Umzugskosten steuerlich absetzbar?

Umzugskosten
Hi,

Arbeitnehmer A wohnt in Heimatort & arbeitet seit 3,5 Jahren
in Arbeitsort
Stand 2010: 40 km, 35 Minuten einfache Fahrzeit
Stand 2011: 45 km, 40 Minuten einfache Fahrtzeit (da
Arbeitgeber einen Umzug in Betracht zieht)

Die tatsächliche Fahrzeit ist jedoch aufgrund der
Gegebenheiten (Staustrecke und längfristige Baustellen) ca.
10-15 Minuten pro Fahrt länger, unter besonderen Bedingungen
wie Urlaubsreisezeit sind auch Zeiten von 60-90 Minuten
möglich.

A möchte nun in die Nähe (Umkreis 10 km, ca 10-15 Minuten pro
Fahrt) von Arbeitsort ziehen.

Fahrzeitverkürzung von 1 Stunde bei Hin- und Rückfahrt ist nur annähernd erreicht. Mit der Begründung, dass der Arbeitgeber noch weiter wegzieht (konkrete Pläne??) und noch weitere Erschwernisse hinzukommen, könnte der Umzug schon anerkannt werden und zwar auch schon 2010. Schwierigkeiten können zwar auftreten, d.h. Elstererklärung zu empfehlen, dann auch Einspruch und Klageverfahren, eventuell dann mit Steuerberater. Es ist also zu erwarten, dass es nicht glatt durchläuft, die Aussichten insgesamt sind aber nicht schlecht. Bei Umzug 2011 hat man den Umzug des Arbeitgeber schon konkreter und ist dann stärker in der Argumentation.

* Absetzbar wären doch:

  • Maklercourtage für die neue Wohnung

ja

  • Umzugsunternehmen

ja

  • ggf. doppelte Mietbelastung neue & alte Wohnung

ja, jeweils die Miete für die Wohnung, in der man nicht mehr/noch nicht wohnt.

… noch was?

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskost…

http://www.steuerthek.de/handbuch/est/wk_umzugskoste…

/t/umzug-absetzen/1392557

Schöne Grüße
C.