Hallo nochmal,
Ebay hat seinen Sitz in der Schweiz.
aber soviel ich weiß unverändert zumindest eine Betriebsstätte in Kleinmachnow (genauer: Europarc Dreilinden, ungefähr da, wo vor Errichtung der Grenzsicherungsanlagen der Teerofendamm über die Eisenbahn ging). Wie auch immer, wenn e-bay CH eine „Internet-Leistung“ an Dich erbringt, ist diese Leistung in Deutschland steuerbar, wenn Du Unternehmer im Sinn des UStG bist. Den Nachweis Deiner Unternehmereigenschaft kannst Du mit jedem beliebigen dafür geeigneten Mittel erbringen, er ist nicht an die Form der USt-ID-Nummer gebunden.
Da aber der
Internethandel in D stattfindet, wird die deutsche
Umsatzsteuer berechnet.
Ich vermute mal, dass Du von USt sprichst, die auf Leistungen von e-bay berechnet wird, und nicht von USt auf Lieferungen, die Du erhältst.
So man eine USt-ID Nr. hat, kann man
diese angeben und die Steuer wird nicht berechnet, da ich aber
ein Unternehmensgründer bin, habe ich diese ID-Nr erst vor
kurzem erhalten…
Das kapier ich als Nicht-e-Bayer immer noch nicht. Die Umsatzsteuer-ID-Nummer hat drei Funktionen: In erster Linie Nachweis der Unternehmereigenschaft bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Zweitens kann sie bei Leistungen von Unternehmern an Unternehmer zwischen zwei Ländern zum Nachweis der Unternehmereigenschaft dienen. Drittens kann sie auf Rechnungen alternativ zur Steuernummer angegeben werden. Sie ist jedoch außer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nicht das ausschließliche Indiz für Deine Unternehmereigenschaft, von der in einigen Fällen die Umsatzbesteuerung abhängt.
Ein nicht gebietsansässiger Unternehmer, der eine Leistung an Dich erbringt, die im Erhebungsgebiet der deutschen USt steuerbar ist, darf keine ausländische USt an Dich fakturieren. In Deinem Fall handelt es sich wahrscheinlich um eine Leistung aus dem Katalog aus § 3a Abs 4 UStG (Vermutung; wenn Du die Leistung benennst, kann ich das beurteilen). Diese ist in Deutschland steuerbar, weil Du Unternehmer im Sinn des UStG bist.
Ich muss jetzt noch Ust. Erklärungen von den letzten Monaten
machen. Und da komm ich jetzt ins Grübeln, wie und wo ich die
eintragen muss, da die Schweiz ja nicht zur EU gehört.
Die Schweizer USt ist für Dich keine abziehbare Vorsteuer, auch nicht erstattungsfähig im CH Vergütungsverfahren, da sie unberechtigt ausgewiesen wurde.
Was tun? Bei e-bay wirst Du faktisch keine große Chance auf Korrektur der falschen Rechnung haben. Das Schweizer Vergütungsverfahren brauchst Du auch nicht anfangen, da kommt aus dem genannten Grund nichts bei rum.
Wenn Du keine korrigierte Rechnung erhalten kannst, sind die CH-Umsatzsteuerbeträge verschenkt.
Schöne Grüße
MM