Hat auch der unverheiratete Vater nach einer Trennung ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Wie kommt man zu seinem Umgangsrecht. Gibt es einen Weg ohne Gerichtswegbeschreitung.
Vika: H.Schneider
Beruf Jura
Bemerkung Vater
Hat auch der unverheiratete Vater nach einer Trennung ein
Umgangsrecht mit seinem Kind.
ja
Wie kommt man zu seinem
Umgangsrecht.
Wahrnehmung der Rechte
Gibt es einen Weg ohne Gerichtswegbeschreitung.
Einigung der Eltern, wie es unter Erwachsenen übelich sein sollte.
ot Umgangsrecht
sorry, fragesteller.
aber mir geht doch gleich das messer in der tasche auf, wenn ich dies hier lese:
Einigung der Eltern, wie es unter Erwachsenen übelich sein
sollte.
wenn es unter erwachsenen immer so ginge, wie es unter erwachsenen üblich sein sollte, dann würde die hälfte von uns hier keinen rat suchen.
vielleicht sollten die antworter diese kindischen (!) leerformeln einfach weglassen. es gäbe weniger grünes gerede im forum und mehr antworten, von leuten, die aus eigener erfahrung wissen, dass erwachsene oft genug nicht erwachsen tun.
besonders nicht im umgangsrecht.
zur frage: ich mache das seit jahren von der anderen seite mit.
ich würde dem mann die kinder geben, wenn er verläßlich ist, termine sorgsam abspricht, für therapievarianten offen ist oder leufende therapien nicht blockert, den schnickschnack der kinder vollständig mit hin- und herbringt, seine alimente brav zahlt, nicht versucht, die kinder zu bestechen oder gegen die mama aufzubringen, die neue schnalle nicht allzuviel an den kindern rumwurschteln läßt, sie nicht in gefahr bringt, sie liebt und achtet etc.
kurz: nimm ihr allen wind aus den segeln, der möglich ist.
wenn sie dann noch rumzickt, kanns wenigstens daran nicht liegen.
mein ex ist nicht ohne, aber auch nicht schlimm. aber die wenigen sachen, die nie „erwachsen“ funktionieren, bringen so extrem viel chaos, dass ich manchmal denke, ich lass ihn auflaufen.
wie man -wie oben so salopp gesagt- die rechte wahrnimmt, weiß ich aus meiner ecke hier leider nicht.
tilli
übelich
–> das ist übrirgens doch wirklich ein schöner freud!!
Hi,
übelich
–> das ist übrirgens doch wirklich ein schöner freud!!
Stimmt.
Bei dir ist Freud nicht notwendig, du bist einfach überdeutlich:
ich würde dem mann die kinder geben, wenn er verläßlich ist, termine sorgsam abspricht, für therapievarianten offen ist oder leufende therapien nicht blockert, den schnickschnack der kinder vollständig mit hin- und herbringt, seine alimente brav zahlt, nicht versucht, die kinder zu bestechen oder gegen die mama aufzubringen, die neue schnalle nicht allzuviel an den kindern rumwurschteln läßt, sie nicht in gefahr bringt, sie liebt und achtet etc.
Vielleicht würde er schreiben:
ich hätte weniger Probleme mit der Mutter meiner Kinder, wenn sie nicht permanent an mir rummäkeln würde und versuchen würde mich zu erziehen oder gar zum Arzt/Therapeuten zu schreifen, die mir nicht jede Tat oder Nicht-Tat sofort schlecht auslegt, die mir nicht jeden Legostein, den die Kinder vergessen, ewig vorwirft, die eigentlich nur von mir will, dass ich das Geld „brav“, d.h. ohne mich in die Erziehung einzumischen, die nicht jede meiner Geschenke oder Unternehmungen als Bestechung sieht und nicht jedes Wort, dass die Kinder zu Hause über den Tag bei mir erzählen, auf die Goldwaage legt und darin einen Angriff sieht, die meiner neuen Freundin ein bisschen Respekt entgegenbringen würde (und sie nicht hintenrum oder gar direkt mit blöden Namen belegt) und akzeptiert, dass sie mein Leben teilt und damit notgedrungen auch an meinen Papatagen mit den Kindern leben muss, und die die Art, wie ich meine Liebe zu meinen Kindern ausdrücke einfach mal respektiert.
