Hallo,
ich wollte fragen ob mir eine Umschulung durch das JC gewährt wird.
Ich bin 29 und habe in meiner Heimat 2 Ausbildungen gemacht und auch abgeschlossen (Technische Büroangestellte und Kunstrestauratorin), sie werden aber in Deutschland nicht anerkannt (lt. Kulturministerium).
Im Moment bekomme ich ALG2 und kann seit langer Zeit aufgrund fehlender Berufsausbildung keine Stelle finden. Bei telefonischen Nachfragen werde ich gleich nach Ausbildung gefragt! Keine Ausbildung keine Chance auf einen Arbeitsplatz!
Nun würde ich gerne eine Umschulung machen.
Wo kann ich mich über die genauen Voraussetzungen für die Gewährung einer Umschulung bei Ausländern informieren??
Gibt es speziele Stellen, die mir weiterhelfen können?
Kann das JC mir die Umschulung verweigern? Wenn Ja. Aus welchen Grund?
Was kann ich (bei Ablehnung) dann machen?
Kämme ein Bildungsgutschein in Frage? Wo genau ist der Unterschied zu Umschulung und Bildungsgutschein??
Für alle Informationenwähre ich sehr dankbar.
LG Tamara