Überzahlung HartzIV

ich bin HartzIV Empfängerin und habe im Juni 243,99 € dazuverdient. Jetzt möchte die ARGE 187,34€ zurückerstattet haben. Ist das rechtens? Ich darf doch 100€ hinzuverienen und vom dem Rest 20% behalten.

ich bin HartzIV Empfängerin und habe im Juni 243,99 €
dazuverdient. Jetzt möchte die ARGE 187,34€ zurückerstattet
haben. Ist das rechtens?

Das kann man nicht so pauschal beantworten.

Ich darf doch 100€ hinzuverienen und
vom dem Rest 20% behalten.

„Hinzuverdienen“ höre ich ungern. Wer das sagt, hat Hartz-IV nicht verstanden.

Aber um es kurz zu machen - war es das einzige Einkommen? Oder gibt es noch andere Einkommen? Kindergeld zum Beispiel? Einen weiteren Minijob? Eine kleine Rente usw.

Die 100,- EUR / 20% Regel wird auf das gesamte Einkommen angewendet - nicht auf jeden Job oder jedes andere Einkommen einzeln. Liegt da dein Rechenfehler?

Im Zweifel einfach zur ARGE und sich erklären lassen. Da wird oft eine wesentlich übersichtliche Seite Ausgedruckt, die haarklein alles aufführt. Mit dem Sachbearbeiter Position für Position durchgehen und erklären lassen…

Wer Sorge hat, das nicht zu verstehen, sollte einen Beistand mitnehmen.

ich bin HartzIV Empfängerin und habe im Juni 243,99 €
dazuverdient. Jetzt möchte die ARGE 187,34€ zurückerstattet
haben. Ist das rechtens? Ich darf doch 100€ hinzuverienen und
vom dem Rest 20% behalten.

Mein Tip,schalte sofort einen Fachanwalt ein.Grüße,Gudrun.

Hallo,
zunächst einmal müsste ich wissen, welchen Bruttoverdienst Du erzielt hast.
Dann teile mir bitte mit, wann das Netto im Juni überweisen wurde (Buchungsdatum auf deinem Konto) und wann die ALG II Leistung für Juni auf deinem Kont verbuchtist (auch hier genaues Buchungsdatum)

Gruß
Manfred1

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haben. Ist das rechtens? Ich darf doch 100€ hinzuverienen und
vom dem Rest 20% behalten.

Hallo Sauerländerin1965,
bei HartzIV darf man sich nach meinem Wissen 120Euro dazuverdienen ohne etwas ans Amt zurückzahlen zu müssen.
Natürlich wäre es sinnvoller gewesen sich vorher darüber zu informieren, bevor man Arbeiten geht.
Das einfachste wäre einen Anwalt eizuschalten, der sich deinem Problem mit dem Amt annimmt!!!
Ich hoffe das ich dir helfen konnte.

ich bin HartzIV Empfängerin und habe im Juni 243,99 €
dazuverdient. Jetzt möchte die ARGE 187,34€ zurückerstattet
haben. Ist das rechtens? Ich darf doch 100€ hinzuverienen und
vom dem Rest 20% behalten.

nach meinem wissen 160,00 euro pro monat dazuverdienst wenn eine gewisse stundenzahl ich glaube 15 pro woche nicht überschritten wurde insofern ist eine rückforderung rechtens aber imm noch dioe option auf widerspruch und eventuell sozklage
mfg
david

Normalerweise dürfte die Arge ca 115 Euro zurückverlangen nun stellt sich mir jedoch die Frage sind sie evtl Alleinerziehnd und bekommen bereits beim übersteigenden Kindergeld eine Absetzung? Oder haben Sie vielleicht ein anderes Eikommen wie z.B. Rente, Krankengeld Arbeitslosengeld oder haben Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung oder Kapitalerträge?? Das spielt eine wesentliche Rolle!

