Umzug absetzen?

Hallo Ihr :smile:

Ich bin letzte Woche in den Ort gezogen wo ich Arbeite und spare dadurch jeden tag 2 std. Fahrzeit. Diesen Umzug möchte ich gerne von der Steuer absetzen ABER!!! obwohl ich einen LKW angemietet hatte, dieser von freunden abgeholt wurde, ich aber mit diesen Freunden jetzt bös aneinander geraten bin, werde ich keine Quittung erhalten. Kann ich doch irgendwie in welcher Sparte auch immer versuchen ein paar € wieder rauszuholen??
Da bei mir jeder € zählt wäre ich für einen Tip sehr dankbar

Wünsche frohe Weihnachten an alle da draussen

MFG Angela

Hallo Ihr :smile:

Ich bin letzte Woche in den Ort gezogen wo ich Arbeite und
spare dadurch jeden tag 2 std. Fahrzeit. Diesen Umzug möchte
ich gerne von der Steuer absetzen ABER!!!
obwohl ich einen LKW angemietet hatte, dieser von freunden
abgeholt wurde, ich aber mit diesen Freunden jetzt bös
aneinander geraten bin, werde ich keine Quittung erhalten.
Kann ich doch irgendwie in welcher Sparte auch immer versuchen
ein paar € wieder rauszuholen??

Hallo !

Kannst Du!! Nennt sich „Pauschale für sonstige Umzugskosten“.

Bedingung ist : Mindestens eine Stunde Fahrtverkürzung durch den Umzug. Hast Du erfüllt!

Dann - zusätzlich kannst Du mehrere Fahrten mit Deinem PKW absetzen, wegen der Wohnungssuche. Dann bist Du ganz sicher mit eigenem PKW hin und hergefahren und hast Kleinkram hingebracht und Dich auch sonst um Deine neue Wohnung gekümmert.

Also, schreib alles auf, was Dir einfällt, der Mensch auf dem Finanzamt wird alles überflüssige streichen.
Wie gesagt, schreib alles auf, was Dir einfällt, was Du zur Erlangung dieser Wohnung an Unkosten hattest.

Gruß Max

Umzug absetzen
Hi,

Kann ich doch irgendwie in welcher Sparte auch immer versuchen
ein paar € wieder rauszuholen??
Da bei mir jeder € zählt wäre ich für einen Tip sehr dankbar

die erwähnte Umzugskostenpauschale liegt bei € 537 bzw. 1.074 für Verheiratete zzgl. € 237 für jeden weiteren Umzieher. Außerdem gibt es einen Häufigkeitszuschlag von 50%, wenn der letzte Umzug - ebenfalls beruflich veranlaßt - weniger als 5 Jahre zurückliegt.

Die Pauschale deckt die sonstigen Umzugskosten ab. Dazu zählen
Trinkgelder, Verpflegungskosten für freiwillige Helferlein, Renovierungskosten etc.

Außerdem sind aber auch noch diese Dinge abzugsfähig:

  • Transportkosten (u.a. auch Kosten für die Reparatur oder wiederbeschaffung von beschädigtem oder verlorenem Umzugsgut)
  • Reisekosten (auch zur Besichtigung von Wohnungen, auch derer, die letztlich nicht genommen wurden)
  • Doppelte Mietzahlungen
  • Maklergebühren
  • Kosten für zusätzlichen Unterricht von Kindern (Nachhilfe)
  • Beschaffung von Herd und Öfen (wenn die alten nicht weiter verwendet werden können, z.B. aus Platzproblemen)

Du siehst, da kommt einiges zusammen. Die fehlende Quittung macht den Kohl u.U. gar nicht fett.

Gruß
Christian

P.S.
Die erwähnte Fahrtzeitverkürzung zur Arbeit von 1 Stunde ist mitnichten die einzige Möglichkeit, das Finanzamt an den Umzugskosten zu beteiligen. Da geht so einiges mehr…

Hallo Ihr :smile:)))))

Ich könnt euch beide knutschen, danke schön für die Auskunft
Liebe grüße Angela