Nun ja, dafür kann die Bank nun wirklich nichts. Sind die „Rufnamen“ nur nicht die ersten Vornamen im Pass, oder werden deine Eltern ganz anders genannt als im Pass eingetragen?
Kontoinhaber ist man mit dem Namen, der in dem Dokument steht, mit dem man sich beim Kreditinstitut identifiziert hat. Das Problem dürfte bei Star Money liegen.
Paragraph 154 Abgabenordnung ist da recht eindeutig.
Mir ging es bei meiner Frage darum, ob die Eltern vielleicht Überweisungen von Bekannten oder weiß der Geier wem bekommen, die erstmal den offiziellen Namen rauskriegen müssten.
Bei mir ist es z. B. so, dass ich drei Vornamen habe. Je nach Bank werden alle drei Vornamen angegeben (Kontoauszug, Schreiben), manchmal aber auch nur der Rufname. Den Personalausweis habe ich bei der Kontoeröffnung natürlich allen Banken vorgelegt, bzw. das Postident-Verfahren durchgeführt.
Was auf Schreiben oder Kontoauszüge steht, lässt aber keinen Rückschluss darauf zu, auf welchen Namen der Kundensatz angelegt ist bzw. auf welchen Namen das Konto geführt wird. Das Konto läuft auf den Namen, der im Dokument steht, das bei der Kontoeröffnung zur Identifikation vorgelegt wurde.
Auf Schreiben, Kontoauszügen etc. kommen Versandanschriftem, Kurznamen usw. zum Einsatz, die jedes Institut nach eigenem Gutdünken aus dem Namen ableitet. Beim Empfängerabgleich wird mit dem tatsächlichen Namen des Empfängers abgeglichen, nicht mit Versandanschrift, Kurznamen oder was anderem internem.
Den muss übrigens niemand rausbekommen. Absenden kann man die Überweisung in jedem Fall - ganz egal, was beim Abgleich rauskommt bzw. was da zurück gemendet wird.
Ich habe ein ähnliches Problem, was den Zweitnamen angeht. Für den hatte sich meine Bank ursprünglich nicht interessiert. Erst im Zuge einer Erbschaft wurde das plötzlich relevant. Nun hängt mein Zweitname mit drin, den ich eigentlich in den Ritzen der Geschichte verschollen geglaubt hatte.
Ich will nicht. Den kennt auch außer der Familie keiner und das der Bankberater natürlich. Der weiß aber, dass ich ihm die Freundschaft kündige, wenn er den ohne Not nutzt.
Genau so ist es! In Star Money wurde die Änderung des Dauerauftrags überhaupt nicht angenommen (scheint ein Bug zu sein). Über die Homepage der Bank hat es dann geklappt. Aber auch dort kein Hinweis, worin genau die Abweichung besteht.
Mein Vater heißt laut Pass Bernhard und wird Bernd gerufen. Auf „Bernd“ lautet anscheinend auch der Name im Konto (+ meine Mutter als zweite Kontoinhaberin; beide verbunden durch „und“). Die betreffende Bank interessiert sich zudem scheinbar nicht für seinen Doktortitel. (Muss das alles noch einmal genauer evaluieren, was wie gesagt leider nicht ganz trivial ist).
Bei der Sparkasse wird auf das „und“ zwischen beiden Namen verzichtet.
Ähnliche Probleme hatten wir zu Anfang übrigens auch bei der Benachrichtigungsfunktion der Deutschen Post AG über zuzustellende Briefpost. Aber dort hat man das mittlerweile ganz gut in den Griff bekommen. Ich hoffe, dass das bei den Banken bald ähnlich gut funktioniert.
Warum eigentlich? Ich dachte, der Abgleich soll insofern der Sicherheit dienen, als dass ich nicht mehr C_Punkt das Geld überweisen kann in dem Glauben, ich würde es meinem Steuerberater überweisen.
Was bringt dann die zusätzlich eingebaute Sicherheitsfunktion?
Meine erste Überweisung ging übrigens auf das Konto meiner Schule. Ich hatte das Konto als Vorlage gespeichert, Name der Schule + Ort. Die Postbank meldete „stimmt nicht überein“. Als ich den Ort wegließ, war alles ok. Das wäre für mich eigentlich ein Fall für „stimmt annähernd überein“ gewesen, aber anscheinend wird nur die Anzahl der richtigen Buchstaben gezählt.
[Heise-Artikel]
Was soll ich denn mit dem Artikel machen? Für eine vollständige Auflistung aller Fehler, Ungenauigkeiten und Widersprüche habe ich keine Zeit.
Warum was? Das Ermitteln von Kontonummer-Inhaber-Paaren ist ja gerade nicht möglich.
Da geht man wohl davon aus, dass sich der Auftraggeber bewusst und aus guten Gründen dafür entscheidet, die Hinweise zu ignorieren. Aber natürlich werden sich wieder welche darüber beklagen, dass sie -trotz der Hinweise - Geld an die falsche Person überwiesen haben. Zu dem Thema gab es ja schon einige Diskussionen.
Da es dazu keine Vorgaben gibt, kann sich das jedes Institut selbst überlegen.
Ich glaube, ich weiß jetzt, wer Du bist: Du warst hier im Forum in den letzten Jahren schon unter verschiedenen Namen aktiv! Und zwar immer wieder in diesem aggressiven, vorlauten Ton.
Du irrst. Ich benutze seit fast 30 Jahren das gleiche Benutzerkonto und habe meinen Benutzernamen vor über zehn Jahren das letzte Mal geändert.
Du klatscht hier einen Link zu einem Artikel rein, der mehr Fehler als sachlich richtige Informationen enthält und schreibst nicht einmal einen Text (also Kommmentar oder Frage) dazu. Welche Reaktion hast Du erhofft?
Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?
Die Bank oder Sparkasse des Zahlers fragt bei der Empfängerbank an, ob der eingegebene Name und die IBAN des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Die Antwort zeigt eines von drei möglichen Ergebnissen, danach kann man entscheiden, ob man die Überweisung freigeben oder den Vorgang abbrechen möchte:
Name und IBAN stimmen überein.
Name und IBAN stimmen nahezu überein, nur in diesem Fall wird zusätzlich der korrekte Name des Zahlungsempfängers angezeigt.
Zwei Familienmitglieder A und B, beide bei derselben Bank (natürlich verschiedene Konten) und bei derselben Autoversicherung (KFZ A und KFZ B) beide mit Lastschrift, zwei verschiedene Haushalte Die Versicherung zieht plötzlich den Betrag für A vom Konto von B ein, obwohl dieser Vertrag nie vom Konto von B gelaufen ist und Bankverbindung zu A wie gewohnt existiert.
Dann ist das nur Zufall, dass das jetzt passiert und nicht in den Jahren vorher? Und wieso habe ich hier ein Schreiben des Vermieters (großes kommunales Wohnungsunternehmen) vor mir liegen, man möge die Einzugsermächtigung aktualisieren?
Immerhin hast du in einem Punkt ja bereits geirrt.
Das weiß ich nicht, aber beim Empfängerabgleich geht es ausschließlich um Überweisungen und nicht um Lastschriften. Ein Zusammenhang ist also definitiv auszuschließen.