Hallo,
also Grundsätzlich hast du Recht. 100 Euro sind anrechnunggfrei. Zusätzlich 20% vom verbleibenden Brutto. Hast du vielleicht noch weiteres Einkommen durch das der Freibetrag vielleicht schon aufgebraucht ist?
Ist in dem Bescheid der Freibetrag ausgewiesen? oder hat der Sachbearbeiter das vielleict vergessen? Falls das alles nicht der Fall ist solltest du nochmal versuchen einen Termin zu bekommen um das zu klären. Denn ein Widerspruch kann sehr lange dauern. Wenn das Gespräch nicht hilft bleibt dir allerdingst nichts anderes übrig.
Leider kann ich dir so keine genauere Hilfe geben. Dazu müsste ich den Bescheid sehen.
Gruß Marty

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dazuverdient. Jetzt möchte die ARGE 187,34€ zurückerstattet
haben. Ist das rechtens? Ich darf doch 100€ hinzuverienen und
vom dem Rest 20% behalten.

In den Details der Einkommensanrechnung kenne ich mich nicht aus, tut mir Leid.
Das ist ein Buch mit sieben Siegeln. Aber im Zweifelsfall einfach zu den Sprechzeiten zur ARGE gehen und den Bescheid erklären lassen.
Gruß
R.

ich bin HartzIV Empfängerin und habe im Juni 243,99 €
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haben. Ist das rechtens? Ich darf doch 100€ hinzuverienen und
vom dem Rest 20% behalten.

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haben. Ist das rechtens? Ich darf doch 100€ hinzuverienen und
vom dem Rest 20% behalten.

Hallo, Sauerländerin, grundsätzlich hast du recht. Aber mit diesen relativ wenigen Angaben kann ich nur vermuten, das da was nicht stimmt. Der Hinzzuverdienst ist von mehreren Kriterien abhängig, nicht nur von der Höhe (z.B. ist die Summe 243,99 brutto oder netto usw.) Du kannst mir ja evtl. noch ein paar nähere Hinweise geben zu dem Verdienst. Ansonsten: nicht bezahlen, Widerspruch einlegen (wenn der Bescheid noch nicht älter als 4 Wochen ist). Das kostet nichts und im Widerspruchsverfahren müssen die Gründe genau benannt werden. Gruß, Klaus

wenn das so stimmt, was du geschrieben hast, ist die rückforderung zu hoch d müstest nach meiner rechnung nur 115,21 zurückzahlen, desweiteren mußt du prüfen, ob du evtl. noch gesonderte ausgaben hattest, wie z. B Fahrgeld das kann auch nioch abgesetzt werden gehe sofort in widerspruch und fordere ein e neue beaberechnung an, du hast 4 wochen zeit

ich bin HartzIV Empfängerin und habe im Juni 243,99 €
dazuverdient. Jetzt möchte die ARGE 187,34€ zurückerstattet
haben. Ist das rechtens? Ich darf doch 100€ hinzuverienen und
vom dem Rest 20% behalten.

Hallo Sauerländerin,
ja, genau. Das Jobcenter dürfte nur 115,19 Euro von Dir zurückverlangen. Rechne noch mal nach!
Gruß
Winnie

Hallo Manfred,

Hallo,
ich war vom 22.06.10 bis 01.07.10 bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt, und habe dieses Beschäftigungsverhältnis der ARGe zu spät gemeldet, jedoch nicht aus böswiller Absicht sondern wg. familiärer Probleme. Im Juni hatte mir die ARGE Hartz IV überwiesen. Im Juli nicht mehr da ich im Anschluss an das o.g. Arbeitsverhältnis am 06.07 wieder in Beschäftigung bei einem anderen Zeitarbeitsunternehmen war und dieses rechtzeitig der ARGe gemeldet habe. Bei der ersten ZA verdiente ich im Juni brutto 315,43/netto 243,99. Im Juli brutto 53,20/netto 37,43. ich bkomme daher auf einen Rückzhalungsbetrag von 172,34 wenn ich vom Bruttogehalt Juni ausgehe. (100€ frei, Rest 20%)Bezahlt wurde jeweils am 20 BANKTAG des nächsten Monats.
Danke im vorraus für deine Hilfe
Gruß
Inge

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vom dem Rest 20% behalten.

