne Dispo möglich?

Hi,
dies ist meine erste Frage die ich hier stelle.

Allgemeine Frage:

Kann ich eine Online Überweisung machen,obwohl ich 0 € auf meinem Girokonto habe und auch keinen Dispo besitze.

genauer Sachverhalt:

Mein Kontostand zeigte mir ca. 300 € an, ich wollte eine Überweisung zu paypal machen im Wert von 120 €.
Nachdem ich die Überweisung mit TAN-Verfahren abgeschlossen habe. Stand das die Überweisung vorgemerkt ist, was mich schon wunderte.

Nach 4 Tagen bekam ich ein Kontoauszug von der Bank,
in dem sie mir mitteilten das meine Überweisung
mangels Deckung nicht ausgeführt werden konnte.
Und ich somit 2,5€ Aufwandsentschädigung zu bezahlen hae, was sie auch direkt von meinem Konto abgebucht haben.

Ich hate ein Scheck eingezahlt. Die Buchung war am
8.9.2010 und die Werstellung am 10.09.2010
und am 13.09.2010 wollte ich das Geld nach paypal Überweisen.

Hab bei der Bank angerufen und die Frau meinte:
„Da der Scheck E.V (einbehalt Vorbehalt) war, konnte ich anscheinend noch nicht über das Geld verfügen.
Und somit platzte die Überweisung.“

  1. Wie kann ich etwas überweisen, wenn ich kein Dispo habe. Das System müsste meine Überweisung ablehen!

  2. Der Scheck war gebucht und dann Wertgestellt. Somit hate ich das Geld doch eingentlich zu verfügung.

Hallo,
nun die Dame hatte recht, wenn ein Scheck mit „ev“ verbucht ist, heißt es noch nicht dass man über das Geld verfügen kann.
Erst nach ca. einer Woche ist das Geld „richtig“ auf dem Konto, dann kann man über das Geld verfügen.
Ich würde Ihnen empfehlen, noch einmal mit Ihrer BAnk zu telefonieren und den sich das genau, anhand Ihres Sachverhaltes erklären zu lassen. Wie schon gesagt, die Dame am Schalter hat alles korrekt gemacht. Es empfielt sich bei solechen Überweisungen, wenn man genau weiss, dass evtl. etwas falsch laufen könnte sich im Vorfeld mit der Bank in Verbindung zu setzten, dann können die manuell eingreifen. Wenn Sie sich freundlich verhalten ist es auch möglich Ihnen die 2,50 EUR zurück zu erstatten.

Danke für Ihre Antwort. Leider sind sie jetzt näher auf die Schecksache eingeganegn.
Aber im Großen und ganzen geht es mir wie ich schon ganz oben geschrieben habe um :

„Kann ich eine Online Überweisung machen,obwohl ich 0 € auf meinem Girokonto habe und auch keinen Dispo besitze.“

Falls dies prinzipell nicht möglich ist, wäre es ja
auch nicht möglich eine Überweisung zu machen.
Somit müsste das System sagen: Kein Geld, Keine Überweisung, bitte versuchen sie es wieder falls sie Geld auf dem Konto haben da sie kein Dispo besitzten.
Somit wäre die Sache schnell erledigt. Deshalb empfinde ich diese 2,5€ klar als abzocke.

lg

Hallo, das wundert mich auch, wenn der Scheck mit Wert 10.09. gutgeschrieben war. In diesem Fall würde ich die 2,50 Euro zurückfordern.
Viele Grüße
Andreas

Antwort ist NEIN. Denn Ein Dispo ist eine erlaubte Überziehung und wenn man keinen Dispo hat, kann man das Konto auch nicht überziehen.
Ich vermute, dass das System die Überweisung angenommen hat, da ein „ev“ Umsatz verzeichnet wurde, das System wartet dann ein gewisse Zeit (ca. 3-4 Tage) ob dar „ev“ verschwindet, wenn nein, dann wird die Überweisung nicht ausgeführt.
Gruß JH

