Hallo Mike!
Mir ist unklar, weshalb Du angesichts eines besch… eidenen Geschäftsumfangs überhaupt einen Gedanken an irgendwelche seltsamen Konstrukte verschwendest.
Mir ist unklar, weshalb Du von einer bestens angesehenen Rechtsform in eine hierzulande als windig angesehene Rechtsform wechseln willst.
Mir ist unklar, weshalb Du von denkbar unkomplizierter Verwaltung mit wenigen Aufzeichnungspflichten und ohne irgendwelche alljährlich wiederkehrenden Kosten in eine kompliziertere Rechtsform wechseln möchtest, für die Du zudem einen Strohmann brauchst.
Mir ist unklar, was Du mit einer Kapitalgesellschaft ohne Kapital willst.
Mir ist unklar, was Dich daran stört, wenn sich der Unternehmerlohn (also Dein zu versteuerndes Einkommen) ganz einfach aus dem erzielten Überschuß ergibt und statt dessen die in D nicht zulässige laufende Anpassung des GF-Gehalts an den Gewinn der Kapitalgesellschaft suchst.
Mir ist unklar, weshalb Du bei „drohendem“ größeren Überschuß im Einzelunternehmen keine legalen Gestaltungsmöglichkeiten nutzt, als da sind Wahl von Abschreibungsmethoden und -Zeitraum, kaufmännisch vorsichtige Bewertung von Vorräten und halbfertigen Sachen, Ansparabschreibungen und Rückstellungen. Nicht jede Methode eignet sich für jedes Geschäft, aber irgendwas findet sich eigentlich immer, wenn auch nicht ohne weiteres kumulierend über viele Jahre.
Irgendwo fällt auch der Begriff Haftung. Dabei ist mir unklar, vor welcher Art von Inanspruchnahme Du Angst hast und welche Inanspruchnahme Du mit einer Kapitalgesellschaft, der ohnehin keiner auch nur das Schwarze unter dem Fingernagel ohne Bürgschaft des GF gibt, zu verhindern glaubst.
Es gibt Menschen mit einer schwierigen Vorgeschichte in D. In solchen Fällen kann eine Ltd. einen Ausweg bieten. Abgesehen von solchen Fällen ist eine Ltd. zumeist eine Schnapsidee, die vermeidbare Kosten mit sich bringt und der ein miserabler Ruf voraus eilt. Die hierzulande für die Ltd.-Gründung werbenden Leute nutzen den Umstand, dass allein schon die versprochene oder nur behauptete Aussicht, Steuern zu sparen, bei vielen Zeitgenossen den klaren Verstand ausschaltet. Dabei kommt den Ltd.-Vermittlern entgegen, dass von ihrer Kundschaft kaum einer die Spur einer Ahnung vom Wesen einer Kapitalgesellschaft und von den Pflichten eines Geschäftsführers hat. Und solche Leute, denen schon die Kenntnisse zur Führung eines Unternehmens nach hiesigem Recht fehlen, wollen mal eben in Deutschland eine Kapitalgesellschaft nach z. B. britischem Recht führen. Das Ganze ist von Anfang bis Ende purer Unfug!
Wenn Du mich fragen würdest, bekämst Du zur Antwort: Kümmere Dich ums Geschäft und um Deine Kunden, liefere professionelle Arbeit ab, aber kümmere Dich nicht um solchen hohlen Sch*** wie eine Ltd.
Gruß
Wolfgang