Umschulung für EU Ausländer?

Hallo,

ich wollte fragen ob mir eine Umschulung durch das JC gewährt wird.

Ich bin 29 und habe in meiner Heimat 2 Ausbildungen gemacht und auch abgeschlossen (Technische Büroangestellte und Kunstrestauratorin), sie werden aber in Deutschland nicht anerkannt (lt. Kulturministerium).

Im Moment bekomme ich ALG2 und kann seit langer Zeit aufgrund fehlender Berufsausbildung keine Stelle finden. Bei telefonischen Nachfragen werde ich gleich nach Ausbildung gefragt! Keine Ausbildung keine Chance auf einen Arbeitsplatz!

Nun würde ich gerne eine Umschulung machen.
Wo kann ich mich über die genauen Voraussetzungen für die Gewährung einer Umschulung bei Ausländern informieren??
Gibt es speziele Stellen, die mir weiterhelfen können?

Kann das JC mir die Umschulung verweigern? Wenn Ja. Aus welchen Grund?
Was kann ich (bei Ablehnung) dann machen?

Kämme ein Bildungsgutschein in Frage? Wo genau ist der Unterschied zu Umschulung und Bildungsgutschein??

Für alle Informationenwähre ich sehr dankbar.

LG Tamara

Hallo,

Hallo,

ich wollte fragen ob mir eine Umschulung durch das JC gewährt
wird.

wenn du erklären würdest, was JC bedeutet, wäre eine Antwort vielleicht möglich

Nun würde ich gerne eine Umschulung machen.
Wo kann ich mich über die genauen Voraussetzungen für die
Gewährung einer Umschulung bei Ausländern informieren??
Gibt es speziele Stellen, die mir weiterhelfen können?

ja, die Agenturen für Arbeit

Kann das JC mir die Umschulung verweigern? Wenn Ja. Aus
welchen Grund?
Was kann ich (bei Ablehnung) dann machen?

wenn mir JC bekannt wäre, könnte ich vielleicht eine Antwort gäben.

Kämme ein Bildungsgutschein in Frage?

ja

Wo genau ist der

Unterschied zu Umschulung und Bildungsgutschein??

mit einem Bildungsgutschein erhält man die Zusage, dass eine Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit gefördert wird. Das kann im Einzelfall auch eine Umschulung sein. Insofern kann man nicht von einem Unterschied ausgehen.

Gruß
Otto

Doppelposting -> Arbeits- und Sozialamt
Hi!

  1. Antworten sind in „meinem“ Brett „Arbeits- und Sozialamt“ besser aufgehoben.

  2. Netiquette lesen, bevor man „wild“ rumpostet :wink: Wird nicht gern gesehen! Da Du aber noch neu bist, sei es Dir ausnahmsweise mal verziehen…

Gruß
Liza

Hallo,

JC bedeutet Job Center!

Es ist doch nicht Ihr Ernst, dass die Agentur für Arbeit irgendwelche Hilfe anbieten kann.

Sie müssen doch sparen und sich selbst verwalten. Habe bisher nicht gehört, dass jemand hilfe von denen bekommen hat.

Gruß
Tamara

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Hallo,

JC bedeutet Job Center!

entschuldige mich bitte, das ich nicht selbst darauf gekommen bin.

Es ist doch nicht Ihr Ernst, dass die Agentur für Arbeit
irgendwelche Hilfe anbieten kann.

Auch hier bitte ich um Entschuldigung. Für Alg2-Empfänger nehmen die Arbeitsgemeinschaften oder m.a.W. die JC diese Aufgaben war.

Sie müssen doch sparen

dort wird kein Sparbuch angelegt. Geld muß aber sinnvoll ausgegeben werden - im Interesse der Steuerzahler. Das erwarte ich und viele andere Steuerzahler. Ist schließlich unser Geld.

und sich selbst verwalten.
steht so nicht im Gesetz.

Habe bisher

nicht gehört, dass jemand hilfe von denen bekommen hat.

ist auch nachvollziehbar, da über gute Taten sich kaum jemand äußert.

ich wollte fragen ob mir eine Umschulung durch das JC gewährt
wird.

wenn das JC die Notwendigkeit anerkennt und einen Erfolg sieht, durch eine Umschulung die Arbeitslosigkeit nachhaltig zu beenden.

Wo kann ich mich über die genauen Voraussetzungen für die
Gewährung einer Umschulung bei Ausländern informieren??
Gibt es speziele Stellen, die mir weiterhelfen können?

jetzt nochmals: die JC. Hinweis: dabei spielt es keine Rolle, ob jemand Deutscher oder Ausländer ist.

Kann das JC mir die Umschulung verweigern? Wenn Ja. Aus
welchen Grund?

s. oben

Was kann ich (bei Ablehnung) dann machen?