Hallo Zurück,

…das ist eigentlich ganz einfach:

a) man kann nicht mehr ausgeben, als man hat! (Regel 1) - folglich gilt natürlich erweitert auch: ohne Dispo keine Verfügung!
b) wenn man etwas zinsmäßig bekommt, obwohl es real noch nicht da ist, dann sollte man nicht mürrisch sein! (Regel 2) - das ist nämlich die Wertstellung! Es heißt nur, dass Zinsmäßig der Eingang berücksichtigt wird - nicht, ob das Geld wirklich da ist!
c) sicherlich ist es ungünstig, wenn das Online-Banking den e.V.-Sachverhalt nicht berücksichtigt - beispielsweise bei Pfändungsschutzkonten ist dies jedoch die Regel!
d) das System hat die Überweisung scheinbar abgelehnt, da ansonsten die Buchung gelaufen wäre… die Frage ist nur, in welcher Form Sie davon erfahren haben…

Ja, es ist eine liebe Not mit dem Geld… aber ich persönlich finde es immer vermessen, wenn Konsum im Vordergrund steht und dann die Systeme in Frage gezogen werden.

Sorry… dieses Mal entscheide ich mich für die Banken…

Bei Fragen einfach nochmal melden…

Viele Grüße

S.

Tja… Bin jetzt nicht der ausgewiesene Zahlungsverkehrsexperte aber ich denke der Schlüssel des Problemchens liegt in deinem vorletzten Wort.
„Eigentlich“. Zwar wird wohl grds. der Scheck den Du eingereicht hast valutarisch zwei Tage später erst mal gutgeschrieben aber ob der Scheck nun wirklich auch gedeckt ist weiss ja noch niemand… Der Aussteller des Schekcks kann ja klamm sein und dann wird die bezogene Bank den nicht einlösen sondern quasi wieder zurueckschicken und auch deine Gutschrift wieder rückgängig machen…Wie gesagt, für den Fall das evtl. der Schick nicht eingelöst wird… Kenne jetzt nicht die theoretische Frist bis zu der deine Bank das abwartet… Von daher greifen wohl erst mal die internen Mechanismen… Normaler Weise würde ich sagen läuft das in den Dispo. Da Du aber keinen hast… Hm, eher kleinlich würde ich sagen von Deiner Bank. Es geht ja schliesslich nicht um Millionen… Aber wahrscheinlich durchaus regelkonform… Persönliches Gespräch schafft da vielleicht noch mal Vertrauen. Ansonsten kannst du dir ja auch ein anderes Institut aussuchen wenn du dich falsch verstanden fühlst…

Good banking
Bernd

Hi, danke für Ihre Antwort.

Wunderbar damit habe ich ja Recht, denn sie schreiben:

„a) man kann nicht mehr ausgeben, als man hat! (Regel 1) - folglich gilt natürlich erweitert auch: ohne Dispo keine Verfügung!“

Somit muss das Onlinesystem sagen: Kein Geld, kein Dispo, keine Verfügung. Und es wär kein Problem gewesen.

Da muss ich Ihnen widersprechen ! Sie schrieben:
„Ja, es ist eine liebe Not mit dem Geld… aber ich persönlich finde es immer vermessen, wenn Konsum im Vordergrund steht und dann die Systeme in Frage gezogen werden.“

Mein OnlineKonto zeigt mir an : 300,00€ + !
und nun möchte ich eine Überweisung von 120,00€ machen, was absolut in meinem Kreditrahmen wäre.
Also, es ist sicher nicht wie sie es mir unterstellen, dass mein „konsum“ im Vordergrund stehn.
Denn ich bin ganz ihrere Meinung, dass man nicht ausgeben soll was man nicht hat. Deswegen habe ich ja keinen Dispokredit freigeschaltet für mein Konto.

„b) wenn man etwas zinsmäßig bekommt, obwohl es real noch nicht da ist, dann sollte man nicht mürrisch sein! (Regel 2) - das ist nämlich die Wertstellung! Es heißt nur, dass Zinsmäßig der Eingang berücksichtigt wird - nicht, ob das Geld wirklich da ist!“

Und wann weis ich, wann dies der Fall ist, ich bekomme ja keine zusatzmeldung: Lieber Kunde, nun können sie wirklich über ihr Geld verfügen"
8.9 Buchung, 10.9 Wertstellung , 13.9 Überweisung
Wo liegt da mein begangener Fehler?