Gruß
Elke
Hallo
Hat auch der unverheiratete Vater nach einer Trennung ein
Umgangsrecht mit seinem Kind. Wie kommt man zu seinem
Umgangsrecht. Gibt es einen Weg ohne Gerichtswegbeschreitung.
Du meinst aber jetzt nicht das „Sorgerecht“ , oder? Das ist ja etwas anderes als das Umgangsrecht.
Über das Umgangrecht findest du alles Wichtige recht leicht ,z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsrecht.
Da ist keine Unterscheidung zwischen „eheliche und nichteheliche Kinder“ vorgesehen.
Darin auch: „Umgangsrecht § 1684 Abs. 1 BGB: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“
GEGEN den Umgang spräche nur eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls - und die müsste sicherlich dargelegt u. überprüft werden, wenn man eine solche Gefährdung als Grund für generelle Kontaktunterbindung angeben wollte.
Dabei sollten die Betroffenen vor allem im Hinterkopf behalten , dass hier das Recht des Kindes (!) auf Umgang mit beiden Eltern die Hauptsache ist.Auch die UN- Kinderrechts- konvention, Artikel 9, beinhaltet ja dieses Recht des Kindes auf beide Eltern…
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann nicht so ohne weiteres (ohne dass eine „Kindeswohlgefährdung“ vorläge usw.) einfach komplett den Kontakt zwischen dem Kind u.dem anderem Elternteil verweigern u. ablehnen . Das Umgangsrecht betrifft ja schließlich eine gültige Rechtsbeziehung zwischen dem Kind u.seinem anderen Elternteil - und das ist keine Sache, die der betreuende Elternteil nach Gutdünken „gestatten“ könnte (oder eben nicht).
Wie gesagt: Das KINDESwohl soll dabei aber immer ausschlaggebend sein.
Zunächst sollte man hier wohl (falls die Eltern es wirklich nicht unter sich geregelt bekommen) das zuständige Jugendamt kontaktieren und (ruhig und sachlich!) die Situation schildern u. deutlich darauf hinweisen, dass dem Kind nicht der Umgang mit beiden Elternteilen gestattet bzw. nicht ermöglicht wird - u.dass man selbst den Umgang mit seinem Kind aber klar wünscht u.ihn auch als für die Persönlichkeits- u. Identitätsentwicklung des Kindes wichtig ansieht. Das Jugendamt ist ja schließlich u.a. dazu da, als „Interessenvertreter“ der Kinder zu handeln u.sich um genau solche Situationen zu kümmern u. dabei zu vermitteln. (Ja, ich weiss…das SOLLTE zumindest so sein ;/…)
Im Zweifelfalle bittet man halt um vom Jugendamt „begleitete“ Besuchsmöglichkeiten. Vielleicht kommt es dadurch dann irgendwann auch wieder zu einer entspannteren, normalisierten Regelung mit „unbegleitetem“ Kontakt usw.
Auf jeden Fall solltet Ihr fachkundige „Gesprächs“-Moderation u. Hilfe von aussen in Anspruch nehmen, um dann -hoffentlich- einen guten Blick auf das Kind und seine Interessen u.Rechte zu bekommen…da hier ja viell. z.Zt. gerade „Eltern-Differenzen untereinander“ über das Kind ausgetragen werden.
*Ist nur meine persönliche,keine „fachliche“ Deutung hier*
LG
aber mir geht doch gleich das messer in der tasche auf, wenn
ich dies hier lese:
Kannste wieder zusammenklappen. Wenn der OP den Gerichtsweg gleich ausschließen will, kann man nicht anders antworten. Der Rechtsweg ist eben die einzige Möglichkeit, wenn sich einer von beiden stur stellt. Für alle anderen Alternativen ist die Bereitschaft beider Seiten zur Konfliktlösung notwendig.
