Umwandlung einer Limited in eine GmbH

Hallo zusammen,

kamm mir jemand sagen, wie man vorgehen kann, wenn man eine Limited in eine GmbH umwandeln will? Im Internet finden sich reichlich Informationen über den umgekehrten Weg, zu dem Thema Limited->GmbH sind die Informationen jedoch spärlich.

Ich bin bislang nur auf die Möglichkeit der „Grenzüberschreitenden Verschmelzung“ gestoßen. Kennt jemand weitere Möglichkeiten?

Besten Dank im Voraus!

MfG

Moin,

das ist ganz easy:

  1. GmbH gründen (Sachgründung durch Einbringung der LTd- Anteile bietet sich an).
  2. GmbH besitzt danach sämtliche Anteile an der Ltd
  3. Verschmelzung der Ltd. mit der GmbH.

Wie es in Endgland aussieht hab ich keine Ahnung, dürfte sich aber nicht zu schwierig gestalten nach Nr.3 die Ltd zu löschen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sachgründung easy?
Hi,

das ist ganz easy:

  1. GmbH gründen (Sachgründung durch Einbringung der LTd-
    Anteile bietet sich an).

Das ist nun genau das, was ich nicht als „easy“ bezeichnen würde. Denn http://www.grosse-wilde-bonn.de/gmbh-fahrplan.htm sagt:
Um eine ordnungsgemäße Sachgründung vorzunehmen, wird es erforderlich sein, dass die einzubringenden Gegenstände exakt beschrieben werden. Es ist des weiteren erforderlich, dass ein Sachgründungsbericht erfolgt, der die wesentlichen Angaben für die Angemessenheit der Leistungen für Sacheinlagen enthalten muss. Sämtliche in einer solchen Sachgründung eingebrachten Gegenstände müssen durch Sachverständigengutachten wertmäßig geschätzt worden sein.

Gruß Ulrich

„Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?“ (Douglas Adams)

wo kein ankläger, da auch kein Urteil…

Frage? Was passiert eigentlich, wenn ihr Sachverständiger einen anderen Wert ermittelt als mein sachverständiger, welcher wiederum anders ist als der von mir ermittelte Wert, mithin drei unterschiedliche bewertungen von drei unterschiedlichen Gutachtern vorliegen? Gründung gescheitert?

Hi,

wo kein ankläger, da auch kein Urteil…

Im Falle eines Konkurses jedoch hast du einen, der evtl. unangenehme Fragen stellen wird, den Insolvenzverwalter.
Dazu: /t/einlage-gmbh/1376050

Das ist halt das Risiko einer Sachgründung.

Gruß Ulrich

„Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?“ (Douglas Adams)