Guten Tag,
es geht um meinen dreijährigen Sohn. Der „Erzeuger“ hat eigentlich nie Interesse an meinen Sohn gehabt. (Trennung war schon 1 Jahr nach der Geburt) Nachdem er vom Gericht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurde, möchte er für sein Geld auch etwas verlangen. Der Umgang läuft alle 2 Wochen für ca 2 Stunden im Beisein meines jetzigen Mannes. (da ich nach der Trennung des „Erzeugers“ einige blaue Flecken von ihm erhalten habe, kann ich diesen Menschen nicht treffen)Beim Treffen spielen die miteinander und mein Mann zieht sich zurück. Nun will er veränderten Umgang. Er will ihn allein mitnehmen. Jedoch hat er bei den Terminen dem Kleinen mehrfach Energiebonbons gegeben, unter Zeugen angedeutet, das er so geschrien hätte, das er ihn am Liebsten schütteln würde.
Er war auch schon mit einer Alkoholfahne beim Umgangstermin. Er hatte schon in der Zeit der kurzen Beziehung ständig getrunken nach der Arbeit.
Bin ich dazu verpflichtet, ihn meinen Sohn mitzugeben? Ich habe Angst um mein Kind, denn der Mann ist ein „Augenwischer“ vor dem Amt. Er wird alles abstreiten.
Hinzu kommt, das mein Sohn die Gewalt mitbekommen hat und sehr sensibel ist und ganz unruhig.
Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort oder einen Rat erhalte.
Vielen Dank
Maja
Hallo Maya,
leider bin ich nicht der richtige Experte für dein Anliegen. Ich kenne mich gut mit Umgangsformen und Knigge aus, nicht aber mit Umgangsrecht.
Daher wünsche ich viel Erfolg bei dieser Sache.
Mit herzlichen Grüßen,
Jakob Döring
Hallo Herr Döring,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Viele Grüße
Maja
Hallo Maja,
das hört sich ja alles gar nicht gut an. Leider kann ich hier nicht annähernd helfen, da sich mein Spezialgebiet „Umgangsformen“ nicht auf die juristische, sondern auf die zwischenmenschliche Seite bezieht (Stichwort Stil und Formen, et cetera). Ich wünsche mehr Glück bei den anderen angeschriebenen Spezialisten und sende viele grüße
Horst
Hallo,
um die Frage ausreichend zu beantworten fehlen grundlegende Angaben wie z.B. ob ihr verheiratet wart, ob und wielange ihr zusammengelebt hat, ob ein gemeinsames Sorgerecht besteht.
Den Vater deines Kindes hier als „Erzeuger“ zu diskriditieren disqualifiziert dich augenblicklich als jemanden, dem das Wohl seines Kindes am Herzen liegt.
Es handelt sich immerhin um den Vater des Kindes und nach dem Kindschaftsrecht hat das Kind sehr wohl ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Da der Unterhalt, wie zu lesen ist, ohne weiteres gerne angenommen wird, sollte der Vater auch die Möglichkeit bekommen, wenigstens sein Kind sehen zu können, wenn er schon nicht am Alltagsleben teilnehmen kann. Dass der Vater „eigentlich“ kein Interesse an dem Kind hat, kann nicht wirklich nachvollzogen werden, denn wäre das wirklich der FAll, dann hätte er in der Vergangenheit den Umgang sicherlich nicht wargenommen, geschweige denn würde jetzt den Umgang ausweiten wollen. Dass zeugt doch eher davon, dass der Vater wahres Interesse an seinem Kind bezeugt. Eine Verpflichtung zur Herausgabe besteht sehr wohl- sollte das Kind nicht wie vereinbart herausgegeben werden, handelt es sich um sog. Kindesenzug- was strafbar ist. Der Vater könnte daraufhin beim zuständigen Familiengericht ein Zwangsgeld beantragen, ferner ihm entstandene Kosten (Fahrtkosten etc.) schadensersatzpflichtlich bei der Mutter geltend machen. Ob der Kindsvater ein Augenwischer ist oder nicht, wird kein Familiengericht wirklich klären können und wollen. Hier wird lediglich geschaut, ob den Interessen DES KINDES !! ausreichend Rechnung getragen wird und an erster Stelle steht das Kindeswohl. Und dazu gehört glücklicherweise auch der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen.
