Umzug in eine andere Stadt über das Arbeitsamt

Halli Hallo.
Ich habe eine Frage an euch alle: Ich würde gerne von Lübeck nach Bremen ziehen, da ich in Lübeck beruflich keine guten Chancen habe, in Bremen aber sehr gute hätte. Momentan bekomme ich Arbeitslosengeld. Ist es möglich das Arbeitsamt zu wechseln, sodass ich vom Arbeitsamt Bremen Geld bekomme und dort leben kann?
Würde mich sehr freuen wenn Ihr mir helfen würdet.

Ganz Liebe Grüsse
Marcel

Hallo Marcel,

das ist möglich. Sie sollten jedoch vor dem Umzug bei Ihrer zuständigen Agentur in Lübeck Bescheid sagen, damit diese alles Weitere in die Wege leiten kann.
Zudem müssen Sie am 1. Tag nach Ihrem Umzug in der Agentur in Bremen vorsprechen, damit Ihr Anspruch durchgängig erhalten bleibt.

Gruß

Vielen Dank für die schnelle und wirklich hilfreiche Antwort :smile:

Hallo gotheranor!

Leider kann Deine Frage nicht beantwortet werden, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.

Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
"Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht (Link öffnet im neuen Fenster).
"
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen, die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage.

Nur so viel: Grundsätzlich ist es immer möglich umzuziehen und seine Leistung von einer anderen Geschäftsstelle zu beziehen. Weiter kann hier auf den Fall nicht eingegangen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax

PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest! Bitte konkretisiere dann auch, ob Du Alg I oder Alg II meinst!

Du beziehst ALG I, oder ALG II?

Bei ALG I dürfte ein Umzug kein Problem sein - frag aber bitte schriftlich bei deinem SB an und verlang schriftlich Auskunft und Beratung nach § 13 SGB I (Aufklärung) und dem § 14 SGB I (Beratung).

Gib das nur gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie ab.

Bekommst du ALG II, melde dich nochmal.

Hallo Andrea,
ich bekomme ALG2

LG

Wenn du keine Umzugskosten beantragen willst, kannst du hinziehen, wo du willst, mußt nur die angemessene Miete am neuen Wohnort beachten(Angemessenheit).

Brauchst Du aber finanzielle Hilfen wie Wohnungsbeschaffungskosten, Kaution, Einzugsrenovierung, Umzugskosten usw, dann mußt du dir erst Ortsabwesenheit genehmigen lassen, in Bremen Job suchen und dann Umzug beantragen.

Melde dich mal in einem Erwerbslosenforum an, das ist ein umfangreiches Thema. Aktive Erwerbslose z.B.

Guten Morgen.
Natürlich ist es möglich den Wohnort und somit auch das Amt zu wechseln.
Sie müssen sich nur zeitnah, also spätestens am ersten Tag am neuen Wohnort, bei der örtlichen Agentur für Arbeit melden.
Am besten vor dem Umzug sich bei der derzeitigen Agentur für Arbeit melden und denen den geplanten Umzug mitteilen.

Hallo,

Vielen Dank für Ihre Hilfe :smile:

LG

Bei Arbeitslosengeld I ist es ohne weiteres möglich nur bei Hartz nicht. Der Umzug wird jedoch nur bezahlt wenn eine konkrete Arbeitsaufnahme bevorsteht!

Hallo, bei ALG I ist das kein Problem, bei ALG II musst DU einen Umzug beantragen (formlos und kurz begründen ).

Hallo Marcel,
ja dieses ist möglich. Sobald eine Adresse im neuen Ort vorliegen und du das Umzugsdatum hast, bei deiner Agentur für Arbeit anrufen, neue Adresse und Datum des Umzugs mitteilen.

MfG

wenn Arbeitgeber zusichert Person x…in Arbeit zu übernehmen? Sprich mit der zuständigen ARGE.
Mfg
D.

Hallo Marcel,

Da empfehle ich Dir, beim Arbeitsamt nachzufragen. Normalerweise kann es gut sein dass man gesperrt wird. Das wird von Amt zu Amt verschieden gehandhabt.

Kann Dir leider nicht mehr dazu sagen.

Viel Glück und Erfolg!

Liebe Grüße
Momo

Hallo,

entschuldige bitte die späte Antwort.
Bei ALG I dürfte der Umzug kein Problem sein.
Bei ALG II brauchst du die Zustimmung der ARGE.
Die werden von dir Nachweise verlangen, dass du in Bremen wirklich Arbeit findest.
Mein Tip: erst einen neuen Job suchen, dann umziehen und sich den Umzug bezahlen lassen.
Die Bewerbungskosten bekommst du übrigens auch von BA bzw. ARGE erstattet.

Grüsse
Frank

Hallo Marcel,

wenn ich es richtig verstanden habe, geht es Dir nicht um die Umzugskosten etc. sondern nur um den Wechsel der Zuständigkeit. Das ist kein Problem. Ich würde dennoch das Gespräch suchen. So bist Du ganz auf der sicheren Seite.

Grüße
Nicole