Umfrage:punkteabgabe an ehefrau geht das?

Hallo Herr X hat etwas gehört und wollte mal nachfragen ob das stimmt !
herrn und frau x wurden geblitzt herr x saß am steuer auf der autobahn 60zone da baustelle und herr x ist 95km gefahren also zu schnell fahrverbot 1monat 3punkte!!
Jetzt hat Herr x mal gehört das mann auch behaupten oder sagen könnte jemand anders sei daus auf dem bild und der jenige bekommt die punkte bzw fahrverbot!?(vorrausgesetzt der jenige zb. seine ehefrau isz damit einverstanden) undstimmt dem zu.
man müsste nur wiederspruch einlegen und behaupten bevor man bezahlt /überwiest das es die ehefrau war nicht herr x selber stimmt das ???und war das nur dummes geschwätzt?!
danke für eure Meinungen

Hallo,
abgesehen davon, dass Du hier im falschen Brett bist: erwartest Du jetzt eine Anleitung zum Betrug oder gehst Du ernsthaft davon aus, dass es völlig egal ist, wer für eine Tat bestraft wird?
Gruß
loderunner

Hallo,
loderunner ist der experte und hat bestimmt recht mit dem geschriebenen.Ich gebe ausdrücklich nur eine persönliche Anmerkung dazu ab.Es gab Fälle im weiteren Umfeld, da stand da eine nette Person in grün in der Tür um zu kontrollieren, ob die Aussage des Herrn X mit dem Foto übereinstimmte. Auch das sollte Herrn x zu denken geben.
gruß

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Hallo,

Herr X sollte sich hüten wissentlich jemand anderen als Fahrer anzugeben. Denn im Vergleich zu einer Ordnungswidrigkeit wie ein Geschwindigkeitsverstoß, ist das was er vorhat eine Straftat 164StGB.

Auch wenn die Ehefrau dem zustimmt ändert es nichts an der Strafbarkeit, es sei denn die Ehefrau würde sich selber bezichtigen, sprich den Bogen ausfüllen, das wäre nicht strafbar.

Nur wenn Frau X nicht wie Herr X auf dem Bild aussieht, dann dürfte es dem Sachbearbeiter sehr schnell auffallen da hier etwas nicht stimmt. Versuch macht kluch.

Wenn der Bußgeldbescheid schon auf dem Küchentisch liegt dürfte es wohl zu spät sein, es müsste dann schon auf dem Anhörungsbogen stehen.

Wer bezahlt ist egal, wer auf dem Bußgeldbescheid steht, bekommt Punkte und Fahrverbot, wenn hier nicht noch eine Kleinigkeit nicht stimmen würde.

Sollte die Autobahn nicht zufällig in Berlin sein und da als innerorts gelten, dann wäre es, 35km/h zuviel und aus dem Fahrverbotsbereich draußen. Sprich kein Fahrverbot, wenn Herr X nicht innerhalb eines Jahres schon mal mit mindestens +26km/h oder mehrfach mit +21km/h erwischt wurde.

Gruß

hartmut

abgesehen davon, dass Du hier im falschen Brett bist:

Hallo,

es ist das falsche Brett

erwartest Du jetzt eine Anleitung zum Betrug

Wo siehst Du da etwas was auf einen Betrug hindeutet?

Jetzt ist es das richtige Brett ;.)

Gruß

hartmut

Hallo,

erwartest Du jetzt eine Anleitung zum Betrug

Wo siehst Du da etwas was auf einen Betrug hindeutet?

Nirgends. War nur eine stellvertretende, umgangssprachliche Bezeichnung, keine rechtliche Bewertung. Natürlich hätte ich vor meinem Posting nochmal nachschlagen sollen, aber mir fehlte die Lust.

Jetzt ist es das richtige Brett ;.)

:wink:

Gruß
loderunner

Hallo,

loderunner ist der experte

Nee, das ist viel zuviel der Ehre.

…ob die Aussage des Herrn X mit dem Foto übereinstimmte. Auch das
sollte Herrn x zu denken geben.

In der Tat würde es auch mir zu denken geben, wenn meine Frau auf einem Foto nicht von mir mit meinem 3-Tage-Bart zu unterscheiden wäre… :wink:

Gruß
loderunner (ianal!)

Hallo lieber loderunner,

ich lese nun schon einige Zeit im Forum mit und frage mich eigentlich seit Beginn, was

(ianal!)

heißt. Also denken kann ich mir, dass Du kein Rechtsanwalt bist und darauf hinweist. Aber für was stehen die Buchstaben genau? Ich wüßte es schon recht gern. Vielleicht kannst Du mich ja erlösen :smile:?

Vielleicht auch bezüglich des oft gesehenen „imho“?

Lieben Gruß

Trillian

o.T. Abkürzungen
Hallo,
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Abk%C3%BCrzun…

ianal: „I am not a lawyer“ = „Ich bin kein Jurist/Anwalt“
imho: „In My Humble/Honest Opinion“ = „Meiner unmaßgeblichen/bescheidenen/ehrlichen Meinung nach“

Andere Abkürzungen findest Du dort auch haufenweise.

Gruß
loderunner

Vielen lieben Dank!

Nirgends. War nur eine stellvertretende, umgangssprachliche
Bezeichnung, keine rechtliche Bewertung. Natürlich hätte ich
vor meinem Posting nochmal nachschlagen sollen, aber mir
fehlte die Lust.

Ich frage mich gerade, was es für ein Straftatbestand ist.
lügen? :smile:

Nicht so voreilig!
Hallo,

erwartest Du jetzt eine Anleitung zum Betrug

Wo siehst Du da etwas was auf einen Betrug hindeutet?