„d) das System hat die Überweisung scheinbar abgelehnt, da ansonsten die Buchung gelaufen wäre… die Frage ist nur, in welcher Form Sie davon erfahren haben…“

die Form war, ich erhalte ein Auszug auf dem steht: Aufwendungsersazt: 2,50 EUR . Und das empfinde ich halt als abzocke, da es ja nicht möglich sein kann.

Bitte verstehen sie meine Antworten sachlich auf den Fall bezogen und auf keinen Fall persöhnlich gegen sie :smile: Freue mich das man sich hier so schon austauschen kann.

Noch mal Zusammengefasst:

Kein Geld aufm Konto + Kein Dispo = keine Online Überweisung möglich.

Somit liegt doch klar der Fehler beim System bzw. Bank.

Hi,

ganz einfach: geh zur Bank und lass es Dier erklären

Gruss Hans-Jürgen

Hallo Deep Throat,

Du hast so einen schönen Namen, also laß Dich nicht vera…; eine Buchung mit Wertstellung ist ein verfügungsfähiges Guthaben, wobei ich davon ausgehe, dass der Scheck nicht rückgebucht wurde. Laß Dir die Gebühren rückvergüten, ansonste wechsele die Bank. Oder hast Du Dein Institut früher schon mal enttäuscht? Dann könnte das Verhalten ein Zeichen von besonderer Vorsicht sein.
MFG

HJR

Hallo,

zur allgemeinen Frage: Nein, das geht nicht. Das ist ja der Sinn eines Dispos.

Zu „genauer Sachverhalt“:

Nachdem ich die Überweisung mit TAN-Verfahren abgeschlossen habe. Stand das die Überweisung vorgemerkt ist, was mich schon wunderte.

Hi,
dies ist meine erste Frage die ich hier stelle.

Allgemeine Frage:

Kann ich eine Online Überweisung machen,obwohl ich 0 € auf
meinem Girokonto habe und auch keinen Dispo besitze.

genauer Sachverhalt:

Mein Kontostand zeigte mir ca. 300 € an, ich wollte eine
Überweisung zu paypal machen im Wert von 120 €.
Nachdem ich die Überweisung mit TAN-Verfahren abgeschlossen
habe. Stand das die Überweisung vorgemerkt ist, was mich schon
wunderte.

Wieso hat Dich das gewundert?

Nach 4 Tagen bekam ich ein Kontoauszug von der Bank,
in dem sie mir mitteilten das meine Überweisung
mangels Deckung nicht ausgeführt werden konnte.
Und ich somit 2,5€ Aufwandsentschädigung zu bezahlen hae, was
sie auch direkt von meinem Konto abgebucht haben.

Ich hate ein Scheck eingezahlt. Die Buchung war am
8.9.2010 und die Werstellung am 10.09.2010
und am 13.09.2010 wollte ich das Geld nach paypal Überweisen.

Wie hoch war der Scheck? Ist das Guthaben durch die Scheckeinreichung entstanden?

Hab bei der Bank angerufen und die Frau meinte:
„Da der Scheck E.V (einbehalt Vorbehalt) war, konnte ich
anscheinend noch nicht über das Geld verfügen.
Und somit platzte die Überweisung.“