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Kämme ein Bildungsgutschein in Frage?

ja

Wo genau ist der

Unterschied zu Umschulung und Bildungsgutschein??

mit einem Bildungsgutschein erhält man die Zusage, dass eine
Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit gefördert wird. Das
kann im Einzelfall auch eine Umschulung sein. Insofern kann
man nicht von einem Unterschied ausgehen.

Gruß
Otto

Hallo,

ich habe mich bisher durch den Titel einseitig auf das dieses Thema fixiert. Deshalb noch weitere Ergänzungen.

Ich bin 29 und habe in meiner Heimat 2 Ausbildungen gemacht
und auch abgeschlossen (Technische Büroangestellte und
Kunstrestauratorin), sie werden aber in Deutschland nicht
anerkannt (lt. Kulturministerium).

  1. „Technische Büroangestellte“ scheint eher ein Beruf zu sein, der vergleichbar sein könnte mit einem anerkannten Ausbildungsberuf. Mit Sicherheit ist für die Anerkennung nicht das KuMi zuständit, sondern die IHK.
  2. Wenn Kunsthistorikerin ein Hochschulabschluß ist, dann ist das KuMi für die Anerkennung zuständig. Wenn nicht, dann gibt es in D keine vergleichbare Ausbildung und damit auch keine Stelle für die Anerkennung. Bei Hochschulabschlüssen werden seit Jahren keine Anerkennungen mehr erteilt. Es gilt die Regel, dass ausländische Akademische Titel in D in der Form geführt werden dürfen, wie sie im Ausland erteilt wurden.
  3. Förmliche Anerkennungen von Berufsausbildungen sind in D für eine Berufstätigkeit nur für reglementierte Berufe erforderlich. (Beispiele: Arzt, Krankenpfleger, Physiotherapeut, Lehrer, Architekt usw.). Nicht für deine Berufe. Insofern ist eine fehlende Anerkennung kein Hinderungsgrund, in D berufstätig zu sein. Dein Problem ist eher darin zu sehen, dass potentielle Arbeitgeber deine Qualifikationsprofile nicht einschätzen können, weil sie die ausländischen Berufsabschlüsse nicht kennen. Bei „Technische Büroangestellte“ müsste ich spekulieren und bei bei Kunsthistorikerin kann ich nur sagen, die werden kaum nachgefragt.

Im Moment bekomme ich ALG2 und kann seit langer Zeit aufgrund
fehlender Berufsausbildung keine Stelle finden. Bei
telefonischen Nachfragen werde ich gleich nach Ausbildung
gefragt! Keine Ausbildung keine Chance auf einen Arbeitsplatz!

Es trifft nicht zu, dass du wegen „fehlender“ Berufsausbildung keine Stelle findest. Es gibt unzählige Menschen in D, die mit einer ausländischen Berufsausbildung/Studium Beschäftigung gefunden haben. Du hast nun mal zwei Ausbildungen und bist insoweit im förderungsrechtlichem Sinne auch keine Arbeitslose ohne Berufsabschluß

Gruß
Otto

Hallo Tamara,

warum machst Du das nicht umgekehrt? Du schreibst im Lebenslauf
1.1.1900 - 31.12.1903 Ausbildung als „rhabarber rhabarber rhabarber“ (so wie es eben auf dem Abschlusszeugnis in Deinem Heimatland steht) und drunter: „Das entspricht einer dreijährigen Ausbildung zur Industriekauffrau mit Schwerpunkt auf…“ Wenn Du dann noch das Abschlusszeugnis selber übersetzst plus in der Originalsprache dazu legst sollte alles klar sein. Das gleiche machst Du natürlich auch für die zweite Ausbildung.

Und am Telefon würde ich sagen „Ich habe in X-Land eine Ausbildung als technische Bürokauffrau gemacht.“ Nicht „Nein, Abschluss habe ich keinen ausser vielleicht…“

Achtung: Ziemlich wichtig ist, dass Du eine möglichst genau passende Bezeichnung für die deutsche Entsprechung Deiner Ausbildung findest. Da kann eventuell ein Berufsberater vom Arbeitsamt weiterhelfen.

*wink*

Petzi

der Unterschied zwischen Umschulung und dem Weiterbildungsgutschein ist der, dass bei einer Umschulung ein neuer Beruf erlernt wird, mit IHK- oder sonstiger Prüfung. Weiterbildung bezieht sich auf EDV-, Sprach- und sonstige Maßnahmen.
Meines Wissens nach wird eine Umschulung dann finanziert, wenn aus gesundheitlichen oder sonstigen belegbaren Gründen der erlernte Beruf nicht ausgeübt werden kann. Arbeitslosigkeit ist kein Grund. Das andere Kriterium ist der Abschluss bei voraussichtlichem Ende der Weiterbildung. I.D.R wird gezahlt wen dieses Alter 30 nicht überschreitet, da argumentiert wird,dass man als Berufsanfänger mit über 30 Jahren keine Chance hat, einen Arbeitsplatz zu finden, wenn die Mitbewerber 10 - 13 Jahre jünger sind

Gruß
Yentl

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