Nirgends. War nur eine stellvertretende, umgangssprachliche
Bezeichnung, keine rechtliche Bewertung. Natürlich hätte ich
vor meinem Posting nochmal nachschlagen sollen, aber mir
fehlte die Lust.

Nana, das ist keineswegs abwegig. Denn natürlich hat der Staat einen Anspruch gegen den zu schnell fahrenden Fahrer auf Zahlung eines Bußgeldes. Dadurch, dass er vortäuscht, er wäre es nicht gewesen, würde der Staat möglicher Weise auf dieses verzichten (müssen). Das fällt ebenso, wie zB. selbst angesteckte Strafzettel, etc. an sich unter den klassischen Betrugstatbestand.

Der einzige Grund, warum das letztlich doch kein Betrug ist, und darauf kommt man nicht so schnell, liegt darin, dass der BGH dem Staat keinen Schaden zuspricht. Denn das Geld ist nicht als Einnahmequelle für diesen, sondern als reine Sanktion gegen den Verkehrssünder gedacht (auch, wenn manche Kommunen das wohl anders sehen). Insofern kann dem Staat kein Schaden entstehen, wenn er es wegen einer Täschung nicht erhält.

Gruß
Dea

Hallo,

Insofern kann dem Staat kein
Schaden entstehen, wenn er es wegen einer Täschung nicht
erhält.

es entsteht ihm schon deshalb kein Schaden, weil er das Geld ja erhält. Nur eben von der falschen Person.

Gruß, Niels

Hallo,

Insofern kann dem Staat kein
Schaden entstehen, wenn er es wegen einer Täschung nicht
erhält.

es entsteht ihm schon deshalb kein Schaden, weil er das Geld
ja erhält. Nur eben von der falschen Person.

Das könnte man meinen, allerdings ist es für die Frage des Betrugstatbestandes irrelevant, ob der Geschädigte einen Ersatzanspruch erhält.
Hier kommt hinzu, dass dieser ja offensichtlich auf falschen Informationen beruht und somit tatsächlich garnicht bestünde. Denn rechtlich hat der Staat nunmal nur einen Bußgeldanspruch gegen den Fahrer und nicht gegen denjenigen, der behauptet, es gewesen zu sein.
Inwieweit das praktisch relevant ist, mag eine andere Frage sein, § 263 StGB lässt jedoch den Schaden aus diesen Gründen nicht entfallen.

Gruß
Dea

Vielleicht auch bezüglich des oft gesehenen „imho“?

Hallo, Trillian,
ich war wegen der Abkürzungen auch ratlos.
Google mal bitte unter „Netzjargon“. Da staunst Du, welche Abkürzungen es gibt.
Gruß:
Manni

Danke und * , wieder was gelernt! (owT)
-nix-

Denn rechtlich hat der Staat nunmal nur einen Bußgeldanspruch
gegen den Fahrer und nicht gegen denjenigen, der behauptet, es
gewesen zu sein.

Hallo,

noch hat der Staat keinen Anspruch, denn bis dato ist ungeklärt ob der gemachte Vorwurf auch haltbar ist. Ob der Staat irgendwann mal das Fehlverhalten überhaupt nachweisen kann.

Auch die Höhe des Anspruchs ist noch ungeklärt, weil da noch andere Faktoren dazu kommen können.

Ansonsten, würde ich mich als Bürger ja ständig strafbar machen, wenn ich Owis, besonders Straftaten die ich alleine schon im Straßenverkehr sehe nicht anzeige. Denn jede dieser Owis, bzw. Straftaten lösen theoretisch einen Anspruch auf Bußgeld oder Strafe aus.

Nur im obigen Beispiel eben aktiv, und unten eben passiv.

Gruß

hartmut

Der einzige Grund, warum das letztlich doch kein Betrug ist,
und darauf kommt man nicht so schnell

Ich finde den Gedanken sogar sehr nahe liegend :wink:

liegt darin, dass der
BGH dem Staat keinen Schaden zuspricht.

Ich will mich jetzt nicht in dogmatischen Feinheiten verlieren, aber muss man nicht vielmehr schon die Vermögensverfügung verneinen? Nach h.M. (inkl. BGH und mir :wink:) ist der Bußgeldzahlungsanspruch wegen seines repressiven Charakters schon nicht Bestandteil des Vermögens. Wie man dazu kommen soll, dass er es zwar ist - so dass eine Vermögensverfügung vorliegen kann -, dass dann aber kein Vermögensschaden (Vermögenslage vor- und nachher) eintritt, leuchtet mir gerade nicht ein.

Aber macht nix. Im ersten Moment habe ich deinen letzten Absatz gar nicht wahrgenommen und dachte, du würdest hier den Betrug für gegeben halten. Da ich jetzt weiß, dass dem nicht so ist, geht es mir sowieso schon wieder viel besser.

Levay

Hi!

Guter Einwand und dogmatisch stringent. Ich weiß nur, dass der BGH das für diese Fälle beim Schaden rausgeworfen hat (hatte das mal als Übungsklausur fürs 2. StE).

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ich frage mich gerade, was es für ein Straftatbestand ist.
lügen? :smile:

Lügen ist straffrei. Zumal man als Beschuldigter alles erzählen darf, was man will.

Allerdings wird hier jemand zum Vortäuschen einer Straftat angestiftet bzw führt dies durch: http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html
Und wenn die Aussagen vor Gericht unter Eid wiederholt werden, kommt evt. noch Falschaussage oder gar Meineid bzw. die Anstiftung dazu in Frage.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ianal.

Gruß
loderunner