OT, verschoben aus Eltertn und Kinder (owT)
…
sorry, fragesteller.
aber mir geht doch gleich das messer in der tasche auf,
Hi Betroffene,
es tut mir aufrichtig leid, wenn es bei dir nicht gut läuft.
wenn es unter erwachsenen immer so ginge, wie es unter
erwachsenen üblich sein sollte, dann würde die hälfte von uns
hier keinen rat suchen.
Das mag in vielen Fällen stimmen, aber es ändert doch nichts daran, dass ich der Meinung bin, dass es unter erwachsenen verantwortungsbewussten Eltern üblich sein sollte , eine dem Kindeswohl entsprechende Lösung zu finden.
Dass es bei vielen so ist wie bei dir - und dies anscheinend häufig leider üblich ist
- ist traurig genug.
Da es bei euch nicht gut läuft, verstehe ich auch, dass du dich persönlich angegriffen fühlst.
Du leidest doch auch unter der Situation. Aus deiner Sicht verhindert der Vater eine Einigung zw. euch.
Letztlich bist du doch sicher auch der Meinung, dass das nicht sein muss und schon gar nicht normal=üblich sein sollte?
Vielleicht kannst du deine Betroffenheit einen Moment beiseite legen und das ganz neutral berachten. Vielleicht gelingt es dir dadurch, meine Aussage nicht mehr als so schlimm zu empfinden.
zur frage: ich mache das seit jahren von der anderen seite
mit.
Das gehört zwar nicht zur Frage, aber vielleicht könntest du für deine Situation - die dich anscheinend belastet - hilfreiche Vorschläge im Eltern- Kind Brett finden.
Gruß TM
Hallo,
Das gehört zwar nicht zur Frage, aber vielleicht könntest du
für deine Situation - die dich anscheinend belastet -
hilfreiche Vorschläge im Eltern- Kind Brett finden.
Das hat sie schon und meine Antwort war durchaus von den Diskussionen im Elternbrett beeinflusst.
Gruß
Elke
Hallo,
Das hat sie schon und meine Antwort war durchaus von den
Diskussionen im Elternbrett beeinflusst.
danke. Um so verständlicher ist nun ihre ÜberReaktion für mich. Sie scheint nervlich wohl sehr belastet. Je nach den Antworten in EK-Brett können bestehende „Empfindlichkeiten“ ja noch verstärkt werden, da man oft auch unliebsame Antworten erhält 
TM
quod errat demonstrandum 
lieber h schneider,
tut mir leid, dass ich dir deinen artikelbaum versaut habe.
9 antworten der engagierten gemeinde für mich und meinen seelenzustand, denn „Sie scheint nervlich wohl sehr belastet“. nur eine (außer meiner) für dich und deine frage…
wir sehen, dass es nicht mal erwachsenen im forum gelingt, sich wie solche zu benehmen, wenn sie etwas über einen zu wissen glauben.
item: welchen anlaß gibt es für die frage? ihr werdet eine längere geschichte miteinander haben, als ich hier im forum mit den damen und herren, und dann kann man genauer beurteilen, was noch geht und was nicht:
ich habe der tatsache, dass hier gepostet wurde, entnommen, dass ihr -vielleicht seit langem- probleme habt, die du zur zeit (noch) nicht mit rechtsanspruch lösen willst, aber ihr auch nicht durch reines „erwachsensein“ in den griff bekommt.
wie alt ist das kind? kann es schon alleine entscheiden?
geholfen hat mir der gang zu öffentlichen beratungsstellen. das nimmt den druck, die probleme auf den ex zu stülpen, ordnet die sicht neu und rechtlich sind sie auch gut informiert.
ich empfehle den besuch einer familienberatung z.b. bei diakonie oder AWO. da seid ihr auch allein 
beste grüße
tilli
Kannste wieder zusammenklappen. Wenn der OP den Gerichtsweg
gleich ausschließen will, kann man nicht anders antworten. Der
Rechtsweg ist eben die einzige Möglichkeit, wenn sich einer
von beiden stur stellt. Für alle anderen Alternativen ist die
Bereitschaft beider Seiten zur Konfliktlösung notwendig.
doch, man kann anders antworten.
nämlich mit etwas mehr sorgfalt.
bereitschaft und fähigkeit sind zwei verschiedene dinge.
