Ummeldung bei einer Übergangswohnung nötig?

Hallo

ich hoffe die Frage ist im richtigem Forum gelandet.

Ab wann muss man sich bei Einwohnermeldeamt ummelden? Ist eine Ummeldung schon nötig wenn man zum Bsp für nur 1 Monat in eine Übergangswohnung bei einem Freund/Bekannten zieht und danach in eine eigene Wohnung?!?
Ich sehe da Probleme da in der alten Wohnung ja dann neue einziehen und somit mind. 2 verschiedene Personen dort gemeldet sind.
Reicht es dann nicht wenn man ein Postnachsendeauftrag einrichtet und wenn man nach der Übergangszeit sich in der neuen Wohnung meldet?

Mit freundlichen Gruß
René

Je nach Bundesland
… sind die Fristen nach denen man sich Ummelden muss sehr verschieden (1 Woche - 1 Monat). Und da eine Ummeldung, außer dem zeitlichen Aufwand, nichts kostet (und innerhalb von Städten sogar elektronisch gemacht werden kann), sollte man das auf jeden Fall tun.

Ob in deinem speziellen Fall die 1-Monats-Frist gilt, müsstest du per Internet-Recherche herausfinden können. Dann könntest du es erst mal lassen und nur die Postweiterleitung nutzen.

Hmm. Warum sollten nicht mehrere Personen auf der gleichen/selben Anschrift gemeldet sein? Z.B. 8 Personen bei einer Familie?

Gruß

Stefan

Hallo,

Ab wann muss man sich bei Einwohnermeldeamt ummelden? Ist eine
Ummeldung schon nötig wenn man zum Bsp für nur 1 Monat in eine
Übergangswohnung bei einem Freund/Bekannten zieht und danach
in eine eigene Wohnung?!?

Zuallererst gilt:
§ 11 MelderechtsrahmengesetzAllgemeine Meldepflicht
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden

Sodann kommt das Meldegesetz des entsprechenden Bundeslandes -
z.B. Bayern: Meldefrist 1 Woche nach Einzug.

Reicht es dann nicht wenn man ein Postnachsendeauftrag
einrichtet

Nachsendeauftrag bei Deutsche Post gilt nur für Deutsche Post - bitte dran denken, dass es mittlerweile auch andere Postdienstleister gibt. Am besten wirklich wichtigen Stellen die neue Adresse schriftlich, telefonisch oder persönlich bekannt geben.

wenn man nach der Übergangszeit sich in der
neuen Wohnung meldet?

Das muss dann auch wieder geschehen.

Tip:
Anmeldeformular vom Internet herunterladen, ausdrucken, ausgefüllt und unterschrieben an die entsprechende Meldebehörde schicken. Zur Ausweis/Passänderung bei Gelegenheit auf der Behörde vorbeischauen (Hauptsache die Meldepflicht ist erfüllt).
Soll aber nach meinen letzten Info´s von vor 2 Monaten z.B. in Frankfurt/Main nicht möglich sein.

Gruss Sid

ot. Ffm.
Hi!

Anmeldeformular vom Internet herunterladen, ausdrucken, ausgefüllt und unterschrieben an die entsprechende Meldebehörde schicken. Zur Ausweis/Passänderung bei Gelegenheit auf der Behörde vorbeischauen (Hauptsache die Meldepflicht ist erfüllt).
Soll aber nach meinen letzten Infos von vor 2 Monaten z. B. in Frankfurt/Main nicht möglich sein.

Isses auch nicht. Musste ich vor einem halben Jahr auch schmerzvoll (:wink: erfahren. (Umzug innerhalb des Stadtgebietes.)

LG
Liza