  1. Wie kann ich etwas überweisen, wenn ich kein Dispo habe.
    Das System müsste meine Überweisung ablehen!

  2. Der Scheck war gebucht und dann Wertgestellt. Somit hate
    ich das Geld doch eingentlich zu verfügung.

Eine Scheckeinreichung mit e.v. (Eingang vorbehaten), bedeutet, dass Du i.d.R erst dann über das Guthaben verfügen kannst, wenn das Geld tatsächlich eingegangen ist. Das kann bei einer Scheckeinreichung schon ein paar Tage dauern. Der Scheck wird körperlich der anderen Bank zugeschickt. Dort wird der Scheck geprüft, ob z.B der Scheckaussteller ein entsprechendes Guthaben auf seinem Konto hat um den Scheck zu bezahlen, es wird geprüft, ob der Scheck nicht gesperrt ist und ob die Unterschrift stimmt. Wenn alles in Ordnung ist, überweist die andere Bank den Gegenwert des Schecks an Deine Bank und Du kannst über das Geld verfügen. Wenn der Scheck nicht bezahlt wird, wird die Buchung auf Deinem Konto storniert. Dass der Scheck nach Einreichung Deinem Konto sofort gutgeschrieben wird, ist eine buchungstechnische Vereinfachung im Bankgewerbe, da die meissten Schecks ja bezahlt werden.

Manche Banken nehmen Überweisungen auch dann entgegen, wenn kein Guthaben vorhanden ist. Kommt Geld, wird die Überweisung gebucht. Wenn in den Folgetagen kein Geldeingang zu verzeichnen ist, wird die Überweisung nicht ausgeführt. Ob dass bei Deiner Bank so gehandhabt wird, kann nur diese beantworten.

Gruss Roland

  1. Wie kann ich etwas überweisen, wenn ich kein Dispo habe.
    Das System müsste meine Überweisung ablehen!

Nein, die Bank kann eine Überweisung auch annehmen und im Laufe des tages ausführen. Es kann ja z.B. sein, dass du bis Buchungsschluss (meist 20:00 Uhr) noch Geld einzahlst oder etwas überwiesen bekommst.

  1. Der Scheck war gebucht und dann Wertgestellt. Somit hatte ich das Geld doch eingentlich zu verfügung.

Nein, ein Scheck kann auch immernoch platzen. Daher hat man eine Frist von 7 Tagen bis man „wirklich“ darüber verfügen kann.

Hallo,

Kann ich eine Online Überweisung machen,obwohl ich 0 € auf
meinem Girokonto habe und auch keinen Dispo besitze.

ich glaube schon. Es gibt typischerweise zwei Arten von
Überziehungszinsen. Bei Überziehungen innerhalb des
Dispo-Rahmens kostet es einen (niedrigeren) Überziehungszins
und bei „geduldeter Überziehung“ darüber hinaus kostet
es den (höheren) Überziehungszins.

Hey, danke für die Antwort. Das hat mir weitergeholfen die Sache zu verstehen. lg

Hi,
dies ist meine erste Frage die ich hier stelle.

Hi, es gibt doch immer ein erstes mal und ich hoffe ich kann dir weiterhelfen.

Allgemeine Frage:

Kann ich eine Online Überweisung machen,obwohl ich 0 € auf
meinem Girokonto habe und auch keinen Dispo besitze.

Grundsätzlich hängt das von deiner Bank ab. Es gibt im Allgemeinen 3 Mögliche Vorgehensweisen der Bank.

  1. Direkter Abgleich mit der Kontodeckung mit sofortiger Freigabe oder Ablehnung der Zahlung.

  2. Entgegennahme des Auftrags mit automatischer dispositon. D.h. Dein Auftrag wird in jedem Fall entgegengenommer, ins System eingespielt und von einem automatischen Programm geprüft. (Vermutlich ist es so bei dir).

  3. Entgegennahme des Auftrags mit manueller Disposition. Selbes Vorgehen wie bei 2. nur ohne Computer sondern mit großen Listen und einem Mitarbeiter der disponiert.

genauer Sachverhalt:

Mein Kontostand zeigte mir ca. 300 € an, ich wollte eine
Überweisung zu paypal machen im Wert von 120 €.
Nachdem ich die Überweisung mit TAN-Verfahren abgeschlossen
habe. Stand das die Überweisung vorgemerkt ist, was mich schon
wunderte.

Wie in 2. bzw. 3. beschrieben, wurde deine Buchung ersteinmal entgegengenommen und gelangte somit in die so genannte „Vordisposition“. Ab diesem Moment wartet der PC eine bestimmte Zeit ob das Konto noch „aufgefüllt“ wird oder gibt die Zahlung dann frei oder lehnt sie ab. Genauso wird auch ein menschlicher Disponent handeln, allerdings mit größerer zeitlicher Diskrepanz.

Nach 4 Tagen bekam ich ein Kontoauszug von der Bank,
in dem sie mir mitteilten das meine Überweisung
mangels Deckung nicht ausgeführt werden konnte.
Und ich somit 2,5€ Aufwandsentschädigung zu bezahlen hae, was
sie auch direkt von meinem Konto abgebucht haben.

Wie viel deine Bank dir in solch einem Fall belastet, hängt leider von den in den AGB vereinbarten Preislisten ab. Wir bei uns belasten dem Kunden z.B. nur die Portokosten in Höhe von 0,55 €.

Ich hate ein Scheck eingezahlt. Die Buchung war am
8.9.2010 und die Werstellung am 10.09.2010
und am 13.09.2010 wollte ich das Geld nach paypal Überweisen.

Hab bei der Bank angerufen und die Frau meinte:
„Da der Scheck E.V (einbehalt Vorbehalt) war, konnte ich
anscheinend noch nicht über das Geld verfügen.
Und somit platzte die Überweisung.“

Da hat in deinem Fall die Mitarbeiterin leider recht. Bei einem Scheck der als E.V. gutgeschrieben wird, gelten folgende Regelungen:

  1. Nach Erhalt des Schecks, wird dieser zwar auf dem Kontoauszug angezeigt, allerdings hat deine Bank dann ja das Geld noch nicht. Daher wird dir das Geld wertstellungsmäßig zu dem Tag gutgeschrieben, zu dem die Summe voraussichtlich von der Bank deines Scheckausstellers ankommt.

  2. Nach Gutschrift des Betrags fängt die E.V.-Frist an, d.h. derjenige der dir den Scheck ausgestellt hat, kann den Scheck ja rechtlich noch sperren. Also behält die Bank das Geld 7 Bankarbeitstage verwahrt.

  1. Wie kann ich etwas überweisen, wenn ich kein Dispo habe.
    Das System müsste meine Überweisung ablehen!

Siehe weiter oben. Ich vermute es ist ein automatisch disponierendes Computer-System.

  1. Der Scheck war gebucht und dann Wertgestellt. Somit hate
    ich das Geld doch eingentlich zu verfügung.

Dein Scheck ist am 08.09. mit E.V. gutgeschrieben worden. Dir steht die Summe also erst ab dem 17.09. zur Verfügung, da dann die Scheck-Sperrfrist abgelaufen ist.

Zur Erklärung:

Tag 1 - 08.09.
Tag 2 - 09.09.
Tag 3 - 10.09.
Tag 4 - 13.09.
Tag 5 - 14.09.
Tag 6 - 15.09.
Tag 7 - 16.09.

Es tut mir leid, aber dir Bleibt im diesem Fall keine andere Möglichkeit als mit den Folgen zu leben.

Ein Tip noch. Um solchen Problemen in Zukunft zu umgehen, vereinbare doch mit deiner Bank eine kleine Überziehungslinie. (250,- z.B.) Dann gehen solche Zahlungen trotzdem durch, dir entstehen aber duch die wertstellungsmäßige Gutschrift des Schecks keine Überziehungszinsen.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und etwas Klarheit für dich schaffen.

Lg Lyserk

Hi, vielen dank für deine Erklärung, ich habe ja einige hier zu lesen bekommen, aber ich muss sagen das deine Antworte die beste war und auch am besten nachzuvollziehen.
Dann werd ich mich wohl damit abfinden müssen.