„benimm dich einfach erwachsen“ zu sagen, ist oft so sinnvoll, wie „benimm dich anständig“ zu einem kind zu sagen.
was genau ist anstand?
was genau bedeutet „erwachsen“?
benehmen sich die forenteilis hier „erwachsen“?
daher habe ich einfach beispiele aufgezählt, welches verhalten von kinder-mitnehm-vätern bei müttern oft gut ankommt. dass die gemeinde mir einen strick draus dreht und öffentlich mutmaßungen anstellt, weil ich woanders selber was persönliches gefragt habe, finde ich prima beispiel dafür, wie schnell die dinge von der sachebene ins persönlich-verletzende abgleiten.
tilli
ich glaubs nich…
9 antworten der engagierten gemeinde für mich und meinen
seelenzustand, denn „Sie scheint nervlich wohl sehr belastet“.
du bekommst post von mir!
TM
Hallo,
9 antworten der engagierten gemeinde für mich und meinen
seelenzustand, denn „Sie scheint nervlich wohl sehr belastet“.
nur eine (außer meiner) für dich und deine frage…
wir sehen, dass es nicht mal erwachsenen im forum gelingt,
sich wie solche zu benehmen, wenn sie etwas über einen zu
wissen glauben.
Die Frage des UP war - obwohl im Rechtsbrett gestellt - von einem, der sich selbst als Jurist bezeichnet (siehe Vika) auf nicht-juristische Betreffe gerichtet. Entsprechend fiel die erste Antwort aus.
Du hast dann aber überinterpretiert und mit Freud rumgewedelt und Sachen ins Spiel gebracht, die überhaupt nichts mit dem Ursprungsposting zu tun haben.
Und jetzt schreist du, dass sich hier Erwachsene kindisch benehmen würden, nur weil man auf dein Posting im gleichen Ton eingegangen ist. Bloß verstehen tu ich ihn nicht, den Vorwurf.
Der UP müsste aber in der Tat mehr Details liefern (für den fiktiven Fall), um Antworten zu bekommen.
Gruß
Elke
Was glaubst du nicht?
Das jemand auf deinen Sermon eingegangen ist und nicht über diesen Erguss, der dem UP in keinster Weise hilft, einfach hinweggegangen ist?
Was glaubst du nicht?
Das jemand auf deinen Sermon eingegangen ist und nicht über
diesen Erguss, der dem UP in keinster Weise hilft, einfach
hinweggegangen ist?
richtig. ich habe ja keine frage gestellt.
Hallo,
ich würde dem mann die kinder geben, wenn er
seine alimente brav zahlt
Das hat mit dem Umgangsrecht genau gar nichts zu tun.
die neue schnalle nicht allzuviel an den
kindern rumwurschteln läßt,
Das wiederrum geht Dich nichts an. Wenn die Kinder bei ihm sind und er nicht das Kindeswohl gefährdet, sind sie bei ihm und fertig. Wie er seine „neue Schnalle“ mit den Kindern umgehen läßt, ist seine Sache.
Und wenn er dann auch noch das geteilte Sorgerecht hat, sieht es für obiges Wunschdenken gaaanz schlecht aus.
Gruß
Didi
Das hat mit dem Umgangsrecht genau gar nichts zu tun.
wer hat das denn behauptet?
Das wiederum geht Dich nichts an.
lies meinen beirag noch mal genau 