Viele Grüße
Ralf
Guten Tag,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich glaube nicht, das Sie schreiben können, dass ich gegen das Wohl meines Kindes entscheide. Erstmal, wir waren nicht verheiratet. (alleinige Sorge) Nur knapp ein Jahr zuvor zusammen gelebt, wobei er auswärts tätig war und es nur eine We-beziehung war. Während der Schwangerschaft hat er mich körperlich heftig „angefaßt“. Ich kam mit Blutungen und Frühgeburt ins Krankenhaus. Wir haben eine Paartherapie besucht, diese hat er abgebrochen. Der Therapeut stellte massive psychische Probleme seinerseits fest. Er hat sich auch nie an den Wochenenden gekümmert, lieber im Auto geschlafen, weil der Kleine zuviel schrie.
Nach dem Auszug hat er geschlagen, sich ein 3/4 Jahr nicht gemeldet. Bis die Aufforderung der Zahlung kam.
Und nun ist es zum Wohle des Kindes, wenn ich so jemanden mein Kind gebe; der dem Kleinen Energiesüßes gibt (die Verpackung besitze ich noch), der trinkt, sich nicht unter Kontrolle hat und mit Waffen im Haus schläft.(hat schon mehrfach angedroht sich zu erschießen) Das ist doch nicht richtig!! Wer übernimmt denn die Verantwortung, wenn meinem Kind etwas passiert?
Dann bin ich Schuld, weil ich es zugelassen habe, das er den Kleinen mitnimmt.
Das kann doch alles nicht richtig sein. Ist es das Elternrecht oder das Kindeswohl welches Vorrang hat?
Gruß Maja
guten morgen ,leider ist es so das väter mittklerweole mehr rechte am kind haben als früher …
das mit dem geändertem umgangsrecht kannst du aber als mutter bis zu einem bestimmten punkt unterbinden …
das beste ist natürlich wenn du zeugen für den nicht kindgerechten umgangs seitens des vater hast !!(zb alkohol ,gewalt!
das jugendamt wird dir in dieser situation nicht helfen ,aber du könntest dir einen termin bei der „ambulanten Familienhilfe“ holen (das gibt es nahezu in jeder grösseren stadt oder gemeinde ) die arbeiten zwar auch eng mit dem jugendamt zusammen ,allerdings sind die immer nur auf das wohl der kinder aus und können auch wirklich helfen …in solchen situationen wie du sie gerade durchlebst …also keine angst …die hören dir zu …die kümmern sich auch psychologisch um das kind und sind auch darauf geschult - belastendene ereignisse aus einem kind rauszukitzeln …somit somit hast du bessere chancen das kind zu schützen !!!
Den zb .richter gehen immer davon aus das die eltern sich eine schlammschlacht liefern -meist auf dem rücken der kinder …und dem jugendamt st nur wichtig das der vater unterhalt zahlt !!
daher mach dir einen termin bei der ambulanten familienhilfe …die können nicht nur deinem kind helfen sonder auch dir und deinem partner mit der belastenden situation umzugehen !!
ganz wichtig ist das nichts entschieden oder unternommen wird ohne absprachen mit dir …zb eine familienhilfe kann auch die besuchstermine mit kind beim vater übernehmen …somit kommt dein partner auch mal aus der situation raus !
und noch etwas …familienhilfen haben vor gericht genauso einen stellenwert wie das jugendamt --mit dem kleinen unterschied das die hilfen anderst und besser geschult sind wie die sesselpupser vom jugendamt – wenn die merken das der umgang zwischen kind und erzeuger nicht der beste ist …dann können die auch einfluss auf die umgangszeiten nehmen !
also hol dir hilfe ,und versuche bitte nichts auf eigene faust das geht nach hinten los und wirkt sich nicht zu deinen gunsten auf …
alles gute und liebe grüsse nancy
Noch kurz zu meiner Person…
Ich denke, Sie haben nicht das Recht, zu schreiben, das ich mich nicht ums Wohlergehen sorge. Ich bin Krankenschwester mit vier Kindern. 15, 11, 3, 1. Und zwei von Ihnen besuchen mittlerweile ein Gymnasium. Trotz vieler schwieriger Situationen, sind die Entscheidungen für die Kinder immer zum Wohle ihrer ausgefallen. Das spiegelt sich in den Kindern wieder.
