Hallo,
Ab wann muss man sich bei Einwohnermeldeamt ummelden? Ist eine
Ummeldung schon nötig wenn man zum Bsp für nur 1 Monat in eine
Übergangswohnung bei einem Freund/Bekannten zieht und danach
in eine eigene Wohnung?!?
Zuallererst gilt:
§ 11 MelderechtsrahmengesetzAllgemeine Meldepflicht
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden
Sodann kommt das Meldegesetz des entsprechenden Bundeslandes -
z.B. Bayern: Meldefrist 1 Woche nach Einzug.
Reicht es dann nicht wenn man ein Postnachsendeauftrag
einrichtet
Nachsendeauftrag bei Deutsche Post gilt nur für Deutsche Post - bitte dran denken, dass es mittlerweile auch andere Postdienstleister gibt. Am besten wirklich wichtigen Stellen die neue Adresse schriftlich, telefonisch oder persönlich bekannt geben.
wenn man nach der Übergangszeit sich in der
neuen Wohnung meldet?
Das muss dann auch wieder geschehen.
Tip:
Anmeldeformular vom Internet herunterladen, ausdrucken, ausgefüllt und unterschrieben an die entsprechende Meldebehörde schicken. Zur Ausweis/Passänderung bei Gelegenheit auf der Behörde vorbeischauen (Hauptsache die Meldepflicht ist erfüllt).
Soll aber nach meinen letzten Info´s von vor 2 Monaten z.B. in Frankfurt/Main nicht möglich sein.
Gruss Sid