Umgangsrecht zwischen vater und tochter

Die Frage ist,
wie das Kind die Abwesenheit der Mutter empfindet.

wie fragt man das ein siebenmonatskind?

Man könnte sehen, wie es reagiert. Kommunikation soll sogar mit Babys möglich sein.

pendeln?

Langeweile?

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Hi,

die Mutti ist 20 Jahre alt und möchte wahrscheinlich einfach
nur „das Beste für mein Kind“

oder möchte sich vielleicht an dem Vater „rächen“. Auch ein sieben Monate altes Kind hat ein Recht auf einen Vater.

Wären wir alle hier auf einer Stufe mit derselben
Lebenserfahrung, könnte man dieses Forum schließen.

Was hat das jetzt mit Tillis Antwort zu tun?

Deine Antwort stellt Deine subjektive Meinung dar, aber um
diese geht es nicht und sie hilft auch der Mutter nicht weiter
im Finden eines Lösungsansatzes.

Jau, Deine aber auch. Wo war eigentlich Deine Hilfe im Finden eines Lösungansatzes?

*Ich suche*

Gruß
Tina

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Hallo ahnzasnich,

die Mutti ist 20 Jahre alt und möchte wahrscheinlich einfach
nur „das Beste für mein Kind“

richtig. und sie läuft gefahr zu klammern.

Deine Antwort stellt Deine subjektive Meinung dar, aber um
diese geht es nicht und sie hilft auch der Mutter nicht weiter
im Finden eines Lösungsansatzes.

es ist nicht subjektiv, sondern einfach tatsache, dass kinder am beten von einer gemeinschaft betreut werden. das denke ich mir doch nicht aus.
nicht „normal“ ist die aktuelle einzelhaft von müttern und kindern im heutigen europa.

Was hast Du erlebt, um so emotionslos zu reagieren?

ich habe es erlebt, das all meine kinder gediehen und glücklich waren mit mehreren ihnen zugewandten bezugspersonen.
keine fremdeln, keine kindergartenangst, schlafen bei freunden keinerlei probleme. reisen zu den großeltern in jüngstem alter.

emotionslos? da hast du wohl was falsch verstanden.
ist nur mama-kind-zweierkiste die wahre emotion?

tilli

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Hallo,

Ich kenne die Reglung, dass Übernachten erst ab 3 Jahre
zulässig ist. Aber da solltest Du evtl. spezialisierte
Familienanwälte kontaktieren.
http://www.rechtsanwalt-dockter.de/besuchsrecht.html

Es gibt keine Gesetze die die Dauer des Umgangs regeln. Gerichte nehmen Rücksicht auf die beruflichen Belange (nicht jeder kann alle paar Tage am Nachmittag frei machen) und auf die Dauer der bisherigen Bindung Vater-Kind.

Zitat:
„Auch bei Babys sieht der Gesetzgeber ein Besuchsrecht vor.
Hier stehen jedoch die Primärbedürfnisse des Kindes sehr im
Vordergrund, weshalb Gerichte Regelungen vorschlagen, wonach
der Besuchsberechtigte ein bis zweimal in der Woche für ein
paar Stunden mit dem Kind spielt.“

Außerdem ist das die Meinung eines Rechtsanwaltes. Kein Gesetz und nicht mal die Regel, sondern der Minimalumgang.

Es steht im Link auch:
Zitat:
Hat der besuchende Elternteil eine besonders enge Beziehung, so kann es auch schon bei kleinen Kindern zu längeren Besuchen auch mit Übernachtungen kommen, kennen sich Kind und besuchender Elternteil nicht sehr gut, kann es sinnvoll sein, nur kurze Besuche ohne Übernachtung zuzulassen.

Außerdem ist das die Meinung eines Rechtsanwaltes. Kein Gesetz und nicht mal die Regel, sondern der Minimalumgang.

Richter entscheiden da nach ihren Gutdünken. Da kann ein noch größerer Umgang herauskommen, als jetzt beim Jugendamt vereinbart.

Akzeptiert Dein Kind Deine lange Abwesenheit? Läßt es sich vom
Vater trösten? Wurden solche Aspekte vom JA berücksichtigt.
wenn das alles nicht der Fall ist, würde ich mir externe
Unterstützung holen.

Genau hier ist es wichtig, dass das Kind sich auch von anderen Personen als der Mutter (Großeltern, Tanten, Freundinnen usw.) trösten lässt.

Wenn es nur auf eine Person fixiert wird, hat man irgendwann die größten Probleme. Spätestens im Kindergarten oder wenn Mama krank wird.

Auch Mamas können nicht immer sofort trösten. Wenn der Pubs im Bauch nun mal arg weh tut oder die Zähne quälen, dann kann sich auch Mama ganz schön (erfolglos) abmühen.