Haben Sie Kinder, dann wissen Sie auch, was das für ein Spagat ist…
Gruß Maja
Guten Morgen,
scheinbar läuft es wohl mehr auf die Ebene, Elternrecht vor Kindeswohl…traurig, traurig…unglaublich.
Ich möchte mich für Deine Nachricht bedanken.
Den Vorschlag zur Familienberatung zu gehen, ist gut. Den werde ich auch umsetzten.
Hab auch schon einige Adressen gegoogelt. Ich habe nun Post bekommen vom JA. Es soll einen Termin geben.
Zeugen für den Alkoholabusus habe ich nicht. (außer mir während unserer Beziehung) Mein Mann hat ihn einmal beim Umgangstermin mit einer Alk.fahne angetroffen.
Und die körperlichen Übergriffe hat niemand gesehen…nur gehört. Die blauen Flecken sind auf Fotos festgehalten. Freunde haben es gesehen. Allerdings weiß ich nicht, ob das genug Aussagekraft hat.
Ich danke Dir für Deine Nachricht und wünsche Dir schöne Feiertage…ganz herzliche Grüße Maja
Hallo Maja,
ich kann Dir nur raten, das Umgangsrecht zu verbieten.
Dem Kindesvater würde ich einen Brief schreiben, dass er doch auch das Beste für die Entwicklung seines Kindes möchte.
Er soll: sein Leben in Ordnung bringen, über seine Vorbildfunktion und Verantwortung denken.
So nach 3 Jahren, wenn nachweislich der Kindesvater einen guten Weg eingeschlagen hat, noch einmal es zu versuchen, zu verschiedenen Anlässen ihr alle zusammen.
Wenn das klappt kann man ja weitere Pläne machen.
Es ist ein weiter Weg, aber wichtig.
LG v. Marianna
hallo ,schön das ich dir einige nützliche tipps geben konnte und du sie auch umsetzen möchtest ,daher wäre es sinnvoll vor dem jugendamtstermin zur ambulanten familienhilfe zu gehen …dann hast du zumindest eine unabhängige und neutrale person die die situation einschätzen kann ,den leider haben zeugenaussagen aus dem bekanntenkreis nicht so viel gewicht !
ich wünsche dir trotzdem alles alles gute und schöne ruhige festtage …vielleicht magst du dich ja nochmal melden um zu berichten wie es ausgegangen ist !!
ps:solltest du das alleinige sorgerecht haben liegt die komplette entscheidungsgewalt bei dir …den umgang kann du zwar nicht komplett verbieten aber mit der hilfe der ambulanten familienhilfe eindämmen…
lieben gruss nancy
Guten Morgen,
zunächst einmal stellt sich die Frage, wer das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat.
Umgangsrecht scheint momentan freiwillig von dir eingerichtet worden zu sein. Bist du dazu verpflichtet worden?
Wenn deine Bedenken derart groß sind, ist nur aufgrund einer Unterhaltszahlung keine Änderung des Umgangs angezeigt, wenn er kein Umgangsrecht eingefordert hat.
Ich würde ein Gutachten der Umgänge beantragen, sprich eine Umgangspflegschaft, die die Umgänge vorerst offiziell begleitet und sich ein Urteil bildet.
Leider ist es immer sehr schwer solchen Vätern etwas nachzuweisen, da sie unter „Aufsicht“ immer sehr gut funktionieren. Allerdings ist dies nicht dauerhaft zu verbergen, benötigt aber Geduld.
Von deiner Seite würde ich so wenig dagegen angehen wie möglich und ihn selbst ins „offene Messer“ laufen lassen. Beratungen und Betreuung für das Kind auf jeden Fall, ggf. auch durch eine Beratungsstelle mit psychologischem Beistand, die im Laufe der Zeit auch mit in die Urteilsfindung einbezogen werden können. Falls er schon im Kindergarten ist und der Vater evtl. dort auch schon auffällig geworden ist, so kann auch hier eine Stellungnahme einbezogen werden.