Hallo Sauländerin1965,

Wenn das Einkommen nicht mehr als 400 Euro monatlich beträgt, bleibt ein Betrag von 100 Euro im Monat anrechnungsfrei. Damit sind pauschal die Ausgaben für Versicherungen, für Altersvorsorge und die Werbungskosten abgegolten. Falls Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen sind - was bei einem Gehalt von bis zu 400 Euro nur in Ausnahmefällen vorkommt - können diese Beträge zusätzlich angesetzt werden.

Zusätzlich zum Grundfreibetrag von 100 Euro bleiben
20 % des darüber liegenden Einkommens anrechnungsfrei. Bei einem Gehalt von 400 Euro monatlich bedeutet dies:

Grundfreibetrag: - 100,00 Euro
(100 - 400 €) = 300 Euro - davon 20 % = 60,00 Euro
Freibetrag insgesamt: 160,00 Euro

Wenn das Bruttogehalt 400 Euro übersteigt, kann der Grundfreibetrag durch die tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben für Versicherungen, Altersvorsorge und Werbungskosten ersetzt werden, falls die Summe höher ist als 100 Euro.
Als Werbungskosten wird dabei mindestens ein Betrag von 15,33 Euro monatlich anerkannt, zusätzlich für Fahrtkosten bei Benutzung eines Kfz 20 Cent für den Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Arbeitstag.

Wenn das Bruttogehalt mehr als 800 Euro beträgt, gilt der Freibetrag von 20 % nur bis zu dieser Grenze.
Vom darüber liegenden Bruttogehalt bis 1.200 Euro können nur noch 10 % abgesetzt werden. Falls das Gehalt über 1.200 Euro liegt, gibt es für den Differenzbetrag keinen besonderen Freibetrag mehr.
Für Leistungsempfänger mit mindestens einem minderjährigen Kind liegt die Grenze bei 1.500 Eur

Dein Hartz IV wird bei einen Minijob von 243,99 € wie folgt berechnet:

100 Euro Grundfreibetrag
20 % von 143,99 Euro Anrechnungsfrei = 28,80 Euro
____________________________________
128,80 Euro anrechnungsfreies Einkommen, dass heißt, das die ARGE nur 115,19 € von Dir fordern kann.

Grundsätzlich gilt, die Berechnung wird immer vom Bruttoverdienst vorgenommen und vom Netto abgezogen.
Bei Nebeneinkommen bis 400 € ist es üblich, das Brutto und Nettogehalt gleich ist.

Gruß

Claus

Hallo Inge,
allein relevant ist der Juni (nicht mehr Juli).
Der Freibetrag für Juni beläuft sich auf 143,08 €, so dass bei einem Netto von 243,99 € ein anrechenbares Einkommen (Minderung der ALG II Leistung = Rückforderung) in Höhe von 100,91 € ergibt.

Nach deinen Schilderungen halte ich jedoch die Rückforderung auf Grundlage des (sicherlich schon) vorliegenden Aufhebungsbescheides für den Monat Juni für unzulässig.
Erwerbseinkommen im Monat Juni liegt in deinem Fall nicht vor, da das Einkommen für Juni erst im Folgemonat dir gutgeschrieben wurde (Buchungsdatum auf deinem Kontoauszug 20. Juli).

Du solltest sofort Widerspruch gegen
a) den Aufhebungsbescheid u n d
b) die Erstattungsforderung

erheben. Weise im Widerspruchsschreiben darauf hin, dass der Widerspruch gegen die Erstattungsforderung bereits kraft Gesetz aufschiebende Wikrung entfalltet
und verlange, was den Aufhebungsbescheid betrifft, das die ARGE dir die aufschiebende Wikrung des Widerspruchs bestätigt. Setze hierzu eine Frist von
10-14 Tagen und weise bereits im Widerspruch darauf hin, dass du nach Fristablauf dich veranlasst siehst, Wiederherstellung der aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bei Gericht beantragen zu müssen.

Mfg
Manfred1

Hallo nochmals,
ergänzend wollte ich noch sagen, dass wenn der Aufhebungsbescheid unzulässig ist, die Rückforderung
dadurch gegenstandlos wird.

Mfg
Manfred1

ich bin HartzIV Empfängerin und habe im Juni 243,99 €
dazuverdient. Jetzt möchte die ARGE 187,34€ zurückerstattet
haben. Ist das rechtens? Ich darf doch 100€ hinzuverienen und
vom dem Rest 20% behalten.

das sehe ich auch so, da bleibt nur ein Widerspruch

Hallo Manfred,

danke für deine Antwort.

„allein relevant ist der Juni (nicht mehr Juli).
Der Freibetrag für Juni beläuft sich auf 143,08 €, so dass bei einem Netto von 243,99 € ein anrechenbares Einkommen(Minderung der ALG II Leistung = Rückforderung) in Höhe von 100,91 € ergibt“.

Ich komme auf einen Betrag von 172,34 € den ich zurückzahlen soll, also Bruttobetrag abzgl. 143,08€ Freibetrag.
Ich habe keinen Aufhebungsbescheid bekommen sondern eine Anhörung gemäß 24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch in der mir die Gelegenheit gegeben wird mich schriftlich zu dem Sachverhalt zu äußern. Mir wird vorgeworfen das ich das Beschäftigungsverhältnis verspätet mitgeteilt habe, also erst im Juli, und das die Leistungen der ARGE ja immer im vorraus bezahlt werden. Im Mai und Juni habe ich ja HartzIV erhalten.
ICH HAB BIS ZUM 01.11.10 Zeit mich dazu schriftlich zu äußern und ich soll auch mitteilen wieviel ich monatlich freiwillig zurückzahlen möchte. Soll ich trotzdem schon mal wiederspruch einreichen?
vielen dank für deine Bemühungen
LG
inge

Hallo Inge,
Freibeträge werden aus dem Brutto errechnet, jedoch vom tatsächlichen Zufluss (also vom netto) abgezogen.

Zu der Anhörung kannst Du dich äussern, musst Du aber nicht. Ich würde die Erwiderung zur Anhörung erst eimnal allgemein formulieren.
(z.B. Zu Ihre Anhörung vom … teile ich mit, dass ich keine Rechtsgrundlage für eine Aufhebungsentscheidung bzw. Rückforderung sehe.
Da das Erwerbseinkommen erst am 20.Juli für Juni
zugeflossen ist, ist eine Überzahlung im Bedarfszeitraum (01.06. - 30.06.) nicht eingetreten.
Ich bitte um Erledigungsmitteilung, anderfalls um Übersendung eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides in rechtsmittelfähiger Form.
Mfg
(Name)

Es wäre jetzt gut zu wissen, was Du vorliegen hast,
zu dem es ein Anhörungsgesuch gibt.
Vielleicht kannst Du mal aus dem Inhalt etwas hier
posten. Inbesondere welche Rechtsgrundlage angegeben ist. Nur der § 48, Abs. 1, Satz 2, Nr. 3 oder auch
§ 48, Abs. 2 Nr. 4

MfG
Manfred1

ich bin HartzIV Empfängerin und habe im Juni 243,99 €
dazuverdient. Jetzt möchte die ARGE 187,34€ zurückerstattet
haben. Ist das rechtens? Ich darf doch 100€ hinzuverienen und
vom dem Rest 20% behalten.

Hallo,

eigentlich müssten Sie einen Bescheid kommen haben, in dem erklärt ist - mit Zahlen - wie sich der Betrag zusammensetzt und warum.

Zu dem Betrag kann ich nix sagen - scheint mir auch zu hoch ( ich kenne auch die Regelung 100 Euro plus 20%) möchte aber hier nichts Falsches sagen.

Ggf - wegen der Zeit - Widerspruch einlegen und dabei um genaue Aufklärung bitten! Und wichtig, alles schriftlich!

Sorry, mehr kann ich nicht helfen.