Das sind alles Fragen, die mich umhertreiben würden. Ein
eigenes Bett wäre für mich erstmal zweitrangig, solange der
Vater Nichtraucher ist bzw. nicht trinkt oder sonstige
Bewußtseinshemmenden Dinge veranstaltet, solange das Kind bei
ihm schläft.

Als meine Stieftochter schwanger war und mitbekam, wie meine SchwieTo die Kinder (damals 8 Mon.; 1,5 J. und 3,5 J.) bei mir tagelang parkte bzw. bei gemeinsamen Besuchen in der oberen Wohnung schlief und die Kinder bei uns in der unteren Wohnung, sagte sie mal zu mir: das könnte ich nie. Ich kann mein Kind doch nicht für Stunden/Tage weggeben.

Inzwischen genießt sie es, wenn sie bei uns, ist oben - ohne Ohr im Kinderbett - zu schlafen. Sie gibt mir die Kleine auch für mehr als eine Woche alleine. Beide wohnen etwa 400 km von uns entfernt und wir sehen uns deswegen nicht allzu häufig.
Das Kind ist daran gewöhnt auch mal bei den anderen Großeltern zu schlafen und lässt sich auf von dem dortigen Bruder des Vaters und meinem Mann trösten.

Meine Stieftochter kann so ihre Fortbildung - für den Wiedereinstieg in ihren Beruf - machen und die Kleine fühlt sich überall behütet und geliebt.

Das behütet und geliebt ist für jedes Kind wichtig. Aber nicht nur von der Mama behütet und geliebt, sondern von möglichst vielen Menschen. Das gibt Selbstvertrauen und nimmt evtl. Berührungsängste und Verlassensängste weg.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

für ein 7 Monate altes Kind fallen mir aber dammich viele Möglichkeiten ein, es zur Ruhe zu betten ohne ein Bett zu haben. (Irene hat völlig ausreichendes beschrieben)

Das funktioniert bspw. auch auf einem auf dem Boden ausgelegten Plümmo :wink:

Eigentlich finde ich das arg erschreckend. Hier wird die fehlende Existenz eines eigentlich völlig überflüssigen Möbelstücks als Begründung heran gezogen, um die Nähe und Geborgenheit eines Elternteils zu unterbinden?

LG Petra

4 Like

Hallo,
Du solltest nicht vergessen das der Vater genauso ein Recht hat sein Kind betreuen zu dürfen wie Du.

Und solange er sich kümmert ist die Welt doch in Ordnung,oder?

Gib ihm die Chance zu lernen.Von uns ist auch keiner als perfekte Mutter geboren worden.

Und die Kinder lieben sie gerade dafür…das sie so sind wie sie sind.

Gib ihm und dem Kind die Chance.Ganz wichtig.

Es gibt Frauen die würden sich freuen wenn der Vater sich kümmern würde.

Meine Meinung und nur ein Tipp.

Gruß

Eigentlich finde ich das arg erschreckend. Hier wird die
fehlende Existenz eines eigentlich völlig überflüssigen
Möbelstücks als Begründung heran gezogen, um die Nähe
und Geborgenheit eines Elternteils zu unterbinden?

Die **vorübergehend fehlende Existenz … für eine Woche.

Das ist nicht nur erschreckend, das ist hochgradig albern.
Vermutlich kommt er (wie viele Leute) halt erst Samstag dazu, das Ding zu besorgen.

Max**

2 Like

Nick
Liebe Mami,

mal völlig unabhängig von der konkreten Fragestellung…

Vielleicht solltest du mal gucken, ob du irgendjemand neutralen Dritten hast, mit dem du mal über dich, deine Zukunft, den Platz, den dein Würmchen darin hat und die Konstellation mit dem Vater deines Würmchens sprechen kannst.

Wenn ich mal deinen Nick aufgreifen darf: „Wir 2“ ist nicht! Das wird bis ans Lebensende deines Kindes so sein, eine echt lange Zeit. Zumindest aus dem Blickwinkel deines Kindes heißt das „Wir 3“ - auch wenn Papi und Mami seit ein paar Wochen nicht mehr zusammenleben und es nie wieder tun werden.

Du tust deinem Kind, aber auch dir einen mega großen Gefallen, wenn du diesen Umstand versuchst so früh wie möglich zu akzeptieren. Du bist jung, das hat den riesigen Vorteil, dass keine allzu großen verkrusteten Altlasten auf dir liegen. Mach was draus.

LG Petra

Wohl wahr owt
*

1 Like

Eigentlich finde ich das arg erschreckend. Hier wird die
fehlende Existenz eines eigentlich völlig überflüssigen
Möbelstücks als Begründung heran gezogen, um die Nähe
und Geborgenheit eines Elternteils zu unterbinden?

Bitte zeig mir, wo ich solches geschrieben hab!

Bitte zeig mir, wo ich solches geschrieben hab!

Nicht Du. :smile: Das bezog sich auf das Originalposting.

M.

Ich stimme Euch beiden ja grundsätzlich zu, ABER es gibt eben Kinder, die sehr lange sehr eng an der Mutter „kleben“. Die sehr lange Trost nicht von anderen annehmen. Da mit Gewalt etwas aufknacken zu wollen, ist in meinen Augen falsch und eher grausam.

7 Monate ist doch bei vielen Kindern noch fast Voll-Still-Alter von daher, aber das schrieb ich ja schon, ist eine Trennung über zwei Stunden hinaus, für mich sehr merkwürdig.

Und ja der Link stellt die Meinung eines RA dar, aber die Definition „Kindeswohl“ ist halt nirgendwo festgeschrieben und muß wohl immer schwammig bleiben. Nicht alle Kinder kommen mit ner 50:50 Reglung gut zurecht. Ich bleibe daher dabei, dass es eine ungewöhnliche Entscheidung vom JA ist. Googelt man nach einschlägigen Urteilen findet man üblicherweise andere Reglungen (für dieses Alter). Aber wir kennen hier nun auch nicht das Kind und nicht des Vaterssicht.

Evtl. einigen sich ja auch die Eltern und finden eine bessere Lösung, wie z.B. gegenüberliegende Wohnungen o.ä.

FS

Die Frage ist,
wie das Kind die Abwesenheit der Mutter empfindet.

wie fragt man das ein siebenmonatskind?

Man könnte sehen, wie es reagiert.

dreht es sich weg, erlischt das besuchsrecht?

tilli

Hallo,

sofern das hier alles überhaupt stimmt, ist das schon recht ungewöhnlich daß knapp 7 Monate alte Babys über Nacht zum Vater gegeben werden. Das ginge ja schon rein stilltechnisch nicht, sofern Du noch stillst. Oder holt der Vater dann am Abend die abgepumpte Milch ab?

9 - 18h ist schon reine recht lange Zeit, auch ungewöhnlich in dem Alter.

Ich würde mal bei einem anderen Sachbearbeiter vorsprechen beim JA oder nötigenfalls gleich zum Vorgesetzten gehen.

Gruß,
Christiane

Hallo,

Ich stimme Euch beiden ja grundsätzlich zu, ABER es gibt eben
Kinder, die sehr lange sehr eng an der Mutter „kleben“. Die
sehr lange Trost nicht von anderen annehmen. Da mit Gewalt
etwas aufknacken zu wollen, ist in meinen Augen falsch und
eher grausam.

Weshalb ich in anderen Posts geschrieben habe, dass mir das Befinden des Kindes hier an erster Stelle steht. Auch wenn das jemand versucht ins Lächerliche zu ziehen.

Gruß
Elke

Ich warte noch!
+

Das ist jetzt purer Zufall, dass ich das noch gesehen habe. Schreib doch einfach das nächste mal per mail, wenn du ein Problem hast…

Zur Antwort: Ich dachte, die hätte sich erledigt, nachdem Denker freundlicherweise die richtige (und eigentlich auch einzig logische) Erklärung geliefert hat…

LG Petra

Zur Antwort: Ich dachte, die hätte sich erledigt, nachdem
Denker freundlicherweise die richtige (und eigentlich auch
einzig logische) Erklärung geliefert hat…

Warum richtest du dann dein Posting an mich? Noch dazu mit Bezug auf meinen Text?

Ich würde dich sehr bitten, das zukünftig zu unterlassen.

Schlecht geschlafen?

Das ist hier eine schriftliche Form der Diskussion - oder? Der erste Teil meines Postings knüpft logisch an deinen Beitrag an und steht daher völlig richtig an dieser Stelle…

Entspricht es deinem Diskussionsstil, dass du erwartest, dass andere Diskussionsteilnehmer nur von dir freigegebene Inhalte posten dürfen?

Wenn du einen persönlichen Angriff oder eine Unterstellung in Zeilen rein liest, die da schlicht nicht stehen, ist das dein Privatvernügen. Mit welchem Recht verbietest du anderen den Mund?

LG Petra

P.S.: Für mich ist diese Diskussion an dieser Stelle beendet. Das hier und öffentlich zu machen, ist lächerlich. Wenn du noch Probleme hast, kannst mich anmailen…

???
Ich verstehe Deine Mail nicht .
Ich habe doch nur eine Frage gestellt und wollte ein paar Antworten sehe gerade nicht den zusammen hang oder ich habe etwas überlesen