Es wird dauern, bis alles deutlich aufgedeckt wird, ich kenne dies jetzt bereits seit 3 Jahren, aber so langsam ist Licht am Ende des Tunnels. Man muß einfach stur seinen Weg gehen und immer wieder Jugendamt, Beratungsstellen und ggf. dem Gericht Hinweise auf die „Mißstände“ liefern. Fehler machen diese Väter von alleine und/oder verlieren das Interesse, wenn sie die Mutter nicht direkt und persönlich damit treffen können. Immer schön neutral bleiben und über die offiziellen Stellen agieren.
Ich wünsche dir viel Kraft!
Nette Grüsse
Simone
Hallo Marianna,
vielen dank für Deine Antwort.
Ich habe nun Post vom JA bekommen. Es wird wieder einen Gesprächstermin geben.
Die Idee mit dem Brief finde ich gut. Er hat ne Menge Probleme.- Wir hatten eine Paartherapie begonnen. Die hat er abgebrochen, als seine Probleme deutlicher wurden. Der Therapeut stellte mich vor die Wahl, entweder alles akzeptieren oder ein normales Leben mit dem Kind führen, allein. Mittlerweile ist das aber schon knapp drei Jahre her. Ich bin verheiratet und habe ein weiteres Kind. Für den Kleinen ist er sein Papa. Zu seinem Erzeuger hat er, außer mal zwei Stunden spielen (in Begleitung mit meinen Mann) im Freizeitland, keinen Bezug.
Was mache ich denn, wenn er das Familiengericht einschaltet und es zur Festsetzung des Umgangsrechtes kommt? Habe ich dann noch Möglichkeiten?
Viele Dank für Deine Nachricht und ganz liebe Grüße
Maja
ja Euer Sohn hat ein Recht auf seinen Vater, also musst Du die Umgänge gewähren.
Aber in einem solchen Fall (Alkohol, Gewalttätigkeit dazu gehört auch schreien, etc.) solltest Du beim Jugendamt eine Meldung machen und dort Deine Sorge mitteilen.
Ggf. solltest Du beim Familiengericht über einen Anwlat ein Gutachten erstreiten. Dieses würde dann belegen dass Dein Ex sich nicht im Griff hat und zum Wohle des Kindes weiterhin nur begleiteter Umgang statt findet.
Hallo,
das Kind und der Vater haben ein Recht auf Umgang. Das würde sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so urteilen.
Ich würde, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, ein Sachverständigengutachten beantragen.
Dass das Kind die damaligen Übergriffe mitbekommen hat und heute noch darauf reagiert ist mehr als unwahrscheinlich. Eher reagiert er auf die jetzigen Ängste seiner Mama.
Gruß
Hallo Maja
Auf jeden Fall braucht Dein Kind seinen richtigen Vater. Ob der Umgang zusammen mit Deinem jetzigen Mann wirklich optimal ist, bezweifle ich sehr!
Wenn der Vater sein Kind sehen will, sollte man das auf jeden Fall unterstützen! Wenn es wirklich Gründe gibt, besorgt zu sein, würde ich begleiteten Umgang beantragen, aber mit einer neutralen Person.
nun , wenn du ihm das kind nicht mitgibst wird er wahrscheinlich kalgen, ok, dann kommt eben nur begleiteter umgang in frage, sage dem ja und dort bei dem betruten umgang das der kindesvater alkoholkrank bist. also ich meine das du als mutter das recht hast deinen sohn zu schützen indem du ihn nicht einem angetrunkenen mitgibst.
ganz ohne umgang geht es in de nicht, so sind die gesetze, allerdings wenn der vater nicht zahlt für das kind hast du bessere karten,mehr weiss ich auch nichts zu. alles gute.
Hallo Simone
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Heute gab es den offiziellen Termin beim JA und er war der Vorzeigevater schlechthin…ein Augenwischer.
Der vom JA war ein mann und hat sich auf die Seite des Erzeugers gestellt. Trotz meiner Vortragungen, sieht er keine Gefahr fürs Kind. Nun soll ich den Kleinen darauf vorbereiten, das er auch in naher Zukunft dort schläft. Ich koche…
Morgen hole ich mir den Beratungstermin.
Ich wünsche Dir auch alles Gute und frohe Festtage.
Viele Grüße
Maja
Hallo
vielen Dank für deine Antwort.
Ich wünsche Dir frohe Festtage.
Gruß Maja
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort.