Ukrainische Autos mit roten Blinkern

Hallo zusammen, mir ist jetzt schon öfter aufgefallen das sehr viele Ukrainische Autos mit Roten Blinkern auf Österreichs Straßen unterwegs sind, weiß jemand wieso diese den freifahrtsschein für alles bekommen und der Rest abgestraft bzw. Kennzeichen abgenommen und die Weiterfahrt untersagt werden würde ?

Heißt doch eigentlich gleiches Recht für alle.

Und wie ist das bei euch in Deutschland ?

Wir haben leider auch in Deutschland ein Problem mit Menschen, die gegen geflüchtete Menschen hetzen.

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Auch in der Ukraine sind gelbe oder orangefarbene Blinker verpflichtend vorgeschrieben. Einzige Ausnahme sind Oldtimer mit Erstzulassung vor 1970.
Daher gehe ich davon aus, dass es sich um deine subjektive Wahrnehmung handelt, die objektiv nicht zutreffend ist.

Rote Blinker wären deiner Ansicht nach schon „alles“? :thinking:

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Vielleicht Infra-rote Blinker. Die hatten wir doch neulich (@X_Strom nixda Deine Erfindung, ich denke an die Orientierungsfunzeln bei Panzern und Hummern)

Hallo,

und bis gerade neulich ist Dir nicht aufgefallen, dass auch andere Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen in Österreich herumfahren, die nicht dem Äquivalent der deutschen StVZO (keine Ahnung, wie das Ding in Österreich heißt) entsprechen? Beispielsweise Fahrzeuge aus Frankreich mit gelben Frontscheinwerfern oder PKW mit US-Kennzeichen und gleichermaßen roten Fahrtrichtungsanzeigern?

Oder ist Dir die Erkenntnis der Andersartigkeit erst mit dem Erscheinen der ukrainischen Kennzeichen gekommen?

So verhält es sich in Deutschland: Fahrzeuge dürfen vorübergehend in Deutschland so betrieben werden, wie sie in einem anderen Land zugelassen wurden. Vorübergehend meint „bis zu einem Jahr“. Danach ist grundsätzlich die Zulassung in Deutschland Pflicht.

Aber natürlich kann man das Fahrzeug kurz vor Ablauf wieder in ein anderes Land bringen und nach ein paar Tagen wieder mit dem Fahrzeug einreisen. Natürlich stellt sich irgendwann die Frage nach der bewussten Umgehung des Gesetzes und der dahinterstehenden Idee, wobei auch der Wohnsitz des Fahrers eine Rolle spielt usw. usf. In Österreich dürfte das wohl ähnlich geregelt sein.

Am Ende kann es Dir doch eigentlich kackegal sein, welche Farbe die Blinker haben. Wenn mich irgendetwas an der Beleuchtungsanlage anderer Fahrzeuge aufregt, ist es, wenn jemand Kabel vertauscht hat und beim Bremsen die Blinker leuchten oder die Bremsleuchten als Rückscheinwerfer angeschlossen wurden.

Im übrigen gilt natürlich das hier:

Und das hier:

Gruß
C.

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Deswegen …

Bei den EU-Ländern untereinander gibt es weiterreichende Regelungen der gegenseitigen Anerkennung.

Mal wieder die typische einseitig engstiernige Betrachtung brauner Gesinnung.

Das gleiche Recht ist gegeben. Jeder Österreicher oder Deutsche darf mit seinem Fahrzeug auch in den anderen Länder fahren, die das genannte Abkommen unterzeichnet haben.

… und es wird dich jetzt wundern … sogar beim Führerschein gibt es eine gegenseitige Anerkennung. Du musst also nicht an der Grenze vor der Weiterfahrt in eine örtliche Fahrschule,

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Das dürfen in Frankreich auch nur noch Oldtimer

Das sind meistens keine „gewollten“ Umbauten. Meistens handelt es sich hier um ein Masseproblem. Altes Mechanikesprichwort: Wenns beim Bremsen hinten funkelt, ist´s die Masse, wird gemunkelt.

Gruß

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Mich stört allenfalls, das andere Länder anscheinend noch mehr Unsinn erlauben als wir.

Bei Ukrainern sehe ich öfters mal dunkel getönte Seitenscheiben vorne. Ist das dort erlaubt?

Ist das so? Das können andere Länder umgekehrt ja auch so sehen. Immerhin gibt es Dinge, die in Deutschland erlaubt sind, was man woanders nicht darf. Deshalb finde ich diese Narrative gefährlich, von sich selbst als Maßstab auszugehen…

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Ich habe nichts anderes behauptet.

Ja, der Gedanke kam mir auch schon. :roll_eyes:

Gemini meint:
Die Lichtdurchlässigkeit dieser Scheiben muss mindestens 70% betragen. […] Werksseitig getönte Scheiben erfüllen oft bereits einen Großteil der 70%-Anforderung, sodass das Anbringen einer zusätzlichen Tönungsfolie fast immer zu einer Unterschreitung des gesetzlichen Limits führt. […] Es gibt jedoch Berichte, dass die Durchsetzung dieser Gesetze in der Ukraine nicht immer strikt ist, und es kann vorkommen, dass Fahrzeuge mit unzulässiger Tönung unterwegs sind. Dennoch ist der Betrieb solcher Fahrzeuge nach ukrainischem Gesetz illegal.

Angesichts der Zahl und Quote der Fahrzeuge, die die Polizei hier bei entsprechenden Aktionen innerhalb weniger Stunden wegen unzulässiger Umbauten aus dem Verkehr zieht, scheint mir das ein überall bekanntes Problem zu sein.

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Ich sah sogar mal ein Auto in Deutschland herumfahren, da saß der Fahrer auf der rechten Seite! ein Unding! gleiches Recht für alle, sollen die sich ihre Sitze doch umbauen, bevor sie zu uns kommen!

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Aber nach der StVZO erlaubt. Es gibt keine Vorschrift, die den Fahrersitz auf der linken Seite vorschreibt.

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Die Deutsche Post hat davon nicht nur ein Fahrzeug.

Man muss dazu sagen: das Lenkrad befindet sich dann auch rechts. - sonst würde ich dir zustimmen.

Welches Problem entsteht dabei deiner Meinung nach?

grüße

lipi

Eins? Alle Müllwagen, die nur mit einem Fahrer bestückt durch unseren Landkreis fahren, haben das Lenkrad und damit auch den Fahrer rechts, damit sie besser sehen können, wie sie die Mülltonnen greifen müssen :woman_shrugging:t3:

Das Auto meines Vaters hatte Gas/Bremse links

Das Auto eines Nachbarn statt eines Lenkrades einen Joystick

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Tja, es gibt halt Länder, wo standardmäßig der Beifahrer fährt, damit man das nicht selbst machen muß. Das ist immer noch besser, als wenn dem Wagen jemand vorausgehen muß, der eine rote Fahne schwenkt. :grin: :grin: :grin:

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Bei Straßenreinigungsmaschinen ist da auch so, ne?

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Gefühlt sind wir bei Dingen der technischen Sicherheit ziemlich pingelig.

Was ich aber zum Beispiel überhaupt nicht verstehe ist, dass knallende, furzende und absichtlich lauter gemachte Abgasanlagen (das Wort „Schalldämpfer“ mag ich dafür nicht gebrauchen) zugelassen sind, wenn sie denn ab Werk vollkommen unnötigerweise und ohne Nutzern lauter als notwendig sind.

Klappen, Generatoren, provozierte Fehlzündungen - zulässig (wenn ab Werk). So ein Unfug.

Ebenso völlig unverständlich und bei der Mehrheit der Deutschen auch nicht gewünscht ist das Fehlen eines Tempolimits auf Autobahnen.

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Dieses Forum hat offenkundig zumindest in Teilen ein Problem damit, Satire zu erkennen.

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Off-topic

Ich habe mal im Code de la Route, der französischen Straßenverkehrsordnung, nachgeschaut. Da steht in Artikel R313-3:

tout véhicule à moteur doit être muni à l’avant de deux feux de croisement, émettant vers l’avant une lumière jaune ou blanche

also sinngemäß: Jedes Motorfahrzeug muss mit einem Scheinwerfer ausgestattet sein, der weißes oder gelbes Licht ausstrahlt.

Ja, eben, gefühlt. Erstes Beispiel: Tempolimit. Mit allem, was damit zu tun hat. Von Geschwindigkeitsgrenzen bis zu Kontrolle, Durchsetzung Strafen. Zweites Beispiel Alkohol am Steuer. Lichtpflicht. Rauchverbot im Auto. Kindersitze mit Alarm. etc.pp.