Zoll/Mehrwertssteuer bei Programmdownload?

Hallo,

wirklich eine interessante Frage! Spontan wußte ich es auch nicht, habe mich aber informiert und wir haben herausgefunden dass nur Waren, aber keine Daten und kein geistiges Eigentum verzollt werden müssen. Insofern ist es richtig dass kein Zoll fällig wird wenn es nur einen Download gibt, aber kein Datenträger verschickt wird, also auch keine Warenlieferung stattfindet.

Allerdings entsteht trotzdem eine Steuerschuld, denn das ist ja - im Gegensatz zum Zoll als europäischer Abgabe - eine nationale Gebühr. Wenn in deiner Buchhaltung also ein Posten für den Softwaredownload auftaucht wäre es nicht gut wenn bei einer Betriebsprüfung auffällt dass das dem Finanzamt nicht mitgeteilt wurde.

Diese Probleme wurden und werden wohl im geschäftlichen Bereich teilweise bei Ebay-Rechnungen aus der Schweiz diskutiert, während viele Privatleute entsprechende Probleme z. B. mit dem Kauf von Kaffee im EU-Ausland haben. Auch da wäre es nötig gewesen die in Deutschland üblichen Steuern zu zahlen - und vor allem konnten die Käufer z. B. bei Ebay-Käufen einfach ausfindig gemacht werden weil die Daten ja bei Ebay erfaßt sind. So hat es zeitweise zahlreiche Besteller preiswerter Kaffeepads erwischt…
Insofern sollte der Vorgang gegenüber dem Finanzamt dokumentiert werden.

Einen interessanten Artikel dazu gibt es hier: /t/umsatzsteuer-ebay-rechnung/2010162/4

Gruß,

MecFleih