Aber dennoch könnte ja das OnlineSystem den Betrag vom Scheck auch als vorgemerkt behandeln und mir klar sagen, dass es noch nicht zur Verfügung steht. Denn dann hätte ich es klar sehen können und hätte keine Überweisung getätigt. Die Anzeige ist hierbei ja für mich als Leihe klar irreführend.

lieben dank

online überweisungen werden nur vom system angenommen wenn du geld auf dem konto hast. bei einer terminüberweisung sieht es anderes aus da das system ja nicht weiß ob die zum angegebenen termin genügend geld oben hast, aber auch dann sollte es keine kosten verursachen. ich würde in eine filiale deiner bank gehen und es mir erklären lassen. und danach noch um erstattung der 2,50€ bitten…

Die Antwort zu diesen eigentlich zwei Sachverhalten ist differnziert zur beantworten.

  1. Scheckeinzahlung
    Die Scheckeinzahlung erfolgte in Ihrem Fall n.E. (nach Eingang). Bei Schecks handelt es sich um sogenannte Einzugspapiere. Ihr Kreditinstitut (KI) hat in Ihrem Interesse den Scheck e.V. (eingang Vorbehalten) bereits Ihrem Konto gutgeschrieben. Der Gegenwert ist dem KI allerdings zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugegangen. Würde der Scheck platzen und Sie hätten bereits über das Geld verfügt, entstünde eine Überziehung. Es liegt im Ermessen des Kreditinstitutes, eine Überziehung zuzulassen oder nicht.

  2. Überweisung/Auftragserteilung
    Kunden können Überweisungsaufträge Ihrem Kreditinstitut erteilen. Grundsätzlich hat dies der Kontoinhaber im Rahmen vorhandenen und verfügbaren Guthabens (dies soll in diesem Zusammenhang auch eventuelle Kreditlinien beinhalten) zu tun. Ein Kreditinstitut ist nicht der Buchhalter des Kunden, daher steht es dem KI nicht zu, Überweisungsaufträge einfach nicht anzunehmen. Ein Kunde kann ja auch einen Überweisungsbeleg in den Briefkasten einwerfen - auch wenn keine Deckung vorhanden ist. Ob das KI diese ausführt, ist eine andere Sache. Maßgeblich ist hier die Bonität entscheidend. Dies hier allerdings auszuführen würde den Rahmen sprengen.

Bleibt festzuhalten: Das KI hat korrekt gehandelt. Der Scheckgegenwert war noch nicht beim KI eingegangen und daher war der Geldbetrag zum Zeitpunkt der Überweisungsauftragserteilung nicht verfügbar.

Lösung: Kleinen Dispositionskredit beim KI anfragen. Das KI wird (bonität vorausgesetzt) diesem sicherlich nachkommen

Hallo DeepThroat,

zu deiner allgemeinen Frage:
Du kannst eine Überweisung eingeben, aber ob sie auch wirklich durchgeht oder nicht, hängt von zwei Dingen ab.

  1. Kann es sein, dass es für dein Konto eine Bagatellgrenze gibt, innerhalb derer die Überweisung durchgeht, auch wenn dein Konto damit ins Minus rutscht.
  2. Wenn du diese Bagatellgrenze nicht hast(ob du die hast oder nicht, liegt im Ermessen deiner Bank bzw. deinem/er Berater/in) taucht die Überweisung in einer Liste mit zu disponierenden Vorgängen bei deinem/er Berater/in auf. Diese/r muss dann überlegen, ob er/sie die Überweisung zulässt oder eben nicht.

Nun zu deiner konkreten Frage:
In deinem Fall ist genau das mit der Liste beim Berater passiert(deswegen stand die Überweisung als vorgemerkt drin) und diese/r musste überlegen, ob du überziehen darfst oder nicht und er/sie hat entschieden, dass du nicht darfst.

Der Scheck den du eingezahlt hast, steht zwar am nächsten oder übernächsten Tag mit Wertstellung zwei Tage weiter auf deinem Kontoauszug, ist deinem Konto aber noch nicht wirklich gutgeschrieben, sondern eben als „Eingang vorbehalten“. Richtig drauf und verfügbar ist er erst nach 7 bis 10 Tagen, weshalb Schecks mittlerweile auch ziemlich unüblich sind.

Ich hoffe, ich habe alle deine Fragen beantworten können, ansonsten einfach nochmal nachfragen!

Gruß,
Kitty