Umzugskosten steuerlich absetzbar?

Hallo zusammen,

hier mal ein fiktiver Fall, bei dem eure Unterstützung dankend entgegen genommen wird :smile:

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Arbeitnehmer A wohnt in Heimatort & arbeitet seit 3,5 Jahren in Arbeitsort
Stand 2010: 40 km, 35 Minuten einfache Fahrzeit
Stand 2011: 45 km, 40 Minuten einfache Fahrtzeit (da Arbeitgeber einen Umzug in Betracht zieht)

Die tatsächliche Fahrzeit ist jedoch aufgrund der Gegebenheiten (Staustrecke und längfristige Baustellen) ca. 10-15 Minuten pro Fahrt länger, unter besonderen Bedingungen wie Urlaubsreisezeit sind auch Zeiten von 60-90 Minuten möglich.

A möchte nun in die Nähe (Umkreis 10 km, ca 10-15 Minuten pro Fahrt) von Arbeitsort ziehen.
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Daher nun die Fragen:

* wenn A schon 2010 umzieht, könnte er die Kosten dann in der Steuererklärung für 2010 geltend machen?
oder würde es sich (wenn überhaupt) für die Steuererklärung 2011 positiv auswirken, wenn A erst 2011 umzieht?

* Absetzbar wären doch:

  • Maklercourtage für die neue Wohnung
  • Umzugsunternehmen
  • ggf. doppelte Mietbelastung neue & alte Wohnung
    … noch was?

Danke für eure Antworten :smile:

ich glaube, dass nur die reinen umzugskosten (z.B. Miete für LKW) absetzbar wären…

Umzugskosten
Hi,

Arbeitnehmer A wohnt in Heimatort & arbeitet seit 3,5 Jahren
in Arbeitsort
Stand 2010: 40 km, 35 Minuten einfache Fahrzeit
Stand 2011: 45 km, 40 Minuten einfache Fahrtzeit (da
Arbeitgeber einen Umzug in Betracht zieht)

Die tatsächliche Fahrzeit ist jedoch aufgrund der
Gegebenheiten (Staustrecke und längfristige Baustellen) ca.
10-15 Minuten pro Fahrt länger, unter besonderen Bedingungen
wie Urlaubsreisezeit sind auch Zeiten von 60-90 Minuten
möglich.

A möchte nun in die Nähe (Umkreis 10 km, ca 10-15 Minuten pro
Fahrt) von Arbeitsort ziehen.

Fahrzeitverkürzung von 1 Stunde bei Hin- und Rückfahrt ist nur annähernd erreicht. Mit der Begründung, dass der Arbeitgeber noch weiter wegzieht (konkrete Pläne??) und noch weitere Erschwernisse hinzukommen, könnte der Umzug schon anerkannt werden und zwar auch schon 2010. Schwierigkeiten können zwar auftreten, d.h. Elstererklärung zu empfehlen, dann auch Einspruch und Klageverfahren, eventuell dann mit Steuerberater. Es ist also zu erwarten, dass es nicht glatt durchläuft, die Aussichten insgesamt sind aber nicht schlecht. Bei Umzug 2011 hat man den Umzug des Arbeitgeber schon konkreter und ist dann stärker in der Argumentation.

* Absetzbar wären doch:

  • Maklercourtage für die neue Wohnung

ja

  • Umzugsunternehmen

ja

  • ggf. doppelte Mietbelastung neue & alte Wohnung

ja, jeweils die Miete für die Wohnung, in der man nicht mehr/noch nicht wohnt.

… noch was?

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskost…

http://www.steuerthek.de/handbuch/est/wk_umzugskoste…

/t/umzug-absetzen/1392557

Schöne Grüße
C.

ich glaube, dass nur die reinen umzugskosten (z.B. Miete für
LKW) absetzbar wären…

sorry, aber den Glauben lass lieber in der Kirche, hier war ja Wissen gefragt.

Guten Tag,

ich glaube, dass nur die reinen umzugskosten (z.B. Miete für
LKW) absetzbar wären…

sorry, aber den Glauben lass lieber in der Kirche, hier war ja
Wissen gefragt.

ja, und von mir auch !