Hi,
wo kein ankläger, da auch kein Urteil…
Im Falle eines Konkurses jedoch hast du einen, der evtl. unangenehme Fragen stellen wird, den Insolvenzverwalter.
Dazu: /t/einlage-gmbh/1376050
Das ist halt das Risiko einer Sachgründung.
Gruß Ulrich
„Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?“ (Douglas Adams)