Hallo gotheranor!
Leider kann Deine Frage nicht beantwortet werden, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.
Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
"Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht (Link öffnet im neuen Fenster). "
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen, die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage.
Nur so viel: Grundsätzlich ist es immer möglich umzuziehen und seine Leistung von einer anderen Geschäftsstelle zu beziehen. Weiter kann hier auf den Fall nicht eingegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax
PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest! Bitte konkretisiere dann auch, ob Du Alg I oder Alg II meinst!