Umsatzsteuer

Hallo,

ich habe seit einigen Monaten ein Kleingewerbe (Internethandel mit Bastel- und Geschenkartikel).
Ich führe keine Umsatzsteuer ab, da ich davon ausgegangen bin, das ich den Betrag von 16000,- nicht überschreiten werde.
Nun läuft der Verkauf jedoch besser,als ich erwartet habe und nun weiß ich nicht was ich machen soll.Dieses Jahr ist das sicher noch kein Problem mit der Überschreitung der Summe, aber was mache ich nächstes Jahr,wenn ich darüber komme?
Dann muß ich doch Umsatzsteuer abführen und davor habe ich ein bisschen Angst, da ich keine Ahnung habe,was ich dann machen muß?
Muß ich das von vorneherein dem Finanzamt mitteilen, oder kann ich erstmal abwarten, bis der Betrag erreicht ist?
Ich muß doch dann eine UMST Erklärung abgeben.Wie setzt die sich zusammen:
1.Ich trage meine gezahlte Vorsteuer irgendwo(Formular) ein?
2.Ich trage meine erhaltene UMST ein?(die muß ich auf der Rechnung dann auch ausweisen?)
3.Die Differenz zahle ich dem Finanzamt?

Wäre das so korrekt?
Ich kaufe bei Firmen in den Niederlanden ein,zahle dort 19% UMST.
Brauche ich dann auch noch eine UMST_Identifikationsnummer?

Wäre wirklich sehr dankbar für Antworten.

Gruß
Marion Schneider

EBay und Gewerbe
Hallo!

Ich habe zwar keine Tips bezüglich Ihrer Steuern, aber bevor Sie mal Ärger wegen Ihres Versandes bei EBay bekommen:
Da Sie als Händler bei Eay auftreten unterliegen Sie dem Fernabgabegesetz, welches besagt, dass ein Kunde das Recht hat, bestellte Ware zu erhalten. Dafür verantwortlich ist der Verkäufer.
Die Klausel in Ihrem Shop unter Ebay von wegen „…Ich weiß, dass jeder gerne beim Porto sparen möchte,
aber bitte beachtet, das ich für alle unversicherten Versandarten keine Haftung übernehme.
Bitte beachtet dies bei der Wahl eurer Versandart!“ ist daher unzulässig!!!
Soll heißen: Bestellt ein Kunde und es kommt nichts bei diesm an (auch wenn er das nur behauptet) dann MÜSSEN Sie ihm erneut die Ware zusenden!!!

Grüße,
Wassermaxe

Also, wenn Du auch noch im Ausland einkauft, würde ich Dir dringend einen Steuerberater empfehlen. Der macht die Umsatzsteuer-Anmeldung dann für Dich. Da der Umfang relativ gering sein dürfte, kann das auch nicht die Welt kosten.

Gruß
Saba

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi,

die kleinunternehmergrenze wurde für 2003 rückwirkend auf 17.500 EUR erhöht. wenn du in 2003 drüber kommst, musst du prognostizieren, dass du in 2004 wahrscheinlich nicht über 50.000 kommst.

folgendes passiert:

in 2003 über 17.500 und in 2004 wahrscheinlich unter 50.000
–> du bist in 2004 kleinunternehmer und ab 2005 regelbesteuert, wenn du zwischen 17.500 und x warst.

warst du in 2004 dann doch wieder unter 17.500 EUR bist du auch in 2005 kleinunternehmer.

bei „angst“ rund um die USt solltest du einen steuerberater VOR beginn des betreffenden kalenderjahres besuchen und mit ihm alles abklären.

mfg vom

showbee